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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 48.1921 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 48.1921 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Publication:
Berlin, 1874 - 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1874-1933
Note:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Succeeding Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1921
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8717957
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:48.1921
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Sitzung 2, 13. Januar 1921

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 48.1921 (Public Domain)
  • Sitzung 1, 6. Januar 1921
  • Sitzung 2, 13. Januar 1921
  • Sitzung 3, 20. Januar 1921
  • Sitzung 4, 27. Januar 1921
  • Sitzung 5, 3. Februar 1921
  • Sitzung 6, 8. Februar 1921
  • Sitzung 7, 10. Februar 1921
  • Sitzung 8, 24. Februar 1921
  • Sitzung 9, 1. März 1921
  • Sitzung 10, 3. März 1921
  • Sitzung 11, 8. März 1921
  • Sitzung 12, 10. März 1921
  • Sitzung 13, 17. März 1921
  • Sitzung 14, 22. März 1921
  • Sitzung 15, 24. März 1921
  • Sitzung 16, 31. März 1921
  • Sitzung 17, 5. April 1921
  • Sitzung 18, 7. April 1921
  • Sitzung 19, 14. April 1921
  • Sitzung 20, 21. April 1021
  • Sitzung 21, 26. April 1921
  • Sitzung 22, 28. April 1921
  • Sitzung 23, 10. Mai 1921
  • Sitzung 24, 12. Mai 1921
  • Sitzung 25, 26. Mai 1921
  • Sitzung 26, 31. Mai 1921
  • Sitzung 27, 9. Juni 1921
  • Sitzung 28, 16. Juni 1921
  • Sitzung 29, 21. Juni 1921
  • Sitzung 30, 23. Juni 1921
  • Sitzung 31, 28. Juni 1921
  • Sitzung 32, 30. Juni 1921
  • Sitzung 33, 14. Juli 1921
  • Sitzung 34, 4. August 1921
  • Sitzung 35, 18. August 19212
  • Sitzung 36, 25. August 1921
  • Sitzung 37, 8. September 1921
  • Sitzung 38, 15. September 1921
  • Sitzung 39, 27. September 1921
  • Sitzung 40, 29. September 1921
  • Sitzung 41, 6. Oktober 1921
  • Sitzung 42, 13. Oktober 1921
  • Sitzung 43, 20. Oktober 1921
  • Notiz: Handschriftlicher Vermerk der Bibliothek des Königlichen Ministeriums des Innern. Berlin, den 25.2.1922

