Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Stenographischer Bericht (Rights reserved) Ausgabe 1947 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographischer Bericht (Rights reserved) Ausgabe 1947 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung
Berlin
Titel:
Stenographischer Bericht / Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
Erschienen:
Berlin: Stadtverordnetenversammlung 1950
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Erscheinungsverlauf:
1. Band, Nr. 1 (26. November 1946)-1. Band, Nr. 66 (30. November 1950)
ZDB-ID:
2848205-0 ZDB
Spätere Titel:
Stenographischer Bericht
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 860 EU. Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen: Kommunalpolitische Institutionen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1947
Sprache:
Deutsch
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8004076
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen

Ausgabe

Titel:
Nr. 48, 27. November 1947, Ordentliche Sitzung

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographischer Bericht (Rights reserved)
  • Ausgabe 1947 (Rights reserved)
  • Nr. 8, 2. Januar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 9, 9. Januar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 10, 16. Januar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 11, 21. Januar 1947, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 12, 23. Januar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 13, 30. Januar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 14, 6. Februar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 15, 13. Februar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 16, 14. Februar 1947, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 17, 20. Februar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 18, 27. Februar 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 19, 6. März 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 20, 13. März 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 21, 20. März 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 22, 27. März 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 23, 3. April 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 24, 10. April 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 25, 11. April 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 26, 17. April 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 27, 29. April 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 28, 8. Mai 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 29, 13. Mai 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 30, 22. Mai 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 31, 29. Mai 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 32, 3. Juni 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 33, 12. Juni 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 34, 19. Juni 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 35, 20. Juni 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 36, 24. Juni 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 37, 11. Juli 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 38, 24. Juli 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 39, 31. Juli 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 40, 7. August 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 41, 2. September 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 42, 18. September 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 43, 19. September 1947, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 44, 2. Oktober 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 45, 16. Oktober 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 46, 30. Oktober 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 47, 13. November 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 48, 27. November 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 49, 4. Dezember 1947, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 50, 11. Dezember 1947, Ordentliche Sitzung, Bildnr 081000 wurde gelöscht
  • Nr. 51, 18. Dezember 1947, Ordentliche Sitzung
  • ab hier Sach und Sprechregister

Volltext

64 48 dann dürfen wir ihm nicht von früher Jugend an das Rückgrat brechen, wie ich das hier schon einmal gesagt habe. Allerdings sind wir darauf angewiesen, daß wir in der Schule nicht allein bleiben, wir sind angewiesen auf die Hilfe vor allem des Elternhauses, und diese Verordnung ist eine sehr ernste Mahnung an das Elternhaus, sich nicht auf den § 1631 Absatz 2 des BGB zu berufen, der das elterliche Züchtigungsrecht verleiht und davon ausgeht, zu Hau- ^ se Erziehungsmethoden anzuwenden, die wir in der Schule nicht mehr anwenden wollen, die aber in der Schule zu Schwierigkeiten führen, wenn das Kind zu Hause gewöhnt ist, geschlagen zu werden, und nun glaubt, in der Schule auch ein Anrecht darauf zu haben, die entsprechende Tracht Prügel zu beziehen. Es kann nur so sein, daß Eltern und Schule zusam% menarbeiten. Und wenn diese Mentalität in den Eltern erzeugt wird, bin ich überzeugt, daß wir keinerlei Schwierigkeiten haben werden, auch in der Schule zu einer anständigen Disziplin zu kommen. Erziehung kann nur darin bestehen, die jungen Menschen zu überzeugen von der Richtigkeit einer anderen Haltung, als diejenige es ist, die ich gerade bei ihm sehe, und von der ich glaube, daß sie falsch ist. Ich weiß, daß die Mehrzahl der Berliner Lehrer, die große Mehrzahl absolut auf diesem Boden steht, daß auch die Mehrzahl dieser Lehrer diese Praxis in der Schule durchführt. Aber es ist leider auch eine Tatsache, daß dauernd Übergriffe vorkommen, die äußerst bedauerlicher Art sind. Es liegt jetzt ein Fall zur Behandlung vor, in dem ein Kind auf Grund einer körperlichen Züchtigung ins Krankenhaus transportiert wer- ,. den mußte und dort schwer krank daniederliegt. (Hört! Hört!) Ich habe andere Fälle, in denen einem Kinde beispielsweise bei der Schulspeisung ein Topf an den Kopf geschlagen wurde, wodurch es eine Wunde davontrug. •) /?; (Hört! Hört!) Weil diese Dinge vorkommen, müssen wir es verbieten, um die gut ge- >! sinnte und leistungsfähige Lehrerschaft davor zu behüten, mit diesen '•* ' Ausnahmen in einen Topf geworfen zu werden. Es ist im Interesse auch unserer Lehrerschaft, daß wir eine solche Verordnung erlassen, da wir wissen, daß es für keinen unserer Lehrer in Frage kommt. Diejenigen, die sich nicht beherrschen können, die ihre besonderen Auffassungen darüber haben, werden dann eben durch den Zwang von oben dazu geführt werden müssen. Wir kommen damit nicht weiter, wenn wir uns nur auf die Überzeugungskraft gegenüber diesen Herren verlassen. Es hat mir einmal ein Lehrer, der sich wegen seiner Pädagogik verteidigte, in einem Brief geschrieben: „Ich bin ein Linkshänder, aber ich weiß auch nicht, woher das kommt: mit der Linkshand bin ich in der Lage, ausgezeichnet sitzende Ohrfeigen auszuteilen. " Das schreibt ein Pädagoge im Jahre 1947 an die Schulaufsichtsbehörde und glaubt, sich damit einen

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.