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Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Titel:
Plenarprotokoll / Abgeordnetenhaus von Berlin
Weitere Titel:
Plenarprotokolle des Abgeordnetenhauses von Berlin
Erschienen:
Berlin: Abgeordnetenhaus 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Erscheinungsverlauf:
6. Wahlperiode, 1 (19. April 1971)-11. Wahlperiode, 42 (27. September 1990)
ZDB-ID:
2848210-4 ZDB
Frühere Titel:
Stenographischer Bericht
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1989
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9624540
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 82, 20. Oktober 1988

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  • Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1937 (Public Domain)
  • Einband
  • Werbung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Schlagwörter
  • Abkürzungen und Zeichen
  • Abkürzungen für Namen von Orten, Ortsteilen und Zustellpostanstalten
  • Hauptregeln für den Verkehr mit dem Fernsprecher
  • Nachschlageregeln
  • Sprechregeln
  • Ausweise des Fernsprechpersonals
  • Notruf
  • Öffentliche Fernsprecher
  • Benutzungsanweisung für öffentliche Münzfernsprecher (für Wählbetrieb)
  • Privater Münzfernsprecher für Wählbetrieb (Ortsmünzfernsprecher)
  • Verzeichnis der besonderen Rufnummern
  • Übersicht der Fernsprechvermittlungsstellen des Berliner Ortsverkehrs
  • Übersicht der im Schnellverkehr (09) zu erreichenden Fernsprechvermittlungsstellen
  • Verzeichnis der Fernsprechämter des Ortsnetzes Berlin mit Angabe der zugehörigen Fernsprechvermittlungsstellen
  • Rufnummer der Hausvermittlung, Auskunft und Störungsannahme der Berliner Fernsprechvermittlungsstellen
  • Anweisung zur Benutzung des Fernsprechers
  • Ortsverkehr (Wählbetrieb)
  • Weiteres über den Ortsverkehr
  • Fernverkehr
  • Fernsehsprechverkehr Berlin-Leipzig und innerhalb Berlins
  • Schnellverkehr
  • Gesprächsarten für den Reiseverkehr
  • Fernsprechkundendienst (KD-Dienst)
  • Gespräche mit Dienststellen
  • Wichtige Bestimmungen über den Fernsprecher
  • Fernsprechgebühren im Inland
  • Fernsprechgebühren im Verkehr mit dem Ausland
  • Zugfunk- und Seefunk- sowie Funksprechverkehr mit dem Luftschiff "Hindenburg"
  • Rundfunk
  • Fernsehen
  • Aufgabe von Telegrammen
  • Telegraphengebühren (Inland)
  • Telegraphengebühren (Ausland)
  • Die wichtigsten Inlandspostgebühren
  • Ortsverzeichnis
  • Zur gefälligen Beachtung
  • I. Teil. Verzeichnis der Teilnehmer
  • II. Teil. Verzeichnis der Teilnehmer, die angeschlossen sind an die Vermittlungsstellen in Birkenwerder, Caputh, Ludwigsfelde, Oranienburg, Potsdam/Nowawes, Rehbrücke
  • Berichtigungsblatt 2 zum Amtlichen Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin 1937
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

Bestimmungen ; 
1. Aufträge 
Dem KD-Dienst kann jedermann Aufträge erteilen (Auftrag- 
geber). Es kann verlangt werden: 
a)_ Anrufe, die für den Auftraggeber (Teilnehmer oder Nichtteil- 
nehmer) bestimmt sind, entgegenzunehmen und die Anrufer 
nach Anweisung des Auftraggebers zu verständigen (A-Auf- 
trag). 
Die Verständigung der Anrufer kann in der einfachen Mit- 
veilung bestehen, daß der KD-Dienst beauftragt ist, die An- 
-ufe entgegenzunehmen (Beispiel 1), oder in der Übermittlung 
>»iner Nachricht (Beispiel 2). 
