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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 21.1894 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 21.1894 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1894
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8932125
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 StVV 7:21.1894
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No 34, 12. November 1894

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 21.1894 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • No 1, 4. Januar 1894
  • No 2, 11. Januar 1894
  • No 3, 18. Januar 1894
  • No 4, 25. Januar 1894
  • No 5, 1. Februar 1894
  • No 6, 8. Februar 1894
  • No 7, 15. Februar 1894
  • No 8, 22. Februar 1894
  • No 9, 1. März 1894
  • No 10, 8. März 1894
  • No 11, 13. März 1894
  • No 12, 15. März 1894
  • No 13, 21. März 1894
  • No 14, 29. März 1894
  • No 15, 5. April 1894
  • No 16, 12. April 1894
  • No 17, 19. April 1894
  • No 18, 26. April 1894
  • No 19, 2. Mai 1894
  • No 20, 10. Mai 1894
  • No 21, 24. Mai 1894
  • No 22, 31. Mai 1894
  • No 23, 7. Juni 1894
  • No 24, 14. Juni 1894
  • No 25, 21. Juni 1894
  • No 26, 28. Juni 1894
  • No 27, 6. September 1894
  • No 28, 20. September 1894
  • No 29, 27. September 1894
  • No 30, 11. Oktober 1894
  • No 31, 18. Oktober 1894
  • No 32, 1. November 1894
  • No 33, 8. November 1894
  • No 34, 12. November 1894
  • No 35, 15. November 1894
  • No 36, 22. November 1894
  • No 37, 6. Dezember 1894
  • No 38, 13. Dezember 1894
  • No 39, 20. Dezember 1894
  • No 40, 28. Dezember 1894
  • Anlage zum Sitzungs-Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung vom 20. September 1894

