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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Neukölln
Titel:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln
Erschienen:
Berlin 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1919-1920
ZDB-ID:
2859803-9 ZDB
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Schlagworte:
Neukölln
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8220301
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
23. Mai 1919
Erschienen:
, 1919-05-23

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1942 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Ausgabe B: 1941/1942
  • 7. Januar 1942
  • 14. Januar 1942
  • 21. Januar 1942
  • 28. Januar 1942
  • 4. Februar 1942
  • 11. Februar 1942
  • 18. Februar 1942
  • 25. Februar 1942
  • 4. März 1942
  • 11. März 1942
  • 14. März 1942
  • 17. März 1942
  • 18. März 1942
  • 25. März 1942
  • 1. April 1942
  • 9. April 1942
  • 15. April 1942
  • 22. April 1942
  • 29. April 1942
  • 6. Mai 1942
  • 13. Mai 1942
  • 20. Mai 1942
  • 28. Mai 1942
  • 3. Juni 1942
  • 10. Juni 1942
  • 17. Juni 1942
  • 24. Juni 1942
  • 1. Juli 1942
  • 8. Juli 1942
  • 15. Juli 1942
  • 29. Juli 1942
  • 5. August 1942
  • 12. August 1942
  • 19. August 1942
  • 26. August 1942
  • 2. September 1942
  • 9. September 1942
  • 16. September 1942
  • 23. September 1942
  • 30. September 1942
  • 7. Oktober 1942
  • 14. Oktober 1942
  • 21. Oktober 1942
  • 28. Oktober 1942
  • 4. November 1942
  • 11. November 1942
  • 18. November 1942
  • 25. November 1942
  • 2. Dezember 1942
  • 9. Dezember 1942
  • 11. Dezember 1942
  • 16. Dezember 1942
  • 22. Dezember 1942
  • 23. Dezember 1942

