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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 25.1898 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1874-1933
Note:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Succeeding Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1898
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Note:
In No. 34 S. 361-374 nicht digitalisiert.
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8892624
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:25.1898
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No 32, 17. November 1898

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 25.1898 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • No 1, 6. Januar 1898
  • No 2, 13. Januar 1898
  • No 3, 20. Januar 1898
  • No 4, 3. Februar 1898
  • No 5, 10. Februar 1898
  • No 6, 24. Februar 1898
  • No 7, 3. März 1898
  • No 8, 10. März 1898
  • No 9, 17. März 1898
  • No 10, 24. März 1898
  • No 11, 29. März 1898
  • No 12, 6. April 1898
  • No 13, 28. April 1898
  • No 14, 5. Mai 1898
  • No 15, 12. Mai 1898
  • No 16, 26. Mai 1898
  • No 17, 9. Juni 1898
  • No 18, 17. Juni 1898
  • No 19, 23. Juni 1898
  • No 20, 30. Juni 1898
  • No 21, 8. September 1898
  • No 22, 15. September 1898
  • No 23, 22. September 1898
  • No 24, 29. September 1898
  • No 25, 6. Oktober 1898
  • No 26, 13. Oktober 1898
  • No 27, 20. Oktober 1898
  • No 28, 26. Oktober 1898
  • No 29, 1. November 1898
  • No 30, 8. November 1898
  • No 31, 10. November 1898
  • No 32, 17. November 1898
  • No 33, 24. November 1898
  • No 34, 1. Dezember 1898
  • No 35, 8. Dezember 1898
  • No 36, 15. Dezember 1898
  • No 37, 29. Dezember 1898
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordneten-Versammlung für das Jahr 1898

Full text

Wunsch der Versammlung dadurch aufzuhallen, daß ich auch noch 
einmal das Wort sachlich nehme, und ich habe mich daher sachlich 
nicht gemeldet; ich habe nur zwei persönliche Bemerkungen zu machen. 
Die eine richtet sich gegen Herrn Kollegen Rosenow. Ich bin 
fest überzeugt: Herr Kollege Rosenow hat geglaubt, richtig zu zitiren, 
und es liegt mir fern, ihm persönlich einen Vorwurf zu machen. 
Ich mache die Bemerkung nur, weil wir ein Interesse daran haben, 
keinen Irrthum aufkommen zu lassen. Herr Kollege Rosenow, ich 
habe nicht gesagt, daß wir auf die Oeffcntllchkeii nicht hören, sondern 
daß wir alles berücksichtigen, was in der Oeffentlichkeit geschieht, aber 
die Verantwortung schließlich selbst tragen müssen. 
Herrn Kollegen Singer habe ich weiter garnichts zu erwidern. 
Er wird nicht verlangen können, daß ich mich mit ihm darüber unter 
halte, ob ich zweckmäßig gehandelt habe oder nicht. Sollte ich nicht 
zweckmäßig gehandelt haben, so mag es sehr gut für ihn sein; ich 
bestreite ihm nur, daß er darin Recht hatte, daß meine Bemerkungen 
nicht zur Sache gehörten, und daß das. was er gesagt hat, irgend 
eine Widerlegung desjenigen war, was ich ausgeführt habe. 
Stadtverordneter Dr. Gersten!»erg (persönliche Bemerkung): 
Herr Kollege Singer hat in der liebenswürdigen Art, in der er mich 
immer behandelt, darauf hingewiesen, daß ich zwar ein guter Schul 
mann, aber ein schlechter Kaufmann sei. Ich habe noch nie beansprucht, 
ein guter Kaufmann zu sein. Die Wähler haben mich auch nicht 
darum hierher geschickt, weil ich ein guter Kalifmann sei, sondern weil 
sie mich für geeignet hielten, ihr Interesse zu vertreten. 
Was das Beispiel mit dem Schwimmen anbelangt, — daran habe 
ich gar nicht gedacht, anzunehmen, daß der Magistrat schwimmen 
lernen könnte; darauf hat mich erst Herr Singer gebracht. Ich habe 
mir gedacht, meine Herren: was wird das für ein Lehrgeld kosten! 
(Große Heiterkeit.) 
Vorsteher Dr. Langerhans: Jetzt kommt die namentliche 
Abstimmung über § 1. 