Volltext

Amtlicher Ürnogniptiifchct Kericht - 
Über die 
außerordentliche 
Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung 
am 12. Hkovernber 1894. 
~M 34. 
Hcrausgegeben v o m Magistrat } n Berlin. 
Seite 
Geschäftliche Mittheilungen 433 
Fortsetzung der Berathung über die Vorlage, betreffend die Neuordnung 
der Gemeindesteuern 433 
Die Sitzung wird um 5 Uhr 20 Minuten durch den Stadtver 
ordneten-Vorsteher Dr. Langerhaus eröffnet. 
Am Magistratstisch sind anwesend: der Bürgermeister Kirsch ner, 
der Kämmerer Maaß, die Stadträthe Borchardt, Friedet, 
Dr. Hirsekorn, Kochhann, Marggraff und Mielenz. 
Vorsteher Dr. Langerhans: Die Sitzung ist eröffnet. 
Vom Magistrat ist folgendes Schreiben eingegangen: 
Euerer Hochwohlgeboren überreichen wir anliegend ganz 
ergebenst Abschrift einer Registratur des Bauraths Hobrecht 
vom heutigen Tage und des darauf unsererseits gefaßten 
Beschlusses mit dem Anheimstellen, gefälligst den Herren Mit 
gliedern der Stadtverordneten-Versammlung hiervon Kenntniß 
geben zu wollen. Da mehrfach von einzelnen Herren Stadt 
verordneten der Wunsch nach Besichtigung des Reichstags- 
Gebäudes ausgesprochen worden ist, so dürfen wir eine rege 
dortseitige Theilnahme wohl erhoffen. 
Herr Stadtbaurath Dr. Hobrecht schlägt nämlich vor, am Sonn 
abend, den 17. d. M., Nachmittags 2 Uhr unter Führung der Herren 
Wallot und Häger das Reichstags-Gebäude zu besichtigen. Es ist aber 
ausgeschlossen, daß Andere als Stadträthe oder Stadtverordnete mit 
gehen. Dieselbe Benachrichtigung wird Ihnen am Donnerstag noch 
einmal gemacht werden. 
Der stenographische Bericht der heutigen Sitzung liegt am Donners 
tag Nachmittag während der Sitzung ans, und das Protokoll der 
heutigen Sitzung wird mit dem Protokoll der Sitzung am Donnerstag 
am Sonnabend Vormittag 11 Uhr zusammen unterschrieben. 
Wir treten in die Tagesordnung ein: 
Fortsetzung der Berathung über die Vorlage, betreffend die 
Neuordnung der Gemeindesteuern. — Vorlage 843. 
Herr Kollege Wallach hat mir geschrieben: 
Nachdem mein Antrag auf Beibehaltung und Reformtrung 
der Miethssteuer genügende Unterstützung nicht gefunden, ziehe 
ich denselben hiermit zurück. 
Sodann sind zwei Anträge eingegangen, einer von Herrn Kollegen 
Spiuola und einer von Herrn Kollegen Kalisch, diese Vorlage einem 
Ausschuß von 15 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen. 
Das Wort hat zunächst der Herr Kollege Dr. Meyer II. 
Stadtverordneter Dr. Meyer II.: Meine Herren, ich werde mich 
gewissenhaft bemühen, meine Ausführungen innerhalb desjenigen Rahmens 
zu halten, der uns gezogen ist. Welches das beste aller denkbaren Kom- 
munalsteuer-Systeme sei, darüber haben der Landtag, das Ministerium 
und die Krone sich das Recht vorbehalten, zu entscheiden, und ihre Be 
schlüsse sind niedergelegt in dem Gesetz, das uns bindet. Wir haben dieses 
Gesetz auszuführen. Wir haben innerhalb der Bestimmungen dieses 
Gesetzes eine gewisse Freiheit, und diese Freiheit wollen wir benutzen, 
um das Bestmögliche zu wählen. Aber es wird sich zeigen, daß diese 
Freiheit nicht allzu weit gezogen ist. Hätte diese Versammlung das 
Kommunalsteuer-Gesetz zu beschließen gehabt, so wäre es jedenfalls 
anders ausgefallen als dasjenige, welches vom Landtag angenommen 
worden ist. Ob es besser ausgefallen wäre, ob schlechter, darüber ruht 
ein wohlthätiger Schleier, den ich nicht lüften will. 
(Heiterkeit.) 
Jedenfalls würden wir etwas Unnützes thun, dort Kritik zu üben, wo 
wir eine Abänderung nicht herbeiführen können. Wir müssen den 
Bestimmungen des Gesetzes uns fügen, und nun tritt für uns ein 
Gesichtspunkt hervor, der in der vorigen Sitzung zwar berührt, aber 
doch nicht mit demjenigen Nachdruck betont worden ist, den er erfordert. 
Wir müssen unsere Steuer-Gesetzgebung so einrichten, daß bei der Fest 
setzung des Haushalts-Etats für das einzelne Jahr die vorgesetzten 
Minister nicht mitzusprechen haben. 
(Sehr gut!) 
Das erfordert das Prinzip der Selbstverwaltung, und ich glaube, es 
giebt keine Stadtverordneten-Versammlung in Preußen, die sich rühmen 
kann, das Prinzip der Selbstverwaltung höher gehalten zu haben als 
die unselige. Wir werden daran festhalten; wir werden es für eine 
Ehrensache halten, unser Steuer-System so einzurichten, daß wir nicht 
bei Festsetzung des einzelnen Jahres-Haushalts den Herrn Finanz- 
Minister angehen müssen, uns dies oder jenes zu gestatten; denn 
sobald wir ihn darum bitten, erlangt er das Recht, eine Kritik zu 
üben an unserem ganzen Haushalte, uns zu sagen: ihr könnt dort eine 
Einnahme einführen, die zwar auch nicht gefällt, die aber mir sehr 
angemessen erscheint, 
(sehr richtig!) 
ihr könnt Ausgaben wegstreichen, die euch nützlich erscheinen, die mir 
unnütz erscheinen. Meine Herren, wir sind überzeugt, nur solche Aus 
gaben zu bewilligen, die zum gemeinen Nutzen beitragen. Es kann sich 
ja niemand verhehlen, wir hätten in den letzten 20 Jahren in vielen 
Beziehungen sehr viel enger wirthschaften können. Wir hätten nicht 
nöthig gehabt, in wenigen Jahren so und so viel neue Realschulen zu 
begründen; wir hätten nicht nöthig gehabt, neue Krankenhäuser zu 
bauen und bergt. Unseren kommunalen Verpflichtungen würden wir 
immer noch nachgekommen sein. Aber wir haben die Ausgaben, die 
wir beschlossen haben, für nützlich gehalten. Wir halten es für nütz 
lich, sie fortzusetzen, und wir müssen und wollen uns die Mittel 
dazu verschaffen; wir können sie uns nur verschaffen, wenn wir 
die Winke befolgen, die uns das neue Gesetz giebt. Nun, meine 
Herren, ist es die erste und wichtigste Thätigkeit, daß wir mit 
der Einkommensteuer nicht hinausschreiten können über den Satz von 
100 pCt., nicht über das alterum tantum der Staatssteuern. Sobald 
wir das versuchten, würden wir der Kritik des Finanz-Ministers anheim 
fallen. Wir dürfen den Satz von 100 pCt. nicht offen übersteigen. 
Wir dürfen ihn aber auch nicht versteckt übersteigen in der Weise, daß 
wir eine Miethssteuer beibehalten, die thatsächlich nichts anderes sein 
würde als eine Einkommensteuer, und die nach den Grundsätzen des 
Gesetzes uns auf die Einkommensteuer verrechnet werden würde. In 
dieser Weise Resignation zu üben, ist die erste Vorschrift, die an uns 
ergeht. 
Herr Kollege Wallach hat in der vorigen Sitzung den Magistrat 
auf das härteste angegriffen, daß er die Miethssteuer leichten Herzens 
habe fallen lassen. Kein Angriff kann ungerechter sein als dieser. 
Herr Wallach hat gleichzeitig dem Herrn Kollegen Dr. Langerhans und 
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