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Verwaltungsbericht des Kreises Teltow (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Neukölln
Title:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln
Publication:
Berlin 1920
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1919-1920
ZDB-ID:
2859803-9 ZDB
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
320 Politik
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1919
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Keywords:
Neukölln
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8220301
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
11. April 1919
Publication:
, 1919-04-11

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht des Kreises Teltow (Public Domain)
  • Ausgabe 1935 (Public Domain)
  • Title page
  • Illustration: Hans Koennecke. Landrat des Kreises Teltow. 12. April 1933 bis 17. Mai 1936
  • Nachruf
  • I. Gebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Besondere Verwaltungen
  • IV. Polizei
  • V. Schulwesen
  • VI. Wissenschaft und Kunst
  • VII. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • VIII. Fürsorgewesen
  • IX. Jugendhilfe
  • X. Gesundheitswesen
  • XI. Wohnungs- und Siedlungswesen
  • XII. Wirtschaftsförderung
  • XIII. Straßenwesen
  • XIV. Besondere Einrichtungen
  • XV. Kreisschulden
  • XVI. Vermögen und Betriebe
  • XVII. Liegenschaftsverwaltung
  • XVIII. Steuern
  • XIX. Kreishaushalt, Kreisfinanzen
  • XX. Landrätliche Verwaltung
  • XXI. Angelegenheiten der Amtsbezirke, Zweckverbände, Gemeinden, Standesämter, Kreisschätzer
  • XXII. Versicherungswesen
  • XXIII. Kreisverwaltungsgericht
  • Anhang

Full text

Anhang 3. 
114 
Bericht des Areisjägermeisters des Zagdkreises Teltow über die 
jagdlichen Verhältnisse im Areise Teltow. 
1. Allgemeines. 
Seit dem letzten an dieser Stelle gebrachten Bericht ist das preußische Jagdgesetz 
außer Kraft getreten und durch das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 ersetzt worden. 
Durch die Erfahrung, die in der Durchführung des preußischen Jagdgesetzes gemacht 
worden ist, konnte das Reichsjagdgesetz zweckentsprechender und umfassender gestaltet 
werden. Der Übergang vom preußischen zum Reichsjagdgesetz vollzog sich reibungslos. 
Das Reichsjagdgesetz wird allen interessierten Kreisen, sowohl der Jägerschaft als 
auch der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, gerecht. 
2. Wildverhältnisse. 
Die Wildstandsverhältnisse haben sich im allgemeinen gebessert, wir haben 
in einigen Revieren Zahlenbeispiele über zweckmäßige Hege und ihren Erfolg erlebt. 
So war z. B. ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in vier kleine Jagdbezirke zerteilt 
gewesen und vollständig ausgeschossen. Auf Grund des Reichsjagdgesetzes wurden 
die vier Jagdbezirke aufgelöst und zu einem Jagdbezirk vereinigt. Die neuen Pächter 
haben es vebstanden, durch zweckmäßige Hege und Ruhehaltung im Revier einen 
angemessenen wildstand heranzuziehen. 
Die Bestände an Großtrappen, auf die wir in unserem Kreise ganz be 
sonders stolz sein können, haben infolge systematischer Hege eine Zunahme zu ver 
zeichnen. 
Das Rotwild hat sich zahlenmäßig in seinen Beständen gehalten. Hier ist 
jedoch durch zweckmäßigen Abschuß die Geweihbildung bei den pirschen besser ge 
worden und auch das Verhältnis von pirsch zu Tier verbessert worden. 
Dieselben Anzeichen sind beim Damwild vorhanden, nur daß infolge der 
langsameren Entwicklung starker pirsche der Erfolg noch nicht so wahrnehmbar ist. 
Das Damwild hat in seinen Beständen zahlenmäßig zugenommen. 
vom landwirtschaftlichen Standpunkt aus als bedauerlich zu bezeichnen ist die 
Zunahme des S ch w a r z w i l d e s. Ls handelt sich hierbei weniger um eine zahlen 
mäßige Vermehrung, als um eine Verschiebung der Aufenthaltsplätze. Die 
Sauen, die sich früher hauptsächlich in den Staatsforsten hielten, sind nordwärts 
gewandert und haben sich teils an den Rändern der Staatsforsten, teils in den 
gemeinschaftlichen Jagdbezirken selbst eingestellt und verursachen auf den Feldern 
erheblichen Schaden. Zur Verhütung des Schadens wird von feiten der Jagd 
behörde und der Jägerschaft alles getan. Unter anderem hat auch ein starker Abschuß 
stattgefunden, bei dem uns auch die Staatsforsten weitgehend unterstützt haben. Es 
ist beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem Reichsnährstand in den besonders ge 
fährdeten Revieren Gatter zu ziehen. Erfahrungsgemäß verschwinden die Sauen 
nach einigen Jahren ebenso plötzlich, wie sie aufgetreten sind. 
Am deutlichsten ist die Zweckmäßigkeit der Hege und des Abschusses beim 
Rehwild erkennbar. £jtcr ist sowohl im Geschlechtsverhältnis von Bock zu Ricke, 
als auch in der Gehörnbildung ein großer Fortschritt wahrnehmbar.
	        

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