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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1981/82, 9. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1981/82, 9. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Plenarprotokoll / Abgeordnetenhaus von Berlin
Other titles:
Plenarprotokolle des Abgeordnetenhauses von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1971 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Dates of Publication:
6. Wahlperiode, 1 (19. April 1971)-11. Wahlperiode, 42 (27. September 1990)
ZDB-ID:
2848210-4 ZDB
Previous Title:
Stenographischer Bericht
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
DDC Group:
320 Politik
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1982
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9497397
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 10, 12. November 1981

Contents

Table of contents

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1981/82, 9. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1, 11. Juni 1981
  • Nr. 2, 25. Juni 1981
  • Nr. 3, 2. Juli 1981
  • Nr. 4, 16. Juli 1981
  • Nr. 5, 10. September 1981
  • Nr. 6, 24. September 1981
  • Nr. 7, 28. September 1981
  • Nr. 8, 8. Oktober 1981
  • Nr. 9, 22. Oktober 1981
  • Nr. 10, 12. November 1981
  • Nr. 11, 26. November 1981
  • Nr. 12, 10. Dezember 1981
  • Nr. 13, 19. Dezember 1981
  • Nr. 14, 22. Januar 1982
  • Nr. 15, 28. Januar 1982
  • Nr. 16, 11. Februar 1982
  • Nr. 17, 25. Februar 1982
  • Nr. 18, 11. März 1982

