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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1889 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1889 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1889
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Fußnote:
In No. 22 sich wiederholende Zählung zu No. 21 mit S. [209] bzw. S. 210.
In No. 22 S. 213-216 nicht digitalisiert.
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9009412
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 StVV 7:16.1889
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Verwaltung. Politik

Ausgabe

Titel:
No. 26, 15. August 1889

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1889 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • No. 1, 3. Januar 1889
  • No. 2, 10. Januar 1889
  • No. 3, 17. Januar 1889
  • No. 4, 24. Januar 1889
  • No. 5, 7. Februar 1889
  • No. 6, 14. Februar 1889
  • No. 7, 21. Februar 1889
  • No. 8, 28. Februar 1889
  • No. 9, 7. März 1889
  • No. 10, 14. März 1889
  • No. 11, 21. März 1889
  • No. 12, 28. März 1889
  • No. 13, 4. April 1889
  • No. 14, 11. April 1889
  • No. 15, 25. April 1889
  • No. 16, 2. Mai 1889
  • No. 17, 9. Mai 1889
  • No. 18, 16. Mai 1889
  • No. 19, 23. Mai 1889
  • No. 20, 29 Mai 1889
  • No. 21, 6. Juni 1889
  • No. 22, 13. Juni 1889
  • No. 23, 20. Juni 1889
  • No. 24, 27. Juni 1889
  • No. 25, 8. August 1889
  • No. 26, 15. August 1889
  • No. 27, 5. September 1889
  • No. 28, 12. September 1889
  • No. 29, 19. September 1889
  • No. 30, 3. Oktober 1889
  • No. 31, 17. Oktober 1889
  • No. 32, 24. Oktober 1889
  • No. 33, 7. November 1889
  • No. 34, 14. November 1889
  • No. 35, 21. November 1889
  • No. 36, 28. November 1889
  • No. 37, 5. Dezember 1889
  • No. 38, 12. Dezember 1889
  • No. 40, 27. Dezember 1889

