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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

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Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Charlottenburg (Berlin)
Title:
Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen
Publication:
Berlin 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1904-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2859797-7 ZDB
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
320 Politik
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Public administration,politics
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1917
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8300306
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Public administration,politics

Issue

Title:
2. Mai 1917

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1875 (Public Domain)
  • Sachregister
  • No 1, 07.01.1875
  • No 2, 14.01.1875
  • No 3, 21.01.1875
  • No 4, 28.01.1875
  • No 5, 04.02.1875
  • No 6, 11.02.1875
  • No 7, 18.02.1875
  • No 8, 25.02.1875
  • No 9, 04.03.1875
  • No 10, 11.03.1875
  • No 11, 18.03.1875
  • No 12, 24.03.1875
  • No 13, 01.04.1875
  • No 14, 08.04.1875
  • No 15, 15.04.1875
  • No 16, 22.04.1875
  • No 17, 29.04.1875
  • No 18, 05.05.1875
  • No 19, 12.05.1875
  • No 20, 20.05.1875
  • No 21, 27.05.1875
  • No 22, 03.06.1875
  • No 23, 10.06.1875
  • No 24, 17.06.1875
  • No 25, 22.06.1875
  • No 26, 24.06.1875
  • No 27, 29.06.1875
  • No 28, 19.08.1875
  • No 29, 23.08.1875
  • Vorlage No. 52
  • Tagesordnung, 09.09.[1875]
  • No 30, 01.09.1875
  • No 31, 09.09.1875
  • No 32, 16.09.1875
  • No 33, 23.09.1875
  • No 34, 30.09.1875
  • No 35, 06.10.1875
  • No 36, 14.10.1875
  • No 37, 21.10.1875
  • No 38, 28.10.1875
  • No 39, 04.11.1875
  • No 40, 11.11.1875
  • No 41, 18.11.1875
  • No 42, 25.11.1875
  • No 43, 02.12.1875
  • No 44, 09.12.1875
  • No 45, 13.12.1875
  • No 46, 16.12.1875
  • No 47, 21.12.1875
  • No 48, 28.12.1875
  • No 49, 30.12.1875

