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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1886
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Fußnote:
In No. 33 S. 377-378 nicht digitalisiert.
Bericht No. 35 nicht digitalisiert.
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8918832
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 StVV 7:13.1886
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No 3, 21. Januar 1886

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1954-1958
  • 4. Januar 1958
  • 4. Februar 1958
  • 5. März 1958
  • 11. März 1958
  • 8. April 1958
  • 18. April 1958
  • 22. April 1958
  • 7. Mai 1958
  • 10. Mai 1958
  • 30. Mai 1958
  • 23. Juni 1958
  • 3. Juli 1958
  • 18. August 1958
  • 25. September 1958
  • 6. Oktober 1958
  • 25. November 1958
  • 12. Dezember 1958
  • 13. Dezember 1958
  • 23. Dezember 1958

Volltext

Ausgegeben 
£ A V11958 
am 10. 5. 1 x X a 
0. 5. 1958 Berlin Seite ‚39 
es 
— x "a Ta ® 
Dienstblaftt des >enurs vor Berlin Ne. 21 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Inhalt: 
Nr.21 1. Verordnung über die Einrichtung und Führung des Straßenverzeichnisses . ehrt Seite 39 
2. Verwaltungsvorschriften zu 8 6 des Berliner Straßengesetzes (Straßenverzeichnis) ........ Seite 39 
E 
Nr.22 Abschluß und Führung der Vermögensverzeichnisse und Lagerbücher .............0.00 000007 Seite 41 
ST C BauWohn VIIC8b (2) Eintragungen und Veränderungen im Straßenverzeich- 
VI-21 22. 4. 1958 ; 
A Fernruf: 870591 - (95) 6757 - nn nis werden auf Ersuchen der für die Widmung und Ent- 
widmung zuständigen Dienststelle des Bezirksamts vor- 
An die Bezirksämter — BauWohn — Abl, genommen. 
nachrichtlich . % as 
. (3) Die für die Führung des Straßenverzeichnisses zu- 
A den KEchnunESROt von Bein ständige Stelle darf offensichtliche oder nachgewiesene Un- 
1 richtigkeiten des Verzeichnisses von sich’ aus berichtigen. 
(4) Jede Eintragung ist mit dem Datum zu versehen und 
übe di ON N OLE da Führ von dem Karteiführer zu unterschreiben. 
über die Einrichtung un ung 
des Straßenverzeichnisses. 53 
Inkrafttreten 
Vom 5. April 1958. . ; C n nn x 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im 
RB. Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. 
Verwaltungsvorschriften 
zu $ 6 des Berliner Straßengesetzes Anlage 2 
(Straßenverzeichnis). Verwaltungsvorschriften 
Vom 22. April 1958. zu $ 6 des Berliner Straßengesetzes 
Nachstehend gebe ich den Wortlaut der vom Senat erlasse- (Straßenverzeichnis). 
nen Verordnung über die Einrichtung und Führung des Vom 22. April 1958. 
Straßenverzeichnisses vom 5. April 1958 (GVBl S. 345) so- 
wie die von mir erlassenen Verwaltungsvorschriften zu 86 Auf Grund des $17 Abs.2 des Berliner Straßengesetzes 
des Berliner Straßengesetzes (Straßenverzeichnis) vom vom 11. Juli 1957 (GVBl S. 743) wird zur Ausführung des 
22. April 1958 bekannt. $ 6 dieses Gesetzes bestimmt: 
Schwedler Für die Einrichtung und Führung des Straßenverzeich- 
nisses sind $ 6 des Berliner Straßengesetzes und die Ver- 
ordnung über die Einrichtung und Führung des Straßen- 
Anlage 1 verzeichnisses vom 5. April 1958 (GVBl S. 345) — Verord- 
v dn nung — maßgebend. Die folgenden Verwaltungsvorschrif- 
eroranung ten regeln die geschäftshäßige Behandlung des Straßen- 
über die Einrichtung und Führung verzeichnisses 
des Straßenverzeichnisses. 1 
: Vom 5. April 1958. Einrichtung des Straßenverzeichnisses 
Auf Grund des $6 Abs.4 des Berliner StraßengesetzeS (1) Das Straßenverzeichnis ist in Karteiform zu führen 
vom 11. Juli 1957 (GVBl 8.743) wird verordnet: Für jede Straße eines Bezirks ist ein Straßenblatt anzu- 
81 legen. 
Einrichtung des Straßenverzeichnisses Verzeichnis 0er Straßenbiötter —— Muster 1. = zu (UBER 
(1) Das Straßenverzeichnis wird in Karteiform geführt. das zugleich dem Nachweis der in Gebrauch genommenen 
Für jede Straße ist ein besonderes Blatt (Straßenblatt) an- Karteikarten dient. In das Straßenverzeichnis ist jedes 
zulegen. Straßenblatt vor seiner Einreihung in die Kartei einzu- 
ind die Bezeichnung und die Lage tragen. Die laufende Nummer dieses Verzeichnisses (Blatt- 
dr Straße nee her über ihre Länge ung Breite sowie Nummer) ist auf dem Straßenblatt zu vermerken. Das Ver- 
Einschränkungen der Widmung einzutzagen. DIN A £ Anpulegen URL Mit Schenzohlen Zu versehen. = 
(3) Unterlagen, auf die eine Eintragung sich gründet oder s a N En 
Bezug nimmt, sind in einer Straßenakte aufzubewahren. (3) Die Straßenblätter sind laufend nach ‚den Blatt- 
Nummern in die Kartei einzuordnen. Bietet ein. Straßen- 
82 blatt für neue Eintragungen keinen Raum mehr, so ist es 
nn : auf einer weiteren Karteikarte unter derselben Blatt- 
Führung des Straßenverzeichnisses Nummer fortzusetzen. 
(1) Das Straßenverzeichnis wird von der für das Liegen- x S : & 
Sschaftskataster zuständigen Dienststelle des Bezirksamts ra A BE EDEN TO u 
geführt. Wird das Liegenschaftskataster nicht bei dem Be- {orm ZU führen ? 
zirksamt geführt, so bestimmt dieses die für die Führung . Se 
des Straßenverzeichnisses zuständige Stelle. In diesem 5) Die Pläne gemäß II Abs.4 Satz 2 sowie die Unter- 
Falle soll das Straßenverzeichnis in enger Zusammenarbeit lagen gemäß IV Abs.2, V. Abs. 3 und VII Abs. 3 sowie alle 
mit der für das Liegenschaftskataster zuständigen Dienst- sonstigen aus Anlaß von Eintragungen anfallenden Schrift- 
stelle geführt werden. stücke sind für jedes Straßenblatt in einer Straßenakte
	        

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