Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Fußnote:
Bericht No. 21 (S.299 - S.308) nicht digitalisiert.
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8874215
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
[B 758 StVV 7:40.1913]
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No 19, 29. Mai 1913

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1942 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Ausgabe B: 1941/1942
  • 7. Januar 1942
  • 14. Januar 1942
  • 21. Januar 1942
  • 28. Januar 1942
  • 4. Februar 1942
  • 11. Februar 1942
  • 18. Februar 1942
  • 25. Februar 1942
  • 4. März 1942
  • 11. März 1942
  • 14. März 1942
  • 17. März 1942
  • 18. März 1942
  • 25. März 1942
  • 1. April 1942
  • 9. April 1942
  • 15. April 1942
  • 22. April 1942
  • 29. April 1942
  • 6. Mai 1942
  • 13. Mai 1942
  • 20. Mai 1942
  • 28. Mai 1942
  • 3. Juni 1942
  • 10. Juni 1942
  • 17. Juni 1942
  • 24. Juni 1942
  • 1. Juli 1942
  • 8. Juli 1942
  • 15. Juli 1942
  • 29. Juli 1942
  • 5. August 1942
  • 12. August 1942
  • 19. August 1942
  • 26. August 1942
  • 2. September 1942
  • 9. September 1942
  • 16. September 1942
  • 23. September 1942
  • 30. September 1942
  • 7. Oktober 1942
  • 14. Oktober 1942
  • 21. Oktober 1942
  • 28. Oktober 1942
  • 4. November 1942
  • 11. November 1942
  • 18. November 1942
  • 25. November 1942
  • 2. Dezember 1942
  • 9. Dezember 1942
  • 11. Dezember 1942
  • 16. Dezember 1942
  • 22. Dezember 1942
  • 23. Dezember 1942