Full text

39 .stadtverordneten-versammlung der Stadwemem' de Verun 40 Sitzung am 13 . . 192u r , -- 1 -- . . (Geschäftsordnung) , lichkeit in beschränktem Sinne von einer Person ausger1 w , --tadn. <9äbei ( . . . . D.u - schlossen wird, von der tüemand nniß, wer sie u vevaniaßt t. Das können .und dürfen wir uns nichtder Zuruf gemacht worden , dir hätten die Oeffent- gefallen lassen. -- )lichkeit beschränkt, . -- (Ser richtig t bei der Kommunischen Fraktion . ) (sehr richtig ! rechts) - 1 Die Stadtverordneten sammlung ist souverän, um vies-auf den Vorgang in der letzten Ctzung zurückkommen . bezügliche Beschlüsse zu fassen. Ich verweise da auf dieWie konnte es- iwerhaupt vorkommen, daß die letzte §§ 62 und 63 der - schäftsordnung . Der § 62 Sitzung nicht ordnunglmäßig zu de gehen komte ? Geschäftsordnung - sagt ; Ich weise darauf hin, daß wir uns in der Abstimmung Wenn in der Versammlung störende Unruhe entsteht,befanden und wähnd der lbstimmung ein ganz ungunii- so kann .der - Vorsteher die Sitzmg auf bestimmte Zeitftzierbarer, ein ganz deplaeievter Zwischenruf von der Irte ' aussetzen oder ganz aufheben . Kann sich Vor- . büne ' fiel, und nun setzte auf . der rechten Seite des Hauses stehr kein Gehör verschaffen, so verlä er stinen Sitzdas Toden ein, worauf der H ' Vorste kurrhand md ist h ierdurch 'die Sihung auf eine Stunde unter-erklärte : die --Tribüne - wird geräumt . Erst dann machta brochen. 1 sich der Widerspruch der Tribüne demertbar. Also es Nichts von dem ist geschehen . § 63 schreibt vor :ist bis jetzt nicht der Nachtieis erbnacht, daß irgendwie Dem Vorsteher steht die Hwichabung ber Polizeidie Tribüne die WüiLe 1md Ordnung des Hauses ver- im Sitzungssaal, den für die Versammlung bestimmtenletzt hätte. Nebenräumen und dem Zuhörenraum zu . Wer von. (Lebhafter Widerspruch rechts. ) letzterem Zeichen ne Beifalls oder Mißfallens gibtw . Meine Herren, Sie drtigen sa den Waeiteweis, oder sonst die Ordnung o den Anstand verletzt, kanndaß Sie ja doch den meisten Lärm machen, wohingegen auf der Stelle entfernt werden . Entsteht eine störecde-- die Tribme, die nich t dit' schöne Kinderstnde und die Unruha in dem Zuhörenraum, so kann der Vorstehar wohl qualifigterie Bildung w ie Sie genossen hat, die -- dessen ..Räumung anordnen. --Ruhe bewahrte, die Sie in Ihrer parlamentarischen Ein- Aber es steht kein Wort daöon darin, daß der Vorsteherw tracht bewahren zu müssen geglaubt haben . Wir haben dieses Hauses die- Oeffentlichkeit beschränken lann uns doch wiederholt beobachtet, daß gerade der größte Lärm unbestimmte Zeit, und dagegen müssen w ir protestirren. von der rechten Seite des Hauses vollzogen wurde, (Sehr richtig ! bei der Kommunistischen Fraktion. )) , llebhafter Wider:v' uch rechts) Nur die Stadtverordnetenversammlung hat das Recht, --wodur die Verhandlungen 1unmöglich gemacht wurden . en schwer fallen, ir all diesen bergiidien und ver.- (Erneuter lebhafter Widerspruch und Zurufe rechts .) standten Pavagraphen der Städteordnmig, oder was weiß ) - Bitte, Sie bringen mit jedem Wort , das Sie zurufen, ich, was für Gesetze 'noch in Betracht kommen, nachzu- suchen, um den B is zu führen, daß der Vorsteherden hrheitsbeweis dafür, daß ich recht habe. (Lebhafte Zustinnnung bei der Komnumistischen Fraktion. ) das Recht hat, die Oeffenclicheit der ' Stadtverordneten- Ich w(Il nur noch einmal vor aller Oeffentlicht fest- versammlmg in gewissem Sinne zu beschräken - (Zuruf "rechts .)stellen, daß . es mierhärt md umvahr ist, daß wir beab- Ich wünschte, Sie" htten ' ein lleiu wenig von demsichtigt hätten, .die Oeffentlichkeit zu bes änken . Der Verleumbungsfeldzug , der gegen uns . geführt wird, - ist rewollttionären Elan, der uns eigen ist . unwahr. (lachen rechts .) Es würde Jhie vielleicht ganz gut bekommen. Dorft.-stellv . Schwarz : Ich müchte Sie darauf (Rufe reckts - Theater ist das !) hinweisen, H Stadtv . Gäbes, daß ich Ihre Ausfüh Jeenfalls lege ich nach wie vor gegen diese Handlungs- -- nungen als . nicht zur Geschäftsordnung gerig betrachte. weise schärfsten Protest ein und muß mich mit aller. Schärfe gegen die Verdächtigungen Stadtv . Gäbel (V . K. P. D. ) (zur Geschäftsordnung) : Mir ist whrend der Verhandlung der Tagesordnun Vorstellv. Schwar) : Herr Stadtv. Gäbel, ich keine Gelegenheit gege , die unerhörten Verleummgen he Sie bereits zum dritten Male darauf aufmerks md Vevdächtigungen, die gegen neeine Fraktionsfreunde zu machen, daß sch re Ausführungen als nicht zur ausgesprochen sirch , z widerlegen . '(schäftsordnung gelrig betrachten kann . - Ich bitte Sie, . (La) sich streng on meine Anordnung zu halten. Es muß -nir Gelegenheit gegeben werden, hier von der Stadtv. Gäbel (V . K. P. D.) (zur Geschäftsordnung :Tribl'me dieses Hauses in a ller Oefsentli ch keit die Ver- dächtigmgen und Verleumdmgen zurücuweisen , die Dann bitte ich den Herrn Vorster mir zu sagen, wam1 Ihrer Presse gebracht worden sind Ebenso mußich die und wo ich irn Laufe der Tagesordnung legenheit . Tribüneabesucher . in Schutz neen vor den unerhört habe, das zurückweisen, was diese Schmi 'inken vm Beleidigungen, die Würde und Ordnung des Hauses ver bürgertichin Presse in dieser unverschämten - Messe 1 verletzt zu en. Der ruhestörende Lärm ist in der gegen uns vorgebracht huben . (Unrnha und Zurufe .)len Sitzung durch Zwischenuse von Ihrer ' ite ver- anlaßt worden. Vorst.-tellv. Schwarz :Herr Sindiv. Gäbel, ich r Vorst.-stellv. Schwarz : Es tut mir leid, Sie chtage Ihnen. vor, daß Sie diese Ausführungen dieelle haben zu dieser Ausführung nicht das Wort, ledi 9elegeutlich eines An ges vorbringen, den Sie jederit , das Wort zu Ausfüh rmgen über die Geschäftsor ng . eureichen können. Jetzt ist unsere Zeit so kostdar ucd knapp bemessen, daß wir uns unmöglich mit diesen weitStadw. äbel (V. K. P . D. (zur Geschäftsordmmg) : aufgeb-eten Ausführungrn zur Geschfordmmg ors-Ich befinde Mich in Ausführungen über die lschästs- tten kdanen onung, indem . ich dagegens protesti , daß die Oeffent- r(Lebhafte Zustimmung - rechts .)-- , .2. Sitzg. Stadtv-Ve . r . 1 '

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