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Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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fullscreen: Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Neukölln
Title:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln
Publication:
Berlin 1920
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1919-1920
ZDB-ID:
2859803-9 ZDB
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
320 Politik
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1919
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Keywords:
Neukölln
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8220301
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
28. März 1919
Publication:
, 1919-03-28

Contents

Table of contents

  • Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • 21. März 1919
  • 28. März 1919
  • 11. April 1919
  • 25. April 1919
  • 9. Mai 1919
  • 23. Mai 1919
  • 4. Juni 1919
  • 27. Juni 1919
  • 18. Juli 1919
  • 22. August 1919
  • 5. September 1919
  • 26. September 1919
  • 22. Oktober 1919
  • 21. November 1919
  • 12. Dezember 1919
  • 22. Dezember 1919

Full text

Sache untersucht hat, nicht den Schatten eines Beweises zu sehen bekommen hat. (Hört! Hört!) Ich habe mich veranlaßt gesehen, im Wahlausschuß den Herren Un­ abhängigen zu sagen, wenn m ir das passiert w äre, gegen jemand Beschuldigungen zu erheben, wo keine Beweise vorhanden sind, dann hielte ich mich moralisch für verpflichtet, öffentlich dem beschuldigten M anne eine Ehrenerklärung zu geben. D as ist nicht erfolgt, und es wird weitergearbeitet mit solchen Unterstellungen, ohne daß Beweise beigebracht werden können. (Zuruf: S ie sehen sie bald!) Z uruf: H eraus damit! D as ist j unerhört!) Nachdem sich der Wahlausschuß mit dieser Sache eingehend beschäftigt hat, sehe ich nicht ein, w es­ halb die Sache noch einmal zurückverwiesen werden soll; die Sache ist spruchreif. (Zuruf: B ringen S ie doch Beweise.) S tadtv. Voigt (B ürgert. Verein.): Ich finde es eigentümlich, daß m an, nachdem m an in der vorigen Sitzung gegen die W ahl des Schriftführers protestiert, nachdem m an Beschuldigungen erhoben hatte und nach- j dem dann die Sache an den Wahlausschuß verwiesen worden ist, daß m an dort nicht in der Lage gewesen ist, irgend einen Beweis anzutreten. Bei dem Haupt- | Punkt, der dort zur Sprache gebracht worden ist, ist vorstellen den H errn Bürgerm eisters Dr. M ann konstatiert worden, daß das Vorgehen, das H errn Bureaudirektor M aerker nachgesagt worden ist, schon deshalb nicht w ahr sein kann, weil das gar nicht zu seinen Kompe­ tenzen gehört hat, weil er keinen Einfluß darauf hatte, und S ie hätten die verdam m te Pflicht und Schuldig­ keit gehabt, wo S ie jetzt wieder in Ih r e r Fraktion be- j schlössen haben, gegen seine W ahl zu protestieren, dann wenigstens zu sagen: W ir haben in einem Punkte uns vielleicht geirrt, den w ir in der vorigen Sitzung vor­ gebracht haben, aber in anderen Punkten behalten w ir unsere Beschuldigungen aufrecht, und S ie hätten die Pflicht gehabt, hier Ih re Beschuldigungen zu beweisen. D er W ahlausschuß hat zu diesem Zweck extra eine Unterkommission eingesetzt. W enn es nicht möglich gewesen w äre, die ganze Sache im W ahlausschuß zur Sprache zu bringen, dann hätten die H erren doch mit ihrem M ateria l in dieser Unterkommission antreten können, dam it die wenigstens einen Einblick bekommen hätte, w as nun gegen die Person des H errn M aerker vorliegt. Nachdem das nicht geschehen ist und nachdem auch die Herren nicht in der Lage waren, irgendwelche greifbaren Beweise für ihre Beschuldigungen vorbringen zu können, halte ich es für unangebracht, sich hier her­ zustellen und in solcher F orm , wie es jetzt wieder geschehen ist von seiten der Herren Krille und Radtke, von neuem wieder Beschuldigungen zu erheben, ohne einen Funken von Beweisen dafür zu haben und sich nur auf die Erklärung zu beschränken: W ir beschuldigen ihn, aber wessen m an ihn beschuldigt, das behält m an hübsch für sich; das finde ich höchst unanständig. (Zuruf: D as können S ie halten wie S ie wollen!) (Zuruf: D as ist eine verschiedene Auffassung von Anstand! Große Unruhe!) S tad tv . R eu m an n (S . P . D.): Ich protestiere ent­ schieden dagegen, daß w ir von dem Wunsche auf E in­ setzung einer Unterkommission nichts hätten wissen wollen. W enn die Sache noch einmal zurückgestellt wird, dann bleibt der Makel an H errn M aerker noch 8 Tage weiter hängen. D aran m ag Ih n e n nicht viel liegen. Ich kenne H errn M aerker nicht, ich weiß nicht, w as gegen ihn vorliegt. M ir liegt aber daran, daß, wenn