Full text

leordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
10. Sitzung vom 12. November 1981 
481 
Fink 
eins 
lebe 
ist doch einfach skandalös, wenn in dem Prachtgebäude zehn 
tend Menschen zeitgleich an verschiedenen Veranstaltungen 
Vle ^ lehmen können, aber sage und schreibe nicht mehr als vier Roll- 
ilfahrer gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden. Das 
joch ein Skandal! 
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[Schicks (CDU): Aber zehn Toiletten 
für Behinderte da sind! - Beifall bei der CDU] 
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lerenorts ist versucht worden, die öffentlichen Verkehrsmittel 
-anlagen nachträglich für diesen Kreis von Behinderten umzu- 
SicfBen. Diese Versuche sind in aller Welt, so zum Beispiel in San 
y ortf icisco, fehlgeschlagen. Deshalb hält der Senat das Telebus- 
jekt für den besseren Weg zur Integration der besonders 
wer Gehbehinderten. Eine Umfrage der „dpa“ hat ergeben, daß 
;in vergleichbares Angebot in keiner deutschen Stadt gibt. Wört- 
wurde Berlin bescheinigt, daß der Berliner Telebus die vorbild- 
nd Transportmöglichkeit für diesen Kreis von Behinderten dar- 
It, 
irlos Inabhängig davon wird der Senat seine Bemühungen fortsetzen, 
neue Wohnungen und Verkehrsanlagen behindertengerecht 
Jant und bestehende Anlagen nach Möglichkeit - ich denke z. B. 
ptermehrte Bügersteigabsenkungen - umgebaut werden. 
er neue Senat von Berlin fand folgende Situation bei seinem 
:santritt vor: Bisher waren etwa 2 500 Personen berechtigt, den 
bus während der Modeilphase zu benutzen. Hierfür standen 
;h meist Busse herkömmlicher Bauart, 7 neuentwickelte Busse 
6 Serienfahrzeuge neuer Bauart zur Verfügung. 
er neue Senat von Berlin fand weiterhin vor, daß zum Jahres- 
e die für den Betrieb erforderlichen Mittel auslaufen, weil die 
sprechenden Bundeszuschüsse enden. Und der neue Senat 
j ferner eine besonders bedrückende Haushaltssituation vor: In 
ser schwierigen Situation stand er vor der Frage, ob der Telebus- 
rieb eingestellt werden muß. Er hat sich zu einer anderen Ent- 
leidung durchgerungen. Der Senat hat sich dazu entschlossen, 
itimmte Einsparungsvorschläge vorzulegen, um den Telebus zu 
en. Er hat sich sogar darüber hinaus dazu entschieden, alle 
äergewöhnlichen Gehbehinderten in den Genuß dieser Leistung 
innen zu lassen und bestimmte qualitative Verbesserungen 
chzusetzen. Nach dem Beschluß des Senats, der Ihnen heute 
liegt, sollen künftig etwa 5 000 Personen die Möglichkeit erhal- 
den Telebus zu benutzen. Dafür sollen in Kürze weitere 12 
irzeuge in Betrieb genommen und anschließend weitere 12 aus- 
iefert werden. Von Januar an werden also 30 ganz moderne, 
b den speziellen Bedürfnissen Sohwergehbehinderter gefer- 
r Pfjfe Busse durch Berlin rollen. Insgesamt soll der Wagenpark 71 
Sen: kzeuge, darunter 20 Busse alter Bauart und 20 Pkw’s umfassen, 
n üb auch Spitzenbelastungen gewachsen zu sein. Nebenbei be- 
bere Die zur Zeit vorhandenen freigewerblichen und freigemein- 
slatt! :igen Fahrdienste werden wie bisher voll berücksichtigt. 
zen! lie Fahrzeuge, die überwiegend eingesetzt werden sollen, sind 
i einem Ideenwettbewerb hervorgegangen. Das augenfälligste 
der/ kmal dieser Fahrzeuge ist die vereinfachte Zugänglichkeit für 
istuhlfahrer, die durch das Absenken des Fahrzeugs bis auf das 
ißenniveau erreicht wird. Der Telebus stellt ein humanes Ange- 
dar, er ist zugleich ein besonders kostengünstiges Angebot. Die 
jfgru 'len beweisen dies. Für jeden Fahrgast sollen 1982 pro Fahrt 
i jah 5r 40,- DM ausgegeben werden, so daß sich für den Personen- 
n ko' ärderungskilometer Kosten in Höhe von rund 5,50 DM ergeben. 
>ei wurde eine durchschnittliche Streckenleistung von 8 km pro 
rt zugrunde gelegt. Vergleichbaren Fahrdiensten in anderen 
'desländern entstehen Kosten in einer Höhe von 90,- DM bis 
r 100,— DM pro Fahrt bei etwa vergleichbarer Kilometerleistung, 
n Beispiel betragen in Kassel die Kosten 97,50 DM, obwohl dort 
ätzdienstleistende eingesetzt werden und damit die Personal- 
ien erheblich geringer sind. 
'eine sehr geehrten Damen und Herren: DerTelebus ist Berliner 
0 |c! ohschlager, und zwar nicht nur als Idee, sondern auch als Bedi 
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Produktionsgut. Die Fabrikation ist bis Ende 1981 voll augela- 
■ Ohne dieses Projekt gäbe es in Berlin 340 Arbeitsplätze weni- 
Dies beweist, und dies scheint mir ein besonders wichtiger 
'kt zu sein, wie hilfreich sich soziales Handeln auch im Bereich 
