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Nachrichtendienst (Rights reserved) Issue810.2016 (Rights reserved)

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Periodical

Creator:
Verband Kommunaler Unternehmen
Title:
Nachrichtendienst / VKU, Verband Kommunaler Unternehmen e.V
Other titles:
VKU-Nachrichtendienst für die Mitgliedsunternehmen des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V.
VKU-Nachrichtendienst
Publication:
Berlin: VKU, 2011 - 2018
Scope:
Online-Ressource
Dates of Publication:
Ausgabe 753 (September 2011) [?]-Ausgabe 826 (Mai 2018) ; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
2845640-3 ZDB
Urban Studies:
Kws 582 Kommunalwirtschaft: Kommunale Unternehmen
DDC Group:
330 Wirtschaft
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Communal services,services for the public

Volume

Publication:
2016
Language:
German
Urban Studies:
Kws 582 Kommunalwirtschaft: Kommunale Unternehmen
DDC Group:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9232428
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Communal services,services for the public

Contents

Table of contents

  • Nachrichtendienst (Rights reserved)
  • Issue826.2018
  • Issue825.2018 (Rights reserved)
  • Issue824.2018 (Rights reserved)
  • Issue823.2018 (Rights reserved)
  • Issue822.2018 (Rights reserved)
  • Issue821.2017 (Rights reserved)
  • Issue820.2017 (Rights reserved)
  • Issue819.2017 (Rights reserved)
  • Issue818.2017 (Rights reserved)
  • Issue817.2017 (Rights reserved)
  • Issue816.2017 (Rights reserved)
  • Issue815.2017 (Rights reserved)
  • Issue814.2017 (Rights reserved)
  • Issue813.2017 (Rights reserved)
  • Issue812.2017 (Rights reserved)
  • Issue811.2017 (Rights reserved)
  • Issue810.2016 (Rights reserved)
  • Issue809.2016 (Rights reserved)
  • Issue808.2016 (Rights reserved)
  • Issue807.2016 (Rights reserved)
  • Issue806.2016 (Rights reserved)
  • Issue805.2016 (Rights reserved)
  • Issue804.2016 (Rights reserved)
  • Issue803.2016 (Rights reserved)
  • Issue802.2016 (Rights reserved)
  • Issue801.2016 (Rights reserved)
  • Issue800.2016 (Rights reserved)
  • Issue799.2015 (Rights reserved)
  • Issue798.2015 (Rights reserved)
  • Issue797.2015 (Rights reserved)
  • Issue796.2015 (Rights reserved)
  • Issue795.2015 (Rights reserved)
  • Issue794.2015 (Rights reserved)
  • Issue792.2015 (Rights reserved)
  • Issue791.2015 (Rights reserved)
  • Issue790.2015 (Rights reserved)
  • Issue789.2015 (Rights reserved)
  • Issue788.2014 (Rights reserved)
  • Issue787.2014 (Rights reserved)
  • Issue786.2014 (Rights reserved)
  • Issue785.2014 (Rights reserved)
  • Issue784.2014 (Rights reserved)
  • Issue783.2014 (Rights reserved)
  • Issue782.2014 (Rights reserved)
  • Issue781.2014 (Rights reserved)
  • Issue780.2014 (Rights reserved)
  • Issue779.2014 (Rights reserved)
  • Issue778.2014 (Rights reserved)
  • Issue777.2013 (Rights reserved)
  • Issue776.2013 (Rights reserved)
  • Issue775.2013 (Rights reserved)
  • Issue774.2013 (Rights reserved)
  • Issue773.2013 (Rights reserved)
  • Issue772.2013 (Rights reserved)
  • Issue771.2013 (Rights reserved)
  • Issue770.2013 (Rights reserved)
  • Issue769.2013 (Rights reserved)
  • Issue768.2013 (Rights reserved)
  • Issue767.2013 (Rights reserved)
  • Issue766.2012 (Rights reserved)
  • Issue765.2012 (Rights reserved)
  • Issue764.2012 (Rights reserved)
  • Issue763.2012 (Rights reserved)
  • Issue762.2012 (Rights reserved)
  • Issue761.2012 (Rights reserved)
  • Issue760.2012 (Rights reserved)
  • Issue759.2012 (Rights reserved)
  • Issue758.2012 (Rights reserved)
  • Issue757.2012 (Rights reserved)
  • Issue756.2012 (Rights reserved)
  • Issue755.2011 (Rights reserved)
  • Issue754.2011 (Rights reserved)
  • Issue753.2011 (Rights reserved)

Full text

Ausgabe 810 NACHRICHTENDIENST 11|16 Aktuelles..................................................... 01 Energiewirtschaft.......................................... 03 Wasserwirtschaft........................................... 06 Recht und Steuern......................................... 08 Telekommunikation........................................ 09 Aus den Ländern........................................... 11 Termine VKU................................................. 13 Sonstige Termine........................................... 17 UN-Klimaabkommen ratifiziert EDITORIAL Ein Jahr endet – ein Jahr beginnt. Was erwartet uns? Die Bundestagwahl wird zweifelsohne ein wichtiger Punkt sein. Und die Verbandstagung, die im Lichte des Wahljahres sowie den zentralen Themen der Kommunalwirtschaft steht: Die Gäste sind hochrangig. Neben Bundeskanzlerin Angela Merkel ist die Bundesregierung mit drei Ministern zu Gast. Auch Vize-Kanzler Sigmar Gabriel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller werden sprechen. Michael Vassiliadis von der IGBCE und Siemens Deutschland-CEO Uwe Bartmann geben Impulse in die Tagung. Podien und Foren sorgen für einen praxisnahen Austausch. Und wir gehen neue Wege: Der IT-Sicherheitsexperte Götz Schartner wird auf der Bühne live hacken. Startups aus dem kommunalwirtschaftlichen Umfeld werden zu einem Pitch antreten – die Jury sind die Tagungsteilnehmer. Kurzum: Neben einem spannenden Jahr steht eine ebenso spannende Verbandstagung vor der Tür. Wir freuen uns darauf! Ihr VKU © European Union 2016 – European Parliament Übereinkommen von Paris in Kraft getreten Das EU-Parlament stimmt dem Ratifizierungsprozess des UN-Klimaabkommens zu. ve und geordnet von fossilen Energieträgern ber 2016 dem Ratifizierungsprozess des UN- auf erneuerbare Energieträger umzubauen, 6. VKU-Vertriebstagung 2017 Klima­abkommens zugestimmt. Damit ist der braucht es verlässliche Rahmenbedingungen. Stadtwerke unter Margen- und Innovationsdruck politische Prozess durch die EU beschlossen. Der VKU unterstützt Instrumente und Optio- am 21. und 22. Februar 2017 im InterCityHotel Nun sind die Mitgliedstaaten aufgerufen — so nen, mit denen Treibhausgasneutralität er- Frankfurt Airport in Frankfurt am Main noch nicht geschehen — ihrerseits das Ab- reicht werden kann — allen voran den Emis- www.vku-vertriebstagung.de kommen zu ratifizieren, um schnellstmöglich sionshandel als zentrales Instrument. Um die die Voraussetzungen für ein Inkrafttreten zu hochgesteckten Ziele aber erreichen zu kön- bestätigen. nen, muss der Klimaschutz zudem ganzheit- © kflgalore - Fotolia Das Europäische Parlament hat am 4. Okto- Der VKU begrüßt, dass durch die Zustim- lich und sektorübergreifend gedacht werden. mung nun die Leitplanken für eine konse- Kommunen und ihre Unternehmen sind dafür quente Dekarbonisierung stehen. Während die zentralen Akteure. Sie arbeiten daran, die aber über das Ziel nun Klarheit besteht, muss Bereiche Strom, Wärme, Wasser und Abwas- über die konkrete Ausgestaltung noch disku- ser, Entsorgung sowie Verkehr zu vernetzen, tiert werden. Um das Energiesystem sukzessi- gemeinsame Infrastrukturen aufzubauen und AKTUELLES dadurch Synergien zu heben. Die Möglich- triellen Zeit zu begrenzen. Für das Inkraft- Ansprechpartner: keiten sind vielfältig. treten müssen mindestens 55 Staaten das Anika Uhlemann, Fon: 030.58580-389 Das Pariser Abkommen sieht vor, die Abkommen unterzeichnen. Und diese müs- uhlemann@vku.de weltweite Erderwärmung auf 1,5 bis höchs- sen für 55 Prozent der weltweiten Emissio- Christian Dubois (Brüssel), Fon: +32.2.74016-53 tens zwei Grad im Vergleich zur vorindus- nen stehen. dubois@vku.de EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2017 vor Insgesamt 21 neue Initiativen geplant Die Europäische Kommission hat am 25. Ok- Kreislaufwirtschaft (nicht-legislativ Q3/2017). 