ein B eam ter der S ta d t eines Vergehens be­ schuldigt und wenn öffentlich Anklage erhoben wird, die Anschuldigung auch öffentlich bewiesen wird. (S eh r richtig!) Und wenn sich dann herausstellt, daß die Anschuldigung auch nicht auf W ahrheit beruht, so sollte m an dem H errn eine Ehrenerklärung abgeben, und wenn S ie keine Empfindung dafür haben, dann bedaure ich das. (Zurufe. G roßer Lärm !) S tadtv Exner (Dt. dem. P .) : Ich glaube, der F all liegt doch nicht so tragisch, wie ihn der H err V orredner 18 nimmt. (Rufe: N a, na!) Ich erinnere an die Recht­ sprechung im M ittelalter. Da hatte jeder die Möglich­ keit, einem anderen durch die Behauptung, daß er irgend eine ehrenrührige Handlung begangen habe, seine Ehre zu rauben. D er M ann w ar dann ein Ge­ scholtener und m ußte gegen diese Beschuldigung den B ew eis seiner Unschuld antreten. M eine Dam en und Herren! Ueber diesen Standpunkt sind w ir schon seit Jahrhunderten hinweg. Heute hat es nicht jeder Beliebige in der Hand, gegen einen ehrenwerten M ann Beschuldigungen zu erheben mit der Wirkung, daß der Beschuldigte nachher ein Gezeichneter ist, sondern der­ jenige, der heute gegen einen anderen Beschuldigungen erhebt, ohne den B ew eis dafür erbringen zu können, der gilt a ls ehrlos, als anrüchig. Ich möchte den Grundsatz anraten: W ir wollen uns nicht weiter auf den S tandpunkt stellen, daß eine Beschuldigung von irgend einer S eite uns sofort unserer Ehre beraubt. D as ist nicht der Fall, sondern derjenige, der anklagen will, hat zuvor den B ew eis der Schuld zu erbringen und darf sich nicht etwa einbilden, daß der Gescholtene schon gerichtet sei mit dem Vorbringen der Beschuldigung. S ie sind gewiß für Fortschritt und werden m ir in der F rage gern folgen: Machen w ir uns von dem B e­ schuldigungsverfahren frei und sagen w ir: Hier sind meine Beweise, und danach erhebe ich gegen diesen Herrn den und jenen V orw urf, die und die Anklage. D as gibt eine reinliche Rechtspflege. Ich bin also nicht der M einung, daß H err M aerker ein Gezeichneter und ein Ehrloser"ist, sondern es muß erst bewiesen werden, daß er sich etw as hat zuschulden kommen lassen. S tad tv . S ievecs (U. S . P . D.): Ich möchte nach dem humoristischen V ortrag meines H errn V orredners w ieder zum Ernst der Sache zurückkehren. (Zuruf: S eh r schlecht!) Ich stelle fest, daß meine Fraktion die einzige Fraktion hier ist, die der Person des Herrn M aerker gegenüber unbefangen und objektiv gegen­ übersteht. Unsere Fraktion enthält niemand, der in irgend welchen persönlichen Beziehungen zu Herrn M aerker steht oder gestanden hat. (Zuruf: D as ist eine Unverfrorenheit!) Die F rage können S ie sich besser beantw orten wie ich. Ich kann nur sagen, daß ungefähr die Hälfte von Ih n en in direkte Beziehungen zu Herrn M aerker getreten ist, ob es etwa noch m ehr sind, können S ie selbst beurteilen. (Zuruf! Unerhört!) Sie verlangen für unsere Beschuldigungen Beweise! (Zuruf: Natürlich! und Z uruf: S ie haben die Beweise schon aufgegessen! Heiterkeit!) W ir haben schon im W ahl­ ausschuß Ih n e n klargelegt, daß eine große Anzahl von Beschwerden aus dem Kreise der hiesigen M agistrats­ beamten vorliegt. W ir haben Ih n e n weiter klargelegt, daß auch von anderen Personen gewisse Anklagen gegen H errn M aerker erhoben worden sind. (Zuruf: Welche?) W ie ich Ih n e n bereits klargelegt habe, haben die B eam ten uns gebeten, ihre Nam en nicht zu nennen. Ich habe das auch im W ahlausschuß erklärt. Ich habe diese B eam ten zum Teil zurückgewiesen und sie gebeten, wiederzukommen, wenn sie mich autorisieren, mit ihrem Nam en und mit ihrer Person hier operieren zu können. S ie haben das zum Teil noch nicht getan, zum Teil haben sie sich Bedenkzeit erbeten. Tatsache ist aber, und das, meine Herren, müssen S ie wirklich wissen: die untere Beamtenschaft des M agistrats kämpft gegen die Person des H errn M aerker an, und das sollte zu denken geben. Deshalb werden w ir mit unseren Ge­ w ährsleuten und mit der Beschwerdestelle noch weiter Rücksprache nehmen und sie weiter bitten, Vertrauen j zur Stadtverordnetenversam m lung zu haben, die sie schützt, und daß sie uns beauftragen, m it ihrem Namen hervortreten zu können. B is dahin aber bleibt unser P rotest gegen die Person des H errn M aerker bestehen und auch weiterhin bestehen. Denn w ir wissen ganz genau, daß unsere Beschwerden vollständig berechtigt sind, und wenn S ie sich im m er auf Beweise berufen: D er P ro test von 26 S tadtverordneten sollte Ih n en B ew eis genug fein! (Rufe: N ein!) (Zuruf: Dann stimmen S ie doch ab!)

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