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Statistisches Jahrbuch (Public Domain) Ausgabe 1984 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Statistisches Jahrbuch (Public Domain) Ausgabe 1984 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1886
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Fußnote:
In No. 33 S. 377-378 nicht digitalisiert.
Bericht No. 35 nicht digitalisiert.
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8918832
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 StVV 7:13.1886
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No 11, 11. März 1886

Schnellzugriff

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  • Ausgabe 1984 (Rights reserved)
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  • Text
  • Index
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Volltext

VI. Rechtspflege und öffentliche Sicherheit 
143 
Über Streitigkeiten zwischen dem Bürger und der sogenannten öffentlichen Gewalt also der Verwaltung 
als eine der drei Staatsgewalten, entscheiden dte Verwaltung»-, cfce Finanz- und dte Sozialgerichte 
Über die nicht einem anderen Gericht zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten entscheiden die 
Verwaltungsgerichte. Die Finanzgerichte sind vor allem für die Entscheidung zuständig, ob die Bescheide 
der Finanz- und der Zollbehörden rechtmäßig sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist insbesondere zuständig 
für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der 
Kriegsopferversorgung. 
Ausgegliedert aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind die Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhält 
nis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Streitigkeiten hat der Gesetzgeber besonderen 
Gerichten anvertraut und dafür den Gerichtszweig der Arbeitsgerichtsbarkeit eingerichtet. Die Arbeits 
gerichte entscheiden auch über Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und über betriebsverfas 
sungsrechtliche Angelegenheiten, Über die Berufung entscheidet das Landesarbeitsgericht, über die 
Revision gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts das Bundesarbeitsgericht in Kassel. 
Brandschutz und Rettungsdienst in Berlin 
Die Berliner Feuerwehr gliedert sich in die Landesbranddirektion sowie 4 Abschnitte mit 25 Berufsfeuer 
wachen und 19 Freiwillige Feuerwehren. Letztere werden in Freiwillige Feuerwehren mit eigenem 
Ausrückebereich und eigenen Feuerwachen sowie in Freiwillige Feuerwehren unterschieden, die keinen 
eigenen Ausrückebereich haben und Berufsfeuerwachen zugeordnet sind. Daneben gibt es zum Schutz 
besonderer Institutionen Werkfeuerwehren. 
Seit dem 2. März 1983 sind Rettungswagen der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, 
Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst an den Feuerwachen Suarez, Schöneberg sowie 
Wedding stationiert und der Einsatzlenkung der Leitstelle der Berliner Feuerwehr unterstellt 
Wegen der großen Zahl der jährlichen Bade- und Wassersportunfälle an und auf den Berliner Gewässern 
sind der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz und die Deutsche Lebensrettungs- 
Gesellschaft in einer “Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst“ zusammengeschlossen Ihre 
ehrenamtlichen Helfer sind in den Sommermonaten an den Gewässern stationiert und können somit 
Verunglückten umgehend Hilfe bringen.
	        

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