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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Stenographischer Bericht / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus 1971
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Dates of Publication:
1. Band, Nr. 1 (11. Januar 1951)-4. Band, Nr. 30 (25. Februar 1971)
ZDB-ID:
2848207-4 ZDB
Previous Title:
Stenographischer Bericht
Succeeding Title:
Plenarprotokoll
Keywords:
Geschichte 1951-1971 ; Berlin ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
DDC Group:
320 Politik
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1957
Language:
German
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 860 EU. Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen: Kommunalpolitische Institutionen
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9253675
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 3 (53), 21. Februar 1957

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1928
  • No. 1, 12. Januar 1928
  • No. 2, 19. Januar 1928
  • No. 3, 24. Januar 1928
  • No. 4, 26. Januar 1928
  • No. 5, 2. Februar 1928
  • No. 6, 3. Februar 1928
  • No. 7, 9. Februar 1928
  • No. 8, 16. Februar 1918
  • No. 9, 23. Februar 1928
  • No. 10, 8. März 1928
  • No. 11, 15. März 1928
  • No. 12, 22. März 1928
  • No. 13, 27. März 1928
  • No. 14, 29. März 1928
  • No. 15, 30. März 1928
  • No. 16, 17. April 1928
  • No. 17, 19. April 1928
  • No. 18, 26. April 1928
  • No. 19, 3. Mai 1928
  • No. 20, 10. Mai 1928
  • No. 21, 22. Mai 1928
  • No. 22, 5. Juni 1928
  • No. 23, 14. Juni 1928
  • No. 24, 21. Juni 1928
  • No. 25, 26. Juni 1928
  • No. 26, 28. Juni 1928
  • No. 27, 13. September 1928
  • No. 28, 20. September 1928
  • No. 29, 4. Oktober 1928
  • No. 30, 11. Oktober 1928
  • No. 31, 16. Oktober 1928
  • No. 32, 18. Oktober 1928
  • No. 33, 25. Oktober 1928
  • No. 34, 8. November 1928
  • No. 35, 13. November 1928
  • No. 36, 15. November 1928
  • No. 37, 22. November 1928
  • No. 38, 29. November 1928
  • No. 39, 6. Dezember 1928
  • No. 40, 13. Dezember 1928
  • No. 41, 20. Dezember 1928