2016 in Bratislava über die Zukunft der EU. tober 2016 ihren Vorschlag für das Arbeitspro- Zudem ist eine Halbzeitbewertung der digi- In Vorbereitung auf die 60-Jahr-Feier der gramm 2017 vorgelegt. Dieses enthält neben talen Binnenmarktstrategie geplant (nicht- Römischen Verträge im März 2017 plant die insgesamt 21 neuen Initiativen auch Vorschlä- legislativ). Auch verfolgt die EU-Kommission EU-Kommission die Vorlage eines Weißbuchs ge zur Rücknahme oder Überprüfung bereits ihre Pläne der Überarbeitung des Mehrwert- zur Zukunft der EU. vorgelegter Vorschläge der EU-Kommission. steuersystems weiter (legislativ Q2/2017). Im Jedes Programm wird vor und nach seiner Die 21 neuen Initiativen bündeln meist Bereich der Energieunion wird, nachdem be- Annahme durch die EU-Kommission mit dem ganze Politikfelder, so dass sich dahinter je- reits in diesem Jahr noch eine Reihe VKU-re- Europäischen Parlament und dem Ministerrat weils eine Reihe einzelner legislativer wie levanter Gesetzgebung vorgelegt wird, 2017 erörtert. Bei der Festlegung ihrer Prioritäten nicht-legislativer Vorhaben verbergen können. vor allem der Verkehrssektor im Fokus stehen. für das folgende Jahr trägt die Kommissi- Für den VKU relevant ist insbesondere die So wird unter anderem die Richtlinie über on jeweils den Auffassungen der anderen Umsetzung des im Rahmen des EU-Kreislauf- saubere Fahrzeuge novelliert werden. Eine Organe Rechnung. Nach den Verträgen des wirtschaftspakets vorgelegten Aktionsplans. Teilrevision ist aber auch für die Verordnung Primärrechts hat allerdings die Kommission Dieser beinhaltet eine Strategie zu Plastikver- über OTC-Derivate, Zentrale Gegenparteien alleinig das Initiativrecht für neue Gesetz- wendung, Wiederverwendung und Recycling und Transaktionsregister (EMIR) vorgesehen gebung inne und kann auch selber über die (nicht-legislativ vorgesehen), (Q1/2017). Für den Umweltbereich ist eine Rücknahme bereits vorgelegter Gesetzgebung einen Vorschlag zur Wiederverwendung und für Q4/2017 Initiative zur besseren Umsetzung einmal be- entscheiden. zu Qualitätsstandards von Abwasser (legislativ schlossener legislativer Maßnahmen geplant Q2/2017), eine Revision der Trinkwasserrichtli- (nicht-legislativ Q4/2017). Ansprechpartner: nie (legislativ Q4/2017) und eine Strategie zum Als Follow-up des informellen Gipfels der Zusammenwirken chemischer Stoffe und der Staats- und Regierungschefs im September Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170 witte@vku.de Katherina Reiche in Rat für Nachhaltige Entwicklung berufen Auszeichnung für das Engagement kommunaler Unternehmen kommunaler Unternehmen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel am 26. Oktober 2016 im Rahmen der Neuberufungen des Rats für Nachhaltige Entwicklung auch VKU-Hauptge© André Wagenzik, Rat für Nachhaltige Entwicklung schäftsführerin Katherina Reiche einberufen Der Rat für Nachhaltige Entwicklung bei seiner konstituierenden Sitzung mit Bundesminister Peter Altmaier (Mitte) am 22. November 2016 in Berlin hat: „Ich freue mich, kommunalen Unternehmen im Rat künftig eine Stimme zu geben und die Erfahrung unserer Mitglieder sowie die Expertise der VKU Hauptgeschäftsstelle einzubringen“, so Reiche. Ebenso neu in den Rat berufen wurden unter anderem Dr. Werner Schnappauf (Bayerischer Staatsminister für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz a. D., Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Deutschen Industrie BDI a. D.), Achim Steiner (Exekutivdirektor United Nations Environ- Wie kaum eine andere Branche steht die nachhaltiges Wirtschaften und engagieren ment Programme UNEP a. D., Direktor Ox- Kommunalwirtschaft für das Thema Nach- sich aktiv im Ressourcenschutz. Es ist deshalb ford Martin-School) sowie Heidemarie Wiec- haltigkeit. Die Mitglieder des VKU stehen für eine große Auszeichnung für das Engagement zorek-Zeul (MdB a. D., Bundesministerin 02 VKU Nachrichtendienst 11|2016 AKTUELLES | ENERGIEWIRTSCHAFT für wirtschaftliche Zusammenarbeit und zung und Weiterentwicklung der Deutschen Jahr verpflichtende Nachhaltigkeitsbericht- Entwicklung a. D.). Die Berufung erfolgt auf Nachhaltigkeitsstrategie. Außerdem trägt der erstattung. drei Jahre. Rat das Thema „Nachhaltigkeit“ in Gesell- Der Rat für Nachhaltige Entwicklung gibt schaft und Öffentlichkeit hinein. Ein für viele Ansprechpartner: wichtige Impulse für die Politik und berät die Mitglieder des VKU absolut wichtiges Thema Beatrice Strübing, Fon: 030.58580-225 Bundesregierung seit 2001 bei der Umset- ist zum Beispiel die ab dem kommendem struebing@vku.de CEDEC-Jahreskonferenz – Šefcˇovicˇ würdigt Rolle der Stadtwerke Umsetzung der Europäischen Energieunion erfolgt regional und lokal CEDEC, der europäische Verband der lokalen den. Peter Flosbach, Technischer Geschäfts- ischen Institutionen, Vorstände, Geschäfts- und Energieversorgungsunter- führer von DEW21, diskutierte mit Vertretern der führer sowie Führungskräfte von Stadt- nehmen, hat seinen diesjährigen Kongress Europäischen Kommission, von TESLA, von Ver- werken und lokalen Energieunternehmen unter das Motto „Connecting Local Energies – braucherschutzverbänden und Telekommu- sowie weitere Energie- und Klimaexperten. Optimize the Synergies” gestellt. nikationsanbietern darüber, wie lokale Ener- In diesem Jahr nahmen über 150 hochrangi- Maroš Šefcˇovicˇ, Vizepräsident der Euro- gie effizient in den Energiemarkt von morgen ge Vertreter teil. Andreas Feicht, Vize-Präsi- päischen Kommission für die Energieuni- eingebunden werden kann. Christian Arnold, dent des VKU und Vorstandsvorsitzender der on, hielt die Eröffnungsrede und hob die Projektleiter des enera-Projektes der EWE, gab Wuppertaler Stadtwerke (WSW), ist seit Juni CEDEC-Mitglieder als wesentliches Element ­ einen Einblick in integrierte Energiemanage- 2015 auch ehrenamtlicher Vize-Präsident der für das Gelingen der Energieunion