Volltext

Seite 110] 
Nr. 111—113 
1 1xX/a11 | ) Derartige Kameradschaltsveranstaltungen bitte 
IX/111 | HSteu 11 c 9401/13 22.4.1942 | ;ch daher nach Nr. 62 der AusführungsvorSehrilien zur 
Fernruf: Stadtverw. 3177 VergnümungsteuerordnulG Zur - ergnügungsteuer 
heranzuziehen und im Falle des Bedarfs Abdruck der 
An die Bezirksbürgermeister — Steueramt — und Entscheidung vom Hauptsteueramt anzufordern. 
das Hauptsteueramt — Abt. IVc — 
Im Auftrage 
Lohnsummensteuer für das Rechnungsjahr 1942 Mackensen 
a DB1 IX Nr. 73 von 1942 Abschn.2 S. 79 
und DB1 IX Nr: 74 von 1942 Abschn. IT S. 80, betr. Ver- En 
einfachungsmaßnahmen 
Nachstehende Bekanntmachung, wird im inf 1X/113 | 113 | AHSteu 11 b 9300/14 Nr. 49 | 24.4.1942 | 4. 1942 
blatt der Reichshauptstadt Berlin Nr.18 vom 3. Mai . 7 
1942 sowie im Völkischen Beobachter, im Berliner Fernruf: Stadtverw. 3187 
Lokalanzeiger und in der Berliner Morgenpost ver- Ay die Bezirksbürgermeister 
öffentlicht werden. ‘— Steueramt und Stadtsteuerkassen -- 
Im Auftrage En n 
Mackensch Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr 1942 
Öffentliche Bekanntmachung zur vorläufigen Fest- 
ı setzung der Grundsteuer, zur Festsetzung der Straßen- 
Bekanntmachung über die Lohnsummensteuer reinigungsgebühr und weiteres Verfahren 
(Gewerbesteuer nach der Lohnsumme) in Berlin . 
&. x ” ig £ 
jr das Rechnungsjahr 1942 (1. 4. 1942 bis 31. 3. 1943) Nachdem die Höhe der Hebesätze zur Grundsteuer 
Die Lohnsummensteuer (Gewerbesteuer nach der für das Rechnungsjahr 1942 mit 79 v.H. der Steuer- 
Lohnsumme) ist in Berlin für das Rechnungsjahr 1942 meßbeträge bei land- und forstwirtschaftlichen sowie 
(1. 4. 1942 bis 31. 3. 1943) infolge Wegfalls des bisher gärtnerischen Betrieben und mit 290 v.H. bei den 
zusammen mit der Lohnsummensteuer erhobenen Be- übrigen Grundstücken nunmehr VOR festgestellt 
rufsschulbeitrags. nach der Lohnsumme nur noch in und die Sollstellung in Steuerliste und Sollbuch all- 
Höhe von 1,2 vH der Lohnsumme zu zahlen. gemein durchgeführt worden ist, wird die Grund- 
‚An Stelle der bisherigen monatlichen Erklärung  aube En N öffentliche Bekanntmachung vor- 
und Zahlung der Lohnsummensteuer zum 15. j. M. für 9“ S JESIHESCIT). 
den jeweiligen Vormonat sind die Lohnsummensteuer- Desgleichen wird die Straßenreinigungsgebühr für 
erklärungen und -zahlungen jetzt nur noch viertel- 1942, deren Sollstellung. ebenfalls beendet ist, durch 
jährlich fällig, und zwar zum 20. 7., 20. 10. 1942, 20.1. öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. 
und 20. 4. 1943 für das jeweils abgelaufene Vierteljahr. Die Bekanntmachung gelangt vom 1.5. bis 4.5 
Für die vierteljährlichen Lohnsummensteuererklärun- 1942 an den Anschlagsäulen und sonstigen Aushang- 
gen sind neue Vordrucke zu benutzen, die den Steuer- s}ellen zum Aushang und im Amtsblatt vom 3. Mai 1942 
ES bis zum 30. 6. 1942 in Höhe des Bedarfs „„m Abdruck. 
ür das Rechnungsjahr 1942 (4 Stück) zusammen mit N E ; 
einem Lohnsummensteuermerkblatt durch die Post Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der 
zugehen werden. 3. Mai 1942. 
Berlin, den 22. April 1942. (HSteu II c 9401/13) B. Öffentliche Bekanntmachung 
a ; der vorläufig festgesetzten Grundsteuer und der 
Der ODER U Then; Straßenreinigungsgebühr für das Rechnungsjahr 1942 
der Reichshauptstadt Berlin (d.i. die Zeit vom 1. 4. 1942 bis 31. 3. 1943) 
Hauptsteueramt A.Grundsteuer 
LS [ Nach Genehmigung meiner auf Grund der Siebenten 
Verordnubs über die ET ES AS TG DOT 
907 tung vom 26. 4.1941 (RGBI I S. 236) gefaßten Ent- 
1X/112 HSteu 114 9500/09 £ BO schließung vom 23. 1. 1942 über die vorläufige Fest- 
Fernruf: Stadtverw. 3183 setzung der Hebesätze für die Grundsteuer 1942, 
. wodurch diese vorläufig auf die gleichen Vom- 
An die Bezirksbürgermeister — Steueramt, Abt.D — hundertsätze der Steuermeßbeträge wie für das 
Rechnungsjahr 1941 festgesetzt worden sind (Amts- 
Vergnügungsteuer blatt der Reichshauptstadt Berlin vom 15.3. 1942, 
x x S. 132), wird hiermit gemäß der Ermächtigung des 
(Kameradschaftsabende der Reichsfinanzschule Berlin Runderlasses des Reichsministers des Innern zu- 
und ähnlicher Einrichtungen) gleich im Namen des Reichsmintaers Jr Finan- 
Nach der rechtskräftig gewordenen Entscheidung zen vom 28. 9. 1939 betr. Bekanntgabe der Grund- 
des Bezirksverwaltungsgerichts in Berlin vom 26.1. steuer (MBliV 1939 S. 2020) für das Gebiet der 
1942 — II S Nr. 29 von 1940 — ist die Reichsfinanz- Reichshauptstadt Berlin die Grundsteuer für das 
schule Berlin, die Lehrgänge für Reichsfinanzbeamte, Rechnungsjahr 1942 vorläufig 
aber auch für Fachanwälte für Steuerrecht, Steuer- a) für die land- und forstwirtschaft- 
DEN SON und nelerendare Abel nicht als lichen Betriebe auf. ...... 79v.EB. 
nterrichtsanstalt im Sinne des $ 5 Ziffer 1 der Ver- En A nr 
guögungsleuerordnung anzusehen. Ihre mit Musik- b) für die Grundstücke auf. . 200 v. H. 
arbietungen ausgestatteten Kameradschaftsabende der Steuermeßbeträge allgemein festgesetzt. 
fallen daher nicht unter die genannte Befreiungs: Diese öffentliche Bekanntmachung hat zur 
vorschrift. Folge, daß die Steuerpflichtigen die - Grundsteuer 
Das gleiche gilt für die Reichszollschule Berlin für das Rechnungsjahr 1942 vorläufig in der Höhe 
und für ähnliche Schulen, die etwa bei anderen Be- zu entrichten haben, wie sie aus dem zuletzt 
hörden bestehen oder noch eingerichtet werden (z.B. bekanntgewordenen Grundsteuerbescheid sich er- 
Kunstgewerbe-, Kolonial-, Handels-, Theater- und gibt. Ein schriftlicher Steuerbescheid über die 
Sportschulen): vorläufig festgesetzte Grundsteuer 1942 ergeht nur
	        

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