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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 67.1917 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 67.1917 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Titel:
Plenarprotokoll / Abgeordnetenhaus von Berlin
Weitere Titel:
Plenarprotokolle des Abgeordnetenhauses von Berlin
Erschienen:
Berlin: Abgeordnetenhaus 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Erscheinungsverlauf:
6. Wahlperiode, 1 (19. April 1971)-11. Wahlperiode, 42 (27. September 1990)
ZDB-ID:
2848210-4 ZDB
Frühere Titel:
Stenographischer Bericht
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1977
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9439766
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 51, 10. März 1977

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  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe 67.1917 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • H. 1-3
  • H. 4-6
  • H. 7/9
  • H. 10-12

Volltext

141 
Albert Gut, Das Berliner Wohnhaus. 
142 
Abb. 72. Stralaucr Straße 7, 8 u. 9 (Nr. 7 rechts). 
Haus Neue Grünstraße 12 (Text-Abb. 59) vermittelt wird. Hier 
ist in der Mittelachse des Hauses in breiter Abmessung ein 
Verbindungsgang zwischen Straße und Garten durch das ganze 
Haus hindurchgelegt. Man kann zweifelhaft sein, ob es sich 
dabei um eine Durchfahrt oder nur einen sehr breit ange 
legten Flur handelt. Die beiden Stufen vor dem Hause würden 
der ersten Annahme nicht widersprechen, da es überliefert 
ist, daß man in der damaligen Zeit auch vor viel bedeutenderen 
Anrampuogen keineswegs zuruckgeschreckt ist und solche so 
gar in den vornehmsten Straßen (selbst unter den Linden) 
üblich waren. Für die Durchfahrt würde auch der Umstand 
sprechen, daß hinter dem Hause ein verhältnismäßig sehr 
tiefes Grundstück gelegen ist, das noch heute einen sehr 
großen Garten aufweist. In den alten Zeichnungen scheint 
man das Wort „Durchfahrt“ nicht verwendet, sondern Durch 
fahrt sowohl wie Flureingang gleichermaßen mit dem Aus 
druck „Flohr“ bezeichnet zu haben. 
Für die grundsätzliche Gestaltung des Grundrisses ist 
die angeschnittene Frage im übrigen verhältnismäßig neben 
sächlich. In jedem Fall bleibt das Bezeichnende für die vor 
liegende Grund rißform, daß die Räume im Erdgeschoß durch 
den Mittelquerflur klar und deutlich in zwei getrennte Teile 
zerlegt werden. Nun sind bezüglich der Benutzung der Räume 
zwei Möglichkeiten denkbar. Die erste läuft darauf hinaus, 
daß auf jeder Seite des Flurs eine kleine Wohnung, bestehend 
aus Stube, Kammer und Küche, gelegen hat. Die zweite 
wäre die, daß auf der einen Seite ein Laden oder eine Werk 
statt mit den Nebenräumen und auf der anderen Seite die 
zugehörige Wohnung untergebracht gewesen ist. Im letzten 
Fall mag der Inhaber der Werkstatt in der Regel auch der 
Eigentümer des Hauses gewesen sein (vgl. S. 9G). In beiden 
Fällen - der Verfasser neigt dazu, den zweiten als den ge 
wöhnlichen anzusehen — bedeutet jedenfalls die Zerreißung 
des unteren Geschosses durch den Mittelquerflur in keiner 
Weise einen Nachteil, sondern die praktische Lösung nach 
gegebenen Verhältnissen. Das obere Geschoß wird in der 
Regel als zusammenhängende Wohnung vermietet gewesen 
sein, wenngleich gerade im vorliegenden Fall die Wahrschein 
lichkeit groß ist, daß von vornherein rechts und links je eine 
kleinere Wohnung vorhanden war. In der Regel ist aller 
dings die Entwicklung so, daß die größeren Wohnungen die 