hervor. mentsysteme und diskutierte die Chancen der ­CEDEC. Die EU-Institutionen könnten zwar legislative Digitalisierung für die Energiewirtschaft. Der und nicht-legislative Maßnahmen ergreifen, stellvertretende Hauptgeschäftsführer des VKU, Ansprechpartner: umgesetzt werden müssten diese aber auf Michael Wübbels, erläuterte die Chancen und Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170 regionaler und lokaler Ebene. Grenzen von Flexibilitätsoptionen. witte@vku.de regionalen Auch Vertreter der VKU-Mitgliedsunterneh- Die CEDEC-Konferenz ist alljährlich ein men waren aktiv in das Programm eingebun- wichtiger Treffpunkt für Vertreter der europä- Christian Dubois (Brüssel), Fon: +32.2.74016-53 dubois@vku.de ENERGIEWIRTSCHAFT Fachkonferenz „Mieterstrom“ in Berlin Stadtwerke und Wohnungswirtschaft diskutieren mit Politik Am 11. Oktober 2016 trafen sich Fachleute aus Stadtwerken, Kommunen und Wohnungswirtschaft zur Konferenz „Mieterstrom und mehr: Kooperationsmodelle in der Praxis“ in Berlin. Gastgeber waren der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, GdW. Unter der Teilnahme hochkarätiger Gäste aus Politik, Wissenschaft, Energie- und Wohnungswirtschaft diskutierten die Teilnehmer Klimaschutzpotenziale, Geschäftsmodelle und Erfolgsfaktoren von Mieterstrom. Vertreter von Stadtwerken und Wohnungsbaugesellschaften berichteten, wie sie heute schon Mieterstrommodelle erfolgreich verwirkli- chen. Ihr Fazit: Am besten funktioniert es © VKU / Troge in Kooperation. Ob es gerecht ist, wenn für den Bezug von Mieterstrom weniger EEG-Umlage gezahlt wird, wie es im Rahmen der Mieterstromver- Die Teilnehmer waren sich einig: Kooperationen zwischen Kommunal- und Wohnwirtschaft nutzen allen. VKU Nachrichtendienst 11|2016 03 ENERGIEWIRTSCHAFT ordnung geplant ist, war eine der Fragen, die der Finanzierungsgerechtigkeit aufgegriffen. Ansprechpartner: Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Einig waren sich jedoch alle Teilnehmer, dass Fabian Schmitz-Grethlein, Fon: 030.58580-380 VKU, mit Axel Gedaschko, Präsident des GdW, Kooperationen zwischen Stadtwerken und schmitz-grethlein@vku.de auf dem Podium diskutierte. Auch in der ab- Wohnungswirtschaft ein Modell sind, von dem Anika Uhlemann, Fon: 030.58580-389 schließenden Podiumsrunde mit den Bun- alle Beteiligten profitieren – nicht zuletzt der uhlemann@vku.de destagsabgeordneten Marie-Luise Dött (CDU/ Mieter der mit „hausgemachtem“ und zudem Dr. Jürgen Weigt, Fon: 030.58580-387 CSU) und Klaus Mindrup (SPD) wurde die Frage klimafreundlichem Strom versorgt wird. weigt@vku.de Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie wird 2016 veröffentlicht Vorlage zeitgleich mit Legislativvorschlag EU-Strommarktdesign Die Europäische Kommission plant eine No- richtlinie erreichen, dass diese an zahlreichen, die bestehenden Regelungen insbesonde- velle der im Dezember 2012 in Kraft getretenen für kommunale Energieversorgungsunterneh- re auf die Möglichkeit der alternativen Maß- EU-Energieeffizienzrichtlinie. Der Vorschlag soll men bedeutsamen Punkten, unter anderem in nahmen beizubehalten, was dem Vernehmen Ende des Jahres vorgelegt werden. Die aktuelle Bezug auf die Energieeinsparverpflichtungs- nach auch so geplant ist. Nur bei einer Fort- Richtlinie verfolgt das Ziel, die Energieeffizi- systeme, praktikabler gestaltet wurde. führung des Status quo erhalten die bereits enz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Pro- Ansatzpunkt für die kommende Novellie- auf Grundlage der aktuellen Richtlinie ange- zent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, rung ist nun die Umsetzung des im Oktober stoßenen und auf Nachhaltigkeit ausgerich- verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaa- 2014 vom Europäischen Rat verabschiedeten teten Programme eine Chance zur Entfaltung. ten, eine Vielzahl verbindlicher Maßnahmen indikativen Ziels, die EU-Energieeffizienz bis Kritisch hat sich der VKU hinsichtlich der umzusetzen, zum Beispiel die Durchführung 2030 um weitere sieben Prozentpunkte auf umfänglichen Anwendung der europäischen von Energieaudits oder die Einführung von 27 Prozent zu steigern. Ergänzend soll 2020 KMU-Empfehlung in Bezug auf die Energieau- Energie­effizienz­verpflichtungs­systemen. Durch eine etwaige Niveauanhebung auf 30 Prozent dits geäußert. Diese sieht unter anderem vor, diese Maßnahmenverpflichtungen hat die EU geprüft werden. dass ein Unternehmen, dessen Unterneh- umfangreiche und weitreichende Weichen- Das Europäische Parlament hatte in seinem mensanteile oder Stimmrechte zu mindestens stellungen für die Mitgliedstaaten vorgenom- am 23. Juni 2016 verabschiedeten nicht-legisla- 25 Prozent oder mehr von einer staatlichen men. Laut einem Bericht der Gemeinsamen tiven Bericht eine Steigerung des Energieeffizi- Stelle oder Körperschaft des öffentlichen Forschungsstelle (JRC) der EU-Kommission von enzziels auf verbindliche 40 Prozent gefordert. Rechts kontrolliert werden, kein KMU ist. Das September 2016 hat die EU ihr Energieeffizi- Der Europäische Rat hat sich dagegen ausge- hat zur Folge, dass auch kommunale Unter- enzziel für 2020 bereits im Jahr 2014 erreicht. sprochen, das Effizienzziel nach dem interna- nehmen — unabhängig von ihrer Unterneh- Der Endenergieverbrauch der 28 Mitgliedstaa- tionalen Klimaabkommen in Paris weiter als mensgröße — ein Energieaudit durchführen ten betrug 2014 1,06 Millionen Tonnen Öläqui- bisher vorgesehen anzuheben. Zunächst will er müssen. Kommunale Unternehmen (unter valent und lag damit unter der in der EU-Ener- den für das Jahr 2018 erwarteten Sachstands- anderem kommunale Wasserversorger) wer- gieeffizienzrichtlinie vorgegebenen Zielgröße bericht des Weltklimarates Intergovernmental den daher zum Teil mit Anforderungen belas- von 1,08 Millionen Tonnen. Gründe sind ei- Panel on Climate Change (IPCC) abwarten. tet, die den Verhältnismäßigkeitserwägungen nerseits vorangeschrittene Energie­effizienz- Dem Vernehmen nach wird die Richtlinie Techniken, andererseits aber auch die noch nicht vollkommen überarbeitet, sondern nur anhaltende Wirtschaftskrise. Mit Blick auf die in Teilen novelliert werden. Eine vollständige Erreichung des Primärenergieziels von 1,5 Mil- Überprüfung erachtet die EU-Kommission als Ansprechpartner: lionen Tonnen ist die EU mit derzeit 1,48 Milli- zu früh, da die aktuelle Richtlinie erst zum Simone Käske, Fon: 030.58580-184 onen Tonnen ebenfalls auf einem guten Weg. 4. Dezember 2014 in Kraft getreten ist. kaeske@vku.de VKU und CEDEC konnten im Rahmen der Der VKU hatte sich in der Konsultation im Verhandlungen zur „alten“ Energieeffizienz- Vorfeld der Novellierung dafür ausgesprochen, entgegenstehen und somit zu höheren Belastungen führen. Christian Dubois (Brüssel), Fon: +32.2.74016-53 dubois@vku.de Kabinett