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˜Theœ crystal structure of ethyl 2-amino-(4-nitrophenyl)-5-oxo-5,6,7,8-tetrahydro-4 H -chromene-3-carboxylate, C 20 H 22 N 2 O 6 / Song, Hanbing (CC BY)

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CC BY: Namensnennung 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: ˜Theœ crystal structure of ethyl 2-amino-(4-nitrophenyl)-5-oxo-5,6,7,8-tetrahydro-4 H -chromene-3-carboxylate, C 20 H 22 N 2 O 6 / Song, Hanbing (CC BY)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Titel:
Stenographischer Bericht / Abgeordnetenhaus von Berlin
Erschienen:
Berlin: Abgeordnetenhaus 1971
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Erscheinungsverlauf:
1. Band, Nr. 1 (11. Januar 1951)-4. Band, Nr. 30 (25. Februar 1971)
ZDB-ID:
2848207-4 ZDB
Frühere Titel:
Stenographischer Bericht
Spätere Titel:
Plenarprotokoll
Schlagworte:
Geschichte 1951-1971 ; Berlin ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1963
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9700370
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

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  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1937 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1937, Teil II-VIII
  • 2. Januar 1937
  • 9. Januar 1937
  • 16. Januar 1937
  • 23. Januar 1937
  • 30. Januar 1937
  • 6. Februar 1937
  • 13. Februar 1937
  • 20. Februar 1937
  • 27. Februar 1937
  • 27. Februar 1937
  • 6. März 1937
  • 13. März 1937
  • 20. März 1937
  • 24. März 1937
  • 27. März 1937
  • 3. April 1937
  • 10. April 1937
  • 17. April 1937
  • 24. April 1937
  • 1. Mai 1937
  • 5. Mai 1937
  • 12. Mai 1937
  • 20. Mai 1937
  • 26. Mai 1937
  • 2. Juni 1937
  • 9. Juni 1937
  • 16. Juni 1937
  • 23. Juni 1937
  • 30. Juni 1937
  • 7. Juli 1937
  • 14. Juli 1937
  • 21. Juli 1937
  • 28. Juli 1937
  • 4. August 1937
  • 11. August 1937
  • 18. August 1937
  • 25. August 1937
  • 1. September 1937
  • 8. September 1937
  • 15. September 1937
  • 22. September 1937
  • 30. September 1937
  • 6. Oktober 1937
  • 13. Oktober 1937
  • 20. Oktober 1937
  • 27. Oktober 1937
  • 3. November 1937
  • 10. November 1937
  • 18. November 1937
  • 24. November 1937
  • 1. Dezember 1937
  • 8. Dezember 1937
  • 15. Dezember 1937
  • 22. Dezember 1937
  • 29. Dezember 1937