Der KD-Dienst zeichnet die Anrufe nach Namen und 
Rufnummer des Anrufers und der Zeit des Anrufs 
auf. Die Aufzeichnungen gibt er auf Wunsch an den 
Auftraggeber weiter, und zwar durch Fernsprecher, 
Velegramm oder Brief. 
Will der Anrufende seinerseits eine Nachricht für den Auf- 
;raggeber hinterlassen, so wird diese als neuer Auftrag be- 
handelt. 
Damit alle Anrufe erfaßt werden können, wird der An- 
schluß des Auftraggebers in der Regel auf die KD-Stelle 
umgeschaltet. Geschieht dies nicht, so kann der KD- 
Dienst nur die Anrufe sammeln, die ohne sein Zutun bei ihm 
eingehen; 
bestimmte Personen anzurufen und ihnen eine Nachricht zu 
übermitteln (B-Auftrag, Beispiel 3). Wird der Anruf nicht 
beantwortet, so wird er im allgemeinen in Abständen von 
»iner halben Stunde wiederholt, bis sich der Verlangte 
meldet. Jedoch besteht kein Anspruch auf mehr als vier- 
maligen Anruf. 
Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Nachricht durch 
ein XP-Gespräch übermittelt (vgl. Seite 181); 
einen Teilnehmer zu einer bestimmten Zeit durch Fernsprecher 
zu wecken (C-Auftrag, Beispiel 4). 
C) 
3, Orisnetze, in denen KD-Dienst abgehalten wird, Dienststunden 
4. GeBühren Fr 
Der Anruf der KD-Stelle ist gebührenpflichtig. 
Im einzelnen sind zu entrichten: 
ıls Auftragsgebühr für jeden Auftrag 
fürden 1. Tag rer R 
für jeden weiteren Tag ....-. 
24:20 DR 
BA A0 
Dazu kommen: 
eine Umschaltgebühr von. 2. ...... 0 20 
für jede Umschaltung des Anschlusses des Auftrag- 
gebers auf den Fernsprechkundendienst einschl. 
Rückschaltung; 
eine Sprech- und Schreibgebühr von............... 10 
bei A-Aufträgen (Beispiele 1 und 2) für je 3 Mit- 
teilungen. Als eine Mitteilung zählt: 
die Aufzeichnung und Übermittlung des Namens 
und der Rufnummer oder nur der Rufnummer 
eines Anrufers, 
die Änderung eines Auftrags, 
die Übermittlung einer Nachricht an einen Anrufer. 
Bei Nachrichten von mehr als 15 Wörtern werden je 
15 Wörter’als eine Mitteilung gerechnet, dazu eine 
Mitteilung mehr für den Überschuß. 
Die Sprech- und Schreibgebühr ist auch fällig, wenn 
pin Auftraggeber, der die Aufzeichnung der Anrufer 
verlangt hat, deren Übermittlung nicht in Anspruch 
nimmt; 
bei B-Aufträgen(Beispiel3) für jede Übermittlung 
einer Nachricht sowie der Rufnummer und des 
Namens des Auftraggebers; 
;»ine Weckgebühr von .........070 rear n nee DO 
bei C-Aufträgen(Beispiel 4), auch wenn der Weck- 
ruf nicht beantwortet wird; 
sine jährliche Gebühr von ..........0000000400007 0 BAM 
für die Vereinbarung eines Dauerkennworts. 
Ob in einem Ortsnetz KD-Dienst abgehalten wird, ist aus den 
dienstlichen Angaben im Eingang des örtlichen Teilnehmer- 
verzeichnisses zu ersehen. Weichen die Dienststunden der KD- 
Stelle von den allgemeinen Fernsprechdienststunden ab, so sind 
sie besonders angegeben. Im Ortsnetz Berlin wird im allgemeinen 
ununterbrochener KD-Dienst abgehalten, nur bei einigen kleine- 
ren. Vermittlungsstellen können während der Nachtstunden und 
an den Sonntagnachmittagen keine KD-Schaltungen ausgeführt 
werden. Auskunft hierüber erteilt die KD-Dienststelle. 
