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Berolinensien

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berolinensien

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1899
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Fußnote:
No. 31 nicht komplett digitalisiert.
In No. 30 ab S. 323 nicht digitalisiert.
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8888427
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 StVV 7:26.1899
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 34, 23. November 1899

Schnellzugriff

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  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 38.1988,1 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis 1988
  • Ausgabe 1988,1 Nr. 1, 8. Januar 1988
  • Ausgabe 1988,2 Nr. 2, 15. Januar 1988
  • Ausgabe 1988,3 Nr. 3, 22. Januar 1988
  • Ausgabe 1988,4 Nr. 4, 29. Januar 1988
  • Ausgabe 1988,5 Nr. 5, 4. Februar 1988
  • Ausgabe 1988,6 Nr. 6, 5. Februar 1988
  • Ausgabe 1988,7 Nr. 7, 11. Februar 1988
  • Ausgabe 1988,8 Nr. 8, 12. Februar 1988
  • Ausgabe 1988,9 Nr. 9, 16. Februar 1988
  • Ausgabe 1988,10 Nr. 10, 19. Februar 1988
  • Ausgabe 1988,11 Nr. 11, 26. Februar 1988
  • Ausgabe 1988,12 Nr. 12, 1. März 1988
  • Ausgabe 1988,13 Nr. 13, 4. März 1988
  • Ausgabe 1988,14 Nr. 14, 9. März 1988
  • Ausgabe 1988,15 Nr. 15, 11. März 1988
  • Ausgabe 1988,16 Nr. 16, 18. März 1988
  • Ausgabe 1988,17 Nr. 17, 25. März 1988
  • Ausgabe 1988,18 Nr. 18, 31. März 1988
  • Ausgabe 1988,19 Nr. 19, 8. April 1988
  • Ausgabe 1988,20 Nr. 20, 15. April 1988
  • Ausgabe 1988,21 Nr. 21, 22. April 1988
  • Ausgabe 1988,22 Nr. 22, 28. April 1988
  • Ausgabe 1988,23 Nr. 23, 29. April 1988
  • Ausgabe 1988,24 Nr. 24, 5. Mai 1988
  • Ausgabe 1988,25 Nr. 25, 6. Mai 1988
  • Ausgabe 1988,26 Nr. 26, 11. Mai 1988
  • Ausgabe 1988,27 Nr. 27, 13. Mai 1988
  • Ausgabe 1988,28 Nr. 28, 20. Mai 1988
  • Ausgabe 1988,29 Nr. 29, 27. Mai 1988
  • Ausgabe 1988,30 Nr. 30, 2. Juni 1988
  • Ausgabe 1988,31 Nr. 31, 3. Juni 1988
  • Ausgabe 1988,32 Nr. 32, 10. Juni 1988
  • Ausgabe 1988,33 Nr. 33, 16. Juni 1988
  • Ausgabe 1988,34 Nr. 34, 24. Juni 1988
  • Ausgabe 1988,35 Nr. 35, 1. Juli 1988
  • Ausgabe 1988,36 Nr. 36, 8. Juli 1988
  • Ausgabe 1988,37 Nr. 37, 15. Juli 1988

