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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung
Berlin
Titel:
Stenographischer Bericht / Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
Erschienen:
Berlin: Stadtverordnetenversammlung 1950
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Erscheinungsverlauf:
1. Band, Nr. 1 (26. November 1946)-1. Band, Nr. 66 (30. November 1950)
ZDB-ID:
2848205-0 ZDB
Spätere Titel:
Stenographischer Bericht
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 860 EU. Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen: Kommunalpolitische Institutionen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1950
Sprache:
Deutsch
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8082001
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen

Ausgabe

Titel:
Nr. 54, 4. August 1950, Außerordentliche Sitzung

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1991 (Public Domain)
  • Nr. 1, 20. Februar 1998
  • Nr. 2, 5. März 1998
  • Nr. 3, 17. April 1998
  • Nr. 4, 30. April 1998
  • Nr. 5, 3. Mai 1998
  • Nr. 6, 23. Mai 1998
  • Nr. 7, 5. November 1998
  • Nr. 8, 17. Dezember 1998

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin ; m | i IN 
Teil IlL_— Schulwesen, Wissenschaft, Aura Ma | 
Kultur Barlin 
Nr. 3 Berlin, den 17. April 1991 
INHALT 
Seite Seite 
Richtlinien über die Erhebung von Eintrittsgeld Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ent- 
für den Besuch der Staatlichen Kunsthalle geltordnung der Volkshochschulen ......... 39 
Berlin een a 33 
Ausführungsvorschriften über Volkshochschullehr- Verwaltungsvorschriften zur Anderung der Allge- 
gänge gemäß 8 53 Satz 1 Nr. 2 SchulG - Schreib- meinen Anweisung über die Erhebung eines 
technische. Fächer. -— (Fachordnung Schreib- Kostenbeitrages für die Kinderbeaufsichti- 
technik) ........ .. = 34 gung an Volkshochschulen ......... Kr 39 
Ferienordnung für Berlin für das Jahr 1992 38 Ausführungsvorschriften über Schülerausweise 39 
Ferienordnung für das Französische Gymna- 
sium bis zu den Sommerferien 1992 ....... 38 Hinweise auf Stellenausschreibungen ..... 40 
Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten c) Schüler im Alter von mehr als 14 Jahren in 
zT ——— = geschlossenen Schulklassen unter Führung 
An die Staatliche Kunsthalle Berlin ABI. S. 489 einer Lehrperson oder bei genügendem Aus- 
nachrichtlich weis . DM 
an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) d) Hörer der Volkshochschulen in geschlosse- 
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses nen Führungen unter Leitung ihres Dozen- 
die. Bezirksämter ten 2DM 
die Sonderbehörden e) Studenten gegen Vorlage des Studentenaus- 
die nichtrechtsfähigen Anstalten weises 2DM 
die Eigenbetriebe f) Für Dienst- ‚und Zivildienstleistende gegen 
die Eigengesellschaften : Vorlage des entsprechenden Nachweises 2DM 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, (2) Für große repräsentative Ausstellungen wird ein. Son- 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist dereintrittspreis festgelegt 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 3 ee 
des öffentlichen Rechts (3) Freien Eintritt haben 
a) die eine Schulklasse begleitende Lehrperson, 
b) Blinde mit einer Begleitperson, 
Richtlinien über die Erhebung von Eintrittsgeld c) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, 
für den Besuch der Staatlichen Kunsthalle Berlin d) Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage des Ausweises, 
e) Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von min- 
Vom 23. Januar 1991 destens 70% sowie die ärztlich als notwendig aner- 
kannte ständige Begleitperson des Schwerbehinderten, 
Kult IV D 1 sofern sie im Schwerbehinderten- bzw. Schwerbeschä- 
Tel.: 21 23 - 32 11 oder 21 23 - 1, intern 9 82 - 32 11 digtenausweis vermerkt ist, 
f) Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM), 
Aufgrund des $6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: die sich als solche ausweisen können, 
1. (1) Die Eintrittsgelder werden je Person wie. folgt festge- g) Inhaber eines Presseausweises, 
setzt: h) Mitarbeiter von Museen, die sich als solche ausweisen 
Eintrittsgeld je Person können, 
a) Erwachsene und Jugendliche im Alter von i) Mitglieder des Vereins der Freunde der Staatlichen 
mehr als 14 Jahren: 4 DM Kunsthalle Berlin. 
b) Bezieher von Arbeitslosengeld; geschlossene 2. Diese Richtlinien treten am 1. Februar 1991 in Kraft. Sie 
Gruppen von mindestens 15 Personen 2 DM treten mit Ablauf des 31. Januar 1996 außer Kraft. 
& 
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