Full text

Sitzung ant 23. 
ch hierbei um die Veräußerung eines außervrdent- 
!ch wertvollen städtischen Stiftungswohngrundstttckes 
n eine ausländische Terraingesellschaft. Bescheidener-- 
eise spricht man auch davon, daß diese Terrain- 
esellschaft zwar einen amerikanischen Namen trägt, 
her eine deutsche Gesellschaft sei. Ich möchte dies 
ehr bezweifeln. 
Die Absicht bei dem Verkaufe des Grundstückes 
ellevuestraße 2 geht dahin, das Grundstück Belle- 
mestraße 1 wertvoller zu machen, so daß die Canada 
jaitb Company, wie hier allgemein bekannt geworden 
st, ein französisches Warenhaus darauf errichten 
amt, eine „Galeries Lafayette". Wir tvollen bei der 
ache ntat die Zweckmäßigkeit und den Vorteil 
rüfeu, besonders auf welcher Seite der Vorteil bei 
iesem Geschäfte liegt. 
Die Stadt soll aus verkehrstechnischen Gründen 
■in Grundstück abgeben, und zwar, wie es in dem 
etzten Ausschußberichte gesagt ist, für den minimalen 
Preis von 750 000 JL Die Stadt bekommt im Tausch 
zurück von Bellevuestraße 1 466 qm zu einem Preise, 
berechnet nach dem Gesamtpreise von 750 000 M, von 
931 M für das Quadratmeter. Das bleibt also 
wesentlich,hinter deut Preise zurück, der als Erwerbs 
preis für das Grundstück Bellevuestraße 2 genannt 
worden ist. Die Sache liegt so, daß das Grundstück 
Bellevuestraße 2, das bisher der Stiftungsdeputation 
unterstand, von dieser an die Grundstücksdeputation 
abgegeben worden ist für den Preis von 2 Millionen 
Mark. Wenn mau unter Berücksichtigung des ab 
gezogenen Tauschgeländes von Bellevuestraße 1 das 
i Geschäft betrachtet, dann bleibt für das Grundstück 
Bellevuestraße' 2 ein Verlust von 1450 000 M. Der 
!Quadratmeterpreis ist aber bei diesem Preise viel 
zu niedrig. Wir haben in einer anderen Vorlage, die 
die Stadt macht, zu verhandeln über den Verkauf 
eines Geländes neben dem Warenhaus Tietz in der 
Leipziger Straße. Dort soll ein Gelände zum Preise 
von 30 000 M für die Quadratrute verkauft werden. 
Der Quadratrutenpreis, der hier bei Bellevuestraße 2 
herauskommt, beträgt aber nur 13 000 M, also noch 
nicht einmal die Hälfte von dem in der Leipziger 
oder Kransenstraße. Es wird jeder, der im Hanse 
anwesend ist, zugestehen, daß die Grundstückswerte 
am Potsdamer Platz ganz bedeutend höher sind als 
in der Krausenstraße. Unter Zugrundelegung des 
wahrscheinlichen Wertes von 4000 Jl pro Quadrat 
meter, den auch der Magistrat lt. Punkt 5 der Vor 
lage benennt, müßte das Restgrundstück Bellevue 
straße 2 3 220 000 Jl kosten. Die Leistung beträgt 
aber nur 750 000 JL Das ergibt also für die Stadt 
einen effektiven Verlust von rund 2y 3 Millionen 
Mark. Wenn die Canada Land Company auch einige 
100 qm für Verkehrszwecke abtreten müßte, so liegt 
jetzt hierfür keine zwingende Notwendigkeit vor. Denn 
es ist noch gar nicht abzusehen, wann das abzu 
tretende Gelände für Verkehrszwecke, zur Errichtung 
einer Untergrundbahn oder eines Untergrundbahn- 
hofes, einmal gebraucht wird. Das liegt noch in 
sehr, sehr weiter Ferne. 
Der einzige Nutznießer von beiden Kontrahenten 
an diesem Geschäft ist die Canada Land Company. 
Sie würde einen unverdienten Wertzuwachs ihres 
Grund und Bodens erlangen, und es würde ihr erst 
dadurch die Möglichkeit gegeben werden, das Grund 
stück zur Errichtung eines französischen Warenhauses 
verwerten zu können. 
Aus volkswirtschaftlichen Gründen ist es durch 
aus zu verwerfen, daß dieses Grundstück mit einem 
Verlust weitergegeben und daß damit den Wirt- 
schaftskreisen eine Konkurrenz in Form eines fran 
zösischen Warenhauses gegeben wird. Ich meine, die 
Wirtschaftskreise Berlins sind ganz erheblich an dem 
Steueraufkommen beteiligt. Von 407 Millionen Mark 
Febrnar 1928. 205 
' Steuern bringen Industrie, Handel und Gewerbe 
rund 270 Millionen Mark auf. Das sind also 65 bis 
70 v. H. des gesamten Steueraufkommens. Diese 
Kreise haben also ein erhebliches Interesse daran, 
daß mit ihren Steuermitteln nicht in solch unver 
antwortlicher Weise, wie es die Vorlage will, umge 
gangen wird. Außerdem müssen diese Kreise für 
den tatsächlichen Verlust, der dabei gemacht wird, 
aufkommen, obgleich ihnen ohnehin schon eine Aus 
landskonkurrenz aus den Hals gesetzt wird. 
Auch aus nationalen Gründen ist es durchaus 
verwerflich, wenn ein Grundstück in ausländischen 
Besitz übergehen soll. Ich sagte vorhin bereits, daß 
die Gesellschaft, wenn sie auch als deutsche Gesell 
schaft bezeichnet wird, unseres Erachtens keine 
deutsche Gesellschaft ist. Wenn die Canada Land Com 
pany dieses wertvolle städtische Grundstück erst in 
der Hand hat, dann wird sie es verwerten und wird 
es auch wahrscheinlich an eine französische Gesellschaft 
verkaufen, die daraus ein französisches Warenhaus er 
richtet. 
Die Ueberfremdung des deutschen Grund und 
Bodens beträgt in Berlin 16 v. H. Von 59 000 Ber 
liner Wohngrundstücken, die nur einen physischen 
Eigentümer haben, sind nach den statistischen Mit 
teilungen der Stadt Berlin 9700 Grundstücke in 
ausländischem Besitz. Dieser ausländische Besitz hat 
sich seit Ende des Jahres 1918 in erschreckender Weise 
erhöht. Vordem war der Prozentsatz nur 1 v. H. Die 
Stadt müßte schon aus diesem Grunde ein Interesse 
daran haben, städtischen Grund und Boden nicht tu 
ausländischen Besitz übergehen zu lassen, sondern 
sie müßte darauf bedacht sein, ausländischen Grund 
besitz wieder zurückzugewinnen. 
Wir hören nun, daß allerhand Gerüchte in der 
Öffentlichkeit umgehen, wonach die Sache doch nicht 
ganz so zu sein scheint, als ob die Canada Land 
Company dieses Geschäft angeregt hätte. Wir haben 
uns deshalb erlaubt, die Anfrage, die Ihnen ja be 
kanntgegeben worden ist, zu stellen: 
„Die Canada Land Company, als Besitzerin 
des Grundstückes Bellevuestraße 1, behauptet in 
einer Zuschrift au das „Berliner Tageblatt" vom 
19. Januar 1928 mit besonderem Nachdruck, daß 
der Tauschvertrag betreffend Bellevuestraße Nr. 1 
und 2 „der Anregung des Magistrats seine Ent 
stehung verdankt." 
Ohne jeden Grund kamt die Canada Land Com 
pany etwas Derartiges nicht behaupten. Sie kann 
sich so etwas nicht aus den Fingern saugen. — Es 
ist damit zum Ausdruck gebracht, daß im Magistrat 
eine Stelle oder mehrere Stellen sind, die ein erheb 
liches Interesse an diesem Geschäft haben, das mit 
2y 2 Millionen Mark Verlust für die Stadt abschließt. 
Wir wünschen zu erfahren, wer diese Stellen 
sind, die mit städtischem, allgemeinem Eigentum in 
solcher Weise umspringen, wie es hier der Fall ist. 
Der Magistrat soll auch bereits im voraus einen 
Dispens für den Bau eines Warenhauses in Aussicht 
gestellt haben. Auch da möchten wir vom Magistrat 
wissen, wer dahinter steckt, wer diesen Baudispens 
erteilt hat. 
Auf dem Grundstück lastet eine Baubeschräntung 
auf Anordnung des Polizeipräsidenten. Auch davon 
ist der Stadtverordnetenversammlung nichts mit 
geteilt worden. Wir ersuchen den Magistrat um Aus 
kunft darüber. 
Meine Damen und Herren! 'In Anbetracht 
dessen, daß es unverantwortlich wäre, ein städtisches 
Grundstück au Ausländer zu verschenken und noch 
Geld hinterherzuwerfen, stehen meine Freunde ans 
dem Standpunkte, daß die Magistratsvorlage ab 
zulehnen ist. Wir haben uns erlaubt, einen Antrag 
einzubringen, der gerade das Gegenteil von dem
	        

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