Volltext

984 Steuer- und Zollblatt für Berlin 38. Jahrgang Nr.27 . 13. Mai 1988 
dann, wenn die Außenprüfung zu keiner Änderung der entstandenen Steuern betrug vier Jahre (8 169 Abs. 2 
Besteuerungsgrundlagen führt, genügt eine entspre- Nr: 2 AO 1977). Beide Fristen waren am 29. Juli 1980, 
chende schriftliche Mitteilung ($& 202 Abs. 1 Satz 3 AO bezogen auf die den Streitfall betreffenden Steuern 1976 
1977). Nach der Rechtsprechung des erkennenden Se- bis 1978, noch nicht abgelaufen. 
nats (vgl. Urteile vom 27. März 1961 I 276/60 U, BFHE 
73, 58, BStBIIN 61, 290'); vom 17. Juli 1985 LR 214/82, = 
BFHE 144, 333, BStBI II 86, 21?) ist der Prüfungsbericht 
kein Verwaltungsakt (ebenso: Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung 
Kommentar zur Abgabenordnung, $ 202 Anm. 1; Gies- Urteil des BFH vom 28. September 1987 - VIILR 154/86 
berts, Die steuerliche Betriebs- und Außenprüfung, e - 
2. Aufl., 1981, Rz. 30, 238; Plath, Abgabenordnung, Vorinstanz: FG Hamburg 
8 202 Anm. 2; Schick in Hübschmann/Hepp/Spitaler, (EFG 1987, 413) 
Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichts- (StZBl. Bln. 1988 S. 984) 
ordnung, 8. Aufl., 8 202 AO 1977 Anm. 8, 9; Tipke/Kruse, A P . N 
Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., $ 202 1. Die Einschränkung der Änderungsbefugnis ge- 
AO 1977 Anm. 2; Zwank in Koch, Abgabenordnung — Mmäß$ 176 Abs. 2 AO 1977 ist auch bei der Aufhebung 
AO 1977, 3. Aufl., 8 202 Anm. 12). Nach $ 118 AO 1977 Oder Änderung von Bescheiden zu beachten, die un- 
ist Verwaltungsakt nur jede Verfügung, Entscheidung ter dem Vorbehalt der Nachprüfung ($ 164 AO 1977) 
oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Stehen. 
Regelung des Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentli- 2. 8 176 Abs. 2 AO 1977 bezieht sich nicht nur auf 
chen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswir-r pFäye, in denen ein oberster Gerichtshof des Bundes 
kung nach außen gerichtet ist. Ein Prüfungsbericht ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift ausdrück- 
On auf keine unmittelbare Rechtswirkung nach aU- ı;ck als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang 
en gerichtet (vgl. Tipke/Kruse, a. a. O., $ 118 AO 1977 stehend bezeichnet, sondern auch auf solche Ent- 
Anm. 10; Forsthoff, Lehrbuch des - Verwaltungsrechts, scheidungen, in denen dies sinngemäß zum Aus- 
Band I, Allgemeiner Teil, 10. Aufl., 1973, S. 199). Er dient druck kommt. 
vielmehr der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BT- 
Drucks. VI/1982, S. 164; BFHE 73, 58, BStBI Ill 1961, AO 1977 88 164, 176 Abs. 2. 
290')undiist im übrigen nur vorbereitende Grundlage für ; (BStBl. 1988 Il S. 40) 
möglicherweise zu erlassende Änderungsbescheide. : ; Ban Da nn 
Deshalb ist auf einen Prüfungsbericht 8 157 Abs. 2 AO Das seinerzeit der Klägerin und Revisionsklägerin (Klä- 
1977 entsprechend anzuwenden. gerin) gehörige, in einem inländischen Seeschiffsregister 
eingetragene Motorschiff „MS“ wurde im Streitjahr zur 
Für die in 8 202 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 vorgesehene Beförderung von Gütern im Verkehr zwischen auslän- 
Mitteilung muß Ähnliches gelten. Sie ist eine besondere dischen Häfen eingesetzt. Bis zum 15. Juli 1979 fuhr 
