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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1905
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8781305
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Parl 53 - 32
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordneten-Versammlung für das Jahr 1905

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1963 (Public Domain)
  • 7. Januar 1963
  • 23. Januar 1963
  • 7. Februar 1963
  • 11. Februar 1963
  • 14. Februar 1963
  • 21. Februar 1963
  • 25. Februar 1963
  • 28. Februar 1963
  • 6. März 1963
  • 12. März 1963
  • 26. März 1963
  • 24. April 1963
  • 6. Mai 1963
  • 13. Mai 1963
  • 21. Mai 1963
  • 6. Juni 1963
  • 21. Juni 1963
  • 8. Juli 1963
  • 10. Juli 1963
  • 2. September 1963
  • 24. September 1963
  • 2. Oktober 1963
  • 4. Oktober 1963
  • 10. Oktober 1963
  • 21. Oktober 1963
  • 31. Oktober 1963
  • 5. November 1963
  • 26. November 1963
  • 10. Dezember 1963
  • 19. Dezember 1963
  • 20. Dezember 1963

Volltext

Ausgegeben am 10. 10. 1963 
Dienstblatt des s enlats von:Berlin 
Teil I a 
1/1963 
Seite 231 
Nr. 34 
Inhalt: 
Nr. 84 
Besondere Richtlinien für die Aufstellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Be- 
sondere Haushaltsrichtlinien 1965 — BHR 65) .......... eK Ka 0 DECHEC28L 
[1-84 | 
Fin II A 121 ; TOR 
Fernruf: 24 0011 — (982) 164 — | 1.10.1963 
Inn IM Dbl 11/1963 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4035 — Nr. 26 
Dienstkräfte (planmäßige Beamte und Richter, Ange- 
stellte, Arbeiter) und Gruppe (Besoldungs-, Vergü- 
tungs-, Lohngruppe) unter Einschluß der in Ziffer 4 
vorgesehenen Fortschreibung; die in Absatzl Satz2 
bezeichneten Stellen bleiben außer Betracht. Außerdem 
gehören die Wochenstundenzahlen bei nichtvollbeschäf- 
tigten Dienstkräften und die Vermerke zu Stellen zum 
Stellenrahmen. Die Bezeichnungen (Amts- oder Dienst- 
bezeichnungen, Stellenbezeichnungen, Beschäftigungs- 
arten) und die Unterteilungen nach Fachrichtungen 
u. ä. sind dagegen nicht Bestandteil des Stellenrahmens. 
(3) Der Stellenrahmen darf nicht überschritten wer- 
den. Innerhalb des Stellenrahmens können die Stellen 
unter Beachtung der personalrechtlichen (beamten- 
oder arbeitsrechtlichen) Vorschriften nach dem je- 
weiligen Bedarf den einzelnen Haushaltsunterabschnit- 
ten und Dienststellen zugeordnet werden. Lediglich 
Stellen mit weiterbestehenden Vermerken müssen an 
der bisherigen Stelle im Haushaltsplan bleiben und die 
bisherigen Bezeichnungen behalten; dies gilt nicht bei 
Vermerken, die die Besetzung einer Stelle mit einem 
Beamten einer anderen Laufbahn oder einem Richter 
zulassen. 
(4) Vermerke dürfen neu angebracht werden, wenn 
sie die Personalwirtschaft einschränken, und weggelas- 
sen werden, soweit sie eine zusätzliche Ermächtigung 
beinhalteten. 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Der Senat hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 1963 die 
nachstehenden Verwaltungsvorschriften beschlossen. (Se- 
natsbeschluß Nr. 556), die hiermit bekanntgegeben werden. 
Hoppe 
Besondere Richtlinien 
für die Aufstellung des Haushaltsplans 
für das Rechnungsjahr 1965 
(Besondere Haushaltsrichtlinien 1965 — BHR 65) 
vom 1. Oktober 1963. 