beschließt Änderung des KWKG und des EEG Beihilferechtliche Genehmigung für das KWKG 2016 ist offiziell erfolgt Am 19. Oktober 2016 hat die Bundesregie- jedoch unter dem Vorbehalt der beihilferecht- Der rung einen Gesetzentwurf zur Änderung des lichen Genehmigung durch die Europäische KWK-Anlagen im Segment 1 bis 50 Megawatt Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und Kommission. Diese wurde am 24. Oktober 2016 die Förderung ab dem Winter 2017/2018 im des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) be- förmlich erteilt. Um die beihilferechtlichen Auf- Wege der Ausschreibung vergeben werden schlossen. Sowohl KWKG als auch EEG waren lagen zu erfüllen, müssen jedoch Änderungen soll. Zudem sollen für besonders innovative erst vor kurzem umfassend novelliert worden. am KWKG und EEG vorgenommen werden. Die- KWK-Anlagen (wie zum Beispiel Kombinatio- Die Auszahlung der KWKG-Förderung stand se sind nun Gegenstand des Gesetzentwurfs. nen mit Solarthermie oder Wärmepumpen) in 04 VKU Nachrichtendienst 11|2016 Gesetzentwurf sieht vor, dass für ENERGIEWIRTSCHAFT einer separaten „Pilot-Ausschreibung“ spezi- Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dieses Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen. elle Förderberechtigungen vergeben werden. EU-Kommission hinausgeht. Kritisch ist jedoch der implizite Ausschluss Anlagen, die nicht an Ausschreibungen Die geplanten EEG-Änderungen betreffen teilnehmen, weil sie nicht in das Segment hauptsächlich Eigenverbrauchs-Bestandsan- vieler weiterer Forschungsprojekte, die mit 1 bis 50 Megawatt fallen oder weil sie die lagen. Zwar sollen diese grundsätzlich umla- Der VKU plädiert daher dafür, die ge- Übergangsregelung nutzen, können gemäß gefrei bleiben, allerdings mit Einschränkungen nannten Kritikpunkte, die auch bei der An- der im Dezember 2015 verabschiedeten Fas- bei der Anlagenmodernisierung und -erwei- hörung im Wirtschaftsausschuss am 21.11.2016 sung des KWKG gefördert werden. Die För- terung. Nach Einschätzung des VKU führt dies vom VKU angesprochen wurden, noch bis derung wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 zu erheblichen Mehrkosten bei der Trinkwas- zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gewährt. serversorgung und Abwasser­entsorgung. Ende 2016 zu berücksichtigen. Die Details der gleicher Intention durchgeführt werden. Der VKU begrüßt die lange überfällige Ent- Nachträglich aufgenommen wurde eine Ausschreibung wird die Bundesregierung im scheidung der EU-Kommission. Aus Sicht des „Experimentierklausel“ für das Programm kommenden Jahr in einer Verordnung fest- VKU sind Ausschreibungen bei der KWK, an- „Schaufenster intelligente Energie – Digi- legen. Ende 2017 sollen dann die ersten Aus- ders als bei erneuerbaren Energien, jedoch tale Agenda für die Energiewende (SINTEG)“ schreibungen stattfinden. nicht das richtige Instrument. Ein Wettbe- aufgenommen. Diese soll es der Bundes- werb von KWK-Anlagen untereinander ist regierung ermöglichen, für Projekte, die Ansprechpartner: aufgrund der jeweils völlig unterschiedli- an dem genannten Programm teilnehmen, Fabian Schmitz-Grethlein, Fon: 030.58580-380 chen Standortbedingungen kaum möglich. neue rechtliche Rahmenbedingungen, zum schmitz-grethlein@vku.de Weiterhin kritisiert der VKU, dass der Gesetz- Beispiel in Bezug auf die Netzentgelte und Jan Wullenweber, Fon: 030.58580-388 entwurf deutlich über die beihilferechtliche Umlagen, zu erproben. Aus Sicht des VKU ist wullenweber@vku.de Referentenentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur Das Bundesministerium für Wirtschaft und werden. Ab 2018 sollen sie zudem massiv ge- Energie (BMWi) hat am 4. November 2016 ei- kürzt werden. nen Referentenentwurf zur Modernisierung der Der VKU lehnt diese pauschale Abschaffung Netzentgeltstruktur (NEMoG) vorgelegt. In dem der vNNE ab. Es gibt einen entscheidenden Entwurf sind der schrittweise Abbau der ver- Unterschied zwischen volatilen EE-Anlagen miedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) und die und steuerbaren Anlagen: die Netznutzung. bundesweite Vereinheitlichung der Entgelte der Steuerbare dezentrale Anlagen haben eine Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vorgesehen. entlastende Wirkung auf Netzbetrieb und Über vNNE wird aktuell die dezentrale Einspeisung von Strom vergütet. Die vNNE -ausbau. Ihre Netzdienlichkeit muss entsprechend durch vNNE vergütet werden. spiegeln die durch dezentrale Einspeisung Der VKU fordert daher, die vNNE für steuer- gegenüber den vorgelagerten Netzebenen bare, dezentrale Anlagen dauerhaft zu erhal- eingesparte Netznutzung im Vergleich zu der ten, während die vNNE für volatile Anlagen Situation ohne dezentrale Einspeisung wider. zeitnah abgeschafft werden sollten. Ansons- Infolge der Energiewende speisen zu- ten drohen erhebliche Konsequenzen für das nehmend © Adobe Stock VKU kritisiert übereilte Eingriffe in die Netzentgeltsystematik Erneuerbare-Energien-Anlagen Stromversorgungssystem, da der wirtschaft- (EE-Anlagen) in die Stromnetze ein. Da vNNE liche Betrieb steuerbarer Anlagen und damit an alle dezentralen Erzeugungsanlagen ge- die Versorgungssicherheit in Deutschland zahlt werden, erhalten auch volatile dezen- massiv gefährdet wären. Ab 2017 sollen die vNNE gedeckelt werden derlich ist, um die wirtschaftlichen Auswir- trale EE-Anlagen – wie Windenergie- und Der Gesetzentwurf sieht ferner die Einfüh- kungen der Energiewende für Unternehmen PV-Anlagen – vNNE. Hieraus resultiert eine rung bundeseinheitlicher ÜNB-Entgelte über und Energiekunden in einen vertretbaren Sonderbelastung der Netzentgelte in Regio- die Erweiterung der Verordnungsermächtigung Rahmen zu überführen. Von einer übereilten nen, die in den letzten Jahren einen erhebli- zur StromNEV vor. Der VKU plädiert dafür, dass Neuregelung der vNNE ist abzuraten. chen Zubau an EE-Anlagen verzeichnen. Dies darüber in einem geordneten parlamentari- hat zu Kritik an den vNNE geführt. schen Verfahren, verbunden mit dem Zustim- Ansprechpartner: mungserfordernis von Bundestag und Bun- Fabian Schmitz-Grethlein, Fon: 030.58580-380 desrat, politisch entschieden werden muss. schmitz-grethlein@vku.de Der Referentenentwurf sieht daher die vollständige Abschaffung der vNNE bis zum Jahr 2030 vor. Bereits ab 2017 sollen die vNNE Generell ist der VKU der Auffassung, dass für volatile als auch steuerbare Anlagen, grundsätzlich eine Reform der Netzentgelt- stock@vku.de wie etwa Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, systematik sowie eine Überprüfung der staat- Jan Wullenweber, Fon: 030.58580-388 auf dem Niveau des Jahres 2015 gedeckelt lich veranlassten Umlagen und Entgelte erfor- wullenweber@vku.de Rainer Stock, Fon: 030.58580-190 VKU Nachrichtendienst 11|2016 05 WASSERWIRTSCHAFT