Full text

LOS 
ganz und gar diejenige Stellung eingenommen, die einzunehmen durch 
die Städteordnung ihm zur Pflicht gemacht worden ist; er hat sich 
weder eines Rechtes begeben, noch ein Recht angemaßt. 
M. H.! Das wollte ich nur erwidern in Beziehung auf die 
erste Aeußerung des Herrn Kollegen Weber, der ja dem Magistrat 
gewissermaßen einen Vorwurf daraus gemacht hat, wenigstens indi 
rekt, daß er vielleicht gegen seine Ueberzeugung die Beschlüsse dieser 
Versammlung zur Ausführung gebracht habe, was keineswegs der 
Fall gewesen ist, sondern der Magistrat ist harmonisch mit dieser 
Versammlung gegangen. 
Zweitens will ich bemerken, daß mir nicht eingefallen ist, von 
großen Triumphen, die der Magistrat über das Polizeipräsidium ge 
feiert habe, zu sprechen. Ich habe einfach erklärt, der Magistrat 
habe manche Schwierigkeiten zu überwinden gehabt, er habe sie über 
wunden und vor allen Dingen das erreicht durch die gegenwär 
tige Vorlage, daß die polizeiliche Straßenreinigüng mit der städtischen 
fortan verbunden sei. Von Triumphen habe ich wenigstens nicht 
sprechen wollen, erinnere mich auch nicht, davon gesprochen zu haben. 
Stadtv. Beutner: M. H.! Der Herr Kollege Weber ist be 
scheiden genug oder ist so bescheiden gewesen, zu erklären, daß sein 
Name der Druckerschwärze nicht werth wäre. Ich folgere daraus, 
(Unruhe.) 
— m. H., lassen Sie mich wenigstens ausreden —, daß er bescheiden 
genug sein wird, anzuerkennen, daß seine Persönlichkeit nicht zu ora- 
torischen Ergüssen anreizt. Zch würde mir einen anderen Gegenstand 
aussuchen. Zch habe deshalb persönlich an den Herrn Kollegen 
Weber meine Worte gerichtet, weil ich angenommen habe, daß er in 
der That mit seinen Anschauungen in dieser Versammlung möglichst 
vereinzelt sieht, und daß vielleicht nur in seiner unmittelbarsten Um 
gebung sich noch einige Kollegen finden, die seine Ansichten theilen. 
Deshalb ist er in meinen Augen der Repräsentant dieser ganzen 
Anschauung gewesen und deshalb habe ich meine Entgegnung an ihn 
gerichtet; im Uebrigen würde ich mir in der That ein besseres Objekt 
für meine oratorischen Ergüsse suchen. 
(Unruhe.) 
Vorsteher: Ich bitte Sie, Herr Kollege, Ihre Aeußerungen 
nicht so persönlich zu halten. ' 
Stadtv. Beutner: M. H.! Der Herr Kollege Weber hat — 
ich wiederhole nur alles das, was er nur zum Vorwurf gemacht 
hat — ferner behauptet, ich würde Protest dagegen einlegen, wenn 
er den Wunsch hätte, daß er und die Versammlung klar sehen möch 
ten. Diesmal hat er sich wieder geirrt. Zch wünsche dringend, daß 
er endlich einmal klar sieht in diesen Dingen, dann wird er sich zu 
anderen Ueberzeugungen bekennen. Wenn er aber behauptet hat, ich 
stimme bald so, bald so, so finde ich keinen parlamentarischen Aus 
druck, um dagegen etwas zu erwidern. M. H.! Ich stimme, wie es 
die Interessen der Selbstverwaltung und die Interessen der freiheit 
lichen Bewegung erfordern. Daß-Herr Kollege Weber in der Regel 
und in den meisten Fällen nicht mit mir auf diesem Wege zu finden 
ist, das liegt eben an seinen anderen politischen Anschauungen, die 
ich nicht theile. 
Vorsteher: M. H.! Es ist der Schluß beantragt. 
(Der Schlußantrag wird ausreichend unterstützt und darauf ange 
nommen.) 
Die erste Berathung ist geschlossen. Ich eröffne die zweite 
Berathung. 
Herr Kollege Meyn hat das Wort. 
Stadtv. Meyn: M. H.! Es gab für diese Versammlung eine 
Zeit, wo von uns in so wichtigen Angelegenheiten keine persönlichen 
Dinge hineingemischt wurden. Ich wünschte, diese Zeit kehrte wieder. 
(Sehr richtig!) 
Sie lag freilich hinter dem Eintritt des Herrn Kollegen Weber 
in diese Versammlung Durch die persönlichen Angriffe des Herrn 
Kollegen Weber — 
Vorsteher: Ich muß den Herrn Redner bitten, bei der Sache 
zu bleiben; es handelt sich um die Magistratsvorlage. 
Stadtv. Meyn: Wenn Sie mich nicht unterbrochen hätten, so 
würden Sie gehört haben, daß ich in der Sache mittendrin bin. 
Durch diese Angriffe des Herrn Kollegen Weber auf die Beschlüsse 
dieser Versammlung und die dadurch hervorgerufenen Entgegnungen 
ist meines Erachtens die Debatte eigentlich von dem Gegenstände der 
Berathung abgelenkt. Es handelt sich um zwei Dinge, um die Vor 
schläge des von uns gewählten Ausschusses. Der erste Vorschlag geht 
dahin, daß wir beschließen möchten, vom 1 Oktober d. I. ab die 
Straßenreinigung in die kommunale Verwaltung zu übernehmen. 
Dieser Vorschlag ist erledigt durch das, was der Magistrat durch die 
neue Vorlage bringt, und wir werden nun in Bezug auf diesen er 
sten Vorschlag unseres Ausschusses beschließen können, daß wir unsere 
Genehmigung zu der Antwort ertheilen, die der Magistrat dem Po 
lizeipräsidium gegeben hat, und, m. H., ich ertheile diese Genehmigung 