Auf Grund des $ 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschrift 
Geltungsbereich 
Diese Richtlinien sind ergänzende Verwaltungsvor- 
schriften nach Ziffer1 Abs.3 der Allgemeinen Richt- 
linien für die Aufstellung des Haushaltsplans (All- 
gemeine Haushaltsrichtlinien — AHR) vom 19. Dezem- 
ber 1961 (DbIl 11/1961 Nr. 42 — 1/1962 Nr. 5). Sie regeln 
die Besonderheiten für die Aufstellung des Haushalts- 
plans von Berlin für das Rechnungsijahr 1965. 
(5) Der Bestand an bisherigen Vermerken im Sinne 
des Absatzes 3 Satz3 und des Absatzes 4 ergibt sich 
unter Einschluß der Änderungen, die dadurch eintreten, 
daß auf Grund der Bestimmungen in der Vorbemerkung 
zum Stellenplan Vermerke mit Dauerwirkung neu an- 
gebracht oder aufgehoben werden. 
(6) Die Senatsverwaltung für Inneres (für Beamte, 
Richter und Angestellte) und die Senatsverwaltung 
für Finanzen (für Lehrpersonal, wissenschaftliches 
Forschungs- und Theaterbetriebspersonal innerhalb des 
Einzelplans B3 und Arbeiter) werden. die Aufteilung 
der Stellen innerhalb jedes Stellenrahmens nur darauf- 
hin prüfen, ob sie aus schwerwiegenden Gründen im 
Einzelfall nicht vertretbar erscheint. Das setzt jedoch 
voraus, daß alle Einzelstellenpläne verantwortungs- 
bewußt aufgestellt werden. Insbesondere dürfen ander- 
weitige Zuordnungen von Stellen nicht dem Plan zur 
inneren Schulreform der Berliner Schule und möglichen 
Einsparungen auf Grund des Aufgabenrückganges bei 
den Kriegsfolgeverwaltungen entgegenstehen. 
Fortschreibung der Stellenrahmen 
(1) Änderungen der Stellenrahmen ergeben sich durch 
a) Wegfall oder Rückwandlung von Stellen auf Grund 
von Wegfall- oder Rückwandlungsvermerken, 
Schaffung, Umwandlung. oder Wegfall von Stellen 
auf Grund von $14 des Haushaltsgesetzes oder 
auf Grund entsprechender sondergesetzlicher Vor- 
schriften, 
Verlagerung von Stellen für Lehrpersonal über den 
Bereich einer Personalwirtschaftsstelle hinaus auf 
Grund der Bestimmungen in der Vorbemerkung 
zum Stellenplan, 
Änderungen in der Eingruppierung von Dienstkräf- 
ten anläßlich des Neuabschlusses oder der Änderung 
von Tarifverträgen, 
Einzelfestsetzungen der Senatsverwaltung für In- 
heres oder der Senatsverwaltung für Finanzen (je 
nach Zuständigkeit) zur Anpassung der Bewertung 
Abschnitt II 
Planmäßige und nichtplanmäßige Dienstkräfte 
Verhältnis zu den Allgemeinen Haushaltsrichtlinien 
Die Ziffern 19 Abs.1 und 2, 20 Abs.1 und 2, 22 Abs.1 
Satz2 und 23 bis 26 AHR finden auf die Aufstellung 
des Haushaltsplans 1965 keine Anwendung. Statt 
dessen gelten die folgenden Ziffern 3 bis 6. 
Gesamtbindung für planmäßige Dienstkräfte 
durch Stellenrahmen 
(1) Die Einzelstellenpläne unterliegen innerhalb der 
Bereiche der Mitglieder des Senats, des Präsidenten 
des Rechnungshofs und der Bezirksämter (Personal- 
wirtschaftsstellen) einer Gesamtbindung durch Stellen- 
rahmen. Ausgenommen sind die Stellen für Arbeiter 
in Wohnhäusern und Geschäfts- und Industriehäusern; 
sie dürfen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang 
vorgesehen werden. 
(2) Als Stellenrahmen gelten die im Stellenplan 1964 
für den Bereich jeder Personalwirtschaftsstelle aus- 
gewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art der 
Z. 
1.
	        

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