WASSERWIRTSCHAFT EU-Klage wegen Versäumnissen beim Grundwasserschutz Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gelingt nur mit reformiertem Düngerecht vorwirft, dass es an einer fundierten wissenschaftlichen Begründung für einzelne Regelungen in der Düngeverordnung fehlt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium beabsichtigt weiterhin, bereits im Dezember © Thomas Max Müller / pixelio.de 2016 dem Bundesrat einen ressortabgestimmten Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung zur Zustimmung vorzulegen. Inwieweit innerhalb dieser kurzen Frist die Klageschrift bereits zu substanziellen Nachbesserungen der Verordnung führt, bleibt offen. Da die Bundesregierung aber innerhalb dieses Zeitraums auch auf die Klageschrift reagieren muss, hat sich hier jedenfalls eine Tür für Intensive Düngung belastet das Grundwasser mit Nitrat. diesbezügliche Korrekturen geöffnet. Hintergrund zum Verfahren Die EU-Kommission hat Anfang November die folgen. Die EU-Kommission begründet ihre Klageschrift gegen Deutschland wegen unzu- Klage damit, dass Deutschland keine zusätz- Bereits seit November 2014, so moniert die reichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie lichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen EU-Kommission in der Klageschrift, werde sie beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. getroffen hat. Ebenso habe Deutschland ver- mit der Novellierung des Düngerechts immer Dies zeigt erneut, dass wir endlich ein neu- passt, das deutsche Aktionsprogramm fortzu- wieder vertröstet. Die EU-Kommission hat es Düngerecht brauchen. Nur so erhalten die schreiben. Denn die derzeitigen Maßnahmen der Bundesregierung immer wieder Anmer- kommunalen Wasserversorger die Grundlage, des deutschen Aktionsprogramms reichen kungen zur notwendigen Nachbesserung der um auch zukünftig die Versorgung der Be- nach Auffassung der EU-Kommission nicht Düngeverordnung geschickt. völkerung mit qualitativ hochwertigem und aus. Dies habe bereits der fünfte Nitratbe- Bereits Ende April 2016 hatte die EU-Kom- bezahlbarem Trinkwasser sicherzustellen. Die richt Deutschlands aus dem Jahr 2012 deutlich mission verkündet, im Vertragsverletzungs- Bundesregierung muss daher möglichst rasch gezeigt. verfahren wegen unzureichender Umsetzung vollziehbare Vorgaben in der Düngeverord- Aus Sicht der kommunalen Wasserwirt- der EG-Nitratrichtlinie Klage gegen Deutsch- nung vorlegen, die es den zuständigen Behör- schaft brauchen die Bundesländer in der Dün- land zu erheben. Die Bundesregierung hat den ermöglichen, die Anwendung von Dünge- geverordnung daher den vollen Spielraum, die Klageschrift am 31. Oktober 2016 erhalten mitteln wirkungsvoll zu kontrollieren und bei um die richtigen Maßnahmen in belasteten und nun die Gelegenheit, innerhalb von zwei Nichteinhaltung auch zu sanktionieren. Gebieten umzusetzen. Nur so können sie das Monaten zu reagieren. Die Regierungsfraktionen hatten sich vor Nitratproblem überhaupt lösen. Genau das kurzem auf die Einführung einer betriebli- hatte die EU-Kommission in den bisher vor- Ansprechpartnerin: chen Stoffstrombilanz geeinigt. Das war ein gelegten Regelungen immer wieder kritisiert. Nadine Steinbach, Tel: 030.58580-153 erster guter Schritt. Weitere Schritte müssen Neu ist, dass die EU-Kommission Deutschland steinbach@vku.de Novelle der Klärschlammverordnung VKU startet Umfrage zu Klärschlammverwertung und Phosphor-Rückgewinnung Die geplante Novelle der Klärschlammver- werden müssen. Zum gleichen Zeitpunkt Der VKU hatte bereits 2014 eine umfas- ordnung stellt die kommunalen Abwasser- muss dann auch der Phosphor aus den sende Befragung seiner Mitglieder durchge- entsorger vor neue Herausforderungen. Der Schlämmen beziehungsweise Aschen zu- führt. Um die Interessen der Mitgliedsunter- aktuelle Verordnungsentwurf sieht vor, dass rückgewonnen werden. Welche Auswirkun- nehmen bei den weiteren Verhandlungen Klärschlämme aus Kläranlagen über 100.000 gen dies auf die derzeitigen und zukünftigen zur Einwohnern in zwölf Jahren beziehungs- Konzepte zur Klärschlammverwertung und und das Angebot zu dem Thema noch bes- weise aus Anlagen über 50.000 Einwohner Phosphor-Rückgewinnung Mitglieds- ser auf die Bedürfnisse der Unternehmen in 15 Jahren nicht mehr landwirtschaftlich unternehmen hat, wollen wir mit der gestar- abzustimmen, aktualisiert der VKU die Um- verwertet werden dürfen, sondern verbrannt teten Umfrage zusammentragen. frage zu Klärschlammverwertung und Phos- 06 VKU Nachrichtendienst 11|2016 der Klärschlammverordnung einzubringen WASSERWIRTSCHAFT phor-Rückgewinnung. Die Umfrage richtet Die Teilnehmer der Umfrage erhalten nach sich an Mitgliedsunternehmen, die für die der Auswertung eine Zusammenfassung der Nadine Steinbach, Tel: 030.58580-153 Klärschlammentsorgung verantwortlich sind. wichtigsten Ergebnisse. steinbach@vku.de Ansprechpartnerin: VKU startet Mitgliederbefragung zu Wasserentgelten Beteiligen Sie sich am aktuellen Überblick zur Praxis der Entgelterhebung! Macht sich auch Ihr Unternehmen Gedan- erhebung in der kommunalen Wasser- und neue Fragestellungen werden erhoben ken über die zukünftige Ausgestaltung der wirtschaft zu erhalten. und Trends in der Entgeltgestaltung abgebil- Wasserentgelte? Wie viel tragen fixe Ent- Bereits im Jahr 2014 hat der VKU eine Mit- det. Damit greift die Befragung die vielfältigen geltkomponenten bereits heute zu den gliederbefragung zur Entgeltgestaltung durch- Beratungsanfragen aus der VKU-Mitgliedschaft Gesamteinnahmen der Sparte Wasser in Ih- geführt. Sie lieferte einen Überblick über die auf. Die Befragung wurde Mitte November ge- rem Unternehmen bei und wie hoch soll die- in der Praxis gängigen Entgeltmodelle und startet und richtet sich an alle VKU-Mitglieder ser Anteil zukünftig ausfallen? Welche Rolle zeigte den Änderungsbedarf an den beste- mit der Sparte Wasser. Wir freuen uns auf Ihre spielen Wohneinheiten oder andere Bemes- henden Entgeltstrukturen auf. Die Ergebnisse Unterstützung! sungsgrundlagen bei der Entgeltgestaltung der Befragung bildeten die Grundlage für eine Ihres Unternehmens? Antworten auf diese Reihe von VKU-Hilfestellungen und Grafiken Ansprechpartner: und weitere Fragen möchten wir mit unserer zur Wasserentgeltgestaltung, die Ihnen unter Dr. Britta Ammermüller, Fon: 030.58580-156 aktuellen VKU-Mitgliederbefragung liefern. www.vku.de/wasserpreise zur Verfügung ste- ammermueller@vku.de Helfen Sie uns, gemeinsam einen umfassen- hen. Mit der neuen Befragung wird diese Da- Andreas Seifert, Fon: 030.58580-132 den Überblick über die Praxis der Entgelt­ tenbasis aktualisiert, aktuelle Entwicklungen seifert@vku.de VKU und BBH erarbeiten Leitfaden zur Wasserpreisbildung Unterstützt die unternehmensindividuelle Auswahl eines passgenauen Entgeltmodells