mit freudigem'Herzen. Zch finde in dem, was der Magistrat erwirkt 
hat, keine Prinzipienreiterei, ich finde darin einen w'irthschastlichen 
Fortschritt. Erinnern Sie sich, m. H., an die vielfachen Erörterun 
gen, die die Straßenreinigung schon in diesem Saale hervorgerufen 
hat. Erinnern Sie sich daran, daß die Straßenreinigung der Ge 
genstand einer Kriminaluntersuchung gewesen ist. Die Straßenrei 
nigung in der Hand der Polizei hat nicht allein den Stadtsäckel, 
sondern auch das. Rechtsbewußtsein der Bürgerschaft geschädigt. Das 
soll jetzt anders werden, die Straßenreinigung geht über in die kom 
munale Verwaltung. Meines Erachtens ist das ein sehr erheblicher 
Gewinn, und ich kann es nicht zugeben, daß man das Verdienst des 
Magistrats in der Angelegenheit unterschätzt. Roch vor wenigen Mo 
naten machte das Polizeipräsidium einen sehr bedenklichen Unterschied 
zwischen der städtischen und der polizeilichen Straßenreinigung und 
legte der Stadtgemeinde zu Gunsten dieses Unterschiedes eine erheb 
liche Belastung auf. Die Bemühungen des Magistrats haben dies 
beseitigt. Wir werden also mit freudigem Herzen im Widerspruch 
mit der Anschauung des Herrn Kollegen Weber unsere Genehmigung 
ertheilen können zu der Antwort, die der Magistrat dem Polizeiprä 
sidium gegeben hat oder geben will. 
Ich komme nun zu dem zweiten Punkte. Da muß ich sagen, 
daß die Anschauung des Herrn Kollegen Weber in den alten Fehler 
verfällt, daß der Bessere immer der Feind des Guten ist, und daß 
man, wenn man nach dem Besseren strebt, dadurch das Gute oft 
verabsäumt und zu dem Besseren nicht gelangt. Es schließt ja, wenn 
wir die Einsetzung eines Kuratorii neben der Verwaltung der Feuer 
wehr verlangen, nicht aus, daß der Magistrat seine Bemühungen 
fortsetzt, auch die Feuerwehr in kommunale Verwaltung zu bekommen 
und es liegt in dem zweiten Vorschlage unseres Ausschusses ausdrück 
lich die Aufforderung an den Magistrat, dahin zu streben, daß auch 
die Feuerwehr in die kommunale Verwaltung übergehen werde. Bis 
dahin aber, daß dies geschieht, ist es ein großer Fortschritt, wenn wir 
zur Einsetzung eines Kuratorii gelangen, wie es unser Ausschuß vor 
schlägt. 
Zch bin der Meinung, auf die Dauer können die Staatsbehör 
den der Kommune Berlin die Verwaltung der Feuerwehr gar nicht 
verweigern. Was hat denn die Kommune Berlin gethan, daß sie 
hintenangesetzt wird allen anderen großen Städten der Monarchie, 
wo die Feuerwehr mindestens ebenso gut, ebenso zweckmäßig, ebenso 
praktisch verwaltet wird in den Händen der Kommune, als hier in 
den Händen der Polizei? 
Die Feuerwehr war ursprünglich als ein kommunales Institut 
gedacht, sie war hervorgegangen aus der Initiative der kommunalen 
Behörden und sie ist nur durch Schuld, durch eine gewisse Omission 
der städtischen Behörden in die Hand des Polizeipräsidiums gelangt. 
Man wird darüber klar werden, wenn man das Polizeilexikon nach 
liest, wo die Entstehung sicher dargelegt ist. Zch denke, es muß die 
Zeit kommen, wo auch die Feuerwehr in die Hand der Kommune 
zurückgegeben wird als in die Hand, wo sie naturgemäß und noth 
wendig hingehört. Bis dahin aber, daß dies geschieht, wollen wir 
nicht ganz bei Seite stehen, wir wollen womöglich durch Einsetzung 
eines Kuratorii dort ein Wort mitreden, wo wir so viele Tausende, 
ja Hunderttausende zu opfern haben. 
Zch bitte Sie darum, dem zweiten Vorschlage des Ausschusses 
zuzustimmen. 
Vorsteher: Herr Kollege Meyer hat den Schluß der zweiten 
Berathung beantragt. 
(Der Schlußantrag wird ausreichend unterstützt und darauf 
angenommen.) 
Die zweite Berathung ist geschlossen. Zch frage, ob der Herr Be 
richterstatter noch das Wort wünscht. 
(Wird bejaht.) 
Dann ertheile ich Herrn Kollegen Krebs das Wort. 
Berichterstatter Stadtv. Krebs: M. H.! Um auch bis zum 
Ende aufrecht zu erhalten, daß der Ausschuß ganz korrekt verfahren 
ist, gestatte ich mir noch, Zhnen den Beschluß zu verlesen, wie Sie 
ihn wörtlich am 27. Mai d. I. gefaßt haben. Er lautet: 
Der Ausschuß soll vorberathen die Bedingungen, unter 
denen mit Rücksicht auf die Beziehungen der Straßen- 
reinigung zur Feuerwehr, die Uebernahme der Straßen 
reinigung in städtische Verwaltung, zweckmäßig erscheint. 
Also Beziehungen auf die Feuerwehr. Die Straßenreinigung 
haben wir jetzt und der Ausschuß sollte eben ein Mittel suchen, wo 
durch es zweckmäßig erscheint, die Straßenreinigung zu übernehmen. 
Es ist hier von einer Seite ausgeführt worden, als beruhe die 
Angelegenheit überhaupt aus sehr kurzen Verhandlungen. Von an 
derer Seite ist richtig — ich konstatire das aus den Akten — dar-
	        

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