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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 36.1986,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 36.1986,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8747155
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 StVV 7:47.1920
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Beilage

Titel:
Tägliche Rundschau. Bekanntmachung

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 36.1986,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Ausgabe 1986,28 Nr. 28, 30. Mai 1986
  • Ausgabe 1986,29 Nr. 29, 6. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,30 Nr. 30, 10. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,31 Nr. 31, 12. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,32 Nr. 32, 13. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,33 Nr. 33, 19. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,34 Nr. 34, 20. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,35 Nr. 35, 24. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,36 Nr. 36, 27. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,37 Nr. 37, 4. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,38 Nr. 38, 11. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,39 Nr. 39, 18. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,40 Nr. 40, 22. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,41 Nr. 41, 25. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,42 Nr. 42, 31. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,43 Nr. 43, 1. August 1986
  • Ausgabe 1986,44 Nr. 44, 8. August 1986
  • Ausgabe 1986,45 Nr. 45, 13. August 1986
  • Ausgabe 1986,46 Nr. 46, 15. August 1986
  • Ausgabe 1986,47 Nr. 47, 22. August 1986
  • Ausgabe 1986,48 Nr. 48, 29. August 1986
  • Ausgabe 1986,49 Nr. 49, 4. September 1986
  • Ausgabe 1986,50 Nr. 50, 5. September 1986
  • Ausgabe 1986,51 Nr. 51, 12. September 1986
  • Ausgabe 1986,52 Nr. 52, 16. September 1986
  • Ausgabe 1986,53 Nr. 53, 19. September 1986
  • Ausgabe 1986,54 Nr. 54, 25. September 1986
  • Ausgabe 1986,55 Nr. 55, 26. September 1986
  • Ausgabe 1986,56 Nr. 56, 3. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,57 Nr. 57, 10. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,58 Nr. 58, 17. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,59 Nr. 59, 24. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,60 Nr. 60, 28. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,61 Nr. 61, 31. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,62 Nr. 62, 7. November 1986
  • Ausgabe 1986,63 Nr. 63, 12. November 1986
  • Ausgabe 1986,64 Nr. 64, 14. November 1986
  • Ausgabe 1986,65 Nr. 65, 21. November 1986
  • Ausgabe 1986,66 Nr. 66, 26. November 1986
  • Ausgabe 1986,67 Nr. 67, 28. November 1986
  • Ausgabe 1986,68 Nr. 68, 5. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,69 Nr. 69, 9. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,70 Nr. 70, 12. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,71 Nr. 71, 16. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,72 Nr. 72, 19. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,73 Nr. 73, 30. Dezember 1986