Wirtschaft auswirken kann. Sozial und wirtschaftlich sind keine 
Gegensätze, das brauchen keine feindlichen Brüder zu sein, das 
zeigt dieses Beispiel. Wir stehen dafür ein, daß sich gute Wirt 
schaftspolitik und gute Sozialpolitik gegenseitig ergänzen. 
Meine Damen und Herren: Um den besonders Behinderten zu 
helfen, müssen andere, nicht so notwendige Leistungen eingespart 
werden. Der Senat hat seine Sparvorschläge für alle Bereiche vor 
gelegt. Dazu gehört auch der heute eingebrachte Gesetzentwurf 
über die Aufhebung des Gesetzes über Vergünstigungen für Be 
schädigte. Ich will betonen, Sonderopfer gibt es nicht 
Das Berliner Gesetz über Vergünstigungen für Beschädigte vom 
8. Juli 1965 soll aufgehoben werden, nachdem am 1. Oktober 1979 
ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbe 
hinderter im öffentlichen Personenverkehr in Kraft getreten ist, das 
auch im Lande Berlin gilt. Nach diesem Bundesgesetz haben 
Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 
von mindestens 50 % Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung 
im Nahverkehr des gesamten Bundesgebietes, wenn sie in ihrer Be 
wegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. 
Wer mindestens 80 v. H. erwerbsgemindert ist, gilt ohne weitere 
Prüfung als erheblich im Straßenverkehr beeinträchtigt. Dadurch ist 
sichergestellt, daß Schwerbehinderte, die aus gesundheitlichen 
Gründen auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, diese 
unentgeltlich benutzen können. Es bedarf deshalb keiner weiterge 
henden Berliner Regelung mehr, die zu einer Zeit getroffen wurde, 
als es noch kein vergleichbares Bundesgesetz gab. 
Schwerbehinderten mit einer MdE von 70 v. H., die im Straßen 
verkehr nicht erheblich beeinträchtigt sind und deshalb nur nach 
dem Berliner Recht Anspruch auf Freifahrt haben, soll dieser An 
spruch erhalten bleiben, wenn er ihnen bis zum 25. August 1981 
zuerkannt war oder bis zu diesem Zeitpunkt geltend gemacht 
wurde. Lediglich für die Zukunft soll eine Gleichstellung aller Behin 
derten im Lande Berlin und im übrigen Bundesgebiet erreicht wer 
den. 
Mit der Aufhebung dieses Gesetzes wird auch eine Vorschrift un 
wirksam, die bisher vielen schwerbehinderten Mitbürgern Anlaß zu 
verständlicher Verärgerung gab. So erhalten Schwerbehinderte mit 
einer MdE von 50 und 60 v. H., die nicht erheblich gehbehindert 
sind, eine Fahrpreisermäßigung auf den Verkehrsmitteln der Berli 
ner Verkehrsbetriebe nur, wenn sie im Erwerbsleben stehen. 
Schwerbehinderte, die bei der Antragstellung auf Festellung einer 
Behinderung bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden - also 
Rentner - sind, oder Hausfrauen erhalten diese Vergünstigung 
nicht. Außerdem werden die Leistungen nach dem Blinden- und 
Hilflosenpflegegeldgesetz, wenn das Abgeordnetenhaus dem 
Senat auch insofern folgt, ab 1982 nicht mehr automatisch jährlich, 
sondern aufgrund besonderer Rechtsverordnungen erstmals 1983 
angepaßt. Wichtig ist aber, daß der gegenwärtige Leistungsstand 
nicht verringert wird. 
Zu einigen Unmutsäußerungen kann ich feststellen, daß trotzdem 
sowohl im Bereich des Nahverkehrs für Behinderte als auch im 
Bereich des Riegegeldes die Leistungen in Berlin auch künftig 
noch deutlich über den vergleichbaren anderer Bundesländer lie 
gen werden. Kein anderes Land hat Regelungen für Hilflose, wie 
sie das Berliner Gesetz enthält. Kein anderes Land kennt sechs 
Riegestufen von 309 bis 1 536 DM. Auch in der niedrigsten Stufe 
liegen die Leistungen um über 10% über den vergleichbaren 
Leistungen anderer Länder. Der Senat ist stolz, daß er die oben 
genannten Vorsprünge trotz der finanziellen Schwierigkeiten erhal 
ten konnte. Er muß aber - und dies sage ich im Hinblick auf den An 
trag der F.D.P.-Fraktion - höchst vorsichtig sein, neue Leistungen 
einzuführen. Ich kann allerdings hier Zusagen, daß der Senat klären 
wird, ob eine bundeseinheitliche Regelung des im F.D.P.-Antrag 
aufgeworfenen Problems möglich ist. 
Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ab 
schließend noch einmal kurz auf das Telebus-Projekt zurückkom 
men. Ich möchte besonders den engagierten Mitarbeitern danken, 
die durch ihre Tätigkeit im Rahmen des Forschungsvorhabens ge 
holfen haben, diesen Fahrdienst zu einer Dauereinrichtung zu 
machen, und ich möchte auch meinem Vorgänger, Herrn Sund, 
sehr herzlich für seine Förderung dieses Projektes auch an dieser 
Stelle danken. 
[Beifall bei der CDU und der SPD] 
(C) 
(D)
	        

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