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Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1938 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1938 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Stenographischer Bericht / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus 1971
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Dates of Publication:
1. Band, Nr. 1 (11. Januar 1951)-4. Band, Nr. 30 (25. Februar 1971)
ZDB-ID:
2848207-4 ZDB
Previous Title:
Stenographischer Bericht
Succeeding Title:
Plenarprotokoll
Keywords:
Geschichte 1951-1971 ; Berlin ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
DDC Group:
320 Politik
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1969
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9640890
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 3 (46), 27. Februar 1969

Contents

Table of contents

  • Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 5.1938 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • 1. Sitzung, 20. Januar 1938
  • 2. Sitzung, 10. Februar 1938
  • 3. Sitzung, 3. März 1938
  • 4. Sitzung, 31. März 1938
  • 5. Sitzung, 25. April 1938
  • 6. Sitzung, 24. Mai 1938
  • 7. Sitzung, 23. Juni 1938
  • 8. Sitzung, 22. September 1938
  • 9. Sitzung, 20. Oktober 1938
  • 10. Sitzung, 24. November 1938
  • 11. Sitzung, 15. Dezember 1938

Full text

Sitzung am 15. Dezember 1938 
123 
rücklage für Aufgaben des Städtebaues. Sie erfüllt 
gleichzeitig die Aufgaben einer Wohnungsbaurücklage, 
wie ja für uns Städtebau und Wohnungsbau in der 
Finanzierung untrennbar find. 
Das Liegenschafts vermögen der Stadt 
hat sich günstig entwickelt. Wir wären glücklich ge 
wesen, wenn wir etwas mehr Grundstücke hätten 
verkaufen können und etwas weniger Grundstücke 
hätten kaufen müssen, als es tatsächlich der Fall war. 
Für allgemeine Zwecke des städtischen Liegen 
schaftsvermögens wurden 36 Millionen zur Verfügung 
gestellt, davon allein 15 Millionen für Zwecke des 
gemeinnützigen Wohnungsbaues unmittelbar. Das 
sind jene Grundstücke, die die Stadt an gemeinnützige 
Wohnungsbauunternehmen abgibt, und zwar nicht 
bloß an die städtische Gemeinnützige Siedlungs- und 
Wohnungsbaugesellschaft, sondern auch an sonstige 
Wohnungsbaugesellschaften. Wir haben gerade in der 
letzten Sitzung' der Finanzbeiräte einen Fall gehabt, 
wo aus städtischen Liegenschaften ein Grundstück an 
eine nicht städtische gemeinnützige Wohnungsbaugesell- 
schaft zu recht günstigem Preise verkauft worden ist. 
Die „Ära Busch", wie man meist sagt, das heißt 
die alte Liegenschaftspolitik der Stadt, hat uns eine 
sehr üble Erbschaft hinterlassen. Das Liegenschafts 
konto hatte bei der Stadthauptkasse einen Vorschuß 
von über 28 Millionen; diese innere Verschuldung be 
stand vor drei Jahren noch. Dieser Vorschuß wird 
— nur aus Verkaufserlösen — in einigen Wochen 
völlig abgedeckt sein. Wir haben damit die Liquidation 
der Verschuldung aus der Ära Busch endgültig 
durchgeführt und sind für die Zukunft in der Lage, 
die Verkaufserlöse wiederum zu Neuankäufen zu ver 
wenden. 
Die Arbeit des städtischen Liegenschaftsamtes wird 
aber im wesentlichen nicht durch die eigene Liegen 
schaftspolitik der Stadt bestimmt, sondern hauptsächlich 
durch die Maßnahmen, die wir als Gehilfen des 
Generalbauinspektors für die bauliche Neugestaltung 
Berlins durchzuführen haben. Wir haben den treu 
händerischen Grunderwerb nicht etwa bloß für die der 
Stadt nahestehenden Neugestaltungsträger durch 
zuführen, sondern beinahe für alle irgendwie an der 
baulichen Neugestaltung Berlins beteiligten öffentlichen 
und privaten Stellen, mit Ausnahme der Deutschen 
Reichsbahn, die ihre Grundstücke selber ankauft. Für 
die Reichskanzlei, für das Reichsfinanzministerium, für 
das Reichsluftfahrtministerium, für das Reichskriegs 
ministerium, für die AEG., für den Allianz-Konzern, 
für das Haus des Fremdenverkehrs, oder wo sonst ein 
Neugestaltungsträger größere Grundstückskäufe als 
erste Vorbereitungsmaßnahme durchzuführen hat, ist 
das Hauptliegenschaftsamt der Stadt Berlin treuhän 
derisch mit der Durchführung dieses Grunderwerbs 
beauftragt worden. Das ist eine scheußlich schwierige 
Angelegenheit. Die Prügel, die unvermeidlich dabei 
von den Betroffenen ausgeteilt wird, bezieht in erster 
Linie die Stadt Berlin, die ihren guten Namen gern 
für eine solche Maßnahme zur Verfügung stellt. Aber 
auf der anderen Seite muß man sich ständig darüber 
klar sein, daß wir nur in fremdem Auftrage und für 
fremde Rechnung tätig sind und daß es nicht erlaubt 