(Mit Ja, d. H. für den § 1, stimmen die Stadtverordneten: 
Alt, Baumann, Baumgarten, Bergemann, Dr. Bergmann, 
Buchow, Cassel, Cremer, Eisolt, Esmann, Fähndrich, 
Foerster, Friederici, Friedländer, Emil Gehricke (II), 
George, Wilh. Gericke (I), Dr. Gerstenberg, Friedrich Gold 
schmidt (II), Hammerstein, Herbig, Dr. Hermes, Dr. Horwitz, 
Jacobi, Klaar, Kleefeld, Kyllmann, Krause, Langenbucher, 
Dr. Langerhans, Lemcke, Lemp, Liebenow, Lucae, Lüben, 
Matterne, Meißner, Mentel, Mertens, Meyer, Michelet, 
Dr. Mießner, Mommsen, Mosch, Quednow, Rast, Reichnow, 
Reimann, Louis Sachs (I), Salge, Scheidung, Schern, 
Schmeißer, Schoepke, Schroeter, Seeger, Seibert, Sols, 
Spinola, Sutter, Talke, Toermer, Ulrich, Dr. Virchow, 
Winckler, Zylicz, 
mit Nein, d. h. gegen den § 1: 
Bähnisch, Borgmann, Bracke, Bruns, Deter.Dinse, Drenske, 
Dupont, Fasquel, Foersterling, Frick, Dr. Friedemann, 
Fritsch, Giese, Gieshoit, Dr. Ginsberg, Gleinert, Karl Gold- 
schmidt (I), Hauer, Herzfeldt, Homann, Jacobey, Kalisch, 
Kreitling, Ladewig. Marggraff, Mühlberger, Dr. Neumann, 
Dr. Paul, Perls, Plischke, Pretzel, Dr. Preuß, Raaz, Riemer, 
Rosenow, Dr. Rüge, Max Schulz (I), Gottfr. Schulz (II), 
Dr. Schwalbe, Singer, Tolksdorf, Ullstein, Vogtherr, Weiß, 
Wernau, Wiese, Wilke, Witkowski, Zubeil.) 
Meine Herren, das Ergebniß Ihrer Abstimmung ist: mit Ja 
haben 66, mit Nein 50 gestimmt, § 1 ist angenommen. 
Stadtverordneter Hugo Sachs (II) (zur Geschäftsordnung): 
Meine Herren, ich war durch einen Zufall verhindert, der Abstimmung 
beizuwohnen, hätte aber, wenn ich hier gewesen wäre, mit Nein 
gestimmt. 
Vorsteher »r. Langerhans: Ich eröffne nunmehr die Be 
rathung zu § 2. Dazu haben die Herren Deter und Genossen den 
Antrag gestellt, statt „1915" zu setzen „1910". 
Stadtverordneter Singer: Wir haben zu § 2 einen Antrag 
gestellt, der sich auf eine Reihe von Paragraphen bezieht. Ich kann 
schon jetzt erklären, daß, wenn der Antrag bei § 2 abgelehnt wird. 
die Anträge über die anderen Paragraphen hinfällig werden; dasselbe 
bezieht sich auf den Antrag zu § 31. 
Meine Herren, der Antrag bezweckt, nachdem die Versammlung 
durch die Annahme des § 1 sich endgiltig für den Abschluß dieses 
Vertrages festgelegt hat, nun die Schäden, die wir von diesem Ver 
trage erwarten, wenigstens einzuschränken auf die Dauer bis zum 
Jahre 1910. Ich habe keinen Zweifel, meine Herren, daß in voller 
Kenntniß des Profits, der durch den vorigen Beschluß den Aktionären zu 
gewendet ist, morgen die Aktien der Allgemeinen sowohl wie der 
Berliner Elektrizitätswerke außerordentlich hoch im Kurse steigen 
344 
werden; Sie werden daraus sehen, wie die Börse Ihren Beschluß 
eskomptirt. Meine Herren, um etwas Wasser in den Börsenwein zu 
gießen, ist der Antrag, den wir stellen, geeignet. Wenn Sie. meine 
Herren, der Meinung sind, daß es durch die Airsführungen der letzten 
Redner zum Ausdruck gekommen ist, daß sie an sich nicht an der 
Möglichkeit der Fähigkeit zur Uebernahme der Werke zweifeln, dann 
ist doch die Zeit bis zum Jahre 1910 lange genug als Karrenzzeit 
für die Ucberlegung und für das Studium, solche Werke auch von 
Seiten der Stadt führen zu können, und ich hoffe, daß die mangelnde 
Fähigkeit, die heute vom Magistratstisch ausgesprochen ist, bis zu 
dem Jahre beseitigt ist durch ernstes, fleißiges Studium, wie man 
im Interesse der Stadt solche Werke führt. Dazu Gelegenheit zu 
geben, ist der Antrag bestimmt, und ich bitte Sie, die Ausbeutung 
der B. E. W. wenigstens um 5 Jahre einzuschränken und den Vertrag 
und den Verzicht auf Uebernahme der Werke nur bis 1910 aus 
zudehnen. 