Volltext

1865 Steuer- und Zollblatt für Berlin 36. Jahrgang Nr.61 31. Oktober 1986 
Artikel 18 
Kündigung 
Dieses Abkommen bleibt in Kraft, solange es nicht von ei- 
nem der Vertragsstaaten gekündigt wird. Jeder Vertragsstaat 
kann das Abkommen auf diplomatischem Weg jederzeit nach 
Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens un- 
ter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten kün- 
digen. In diesem Fall findet das Abkommen nicht mehr Anwen- 
dung auf Nachlässe von Personen, die nach dem 31. Dezem- 
ber sterben, der auf den Ablauf der sechsmonatigen Kündi- 
gungsfrist folgt, und auf Schenkungen, die nach diesem Zeit- 
punkt vorgenommen werden. 
Geschehen zu Bonn am 3. Dezember 1980 in zwei Urschrif- 
ten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder 
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. 
Einkommensteuer 
Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung — vom Steuerpflichtigen unentgeltlich. einem anderen 
des selbstgenutzten Wohneigentums ohne gesicherte Rechtsposition zu Wohnzwecken 
_. (Wohneigentumsförderungsgesetz); überlassen worden ist oder 
hier: Übergangsregelungen nach $ 52 Abs. 21 EStG vom Steuerpflichtigen auf Grund eines vorbehaltenen 
bei Wohnungen im Privatvermögen oder auf Grund eines durch, Vermächtnis eingeräum- 
(StZBI. Bln. 1986 S. 1868) ten dinglichen Rechts zu eigenen Wohnzwecken ge- 
nutzt worden ist oder 
An die Oberfinanzdirektion Berlin und die Finanzämter - auf Grund eines Nutzungsrechts zu eigenen Wohn- 
. nn zwecken genutzt worden ist, das durch Baumaß- 
a Zur Anwe ndung des $ 52 Abs. 21 EStG 1986, geändert durch nahmen des Nutzungsberechtigten entstanden ist (vgl. 
as Wohneigentumsförderungsgesetz vom 15. Mai 1986 (BGBl. I Erlaß vom 4. Juni 1986, StZBl. Bin. S. 1428) 
S. 730; BStBl. IS. 278 / GVBl. S. 786, 805; StZBl. Bln. S. 1370), gilt . ) ) a . 
folgendes: b) In dem jeweils in Betracht kommenden Veranlagungs- 
zeitraum, der auf den Veranlagungszeitraum 1986 folgt, 
N Ka wenn auch nur für kurze Zeit,die Voraussetzun- 
gen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß 
Wepfall der Nutzungswertbestenerung des Mietwerts über die Werbungskosten vorliegen. Diese 
Ab dem Veranlagungszeitraum 1987 fällt die Besteuerung des Einkunftsermittlung bleibt auch möglich, wenn zwi- 
Nutzungswerts einer Wohnung nach $ 21 Abs. 2 EStG grundsätz- schenzeitlich die Voraussetzungen für die Ermittlung des 
lich fort. Für vor dem 1. Januar 1987 fertiggestellte oder ange- Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die 
schaffte Wohnungen gilt eine Übergangsregelung ($.52 Abs. 21 Werbungskosten, z.B. bei zwischenzeitlicher‘ Vermie- 
EStG). tung oder bei Nutzung des ganzen Hauses zu eigenen 
Zu den Begriffen der Fertigstellung und der Anschaffung wird Wohnzwecken, nicht vorgelegen haben. 
auf Abschnitt 57 EStR hingewiesen. In Anschaffungsfällen ist 2. Hat der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum 1986 z. B. 
somit nicht das Datum des notariellen Kaufvertrags maßgebend. ein Zweifamilienhaus fertiggestellt oder angeschafft und eine 
Ist die Wohnung vor dem 1. Januar 1987 fertiggestellt oder ange- Wohnung selbst genutzt, wird der Nutzungswert dieser 
schafft worden, beginnt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken Wohnung für diesen Veranlagungszeitraum auch dann durch 
jedoch erst nach dem 31. Dezember 1986, kommt weder die Über- Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten ermit- 
gangsregelung mit Ausnahme des Abschnitts II Nr. 4 Satz 6 noch telt, wenn die andere Wohnung innerhalb von sechs Mona- 
die. Anwendung des $ 10 e Abs. 1 bis 5 EStG in Betracht ($ 52 ten nach Fertigstellung oder Anschaffung des Hauses erst im 
Abs. 14 EStG). Veranlagungszeitraum 1987 vermietet wird. Entsprechendes 
gilt, wenn ein Einfamilienhaus vor dem 1.Januar 1987 zu 
Hl. einem Zweifamilienhaus ausgebaut oder erweitert worden ist 
Übergangsregelung in Fällen der Ermittlung des Nutzungswerts und eine Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach Be- 
als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten endigung des Ausbaus oder der Erweiterung vermietet wird. 
I. Der Nutzungswert einer Wohnung, die vor dem 1. Januar Bei einem in einem Zug errichteten Zweifamilienhaus (vgl. 
1987 fertiggestellt oder angeschafft worden ist, wird ab dem Abschnitt 57 Sätze 6 bis 8 EStR) wird der Nutzungswert 
Veranlagungszeitraum 1987 für den Zeitraum der Selbstnut- ebenfalls durch Überschuß .des Mietwerts über die Wer- 
zung als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten bungskosten ermittelt, wenn im Veranlagungszeitraum 1986 
ermittelt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: erst eine Wohnung fertiggestellt und zu eigenen Wohn- 
x 5 z zwecken genutzt und die andere Wohnung vor Ablauf von 
a) ESen der NUTZERS WEIL der Wühnun en. NER sechs Monaten nach ihrer Fertigstellung vermietet ‚wird. 
He ee 3 Ein Wechsel der selbstgenutzten Wohnungen durch den 
daß di a. h nn di v . 1 it , Steuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 1986 schließt die 
a7 0I6. „WW ONNUNE- N A EICSCM:  VErATIAEUNSSZEHTAUTT, weitere Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des 
wenn auch nur für kurze Zeit, Mietwerts über die Werbungskosten aus, wenn nicht beim 
— vom Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken ge- Steuerpflichtigen bei der im jeweiligen Veranlagungs- 
nutzt worden ist oder zeitraum nach dem 31. Dezember 1986 selbstgenutzten 
-
	        

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