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Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Neukölln
Titel:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln
Erschienen:
Berlin 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1919-1920
ZDB-ID:
2859803-9 ZDB
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Schlagworte:
Neukölln
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8220301
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
28. März 1919
Erschienen:
, 1919-03-28

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • 21. März 1919
  • 28. März 1919
  • 11. April 1919
  • 25. April 1919
  • 9. Mai 1919
  • 23. Mai 1919
  • 4. Juni 1919
  • 27. Juni 1919
  • 18. Juli 1919
  • 22. August 1919
  • 5. September 1919
  • 26. September 1919
  • 22. Oktober 1919
  • 21. November 1919
  • 12. Dezember 1919
  • 22. Dezember 1919

Volltext

W ir haben auch andere Schritte getan. Der Magistrat hat beschlossen, eine Eingabe an die Regierung hnb an die Nationalversammlung zu richten, in der beantragt wird, die Erstattung der Schäden auf das Reich zu übernehmen. (Sehr richtig!) W ir haben uns da dem Schritt anderer Städte angeschlossen. Ich möchte mitteilen, daß der Deutsche Städtetag in der Weise vorgegangen ist und eine solche Eingabe am 11. Januar d. I . an die Reichsregierung gerichtet hat, in der gleichfalls gefordert wird, daß die Erstattung 3er Schäden auf das Reich übernommen wird. Wie ch erfahre, werden noch Verhandlungen von Vertretern 3es Städtetages mit der Regierung gepflogen, um D iese Sachlage endgültig zu klären. Es ist zu hoffen, daß diese Eingaben Erfolg haben und daß durch ein besonderes Reichsgesetz festgestellt wird, daß die E r­ stattung der Schäden durch das Reich erfolgt. Um sofort Klarheit zu schaffen, haben wir eine M agistrats­ kommission eingesetzt, die wieder eine Unterkommission eingerichtet hat, die den Umfang der Schäden feststellt, damit wir darüber ein klares Bild haben. Angemeldet lind bis jetzt 224 Forderungen. Da meistens Ziffern nicht angegeben worden sind, läßt sich ein Betrag noch nicht mitteilen. W ir haben Ihnen nun ferner diese Vorlage unter­ breitet im Anschluß an die Interpellation, die beraten werden soll. W ir haben uns dem Vorgehen der Städte Berlin und Lichtenberg angeschlossen, denn wir glauben auch, daß es eine Reihe von Fällen geben wird, wo die Geschädigten in einer Notlage sind und diesen der Schaden unter Umständen sofort ersetzt werden muß, namentlich da, wo es sich um zerbrochene Fensterscheiben handelt. I n solchen Fällen wollen wir aus dem Kredit, den wir von Ihnen erbitten, den Leuten Darlehen gewähren oder Unterstützungen geben. Die nähere Art dafür wollen wir erst feststellen, wenn derartige Anträge bei uns eingelaufen sind. Stadtv. Roh (Dt. dem. P .): Gott fei Dank haben wir bei der Besprechung dieser Frage noch nicht, wie wir befürchteten, erneut die ganze Geschichte des Krieges und der Revolution zu hören bekommen. Aber hoffent­ lich habe ich nicht den Teufel an die Wand gemalt. Wir haben unsererseits unserem Bedauern darüber Ausdruck zu geben, daß es nicht möglich ist, bei E r­ ledigung dieser Frage an den Schäden die wirklich Schuldigen festzustellen und sie haftbar zu machen. Wir haben zu dem Antrage des M agistrats das Be­ denken, daß die in Aussicht genommene Sum m e wahr­ scheinlich nicht genügen wird. Aber wenn seitens des Magistrats der Antrag so gestellt wird, so wird er glauben, damit auszukommen. Sonst wäre es besser, gleich mehr zu bewilligen. Endlich kann ich Ihnen mitteilen, daß schon in den nächsten Tagen in der Nationalversammlung in W eimar von unseren Partei­ genossen die Frage angeschnitten werden wird, daß das Reich den Schaden vergütet. Stadtv. A braham : (Komm. P .) S o erfreulich es ist, daß der Magistrat 100 000 M dafür ausgeworfen [hat, so unerfreulich ist es, daß man denen, die Schäden (angemeldet haben, die Antwort gegeben hat: W ir lehnen [es ab. Dadurch ist jeder gezwungen, innerhalb 4 Wochen |bie Klage zu erheben, denn es geht nicht, daß der Haus- und Grundbesitzer für einen allein klagt, sondern die andern müssen auch klagen, denn sonst verlieren sie |ihre Rechte. Es wäre besser gewesen, wenn der Magistrat bei seinem ersten Bescheide geblieben wäre, denn dann chätten die Leute nicht nötig gehabt, schon jetzt die Hilfe [des Gerichts anzurufen. Jetzt muß es geschehen. Will [der Magistrat die Kosten übernehmen? Ich glaube kaum. E r ist ja nicht zuständig. Ueber