Viele kommunale Wasserversorger stehen vor der Überlegung, den aktuellen Herausforderungen mit einer Änderung der Entgeltgestaltung zu begegnen. Durch rückläufige Wassergebräuche, verändertes Nutzerver- halten sowie klimatische und demografische Veränderungen wird es zunehmend anspruchsvoller, kostendeckende und doch möglichst stabile Trinkwasserentgelte zu gewährleisten. Um den vielfältigen Anfragen unserer Mitglieder in der verbandlichen Beratungspraxis noch besser begegnen zu © LE image – Fotolia.com können, erarbeitet die VKU-Arbeitsgruppe Wasserentgelte gemeinsam mit Becker Büttner Held (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, PartGmbB) einen umfassenden Leitfaden zur Wasserpreisbildung. Er zielt darauf ab, kommunalen Wasserversorgern für die unternehmensindividuelle Aus- Viele Wasserversorger planen, der Kostenstruktur stärker in der Entgeltgestaltung Rechnung zu tragen. wahl eines passgenauen Entgeltmodells die erforderlichen Werkzeuge an die Hand zu überwiegenden Mehrheit der Unternehmen Vor diesem Hintergrund greift die AG Was- geben. bislang nicht in vergleichbar hohen fixen serentgelte des Arbeitskreises Wirtschaft die Die VKU-Mitgliederbefragung zu Was- Erlösbestandteilen wider. Damit weicht die vielfältigen Anfragen aus der Mitgliedschaft serentgelten aus dem Jahr 2014, die jetzt bestehende Entgeltgestaltung erheblich von in der verbandlichen Beratungspraxis auf und nochmals aktualisiert wird, verdeutlichte der Kostenstruktur der Wasserversorgung ab. erweitert in Kooperation mit dem VKU-Be- eindrücklich den Handlungsbedarf für vie- Eine sinkende Trinkwassernachfrage stellt die reich Recht und Becker Büttner Held (BBH) le Wasserversorger. Der hohe Fixkostenanteil Wasserversorgungsunternehmen in der Folge das Portfolio an VKU-Hilfestellungen zur Was- für die Wasserversorgung von durchschnitt- zunehmend vor wirtschaftliche wie infra- serentgeltgestaltung mit einem umfassenden lich 75 Prozent spiegelt sich bei der ganz strukturelle Herausforderungen. Leitfaden zur Wasserpreisbildung. VKU Nachrichtendienst 11|2016 07 WASSERWIRTSCHAFT | RECHT UND STEUERN Im Kern zielt der Leitfaden darauf ab, teleistung, Kundenakzeptanz, Planungssi- und dadurch für Wasserversorgungsunter- kommunale Wasserversorger bei der unter- cherheit und mehr) im Auswahlprozess Rech- nehmen ein attraktives Gesamtpaket bildet. nehmensindividuellen Auswahl eines Modells nung trägt. Der Leitfaden soll im Frühjahr 2017 veröffent- für die Entgeltgestaltung zu unterstützen, das Der Leitfaden konzentriert sich auf Mo- den Herausforderungen und Rahmenbedin- delle für die Ausgestaltung privatrechtlicher Informationen rund um die VKU-Hilfe- gungen vor Ort (beispielsweise kundenspe- Entgelte. Hinweise zur Übertragbarkeit der stellungen zur Wasserentgeltgestaltung fin- zifische Rahmenbedingungen wie die Vertei- Ausführungen auf öffentlich-rechtliche Ent- den Sie unter www.vku.de/Wasserpreise. lung von Kundentypen, Wohnungsleerstand gelte und Informationen zur Rechtsprechung und Eigenversorgung, die Entwicklung der zu öffentlich-rechtlichen Entgelten greift der Ansprechpartner: Wasserabgabe oder Ressourcenbedingungen) Leitfaden jedoch ebenso auf. Zusätzlich wird Dr. Britta Ammermüller, Fon: 030.58580-156 bestmöglich entspricht und den individu- der Leitfaden durch ein Kalkulationstool von ammermueller@vku.de ell gesetzten Zielen für die Preisgestaltung BBH flankiert, das die direkte praktische An- Andreas Seifert, Fon: 030.58580-132 (Rechtssicherheit, Abbildung wendung des Leitfadens weiter unterstützt seifert@vku.de der Vorhal- licht werden. Literaturhinweis Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe Ernst-W. Diesel (†) und Hans-Peter Lühr (Hrsg.) Es verschafft einen Überblick über das sehr Ergänzbares Handbuch der rechtlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen für Betrieb und Verwaltung komplexe Thema – und zwar aus Sicht des Erich Schmidt Verlag, Gewässerschutzes, des technischen Rechts und aller Schnittstellen zu den anderen Rechtsgebieten. Mit der 6. Ergänzungslieferung werden Berlin, 2016, ­Loseblattwerk auf der Ebene des Bundes das Wasserhaus- einschl. der 6. Ergänzungslieferung, haltsgesetz und das Gefahrgutbeförderungs- 11.607 Seiten in 6 Ordnern, gesetz aktualisiert sowie auf der Ebene der 178,00 Euro, Technischen Regeln einige Vorgaben neu ISBN 978 3 503 01990 8 aufgenommen. Dieses Handbuch ist ein Standardwerk im Bereich der wassergefährdenden Stoffe. Bestellmöglichkeit online unter www.ESV.info/978 3 503 01990 8 RECHT UND STEUERN Unwirksame Energiepreisanpassungsklausel wird nicht durch Kündigungsrecht kompensiert BGH bestätigt seine Rechtsprechung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil teilen vom 15. Juli 2009 (Az.: VIII ZR 225/07 des Kunden voraussetzt. Dieses kann des- vom 21. September 2016 (Az.: VIII ZR 27/16) in und VIII ZR 56/08) entschieden hat, dass die halb nicht zugleich als Kompensation für die Bestätigung und Fortführung seiner Recht- mit einer Preisanpassungsklausel in Gasliefe- unangemessene Benachteiligung durch die sprechung entschieden, dass die mit einer rungsverträgen verbundene unangemessene Preisanpassungsklausel dienen. unwirksamen Energiepreisanpassungsklausel Benachteiligung des (Sonder-)Kunden nicht Diese Grundsätze sind auch nicht durch verbundene unangemessene Benachteiligung durch die Einräumung eines Rechts zur Lö- die erfolgte Aufgabe der „Leitbildrechtspre- des Kunden in der Regel nicht durch die Ein- sung vom Vertrag ausgeglichen wird. Er hat chung“ überholt. Denn nicht allein das Leit- räumung eines (Sonder-)Kündigungsrechts dies vor allem damit begründet, dass schon bild der GasGVV, sondern auch der im Rah- bei Preisänderungen ausgeglichen wird. Dies eine für sich genommen angemessene Preis­ men der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 gilt auch, wenn sich die unangemessene Be- anpassungsregelung in einem untrennbaren BGB anzulegende Maßstab eines angemes- nachteiligung des Kunden aus einer Intrans- Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht senen Interessenausgleichs der Vertragspar- parenz der Preisanpassungsklausel ergibt. des Kunden steht und daher die Angemes- teien eines Gaslieferungsvertrages setzt einen Der VIII. Zivilsenat des BGH weist darauf senheit einer solchen Klausel (§ 307 Abs. 1 untrennbaren Zusammenhang zwischen dem hin, dass er bereits in seinen Grundsatzur- BGB) das Bestehen eines Kündigungsrechts Recht des Energieversorgers zur einseitigen 08 VKU Nachrichtendienst 11|2016 RECHT UND STEUERN | TELEKOMMUNIKATION Änderung der Preise und dem (Sonder-)Kün- essenausgleichs der Vertragsparteien (§ 307 Da der Verstoß der streitgegenständlichen digungsrecht des Kunden voraus. Abs. 1 BGB) dem Energieversorger grundsätz- Preisanpassungsklauseln