ist, eine unterschiedliche Entschädigungspolitik zu trei 
ben, je nachdem, ob das Grundstück in Zukunft für 
städtische Zwecke oder treuhänderisch für fremde Zwecke 
benötigt wird. Im Gegenteil, es ist die erste Sorge 
des Hauptliegenschaftsamtes der Stadt Berlin, bei der 
Durchführung dieser Enteignungsküufe nach einer ge 
rechten und nach einheitlichen und klaren Grundsätzen 
orientierten Entschüdigungspolitik zu verfahren. 
Der treuhänderische Grunderwerb macht für das 
Jahr 1938 den Ankauf von Grundstücken im Werte 
von über 180 Millionen erforderlich. Dazu treten die 
eigenen Ankäufe für 36 Millionen, die ich vorhin er 
wähnte, so daß wir durch das Hauptliegenschaftsamt 
der Stadt in einem einzigen Jahr Ankaufe für rund 
220 Millionen durchzuführen haben. Was das an 
Verwaltungsarbeit bedeutet, was das an letzter Hin 
gabe der beteiligten Beamten vom Liegenschafts 
direktor bis zur letzten Stenotypistin bedeutet, darüber 
kann sich nur der ein Bild machen, der täglich diese 
Arbeit mit zu betreuen hat und der weiß, 'mit welch 
kurzen und präzisen Fristen diese Aufgaben im In 
teresse des ersten vorbereitenden Grunderwerbs für 
Zwecke der baulichen Neugestaltung der Reichshaupt 
stadt durchgeführt werden müssen! Ich habe in den 
ganzen Verhandlungen über den Grunderwerb für die 
bauliche Neugestaltung noch nie den Vorwurf gehört, 
daß das Hauptliegenschaftsamt der Stadt Berlin büro 
kratisch sei. Das rechnen wir uns hoch an. 
Neben dem Liegenschaftsvermögen oblag die be 
sondere Fürsorge des Herrn Oberbürgermeisters dem 
Werkvermögen, das ja den wertvollsten Teil 
des städtischen Aktivvermögens darstellt. Wir waren 
uns immer darüber klar, daß das Werkvermögen der 
Stadt selbstverständlich Überschüsse für den Stadtsäckel 
abwerfen müsse, daß die Stadt Berlin als Aktionär 
ihrer Verforgungs- und Verkehrsbetriebe auf eine an 
gemessene Verzinsung des investierten Kapitals eben 
sowenig verzichten kann und verzichten soll, wie das 
sonst im Wirtschaftsleben üblich ist. Auf der anderen 
Seite glauben wir aber, in Berlin wohl als die erste 
und — ich darf sagen — vorbildliche deutsche Stadt 
den Bedeutungswandel der öffentlichen Wirtschaft am 
eindeutigsten nach außen hin erkennbar gemacht zu 
haben. Es galt früher als ausgemachte Tatsache, daß 
das Werkvermögen einer Stadt dazu da sei, möglichst 
hohe Überschüsse, meist noch indirekt durch einen 
Finanzzuschlag, eine unsichtbare Verbrauchsabgabe, 
an den Stadtsäckel abzuliefern, und daß daneben 
selbstverständlich auch die sozialen Gesichtspunkte der 
Verbraucherschaft von Gas, Wasser, Elektrizität und 
Verkehr zu berücksichtigen seien. Die Stadt Berlin hat 
diese Frage jetzt umgekehrt gestellt und umgekehrt ent 
schieden. Wir wissen, daß unsere städtischen Versor 
gungsbetriebe mehr für den Verbraucher als auch für 
den Stadtsäckel da sind. Wir haben daraus in zweierlei 
Richtung Konsequenzen gezogen: Einmal dadurch, 
daß wir diese Betriebe zunächst organisatorisch 
und bilanzmäßig in den Stand gesetzt haben, ihren 
besonderen, eigenverantwortlichen, selbständigen unter 
nehmerischen Aufgaben gerecht zu werden. Dazu war 
notwendig, mit den sehr verklausulierten und an vielen 
Stellen geradezu trügerischen Konstruktionen der 
städtischen' Betriebe aus der Vergangenheit aufzuräu 
men. Wenn man sich vorstellt, daß die Berliner Gas 
werke und die Berliner Wasserwerke bis vor zwei 
Jahren Pachtbetriebe gewesen sind, die mit einem 
rätselhaften Konto ihre unzureichenden Abschreibungen 
als Forderungen an die Stadt aktivierten, wenn man 
sich vorstellt, daß die Messegesellschaft bis zum heutigen 
Tage eine Pachtgesellschaft ist, die eine hohe Körper 
schaftssteuer zahlt, während die Stadt Berlin riesige 
Beträge hineinschiehen muß, um die Messehallen in 
standhalten zu können, und wenn man sich an die 
tragische und tragikomische Geschichte der Behala und 
anderer städtischer Betriebe erinnert, dann werden wir 
uns darüber einig sein, daß es in erster Linie darauf 
ankam, die Bilanzwahrheit dieser Betriebe wieder 
herzustellen. 
Wenn gelegentlich befürchtet worden ist, daß die 
Umwandlung in Eigenbetriebe, die vom Standpunkt 
des Kümmerers in erster Linie wegen ihrer wirtschaft 
lichen Seite gemacht wurde, zu einer Bürokratisierung 
oder, wie die sprachschöpferisch Begabten sagten, zu 
einer „Verkümmerung" der Betriebe führen würde, 
so hoffe ich, daß die Entwicklung der ersten zwei Jahre 
Ihnen schon gezeigt hat, daß diese Befürchtungen nicht
	        

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