Form der Erfüllung der nach 8 202 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 das Schiff unter deutscher, ab 16. Juli 1979 unter pana- 
bestehenden Verpflichtung, einen Prüfungsbericht zu er- maischer Flagge. Dieses Schiff ist im Einheitswert des 
stellen und dem Steuerpflichtigen zu übersenden. Dies gewerblichen Betriebs der Klägerin auf den 1. Januar 
folgt aus den Worten „so genügt es“. Sie ist andererseits 1979 enthalten. 
kein Verwaltungsakt, weil sie keine Regelung enthält, e an 
sondern nur — wie ein Prüfungsbericht — Auskunft über Bei der ursprünglichen, nach $ 164 Abs. 1 der Abga- 
das tatsächliche Ergebnis der durchgeführten Außenprü- benordnung (AO 1977) ergangenen Festsetzung des Ge- 
fung gibt. Die Mitteilung ist auch im Hinblick auf 8171 erbesteuermeßbetrags und der Gewerbesteuer für den 
Abs. 4 und 8 173 Abs. 2 AO 1977 kein Verwaltungsakt, streitigen Erhebungszeitraum berücksichtigte der Be- 
weil sie die dort genannten Rechtsfolgen nicht regelnd en NE ORTE (Ohs Finanzamt FA =} 
anordnet. Statt dessen knüpfen die Rechtsfolgen der rotz Kenntnis vom Flaggenwechsel! im Erhebungszeit- 
genannten Vorschriften an die Mitteilung i. S. des $ 202 TE die ermäßig te Steuermeßzahl auf das Gewerbeka- 
Abs. 1 Satz 3A0 1977 als ein im Tatsächlichen liegendes pital ungekürzt. Nach Bekanntwerden der Entscheidung 
Tatbestandsmerkmal an. Der Senat folgt damit nicht der des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. A U 1982 
Auffassung: von Tipke/Kruse (a. a. O., 8202 AO 1977 'VR276/79 (BFHE 136, 123, BStBI II 82, 609)”: änderte 
Anm. 5), Thiel (Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 08s FA die Festsetzungen des Gewerbesteuermeßbe- 
— JbFfSt — 1977/78, 97, 109), Frotscher in Schwarz trags und der Gewerbesteuer für den streitigen Erhe- 
(a. a. O., 8202 Anm. 8), Jost (Steuerwarte — StW — bungszeitr am nach $ 164 Abs. 2 AO 1977 und berück- 
1980, 77) und Giesberts (a. a. O., Rz. 246). Er folgt der Sichtigte hierbei die ermäßigte Steuermeßzahl auf das 
Auffassung von Schick in Hübschmann/Hepp/Spitaler Gewerbekapital nur noch zeitanteilig mit 196/365. Gegen 
(a. a. O., 8 202 AO 1977 Anm. 232). die geänderten Festsetzungen des Gewerbesteuermeß- 
betrags und der Gewerbesteuer für den Erhebungszeit- 
c) Die am 29. Juli 1980 festgesetzten Steuern waren raum 1979 legte die Klägerin rechtzeitig Einspruch ein, 
unbeschadet eines möglicherweise zuvor eingetretenen den das FA zurückwies. 
Wegfalls der Ablaufhemmung gemäß $ 146 a Abs. 3 der y z s 
Reichsabgabenordnung (AO) bzw. gemäß 8 171 Abs. 4 ‚Auch die Klage hatte keinen Erfolg. Das Urteil des 
AO 1977 nicht verjährt. Die Verjährungsfrist für die vor Fi Inanzgerichts (FG) Stin den Entscheidungen der Finanz- 
dem 1. Januar 1977 entstandenen Steuern betrug fünf gerichte (EFG) 1987, 413 veröffentlicht. 
En On 97 x A OUT ADS 1 AOL Die Mit der Revision rügt die Klägerin die unzutreffende 
ENOoraNUuNg — —, S. - Anwendung des $ 13 Abs. 3.des Gewerbesteuergeset- 
Festsetzungsfrist für die nach dem 31. Dezember 1976 zes (GewSt6). SS macht ferner geltend, daß er Ande- 
rung des ursprünglichen Bescheids $ 176 Abs. 2 AO 
1) SıZBl. Bin. 1961 S, 956 Va 
2) StZBl. Bin. 1986 S. 946 (Leitsatz) 1) SıZBl. Bin. 1982 S. 2096 (Leitsatz)
	        

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