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Newsletter (Rights reserved) Ausgabe 37.2009 (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1954, I. Wahlperiode, Band IV, 89.-116. Sitzung (Public Domain)

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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1954, I. Wahlperiode, Band IV, 89.-116. Sitzung (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1904
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8775529
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 StVV 7:31.1904
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Erschienen:
1904
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8775529
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 StVV 7:31.1904
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 4, 28.01.1904
Titel:
No. 4, 28.01.1904

Schnellzugriff

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  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1954, I. Wahlperiode, Band IV, 89.-116. Sitzung (Public Domain)
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (89), 7. Januar 1954
  • Nr. 2 (90), 21. Januar 1954
  • Nr. 3 (91), 4. Februar 1954
  • Anlage 1
  • Nr. 4 (92), 18. Februar 1954
  • Nr. 5 (93), 2. März 1954
  • Nr. 6 (94), 18. März 1954
  • Nr. 7 (95), 23.03.1954 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 8 (96), 25.03.1954 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 9 (97), 30.03.1954 (Außerordentliche Sitzung)
  • Anlage
  • Nr. 10 (98), 8. April 1954
  • Nr. 11 (99), 22. April 1954
  • Nr. 12 (100), 6. Mai 1954
  • Anlage
  • Nr. 13 (101), 20. Mai 1954
  • Nr. 14 (102), 3. Juni 1954
  • Anlage
  • Nr. 15 (103), 24. Juni 1954
  • Nr. 16 (104), 1. Juli 1954
  • Nr. 17 (105), 15. Juli 1954
  • Nr. 18 (106), 3. August 1954
  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Nr. 19 (107), 30. September 1954
  • Nr. 20 (108), 7. Oktober 1954
  • Nr. 21 (109), 21. Oktober 1954
  • Anlage
  • Nr. 22 (110), 28. Oktober 1954
  • Anlage
  • Nr. 23 (111), 04.11.1954 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 24 (112), 4. November 1954
  • Nr. 25 (113), 9. November 1954
  • Nr. 26 (114), 18. November 1954
  • Nr. 27 (115), 25. November 1954
  • Nr. 28 (116), 21. Dezember 1954