Im Ortsnetz Mühlenbeck (b Bin) nimmt die KD-Dienststelle 
werktags und Sonntags von 6,30 bis 22 Uhr Aufträge entgegen. 
3. Auftragserteilung 
Der KD-Dienst wird angerufen 
bei Ämtern mit Wähldienst A 
in Berlin durch Wahl von »04«, in Mühlenbeck (b Bln) durch 
Wahl von »4«, 
a. den andern Ortsnetzen durch Wahl der Rufnummer, die in 
den dienstlichen Angaben für das Ortsnetz (Fernsprechbuch) 
vermerkt ist. 
Zur Auftragserteilung kann jede beliebige Sprechstelle — 
Teilnehmeranschluß, öffentlicher Fernsprecher — benutzt werden. 
Die Aufträge müssen von dem Anschluß aus erteilt werden, 
dem die Gebühren dafür angerechnet werden sollen. Der Teil- 
nehmer kann jedoch durch Vereinbarung eines Dauerkennworts 
mit der KD-Stelle (Gültigkeitsdauer ein Jahr) die Berechtigung 
erlangen, von jeder Sprechstelle aus Aufträge für seinen Anschluß 
zu erteilen. 
Aufträge können auch für die nächsten Tage erteilt werden, 
z. B. am Mittwoch für Sonntag. 
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch schriftliche Auf- 
träge zugelassen. Sie sind an die Verkehrsanstalt zu richten, bei 
der sich die KD-Stelle befindet. 
A 
Gespräche mit Dienststellen / 
siehe Seite 22 
Außerdem sind die bestimmungsmäßigen Gebühren für Ge- 
spräche, Telegramme und Postsendungen zu zahlen, die von der 
KD-Stelle auftragsgemäß angemeldet oder aufgeliefert worden 
sind. 
Im allgemeinen zahlt derjenige die Gebühren, der den Auftrag 
arteilt. Auf Wunsch werden ihm aber auch die KD-Gebühren 
tür Nachrichten angerechnet, die von Anrufern (bei Aufträgen 
nach 1a) oder Angerufenen (bei Aufträgen nach 1b) für ihn der 
KD-Stelle zugesprochen. werden (RP-Auftrag), 
Bei Aufträgen, die von Münzfernsprechern ausgehen, sind die 
zesamten Gebühren im voraus durch Münzeinwurf zu entrichten, 
Für jede Übermittlung der amtlichen Wettervorhersage wird 
ine Gebühr von 20.7/ erhoben. 
5. Ausführung der Aufträge 
Die Aufträge werden nach Möglichkeit zur vereinbarten Zeit 
usgeführt. Bei starkem Verkehr kann es jedoch vorkommen, 
laß sie einige Minuten früher oder später erledigt werden. 
Zur Verhütung von Mißbrauch bei der Übermittlung von 
Nachrichten usw. kann von Fall zu Fall ein Kennwort ver- 
»änbart werden.‘ Die Nachricht wird dann nur demjenigen über- 
mittelt, der das Kennwort nennt. Ein Kennwort muß vereinbart 
werden, wenn der Auftraggeber zur Entgegennahme der Auf- 
zeichnungen (1a Abs. 3) von einem andern Anschluß aus anrufen 
will. 
6. Gewährleistung 
Die Deutsche Reichspost leistet für den KD-Dienst keine Gewähr 
ınd haftet für keinerlei Schäden, insbesondere nicht für Schäden, 
lie aus unrichtiger, verzögerter oder unterbliebener Erledigung 
von Aufträgen oder aus Mißbrauch von Kennwörtern entstehen. 
Weitere Auskünfte erteilt bereitwilligst der Fern- 
sprechkundendienst, 
Verzeichnis der besonderen Rufnummern 
siehe Seite 13
	        

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