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Verwaltungsbericht der Stadt Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919/1920 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919/1920 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Titel:
Stenographischer Bericht / Abgeordnetenhaus von Berlin
Erschienen:
Berlin: Abgeordnetenhaus 1971
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Erscheinungsverlauf:
1. Band, Nr. 1 (11. Januar 1951)-4. Band, Nr. 30 (25. Februar 1971)
ZDB-ID:
2848207-4 ZDB
Frühere Titel:
Stenographischer Bericht
Spätere Titel:
Plenarprotokoll
Schlagworte:
Geschichte 1951-1971 ; Berlin ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1959
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 860 EU. Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen: Kommunalpolitische Institutionen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9721298
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 26, 17. Dezember 1959

Schnellzugriff

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  • Verwaltungsbericht der Stadt Neukölln (Public Domain)
  • Ausgabe 1919/1920 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Abbildung: Siedlung am Dammweg der Stadt Neukölln
  • Vorwort / Büchner, Oskar
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Bevölkerung und Stadtgebiet
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Reichs-, Staats- und Provinzialangelegenheiten
  • IV. Erziehungs- und Bildungswesen
  • V. Verwaltung der Gemeindeliegenschaften
  • VI. Bauwesen
  • VII. Geld- und Kredit-, Handels- und Gewerbesachen
  • VIII. Gesundheitswesen
  • IX. Soziale Fürsorge, Wohlfahrtspflege
  • XI. Versicherung des städtischen Vermögens und der städtischen Beamten
  • XII. Städtische Werke, Wasserversorgung
  • XIII. Feuerlöschwesen
  • XIV. Steuerverwaltung
  • XV. Finanz- und Kassenwesen
  • XVI. Verkehrsangelegenheiten, Marktwesen, Preise
  • Sachregister

Volltext

— 66 Neukölln nach B era tung in der G rundeigentum s­ wurde insofern geändert, a ls der allergrößte Teil deputation durch M agistratsbeschluß vom 7. J a ­ des städtischen G eländes nicht m ehr an E inzel­ n u a r 1920 geschehen. D as K leingartenam t be­ pächter, sondern in geschlossenen Kolonien an steht au s der V erw altungsabteilung, die dem eingetragene Vereine usw., die vom K leingarten- Grundstücksamt angegliedert ist, und aus der am t a ls gemeinnützige Unternehm en anerkannt technischen Abteilung, welche der G artendirektion fein m uhten, verpachtet wurde. B is 30. S e p ­ unterstellt ist. tem ber 1920 w aren 23 Vereine auf A n trag als gemeinnützige Unternehm en vom K leingartenam t b) V e r w a l t u n g s a b t e i l u n g . anerkannt. Teilweise hat eine Zusam m enlegung Zufolge der K leingartenordnungen w aren von Kolonien, die sich zu einem Verein zu­ verschiedene M aßnahm en durchzuführen, die sammenschlossen, stattgefunden. W egen A u s­ sämtlich den Schutz der K leingärtner zum Ziel führung von N otw ohnungen hat eine Anzahl hatten. I n erster L inie galt es, die G eneral­ von Laubenkolonisten das G arten land räum en pächter, welche oft auf privaten Grundstücken müssen. E s besteht dauernd noch eine große hohe Pachtpreise von den Unterpächtern for­ Nachfrage nach Laubenland. I n der beim Klein­ derten, auszuschalten. Die seitens der E igen­ gartenam t geführten Bewerberliste w ird die Z ah l tüm er m it den G eneralpächtern abgeschlossenen der B ew erber im m er größer. S ie w ar am Pachtverträge verloren m it dem 30. Septem ber 30. S eptem ber 1920 auf 729 gestiegen, von denen 1919 ihre K raft. I n der Folge haben durch die bis dahin n u r etwa 200 durch Zuw eisung von nicht freiwillige Ausschaltung derselben teilweise L and befriedigt werden konnten. S o ist bereits nach der K leingartenordnung zugelassene P riva tge lände m it herangezogen w orden. E s Z w angsm aßnahm en erfolgen müssen. Die nach sind auf solchem G elände bisher 4 kleine Kolonien der vorgenannten K leingartenordnung vorge­ m it im ganzen 75 Kolonisten entstanden. Am schriebene Höchstpreisverordnung (Pachtpreis­ Schluß der Berichtszeit (30. Septem ber 1920) festsetzung) fü r Verpachtung von K leingartenland w aren 72 Laubenkolonien und 17 Brachländer w urde am 22. J a n u a r 1920 erlassen und am vorhanden. gleichen T age ein K leingarten-Schiedsgericht e r­ richtet, welchem in verschiedener Beziehung, be­ c) T e c h n i s c h e A b t e i l u n g . sonders in Pachtvertragsangelegenheiten, Rechts­ Die technische A bteilung des K leingartenam tes entscheidungen gem äß der K leingartenordnung hat die Aufgabe, zwecks Pachtpreisfeststellung die übertragen werden konnten und w urden. Dieses Vermessung der Kleingartenkolonien und Boden- Kleingartenschiedsgericht, welches zunächst die B e­ untersuchungen vorzunehmen. F ern er wurden zeichnung „P achteinigungsam t" führte, wurde alle F rag en des Obst- und Gemüsebaues in dem M iete in igungsam t angeschlossen. Nach der einer wöchentlich zweimal stattfindenden Sprech­ vorerw ähnten Höchstprcisverordnung, welche für stunde und in verschiedenen V orträgen behandelt. das Neuköllner S tad tgeb ie t Gültigkeit hat, durfte Die Beschaffung von S aatkartoffeln für die Kolo­ der Verpächter von L aubenland innerhalb der nisten w urde ebenfalls durchgeführt. Ueberdies R ingbahn nicht m ehr a ls 5— 6 oder 7 P f. pro ist die Beschaffung von S äm ereien und von Q uadratm eter und außerhalb der R ingbahn nicht P flanzenm aterial in Aussicht genommen. Bei m ehr a ls 4— 5 oder 6 P f., je nach dem K u ltu r­ weiterem A usbau des K leingartenam tes wird w ert des Bodens, erheben. Unter Berücksich­ mit der A nlage von Einzelm ustergärten, einer tigung dieser und anderer nach der K leingarten­ Musterkolonie sowie von Dauerkolonien ge­ ordnung erforderlichen M aßnahm en und V er­ rechnet. M it der A nlage von Spielplätzen, anlassungen wurde die V erw altung der L auben­ B aum pflanzungen auf denselben und sonstigen kolonien und B rachländer vom K leingarten­ Verbesserungen aus einzelnen Kolonien ist be­ am t fortgeführt. D as V erw altungsvcrfahren reits begonnen morden.

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