Volltext

290 99. Sitzung vom 22. April 1954 Swolinzky einige Menschen, die immer noch nicht vergessen können: Hohenzollern, Wittelsbach oder sonst wen. Ich weiß auch, daß es manche Menschen gibt, die gern vielleicht ein anderes kleineres Deutschland haben würden. Es wird sogar in Wirtschaftskreisen Westdeutschlands ­ sehr offen diskutiert, ob man sich nicht von Berlin lossagen sollte, und der Redakteur des Rundfunks in München, Herr Cube, ist immer noch nicht erschlagen worden. (Abg. Dr. Ronge: Früher hat das der Blitz besorgt!) — Ja, Sie sind aus einer ländlichen Gegend; wir sind in einer Großstadt, wir haben Blitzableiter, und München ist auch eine sogenannte Großstadt. — Aber bleiben wir beim Thema. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn man als erste Voraussetzung für irgendwelche Ermäßigung der Steuern gesagt hätte: eine sehr erhebliche Erhöhung der Freigrenze; denn wir haben unendlich viele Menschen, ­ die schwer zu ringen haben, auch wenn sie in Lohn und Brot stehen. Berlin hat auch für Arbeiter eine geringere Chance als Westdeutschland: einmal gibt es in Westdeutschland höhere Akkordsätze und ähnliches und in den Großstädten schon höhere Löhne als in Berlin. Dann aber hat jeder Berliner, gemessen an anderen mittleren Städten des Westens, größere Anmarschwege ­ und Spezialkosten, Werbungskosten, die ihm das Finanzamt leider nicht zugesteht. Also, eine Erhöhung der Freigrenze überhaupt mit dem Sinn, mit der Absicht, einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern aus den niederen Lohnstufen jede Steuer zu schenken. Dann hätten wir es begrüßt, wenn man aus rein praktischen Gründen — Herr Bürgermeister Dr. Schreiber erwähnte etwas davon — einen ganz anderen Vorschlag gemacht hätte. Ich hätte mich nicht darauf kapriziert, das Notopfer Berlin für Berlin erlassen zu bekommen. Das würde neuen Unwillen — ob berechtigt oder nicht — drüben erregen. Außerdem trifft es zum Teil auch die steuerlichen Interessen der anderen Länder. ­ Wenn wir dagegen fordern würden, die Umsatzsteuer ­ für Berlin zu erlassen — sei es auch nur zeitbedingt ­ —dann haben wir einmal in der Umsatzsteuer nur eine Bundessteuer, also nicht den Widerstand und den Egoismus der Länder, die zum Teil nicht besonders berlin-freundlich sind, zum anderen aber hätten wir dann etwas für jeden Menschen und für jeden Betrieb geleistet; denn die Umsatzsteuer bedrängt auch den Arbeitslosen mit seiner dürftigen Unterstützung, auch den Sozialrentner. Wir rechnen, daß die Umsatzsteuer das Endprodukt, d. h. wenn es zum Konsumenten gelangt, ­ um 10 bis 20 Prozent im Preise erhöht. Wenn wir also mit der nötigen Propaganda an die Dinge herangingen, so würde der Erlaß der Umsatzsteuer eine weitere Preisermäßigung für alle Gebrauchsgüter im Gefolge gehabt haben. Es würde aber auch der Erlaß der Umsatzsteuer manchem kleinen Geschäftsmann, der wirklich ernst in Not ist, eine gewisse Erleichterung gewährt haben. Diese Umsatzsteuerermäßigung aber hätte auf der anderen Seite zu einer starken Belebung — nach der man immer schreit — der Kaufkraft führen müssen, also des Massenumsatzes und wäre deshalb auch auf dem mittelbaren Wege der Geschäftswelt zugute gekommen, ­ so daß auch diese Kreise damit hätten einverstanden ­ sein können. Ich glaube, ich befinde mich hier in Übereinstimmung mit unserem Herrn Wirtschaf ­ tsminister; denn Herr Eich hatte, glaube ich, früher schon einmal angedeutet, wir müßten uns die Umsatzsteuer schenken oder senken lassen. Mindestens sollte man aber doch, wenn man schon die Umsatzsteuer ­ glaubt erheben zu müssen, sie auf die einfachsten ­ Lebensvoraussetzungen erlassen, auf die einfachsten ­ Lebensmittel oder ähnliches in Rücksicht auf den besonderen Notstand, die besondere Notlage der Berliner ­ Bevölkerung. Vieles an unserer Not ist ja eigentlich ­ gar nicht eine unmittelbare Berliner Not. Wir haben doch hier manchen alten Rentner, der nicht in Berlin aufgewachsen ist, wir haben ein Großteil der Kranken und Schwachen aus dem Osten Deutschlands im Durchmarsch hier behalten. Auch das hätte