Meine Herren, Sie verlieren auch von dem Standpunkt der 
prinzipiellen Gegner der Uebernahme solcher Werke gar nichts; denn 
durch die Begrenzung des Vertrages bis zu 1910 sind Sie ja nicht 
gebunden, im Jahre 1910 übernehmen zu müssen; aber Sie haben 
wenigstens das Recht, im Jahre 1910 zu übernehmen, wenn sich, wie 
ich hoffe, bis dahin im Magistrat die Ueberzeugung Bahn gebrochen 
hat. daß die Herren sich in diesem Augenblick selbst etwas zu gering 
eingeschätzt haben. 
Das sind die Gründe, meine Herren, die mich veranlassen, Sie 
zu bitten, diesen Antrag anzunehmen. Ich möchte wenigstens, daß 
die Schäden, die durch den ersten Beschluß herbeigeführt sind, durch 
diesen Beschluß wenigstens etwas ausgebessert werden. 
(Die Versammlung lehnt den Antrag der Stadtverordneten Deter 
und Genossen ab und genehmigt den § 2 nach den Beschlüssen 
zweiter Lesung. — Ebenso die §§ 3 bis 10.) 
Vorsteher I>r. Langerhans: Ich eröffne die Berathung 
über § 11. 
Stadtverordneter Dr. Preust: Meine Herren, es thut mir 
leid, Sie jetzt noch ein paar Minuten aufhalten zu müssen; aber nach 
dem ich bei diesem § 11 in der zweiten Lesung den Monopolcharakter 
betont habe, der ja dem ganzen Vertrage tune wohnt, der aber in 
den Bestimmungen dieses § 11 ganz besonders hervortritt, hat diese 
Seite der Sache in den Debatten hier und anderwärts eine Rolle 
gespielt; deshalb will ich aus den Erörterungen, die hier gepflogen 
worden sind, nur diesen Punkt herausnehmen. Es war heute der 
Herr Kollege Cassel, der wiederum diesen Monopolcharakter dem ganzen 
Vertrage abgesprochen und betont hat, selbst dieser Paragraph, der so 
deutlich, wie es nur irgend möglich ist, das Monopol statuirt, könne 
ihn in seiner Negirung des Monopolcharakters nicht irre machen. 
Die Gründe, die Herr Kollege Cassel dafür angeführt hat, sind jedoch 
absolut nicht stichhaltig. 
Wenn er im Allgemeinen darauf hingewiesen hat, daß kein 
Interessent, der nicht die städtischen Straßen benutzt, den Strom von 
den Werken zu entnehmen braucht. — ja, meine Hrrren, mit demselben 
Rechte könnte man dann den Monopolcharakter des Postregals und 
anderer ähnlicher Privilegien bestreiten; denn man kaun einen Brief 
etwa zum Nachbar in demselben Hause ohne Vermittlung der Post 
senden. Vollends bei der Stromlieferung für die Bahnen begreife ich 
nicht, wie man angesichts des § 11 den Monopolcharakter irgendwie 
ableugnen kann. 
Es ist ja schon bei der zweiten Lesung und seitdem wieder 
holcntlich so dargestellt worden, als »wenn dieser §11 thatsächlich 
mehr im Interesse der Stadt als im Interesse der Gesellschaft hinein 
gekommen sei. Nun, meine Herren, wenn Sie sich die Akten durch 
sehen, so finden Sie: es zieht sich wie ein rother Faden hindurch 
immer wieder der Anspruch der Gesellschaft darauf, die ausschließliche 
Berechtigung zur Stromlieferung für die Bahnen zu erhalten. Sie 
finden das schon in dem Schreiben der Elektrizitätswerke vom 
12. März 1896 auf Seite 8 der Beilage, die wir bekommen haben. 
Ich möchte übrigens bemerken, daß dieses Schreiben in mancher 
Beziehung von Interesse ist; denn Sie finden in diesem selben 
Schreiben die verschiedene Bewerthnng bei eventueller Uebernahme — 
Buchwerth das Eine, Taxwerth das Andere —, über die Sie, weil wir 
sie beantragt haben, die Hände ringen. Diese verschiedene Bewerthnng 
wird in demselben Schreiben von der Gesellschaft beantragt, nur 
natürlich in dem der Gesellschaft günstigen Sinne: für die Maschinen 
Buchwerth, für die Grundstücke Taxwerth. Wir haben lediglich den 
Spieß umgekehrt. Aber das nur nebenbei. 
In diesem selben Schreiben sagen die Werke, sie könnten Abgaben 
für die zu öffentlichen Zwecken abgegebene Kraft nicht bewilligen, so 
lange die Stromlieferung für Bahnzwecke nicht ausschließlich den 
Berliner Elektrizitätswerken übertragen ist. Also, meine Herren, sie 
sprechen es hier schon aus und in den weiteren Verhandlungen immer 
wieder — das ist ja auch ganz selbstverständlich —. welchen ent 
scheidenden Werth die Werke darauf legen müssen, dieses Monopol 
zu erhallen.
	        

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