# 
erste Erscheinungsform darstellen, und die Aufteilung dieser 
zu kleineren Wohnungen infolge Verschiebung der Wohn 
verhältnisse der Straße, ja auch des ganzen Stadtviertels, 
Abwanderung der besseren Bevölkerungsschichten nach den 
neueren Außenstadtteilen usw. die Folgeerscheinung ist. Mit 
besonderem Nachdruck sei noch auf die außerordentlich klare, 
streng symmetrische Anordnung aller Einzelräurae dieser 
Grundrißlösung hingewiesen (Text-Abb. 59). 
Ein freundlicher Zufall hat es gefügt, daß in derselben 
Straße noch ein ganz ähnlicher Grundriß erhalten geblieben 
ist, sodaß es berechtigt erscheint, auf eine weite Verbreitung 
dieser Grundrißform zu schließen. Das Haus Neue Grün 
straße 10 (Text-Abb. Gl) unterscheidet sich von dem vorbe 
sprochenen eigentlich nur dadurch, daß die Durchfahrt hier 
zu einem wirklichen Flureingang zusamraengeschrumpft ist. 
Für die ausgesprochene Vermutung getrennter Werkstatt- 
(oder Laden-) und Wohnräume im Erdgeschoß spricht hier 
auch der Umstand, daß eine Köche nur auf der rechten Seite 
(Wohnungsseite) deutlich festzustellen war. Falls im Ober 
geschoß die schraffierte Mauer als ursprünglich vorhanden 
angenommen werden kann, dann hätte man in dem an der 
Straße liegenden Mittelraum schon einen Vorläufer des in 
der Grundrißentwicklung des nächsten Zeitabschnittes eine so 
bedeutende Rolle spielenden „Entrees“, jenes Raumes, der 
bei besseren Wohnungen in Ermangelung jeglicher Flure und 
Ablegeräume als Vor- und Eingangsraum gedient hat und 
seinerseits auch eine Zerlegung der oberen Wohnungen in 
zwei Teile herbeiführte (vgl. Abschnitt IV c 1). 
Den beiden zuletzt besprochenen Grundrissen ist eine 
recht anspruchslose Ausbildung der Treppe gemeinsam. Ein 
eigentliches Treppenhaus ist nicht vorhanden, vielmehr führt 
die Treppe in beiden Fällen in einem Lauf zum oberen Stock 
werk. Diese schmalen und verhältnismäßig steilen Treppen sind 
überhaupt sehr kennzeichnend für die Zeit Friedrich Wilhelms I. 
Die Entwicklung des Treppenhauses machte in dieser Zeit keinen 
Schritt nach vorwärts; man ist schon beinahe berechtigt, von 
einem Rückschritt in dieser Beziehung zu sprechen, da man 
sehr oft wieder auf die einfachste Form, den geradlinigen 
Einlauf, zurückgriff. Auch die Läufe in den verschiedenen 
Stockwerken standen in keinerlei Beziehung zueinander, so 
daß man lebhaft an die einfachsten Lösungen zur Zeit des 
Großen Kurfürsten erinnert wird. Die weitere Durchbildung 
des Treppenhauses bis zur höchsten Vollendung sollte erst 
dem nächsten Zeitabschnitt Vorbehalten bleiben. 
Es erscheint nicht unwichtig, darauf hinzuweisen, daß 
sämtliche bis jetzt angeführten Grundrißbilder mit der vorher 
geschilderten, besonders verbreiteten Hausform dieses Zeit 
abschnittes (S. 124), namentlich mit den zweistöckigen Bauten 
auf der linken Seite der Mauerstraße (Text-Abb. 47), in voll 
kommenem Einklang stehen. Hier wie dort handelt es sich 
um zweistöckige Bauten, hier wie dort liegt der Hanptein- 
gang in der Mitte der Erdgescboßfront, und fast sämtliche 
Häuser haben fünf Fensterachsen. Auch die auf dem Walther- 
schen Plan und anderen Stadtansichten zu erkennenden 
Häuser entsprechen fast durchweg diesem Grundrißmuster. 
Den bisher besprochenen Grundrissen war ohne Aus 
nahme eine ausgesprochene Breitenausdehnung eigen. Eine 
solche muß für die damalige Zeit auch als üblich angesprochen
	        

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