man überlegen sollen, wenn man über Hilfsmaßnahmen für die Stadt Berlin spricht. Und nun das volle Notopfer .Berlin! Das steht uns, wenn das Wort noch eine Bedeutung hat, in vollem Umfange zu. Es würde jedem Manne verargt werden — oder er würde strafrechtlich verfolgt werden —, der hingeht ­ und sagt: ich kassiere für einen ganz bestimmten Zweck, aber einen Teil davon behalte ich für mich. Das wäre eine Unterschlagung in grober Form. Es tut mir leid, daß ich dafür kein anderes Wort prägen konnte. Es ist praktisch nach Meinung des Volkes eine Unterschlagung, wenn ich für einen bestimmten Zweck Mittel erhebe und sie nachher nicht diesem Zweck zuführe. ­ Und der Herr Bundesfinanzminister darf sich rühmen, ­ am Finanzausgleich bzw. an dem Notopfer Berlins ­ in den letzten Jahren gar nicht schlecht verdient zu haben. 1952 waren es, glaube ich, etwas über 200 Millionen, wohl 214, 215, und 1953 werden es wohl etwas über 300 Millionen sein, die übriggeblieben sind, wobei der Herr Finanzminister kühnlichst mit allem, was er für Berlin tut — unfl seien es auch meinetwegen ­ Aufwendungen für die Ost-Rentner oder die Ost-Pensionäre —, Berlin belastet. Dann kann ich auch leicht nachweisen, daß ich zum Schluß aus dem Notopfer ­ nichts übrigbehalte. Aber eins sollte der Herr Finanzminister bei seinen ganzen Kalkulationen einmal in Rechnung stellen. Wir haben großverdienende Menschen ­ in sehr geringer Zahl in Deutschland, die in den letzten Jahren ihre volle Steuer abgeführt haben. Die Möglichkeiten des Einkommensteuergesetzes, §~7, haben Tausende von Menschen veranlaßt, große Geldbeträge für eine spätere Steuerverpflichtung zurückzustellen. Weil ihnen die Steuern zu hoch waren, haben auch die bestverdienenden Leute in Berlin fast alle 7 c, d oder e gezeichnet, der eine für Bauvorhaben ganz besonderer Art, etwa in Westdeutschland an der anderen Seite des Rheins, der andere hat für die Schiffahrt gezeichnet. Es war für ihn eine Konjunktur, und er brauchte trotzdem ­ keine Steuern zu bezahlen. Das ist auch in Westdeutschland ­ so. Man sieht die Höhe dieser Summen daran, wie unsere Schiffahrt ziemlich gut in der letzten Zeit aufgebaut worden ist. Das sind Beträge, die ja allmählich wieder zurückkommen; denn da sie ja zinsfrei ­ gegeben werden mußten, denken Menschen, die Geld haben, ja nicht daran, sie stehen zu lassen. In dem Moment, wo sie zurückfließen, sind sie echtes Einkommen ­ und sind dann steuererhöhend, und zwar in der progressiven Form, wie unsere Steuern nun einmal sind. Diese Steuererhöhungen würden es dem Herrn Finanzminister ermöglicht haben, auszurechnen — ohne den Herrn Regierenden Bürgermeister zu bemühen —, wo er noch die Mittel hernehmen könnte, um Berlin unter die Arme zu greifen. Die Gewerbesteuer ist eine städtische Angelegenheit, deshalb sehr schwer hier zu diskutieren. Trotzdem sollte man sagen: die kleinen Gewerbebetriebe wollen wir im wesentlichen oder ganz von der Gewerbesteuer befreien. Auch da sind in Berlin ganz andere Verhältnisse ­ als anderswo. Ein Großteil der hier nach Berlin hergezogenen Industrien bezahlen Mieten, sie wohnen in fremden Häusern auf fremdem Grund und Boden, sie haben geliehene Maschinen, sie müssen die Zinsen dafür aufbringen. Das Betriebskapital, die Betriebsmittel sind geliehen und deshalb zinspflichtig. Wenn in Berlin ein neues Unternehmen das erwirbt, was es an die Banken abführen mUß an Zinsen und an sonstigen Verpflichtungen, ­ dann hat das Unternehmen nicht schlecht gewirtschaftet. Aber einen Uberschuß, der allmählich zu einer Amortisation führen kann, wird, glaube ich, in Berlin so schnell kein neues Unternehmen erwerben können. Auch auf diese Dinge sollte man bei Steuerbesprechungen ­ einmal hinweisen. Das ist so leicht unter Beweis zu stellen wie die zu hohen Kosten der Berliner kleinen und mittleren Industrie überhaupt, ganz egal, wie fleißig und arbeitsfreudig meinetwegen Menschen, Leiter und Belegschaft sind. Kaum ein mittleres Unternehmen ­ erbringt irgendwelche Erträgnisse in Berlin.

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