Volltext

[Seite 295 
Nr. 279 
Der Nachweis für die nicht Eische Volks- ' angehörigkeit besitzt oder ob er staatenlos ist. 
zugehörigkeit kann geführt werden: Ehepaare sind sozialausgleichsabgabepflichtig, 
a) bei ehemals polnischen Staatsangehörigen, die wenn der Ehemann Zigeuner ist, 
in die deutsche Volksliste (Abteilungen 1—4) 4. Personen aus dem Generalgouvernement sind 
eingetragen sind, durch den Ausweis der zu- Arbeitnehmer nichtdeutscher Volkszugehörigkeit 
ständigen TE der Deutschen Volks- aus dem Gebiet der Distrikte Krakau, Lublin, 
liste, vgl. die VO über die Deutsche Volksliste Radom, Warschau und Galizien sowie aus dem 
und die deutsche Staatsangehörigkeit in den Bezirk Bialystok. Soweit es sich bei diesen Per- 
ET di Ostgebieten vom 4. 3. 1941 sonen um Polen handelt, wird durch die VO vom 
(RGBI I S. 118), 21.2.1942, durch die die Personen aus dem Gene- 
bei ehemals polnischen Staatsangehörigen, die ralgouvernement abgabepflichtig ge orden sind, 
noch nicht in die Deutsche Volksliste ein- neues Recht nicht geschaffen. Auf Grund dieser 
etragen sind oder die für eine Aufnahme in VO werden in erster Linie die bis zu diesem Zeit- 
Sie N Bentsche Volksliste nicht in Betracht punkt von der Abgabe befreiten Kaschuben, Go- 
kommen palen, Se Onsaken und SONNE. Volksstämme 
li. durch eine Bescheinigung über die im Generalgouvernement sozialausgleichsabgabe- 
deutsche Volkszugehörigkeil, die von der pflichtig. 
zur Erteilung von Staatsangehörigkeits- . : 
ausweisen und Heimatscheinen berufenen b) Steuerbefreiungen und Steuererleichterungen 
Behörde (z. B. .in Preußen ‚vom Regie- Nach dem ARunderlaß des Reichsministers der 
rungspräsidenten) ausgestellt ist (Erlaß Finanzen vom 30. 1. 1941 (RStBl 1941 S.89) ist die 
des Reichsministers des Innern vom 22.6. So7jalausgleichsabgabe von beschränkt lohnsteuer- 
1939 — Ie 5363/39 - 5000 — Reichsministe- „fijchtigen Personen nicht zu erheben 
rialblatt 1939 Seite 1337 in Verbindung SCH. ZOPSONE ; ? 
mit dem Erlaß des Reichsministers des Juden, die in die SGB ORDEN III und IV einzu- 
Innern vom 15. 4. 1939 — Ie 5230/39 - reihen sind, werden von der Sozialausgleichsabgabe 
5000 —, Reichsministerialblatt 1939 Seite Ireigestellt, für sie ist die allgemeine Lohnsteuer- 
888); \ tabelle maßgebend. 
durch eine Bescheinigung der unteren ‚+ Die arische Frau eines Juden ist als Inhaberin 
Verwaltungsbehörde | (Landrat, Polizei- einer Lohnsteuerkarte von der Sozialausgleichsabgabe 
ZEN „Oberbürgermeister) über die freizustellen, dagegen ist die jüdische  hefrau eines 
ichtzugehörigkeit zum polnischen Volks- Ariers sozialausgleichsabgabepflichtig. 
tum (Erlaß des Reichsministers der Fi- ; z . & 
panzen. vom 3.12.1040 — S 2021 57 11 — De GE von den Sohalansgleichsabrebt 
RStBl 1940 Seite 993): ritt bei den Personen aus dem Generalgouvernemen 
im Regi N Ds . De tadt durch 24T bis zum 31. 12. 1942 ein, wenn die Personen der 
N eane SDe isch ethım ı EEE * GUFCh Apgabe vor dem 1. 12. 1941 nicht unterlagen und vor 
der Deutschen vVolkenste:  peschein!gung dem ‚+ 12. 1941 im Gebiet des Deutschen Reiches be” 
; Afti Di ä nsti ilt nicht fü 
bei den deutschen Volkszugehörigen aus N Polen Z ASS STBENSS RUN BALD UP 
dem: Generalgouvernement durch eine m z rn 
Kennkarte, die von dem zuständigen Kreis- Anträge von polnischen Staatsangehörigen auf 
hauptmann im Generalgouvernement aus- Befreiung von der Sozialausgleichsabgabe, weil sie 
gestellt ist. unter ERTL Tdln a für NET 
kenn wird, der, Tintanmmasnchweie dir SER TE EL Nee A ran 
volksdeutschen Mittelstelle als ausreichender gen fallen, sind an die  EUS[AndiGen Finanzämter 
Nachweis angesehen (RStBl 1942 Nr. 46 Seite 571). weiterzuleiten. ) 
a ae RE Pi tlschen Volkstums” sind Der Reichsminister der Finanzen hat sich nach 
7 dem im Reichssteuerblatt 1942 S. 483 abgedruckten Be- 
a) Goralen, Großrussen, Kaschuben, Litauer, scheid an das Oberkommando der Wehrmacht damit 
Masayen, Schlonsaken, Ukrainer und Weiß- einverstanden erklärt, daß ein bisheriger polnischer 
russen, Staatsangehöriger, der einen Wehrpaß besitzt, die 
h\ die Ostoberschlesier, die im ehemals preußisch- Sozialausgleichsabgabe nicht zu entrichten braucht: 
oberschlesischen und Öösterreichisch-schlesi- Wird der Wehrpaß jedoch eingezogen, so muß die 
schen Teil Ostoberschlesiens einschl. des Teils SE sahen wieder erhoben werden. Maß- 
des Kreises Bielitz westlich der Sola geboren hend für den Zeitpunkt der Befreiung und der 
oder beheimatet sind, es sei denn, daß sie vom N DORT EL der Abgabe ist der Tag der Aus- 
Heimatort als Polen bezeichnet werden oder Stellung des Wehrpasses oder der Einziehungsver- 
sich selbst als solche bezeichnen. Tagung. Diese Regelung stützt sich auf den Umstand, 
3 Juden, und zwar ohne Rücksicht auf die Staats- de ED denen NE DEE SE DE die! 
angehörigkeit (auch staatenlose), sind diejenigen Fink ö ; . 
An . - . Einbürgerung erfüllt sind. 
Personen, die im Sinne des 8 5 des Reichsbürger- 
esetzes vom 14. 11. 1935 (RGBIl I S. 1333) als . 
Taden zu gelten haben. 6. Lohnausgleichsabgabe 
. Zigeuner im Sinne der Bestimmungen sind a) Kreis der ‚Personen 
1. Vollzigeuner (stammechte Zigeuner) s . . 
2. Mischlinge mit vorwiegendem oder gleichem beschränkE Dur tigen Dersonen. jet 
zigeunerischen Blutsanteil, deutscher Volkszugehörigkeit aus dem Gebiet des 
wenn sie vom Reichskriminalpolizeiamt als solche Reichskommissariats Ostland (mit Ausnahme von 
estAeSiehN worden sind. Wegen der Feststellungen Weißruthenien), die im Gebiet des Deutschen Reiches 
des Reichskriminalpolizeiamts HM den Runderlaß (mit Ausnahme des Protektorats Böhmen und Mähren) 
des Reichsführers f! und Chefs der Deutschen persönlich tätig werden. Das Gebiet des Reichs- 
Polizei vom 7. 8. 194 (RMBliV 1941 Seite 1443). Kommissariats & Ostland umfaßt die Gebiete der 
Es ist für die SprialausgleichsabEeN epüicht Irüheren Freistaaten Estland, Lettland und Litauen 
gleichgültig, ob, der Zigeuner die deutsche Staats- einschl. der früher polnischen Gebietsteile des General- 
gleichgültig, « oder eine ausländische Staats- kommissariats Litauen.
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Band
12 / 14
Band
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.