die Frage der Haftbarkeit gehen die Ansichten der Juristen auseinander. !Die einen sagen das Reich ist haftbar, die andern sagen, ldie Stadt. (Zuruf bei den U .S . P .: Diejenigen, die den Schaden angerichtet haben! Zuruf: Noske!) S ie [können ja niemand verantwortlich machen, und deshalb pmiß man eine Zentrale finden. Nach Ansicht des M agistratsrats Liebrecht muß unterschieden werden zwischen Zusammenrottungen und Zusammentreten von Soldaten. Wenn durch Zusammenrottungen von Soldaten Schäden hervorgerufen werden, dann müssen die Ge­ meinden dafür aufkommen. Wenn die Soldaten gerufen werden, um eine S tad t vor Schaden zu schützen, wenn ein Tumult ausgebrochen ist, dann muß die S tad t auch dafür aufkommen. Anders ist es, wenn die Soldaten zusammentreten kraft ihres obrigkeitlichen Befehls; dann muß das Reich dafür aufkommen. Durch die ver­ schiedenen Meinungen ist der Beweis erbracht, daß man nicht weiß, wie sich endgültig das Reichsgericht dazu stellen wird, und deshalb finde ich es auch durchaus richtig, wenn die Städte — Berlin hat es in eigenem Namen nur getan und beansprucht, daß der Schaden in Berlin erstattet werden soll durch ein Notgesetz, das von der Reichsregierung erlassen werden wird — sich dem anschließen, und an Reich und S ta a t heranzutreten, daß diese die Schäden vergüten. W ir wissen nicht, ob die Nationalversammlung sich entschließen wird, die Schäden zu vergüten, denn es ist ja bekannt, daß die süddeutschen S taaten schon gegen das Abhalten der Nationalversammlung in Berlin waren, und wenn man an die Nationalversammlung herantreten wird wegen Vergütung der Schäden in Groß-Berlin, dann werden die Süddeutschen sagen: Wie kommen wir dazu, fällt uns garnicht ein! — Deshalb empfiehlt es sich, daß wir weiter gehen, als es in Berlin geschehen ist, daß wir nicht nur bei der Nationalversammlung, sondern auch bei der Landesversammlung den Antrag stellen, ein Notgesetz zu erlassen, um die Schäden von S ta a ts ­ oder Reichswegen zu erstatten, die den Einwohnern entstanden sind, denn die Einwohner als solche sind unschuldig daran. S ie können niemand vorbringen, von dem sie behaupten können, daß er derjenige gewesen ist, der die Schäden verursacht hat. W ir Neuköllner sind auch daran unschuldig. Es sind andere Faktoren daran schuld. Deshalb muß eine Zentrale da sein, und es ist nur ein Akt moralischer Verpflichtung, wenn Reich oder S taa t für die Schäden aufkommen. Aber ich würde den Magistrat noch bitten, vielleicht ist es möglich, den endgültigen Bescheid, der gegeben worden ist, nochmals zurückzuziehen und den Einwohnern, die diesen Antrag gestellt haben, noch mitzuteilen, daß man diesen Bescheid noch nicht als einen endültigen betrachten solle, daß weitere Ermittlungen im Gange seien, damit die Einwohner Zeit haben, zu warten, bis die Entscheidung bei der Nationalversammlung oder bei der preußischen Landesversammlung gefallen ist, und damit sie nicht schon jetzt gezwungen sind, Kosten aufzuwenden, die ihnen später vielleicht nicht erstattet werden, denn jedenfalls ist es auch nicht unmöglich, daß die Klage abgewiesen wird. Stadtv. Sievers: (U. 6 . P . D.) Vorausschicken möchte ich zur Beruhigung des Herrn Roß, daß ich keinen Vortrag über Revolution halten will, schon aus dem Grunde nicht, weil Herr Roß doch nichts davon verstehen würde. (Zuruf: Sehr gut!) Ich freue mich feststellen zu können, daß meine Fraktion den Vorschlag des M agistrats für den allein richtigen hält. Auch wir sind der Ansicht und betrachten es als eine Selbst­ verständlichkeit, daß das Reich für den Schaden haftbar gemacht werden muß. Die Versicherung, die hier die Antwort gegeben hat, betont ja auch, daß es sich um eine große Teile Deutschlands umfassende Revolution handelt. Sie hätte nur noch hinzufügen müssen, daß hier eine planmäßige Zerstörung von Truppen vorliegt, die zu diesem Zwecke hierhergeschickt worden sind, und wenn Herr Reichswehrminister Noske derartige Dumm­ heiten macht, muß das Reich die Konsequenzen tragen. Auch wir sind mit dem Vorschlage des M agistrats einverstanden, daß zunächst einmal ein Betrag — ich weiß nicht, ob die 100 000 M ausreichend find — zur Verfügung gestellt werden muß, um diejenigen, die in eine besondere Not gebracht worden sind, über die Zeit bis zur richterlichen Entscheidung hinwegzuhelfen. Es ist dann erwähnt worden, daß zur Feststellung der Schäden vom Magistrat eine Kommission eingesetzt worden 25

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