Volltext

AiliWer jteNMiiWn KG 
über 
die Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung 
ant 15. August 1889. 
M 26. 
Herausgegeben vam Magistrat ?it Kerlin. 
Seite 
Geschäftliche Mittheilungen 245 
Berichterstattung des Ausschusses zur Vorprüfung der gegen die Richtig 
keit der Gemeindewählerliste erhobenen Einwendungen . . . 245 
Die Versammlung wird um 5 Uhr 25 Minuten durch den Stadtv.- 
Vorsteher Dr. Stryck eröffnet. 
Am Magistratstische ist Niemand anwesend. 
Vorsteher: Meine geehrten Herren! Ein herber Verlust hat 
uns und die gesammte städtische Verwaltung betroffen: Unser Kollege 
Schultz ist gestern in Oeynhausen verstorben. Der biedere Sinn des 
Verstorbenen, seine Liebenswürdigkeit, seine große Liebe zum Gemein 
wesen und seine stete Bereitwilligkeit, im Dienste der Stadt thätig zu 
sein, werden bei uns und in der Bürgerschaft ein freundliches Andenken 
hinterlassen. 
Ich danke Ihnen, daß Sie zur Bethätigung dessen sich von Ihren 
Sitzen erhoben haben. 
Die Beerdigungszeit ist noch nicht angeordnet; ich bitte also, daß 
die Herren, die freiwillig daran theilnehmen wollen, sich hier melden. 
Es werden seitens der Stadtverordneten-Versammlung deputirt die 
Herren Kollegen Gericke, Meyer I, Friederici, Cassel, Heilmann, 
Herrmann, Naß, Schreiber, Michelet, Spinola, denen sich der Vorsteher 
und der Vorsteher-Stellvertreter anschließen werden. 
Die Wahlzeit des Herrn Kollegen Schultz läuft bis zu Ende 1893. 
Ich werde den Magistrat ersuchen, bet den Ersatzwahlen im November 
auch diese Wahl mit auszuschreiben. 
Die Vakanzen, die durch den Tod eingetreten sind, werden das 
nächste Mal durch die Vorlagen publizirt werden, und ich bitte, sich 
dann zu melden. 
Herr Kollege Justizrath Meyer, unser Sachwalter in dem bekannten 
Prozeß des Magistrats wider uns in der Angelegenheit der Wahl des 
Herrn Ziethen zum Stadtverordneten, theilt die Gegenerklärung des 
Magistrats mit auf unsere Berufungsschrift, die ich für Diejenigen 
offen lege, die sich dafür interessiren. 
• Wir treten in die Tagesordnung ein. Einziger Gegenstand ist: 
Berichterstattung des Ausschusses zur Vorprüfung der gegen 
die Richtigkeit der Gemeindcwählerliste erhobenen Einwen 
dungen. — Vorl. 496, 497, 498. 
Ich ertheile dazu das Wort Herrn Kollegen Meyer II. 
Berichterstatter Stadtv. Dr. Meyer II.: M. H.! Die Städte 
ordnung schreibt vor, daß die Reklamationen in Bezug auf die Wähler 
listen von der Stadtverordneten-Versammlung in dem Zwischenraum 
zwischen dem 31. Juli und 15. August erledigt werden müssen. Es ist 
dies der einzige Fall, wo der Stadtverordneten-Vorsammlung eine solche 
zeitliche Beschränkung in Bezug auf ihre Aufgaben auferlegt ist, und 
es stellt sich heraus, daß das mancherlei Unbequemlichkeiten hat. Schon 
wiederholt ist der Fall eingetreten, daß der Ausschuß gar nicht oder 
knapp beschlußfähig war, und daß die Stadtverordneten-Vorsammlung 
in einer Zeit, in der sie ihre Sitzungen im übrigen subspendirt hat, sich 
zweimal zusammenfinden mußte, um diesen Gegenstand zu erledigen, 
obgleich ein sachlicher Grund, daß gerade in diesem Zeitraum die 
Erledigung erfolgen muß, schwer aufzufinden sein würde. Dieser 
Uebelstand ist im Ausschuß zur Sprache gekommen, indessen hat es an 
positiven Vorschlägen gefehlt, wie er beseitigt werden könnte. Ich 
beschränke mich darauf, ihn hier zur Sprache zu bringen. 
Es liegen 24 Reklamationen vor. In Bezug aus eine große Zahl 
derselben habe ich eine gemeinsame prinzipielle Bemerkung zu machen. 
Der Magistrat ist der Ansicht, daß bei der Aufnahme in ein Kranken 
haus jedesmal ein Fall der öffentlichen Unterstützung vorliegt, wenn 
die Kosten nicht sofort bezahlt werden. Die Versammlung hat nunmehr 
schon durch eine Reihe von Jahren erklärt, daß sie sich dieses Prinzip 
nicht aneignen könne. Sie hat diejenigen Personen, die selbst in ein 
Krankenhaus aufgenommen wurden oder ihre Familienmitglieder einem 
solchen überwiesen, in die Wählerlisten aufgenommen, falls sie nach 
wiesen, daß sie über die finanzielle Regelung noch in Unterhandlung 
ständen. Nach dem Dafürhalten des Ausschusses hätten dem Magistrat 
zwei Wege offen gestanden: er konnte sich entweder dem Standpunkt 
der Versammlung konformiren, oder er konnte die Klage im Verwaltungs 
streitverfahren erheben. Der Magistrat hat keines von beiden gethan; 
er verharrt auf seiner alten Praxis ohne die Praxis der Versammlung 
mit denjenigen gesetzlichen Mitteln anzufechten, die ihm zu Gebote 
stehen. Es ist doch wünschenswerth, daß eine Einigung zwischen den 
beiden Kommunalbehörden entweder durch freiwilliges Eingehen der 
einen auf den Standpunkt der anderen oder durch die Entscheidung 
eines Verwaltungsgerichts herbeigeführt wird. Der Ausschuß hat es 
nicht unterlassen, die Gesichtspunkte, die hier in Frage kommen, noch 
einmal zu prüfen. Eine Krankenunterstützung kann in Armenunter 
stützung übergehen, das ist zweifellos. Wenn die Kosten nachträglich 
nicht bezahlt werden, so liegt der Fall einer Armenunterstützung vor. 
Wir meinen indessen, daß, um Jemand seines Wahlrechts für verlustig 
zu erklären, es liquide sein muß, daß der Fall der Armenunterstützung 
bereits eingetreten ist, daß aber die bloße Besorgniß davor, es könne 
ein solcher Fall nachträglich eintreten, die Streichung nicht rechtfertigt. 
Fast in allen den Fällen, die zur Sprache kommen, hat die Aufnahme 
in das Krankenhaus im Juni oder Juli stattgefunden. So war es 
in früheren Jahren, so war es auch gegenwärtig. Die wenigen Aus 
nahmen, die diesmal vorliegen, werden noch eine besondere Beleuchtung 
finden. Es geht also daraus hervor, daß bei allen Fällen, die über den 
Mai hinaus zurückliegen, entweder der Kostenpunkt in einer befriedigenden 
Weise erledigt ist und der Mann also sein auch vom Magistrat an 
erkanntes Wahlrecht wiedergewonnen hat, oder daß umgekehrt der Fall 
der Armenunterstützung liquide geworden ist und der Mann auf seine 
Aufnahme in die Wählerliste überhaupt keinen Anspruch macht. Es 
wäre doch ungerecht, diejenigen Leute, die im Juni oder Juli das 
Schicksal haben, eine Krankenhausunterstützung in Anspruch zu nehmen, 
härter zu behandeln als diejenigen, welche von demselben Unglück zu 
irgend einer andern Zeit betroffen werden. Es liegt aber noch in 
diesem Jahr eine ganze Zahl von Fällen vor, in denen wenige Tage, 
nachdem der Magistrat die Streichung angeordnet hatte, die Leute ihren 
Verpflichtungen in vollem Umfange gerecht geworden sind. Das alles 
hat den Ausschuß bewogen, Ihnen zu empfehlen, bei der früheren 
Praxis stehen zu bleiben, und er hat sich durch dieselbe leiten lassen 
in allen den Fällen, die hier vorliegen. 
Ich will nunmehr die Fälle kurz durchgehen. Ich werde mich 
überall auf wenig Worte beschränken können.
	        

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