Volltext

120 
oder der Bescheid in die Hände des Fürsorgesuchenden ge- Ablauf dieser 3 Tage erhalten zu haben, so hat er den Nach 
langt (Laufzeit). weis dafür zu führen. 
Ich bitte, für diese Laufzeit einheitlich eine Frist von I. 2 
3 Tagen anzusezen und hiervon nur dann abzuweichen, ei 
wenn aus den Unterlagen oder den eigenen Angaben ein- Dr. Breitenfeld. 
wandfrei hervorgeht, daß der Fürsorgesuchende die schrift- 
liche Verfügung, gegen die sich der Einspruch richtet, oder An die Herren Bezirksbürgermeister =- Wohlfahrts- und 
den Einspruchsbescheid bereits früher erhalten hat. Be- Jugendämter --. 
hauptet der Fürsorgesuchende, die Verfügung usw. erst nach --e DP 
Teil VI. 
mule) Serträge über Verpachtung 30.4.1937 | [9111/14 Aufnahme von Kindern [ 9.4.1987 ] 7937 
ffädtischer Einrichtungen. [4215] T7| in Berliner Volksschulen. 
. -- Gesch.-Z. Schw. 1--B 21 III. 
mem -3. Fin. I 1. : : . 
Gesch.-Z. Fin. I 1 Fernruf: Stadtverw 2774 Fernruf: Stadtverw. 2806. > 
In folgendem Einzelfalle sind die finanziellen Interessen 4. Zum unentgeltlihen Besuch der Berliner Volks ulen 
der Stadt beim Abschluß eines Pachtvertrages nicht ge- Zum entgeltlichen we 9 Es zugelassen. 9 
nügend gesichert worden. Als einheimisch im Sinne dieser Bestimmung gelten 
Eine städtische Badeanstalt ist verpachtet. Die an die Kinder, die selbst und deren Erziehungsberechtigte ihren 
Stadt zu zahlende Pacht beträgt 6000 RM jährlich. Sie Wohnsitz in Berlin haben, oder die von Privatpersonen 
ist vertraglich mit je 2000 RM am 20. 6., 1. 7. und 1.8. in Berlin unentgeltlich in Pflege und Kost genommen 
fällig. worben sind; bei Waisenkindern fällt die Voraussezung, 
„Für die Benugzung der verpachteten Anstalt durch daß ih ver Eriehingsvereiigt: den Wohnsitz in 
städtische Stellen (Schulverwaltung) erhält der Pächter WIESSEE u Cm | . 
eine Entschädigung von 600,-- RM, die vertraglich mit 2. Nichteinheimische Kinder müssen in Berliner Volks- 
je 200,-- RM am 15. 5., 15. 6. und 15. 8. zu zahlen ist. sehnten, gegen Yahlung, eines Gasischutbeitrages. ven die 
: . ALN . eimatgemeinde des Kindes zu eisten hat, ausgenom- 
wäh Stadt der ihre FE btunen want geleistet, men werden, wenn sie von der Me ouffichtskehörde 
gen im Rücstande .; | 
geblieben ist. Die rückständige Bacht ist bis zum 30. 9. Femin ee nr en ian „Boitsschmäsingnägesehes a 
gestundet worden. Bauder Rugewiefer R S weitung des Get 
Im vorliegenden Falle ist der rechtzeitige Eingang der schulkindes gelten die in Ziffer 3 angegebenen Beträge 
städtischen Pachtforderung auch bis zur Höhe der von der als Grundlage. Bei Abweichungen von diesen Beträgen 
Stadt selbst fristgemäß gezahlten Benußungsentschädigung nach unten ist meine Genehmigung einzuholen. 
nicht gesichert worden. Für die Aufrechnung der Benußungs- 3 Ohne ausdrücliche Zuweisung durch die Schulauffichts- 
entschädigung gegen den Pachtzins fehlt die geseßliche Voraus“ behörde dürfen nichteinheimische Kinder in Berliner 
sezung, vor allem die Fälligkeit der beiderseitigen Geld- Volksschulen erst aufgenommen werden, nachdem sich die 
forderungen (8 387 BGB.). Aus gleichem Grunde kann Heimatgemeinde vertraglich verpflichtet hat, für die 
auch die Stadt feine der zum 15. 5. 415. 6. und 45. 8. fälligen Dauer des Schulbesuchs an die Stadt Berlin einen 
Forderungen Fe EDier Mgen die „un bis zum 30. 9. Beitrag zu leisten, der bis auf weiteres 
2 1 Buchirit stände rennen: für die Normalklassen der Volksschule auf 120,-- RM 
fich Ich zeiten ähnlichen. Fällen känstio weziranin zu jährlich, 
ichern, daß die von der Stadt zu zahlende Den: Ungs- ir di a... 
entf <ädigung mi dt an den „Bä gier, sondern unter Än- für die Ausvouklassen der Volksschule auf 180, RM 
rechnung auf die städtische Pachtsorderung unmittelbar an es aaen 
den für die Pachteinnahme zuständigen Einzelplan zu für die Hilfs- und Sonderschulen auf 240,-- RM 
zahlen ist. jährlich | N 
Bei laufenden Verträgen ist zu versuchen, die empfohlene festneseht wis, Die Criangung des Zugestäntmisses der 
Zahlungsweise zu vereinbaren und durch Nachtrag zu regeln. den Erziehungsberechtigten überlassen 
Jedenfalls ist bei etwaigen Stundungen oder Erlassen zu > . DEN 
vereinbaren, daß diese nur erfolgen, soweit die Stadt sich Die Aufnahme. darf nur erfolgen, soweit in der 
nicht durch Aufrechnung mit eigenen Verpflichtungen gegen“ Aufnahmetklasse freie Plätze vorhanden sind. 
über dem Schuldner befriedigen kann. 4. In Aushoutiasien der Berliner Boiteschulen diser 
+... ; +. 3 ; inheimi d nichteinheimische Kinder jüdischer Ab- 
Bei dieser Gelegenheit weise ich noch besonders auf die einheimische un 4 her = 
Bestimmung des 8 51 GemFinG. hin, nach der die Ge- stammung nicht ausgenommen werben; das Feithe gilt 
meinden Leistungen vor Empfang der Gegenleistung nur aum ur is in ische staaten vse im er, es je enn ; aß 
vereinbaren oder bewirken dürfen, wenn dies im all- Rei witer vis „ay IN hejeh ießung ie eutsche 
gemeinen Verkehr üblich oder durc4 besondere Umstände Reich5angehörig jen giessen ha an a veson ere 
gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall waren schon Sun e 6. ; yebürgerung) er Aufnahme Des 
eistungen der Stadt zum 15. 5. vorgesehen, an dem ties nicht entgegenstehen. ! 
schwerlich schon Gegenleistungen bewirkt sein dürften. Jüdische Abstammung im Sinne dieser Bestimmung 
liegt vor, wenn ans ein Großelternteil jüdisch 
gewesen ist, insbesondere der jüdischen Religion an- 
IV. gehört hat 
rofessor Dr. itt . n 
Professor Dr. Heri 5 Nichteinheimische Kinder sind bei einer Änderung des 
An die Dienststellen der Hauptverwaltung und die Herren Bn 15 sehnten, wenn die ni De Waiträge 
Bezirksbürgermeister der Verwaltungsbezirke. einstellt und die neue Eier inde sie nicht übernimmt. 
Das gleiche gilt für einheimische Kinder, die nach dem 
= 31. 3. 1937 nicht einheimisch werden. wenn die neue
	        

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