gegen das Trans- Die Notwendigkeit einer Kompensations- lich das Recht zuzubilligen ist, in Allgemeinen parenzgebot nicht durch das (Sonder-)Kün- wirkung des Sonderkündigungsrechts lässt Geschäftsbedingungen – unter Einhaltung der digungsrecht ausgeglichen wird, sind diese sich auch nicht aus dem vom VIII. Zivilsenat von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Klauseln wegen unangemessener Benach- in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich Anforderungen – ein einseitiges Preisanpas- teiligung unwirksam und berechtigen mithin anerkannten berechtigten Interesses der Gas- sungsrecht vorzusehen. Dann kann dieses nicht zu einer einseitigen Erhöhung des Ar- versorgungsunternehmen herleiten, Kosten- Interesse aber nicht zugleich als Kompensati- beitspreises. steigerungen während der Vertragslaufzeit on für eine unangemessene Benachteiligung an ihre Kunden weiterzugeben. Denn dieses dienen, die sich daraus ergibt, dass die Preis­ Ansprechpartner: Interesse ist bereits die Voraussetzung dafür, anpassungsregelung als solche den Kunden Andreas Seifert, Fon: 030.58580-132 dass im Rahmen des angemessenen Inter- unangemessen benachteiligt. seifert@vku.de Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand VKU und kommunale Spitzenverbände geben weitere Stellungnahme ab In der letzten Ausgabe des Nachrichtendiens- anderem soll demnach noch deutlicher als rechnen dürfen, ohne dass dies steuerschäd- tes wurde über den ersten Entwurf eines bisher klargestellt werden, dass Bereiche wie lich ist. Daneben werden noch viele weitere Anwendungsschreibens des Bundesfinanz- etwa die Hausmüllentsorgung und Abwasser- Punkte in der Stellungnahme benannt. ministeriums (BMF) zu § 2 b UStG hingewie- beseitigung durch die öffentliche Hand auch Insoweit wird auf die genannten Stel- sen. Mit dieser Vorschrift ist eine Reform der unter § 2 b UStG nichtsteuerbare Tätigkeiten lungnahmen verwiesen, die im Mitgliederbe- Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in sind und dass dies auch dann gilt, wenn die reich der VKU-Homepage abrufbar sind. Kraft getreten, die unter anderem erhebliche jeweilige juristische Person des öffentlichen Abschließend ist darauf hinzuweisen, Auswirkungen auf kommunale Entsorgungs- Rechts (jPdöR) von ihrem Wahlrecht Gebrauch dass das BMF die Veröffentlichung des An- tätigkeiten oder die steuerliche Behandlung macht, anstelle einer Benutzungsgebühr ein wendungsschreibens im Dezember 2016 an- der Konzessionsabgabe haben kann. privatrechtliches Entgelt zu erheben. strebt. Auch dann werden viele Einzelfragen Kurz vor Übersendung des Entwurfs hat- Zudem fordern die Verbände die eindeu- im Zusammenhang mit der Neuregelung noch ten VKU und die kommunalen Spitzenver- tige Klarstellung, dass Verträge, deren Gegen- nicht abschließend geklärt sein. Betroffene bände bereits eine erste Stellungnahme zu stand eine Leistung ist, zu der die öffentliche Körperschaften, die bislang noch nicht zur Anwendungsfragen des § 2 b UStG abgegeben. Hand aufgrund einer öffentlich-rechtlichen weiteren Anwendung des bisherigen Rechts Dabei ist festzustellen, dass in dem Entwurf Regelung verpflichtet ist, stets als öffent- optiert haben, sollten prüfen, ob Sie den- des BMF-Schreibens bereits einige positive lich-rechtlicher Verträge anzusehen sind. Dies noch in der Lage sind, § 2 b UStG umfänglich Aussagen enthalten sind, die in dieser Stel- wäre unter anderem mit Blick auf die steu- ab dem 1. Januar 2017 korrekt anzuwenden. lungnahme gefordert wurden. Andererseits erliche Behandlung der Konzessionsabgabe Ist dies nicht der Fall, wird es regelmäßig zu enthält der Entwurf aber auch teils proble- eine wichtige Weichenstellung. empfehlen sein, bis zum 31. Dezember 2016 matische und teils missverständliche oder Die interkommunale Zusammenarbeit im die Optionserklärung abzugeben, die es er- Zudem Bereich der Grünflächenpflege soll so gestalt- möglicht, bis zum 31. Dezember 2020 die bis- werden einige offene Fragen in dem Entwurf bar sein, dass sie nicht durch die Entstehung her geltende Rechtslage weiter anzuwenden. gar nicht behandelt. von umsatzsteuerlichen Belastungen ineffizi- widersprüchliche Formulierungen. Diese Punkte haben VKU und kommunale ent wird. Weiterhin sollen jPdöR für Leistun- Ansprechpartner: Spitzenverbände in ihrer zweiten gemein- gen, die sie für eine andere jPdöR erbringen, Andreas Meyer, Fon: 030.58580-138 samen Stellungnahme aufgegriffen. Unter auch eine Verzinsung des Eigenkapitals be- meyer@vku.de TELEKOMMUNIKATION VKU Ausschuss Telekommunikation nimmt Arbeit auf VKU bekennt sich zum Breitbandausbau im Wettbewerb Immer mehr kommunale Unternehmen en- seinsvorsorge Verantwortung für ihre Region. dieser wachsenden Bedeutung mit der Grün- gagieren sich im Breitbandausbau und über- Gleichzeitig ist der Breitbandausbau ein neu- dung eines Ausschusses des Vorstands Rech- nehmen so im Rahmen einer modernen Da- es strategisches Geschäftsfeld. Der VKU trägt nung. Mit Blick auf die aktuellen politischen VKU Nachrichtendienst 11|2016 09 RECHT UND STEUERN | TELEKOMMUNIKATION Diskussionen bekennt der VKU sich zum Breit- Der bisherige Arbeitskreis Telekommunikation für ihre Region. Beim Ausbau in ländlichen bandausbau im Wettbewerb. Gleichzeitig ist dient weiterhin allen interessierten Mitglie- Gebieten müssen unternehmerische und es gut, dass die Politik prüft, wo der geltende dern des VKU für den Erfahrungsaustausch volkswirtschaftliche Interessen in Einklang Rechts- und Regulierungsrahmen feinjustiert rund um Breitband und Telekommunikation. gebracht werden. Es ist gut, dass die Poli- werden muss, um den zügigen Ausbau zu forcieren. Breitband ist die Basisinfrastruktur für die tik nun prüft, wo der Rechts- und Regulie- digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Die An- rungsrahmen feinjustiert werden muss, um Der Ausschuss bildet die Mitgliedschaft forderungen an die Geschwindigkeit und die das gewünschte Ziel, den flächendeckenden des VKU in Hinblick auf Regionalität, Unter- Qualität der Datenübertragung steigen wei- Breitbandausbau, zu erreichen. Der VKU wird nehmensgröße und Organisationsform ab. terhin rasant. Das Ziel muss deshalb ein mög- hierzu in Kürze konkrete Vorschläge machen. Der langjährige Vorsitzende des Arbeitskreises lichst flächendeckender Glasfaserausbau sein. Telekommunikation, Alfred Kerscher (BITel), Der Breitbandausbau vollzieht sich im wurde zum Ausschuss-Vorsitzenden gewählt. Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und Thomas Abel, Fon: 030.58580-180 Erna-Maria Trixl (Stadtwerke München) und Dr. moderner Daseinsvorsorge. Kommunale Un- abel@vku.de Karl-Peter Hoffmann (Stadtwerke Sindelfin- ternehmen haben hierbei eine besonde- Ulrike Lepper, Fon: 030.58580-158 gen) wurden zu seinen Stellvertretern gewählt. re Rolle und übernehmen Verantwortung lepper@vku.de Ansprechpartner: DigiNetzG tritt in Kraft Kosten des Breitbandausbaus durch Synergien senken Die Kosten des flächendeckenden Breitband- Telekommunikations-Netzbetreiber haben freien, offenen Netzzugang zur Verfügung ausbaus sollen durch die Mitnutzung anderer zudem Anspruch auf Informationen über Ver- und Entsorgungsnetze für Telekommu- die passive Infrastruktur öffentlicher Versor- Auch bei Baumaßnahmen sollen künftig nikation, Gas, Elektrizität, Fernwärme oder gungsnetze, die sie bei deren Betreibern oder Synergiepotenziale genutzt werden: Tele- Abwasser sowie durch die Mitverlegung bei Eigentümern beantragen können. Alternativ kommunikations-Netzbetreiber können In- Bauarbeiten gesenkt werden. Entsprechende können sie Einsicht in den Infrastrukturatlas formationen über Bauarbeiten sowie die Ko- Maßnahmen sind im Gesetz zur Erleichterung nehmen. ordinierung von Bauarbeiten beantragen. Bei stellen. des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeits- Im nächsten Schritt können Telekom- öffentlich finanzierten Bauarbeiten muss der netze (DigiNetzG) geregelt, das Anfang No- munikations-Netzbetreiber ein Angebot zur Netzausbau koordiniert werden. Bei größe- vember in Kraft getreten ist. Mitnutzung beantragen. Entgeltfragen und ren öffentlich finanzierten Bauarbeiten muss Als Übersicht über passive Infrastrukturen Gründe für die Ablehnung einer Mitnutzung passive und Bauarbeiten, die für Telekommunika- sind ebenfalls im Gesetz geregelt: Etwaige mitverlegt werden. In Neubaugebieten muss tions-Zwecke genutzt werden können, führt Einnahmen aus Mitnutzungen müssen nicht Glasfaser mitverlegt werden. die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Infra- kostenmindernd auf die Endnutzertarife Wenn die Beteiligten sich nicht über die strukturatlas. Dazu kann sie von Betreibern angerechnet werden. Gründe für die Ableh- Bedingungen der Mitnutzung einigen, kann oder Eigentümern öffentlicher Versorgungs- nung einer Mitnutzung sind zum Beispiel jede von ihnen die Streitbeilegungsstelle der netze Informationen über deren Netze verlan- die fehlende technische Eignung, fehlender BNetzA anrufen. Sie entscheidet verbindlich. gen. Die Betreiber bzw. Eigentümer öffentlicher Platz, Sicherheitsbedenken, erwartete Stö- Versorgungsnetze bekommen ihrerseits Einsicht rungen, die Verfügbarkeit von Alternativen Ansprechpartnerin: in den Infrastrukturatlas, wenn sie Telekom- sowie der Überbau von bestehenden Glas- Ulrike Lepper, Fon: 030.58580-158 munikations-Infrastruktur ausbauen möchten. fasernetzen, die einen diskriminierungs- lepper@vku.de Telekommunikations-Infrastruktur Breitbandförderung des Bundes Noch keine Einzelheiten zur Förderung von Gigabitnetzen in Gewerbegebieten Das Breitbandförderprogramm des Bundes ratungsleitungen können fortlaufend bean- delt es sich um Deckungslückenmodelle: Unter läuft seit rund einem Jahr. Im Sommer wur- tragt werden. den insgesamt 171 bewilligten Projekten sind 22 den die Mittel nochmals aufgestockt: Die Bun- Im Rahmen des ersten Aufrufs für Infra- Betreibermodelle. Nach der Bewilligung eines desregierung stellt nunmehr rund vier Milli- strukturprojekte wurden 55 Förderbescheide Antrags schreibt die Kommune das geförderte arden Euro zur Verfügung, um bis zum Jahr mit einem Fördervolumen von 422.770.628 Ausbauvorhaben aus. Diese Phase ist derzeit 2018 eine flächendeckende Verfügbarkeit mit Euro ausgereicht. Beim zweiten Förderaufruf noch nicht abgeschlossen. Somit kann noch 50 Mbit/s zu realisieren. Für Gigabitnetze in waren es 116 Förderbescheide mit einem För- nicht gesagt werden, welche Unternehmen Gewerbegebieten gibt es zusätzliche 350 Mil- dervolumen von 904.387.011 Euro. Die Förder- den geförderten Ausbau durchführen. lionen Euro. Ende Oktober endete die dritte höchstsumme je Projekt beträgt 15 Millionen Zusätzlich wurden seit Start des Förder- Antragsperiode für Infrastrukturprojekte. Be- Euro. Bei den meisten Ausbauprojekten han- programms 743 Anträge auf Beratungsleistun- 10 VKU Nachrichtendienst 11|2016 TELEKOMMUNIKATION | AUS DEN LÄNDERN gen bewilligt. Beratungsleistungen können deraufrufs werden derzeit final abgestimmt. ren. Bei der Definition privatwirtschaftlicher mit jeweils bis zu 50.000 Euro gefördert wer- Der erste Aufruf soll noch in diesem Jahr er- Unternehmen kommt es nicht auf die Eigen- den. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der folgen. tumsverhältnisse an, so dass an diesen Un- Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Kommunale Unternehmen können im ternehmen auch kommunale Anteilseigner Rahmen des Förderprogramms sowohl als beteiligt sein können. Entscheidend ist, dass Im Sommer hat der zuständige Minis- Zuwendungsempfänger als auch als Begüns- es keine wettbewerbsverzerrenden Sonder- ter für Verkehr und digitale Infrastruktur, tigter handeln. Sie sind Zuwendungsemp- vorteile gibt. Alexander Dobrindt, zudem bekannt gege- fänger, wenn sie vollständig anstelle der ben, dass der Ausbau von Gigabitnetzen in Kommune handeln, und Begünstigte, wenn Ansprechpartnerin: Gewerbegebieten mit 350 Millionen Euro sie als privatwirtschaftliches Unternehmen Ulrike Lepper, Fon: 030.58580-158 gefördert werden soll. Die Details des Son- den Netzausbau und Netzbetrieb durchfüh- lepper@vku.de Förderung des europäischen Breitbandausbaus EU-Kommission legt Konnektivitätspaket vor Die flächendeckende Verfügbarkeit von Glas- soll dies durch eine Reihe von Erleichterun- reduzierter Handlungsspielraum für nationale faseranschlüssen ist Grundvoraussetzung für gen für ausbauwillige Unternehmen. Dazu Regulierungsbehörden, wettbewerbsfördern- den Übergang zur Gigabitgesellschaft und wurden die bisherigen Telekomrahmen-, de Maßnahmen zu ergreifen, untergraben die den Aufbau eines digitalen Binnenmarktes Netzzugangs-, Genehmigungs- und Univer- Wirtschaftlichkeit insbesondere regionaler und mit Europa. Tatsächlich lässt die Versorgung saldienstrichtlinien zu einem Europäischen lokaler Ausbauprojekte. Gerade kommunale mit schnellem Internet in vielen Regionen Kodex für die Elektronische Kommunikation Unternehmen sind es jedoch, die auch und ge- Europas jedoch zu wünschen übrig. Die Eu- zusammengefasst und angepasst. rade in wenig lukrativen Regionen den Glasfa- ropäische Kommission hat daher am 14. Sep- Das eindeutige Bekenntnis der EU-Kom- serausbau vorantreiben und dabei auf sichere tember 2016 Vorschläge zur Überarbeitung mission zur Glasfasertechnologie ist zunächst Investitionsbedingungen und den Werterhalt des EU-Rechtsrahmens für die europäischen ausdrücklich zu begrüßen. Dennoch enthält ihrer Infrastruktur angewiesen sind. In diesem Telekommunikationsmärkte um das Paket auch eine Reihe kritischer Vorschlä- Sinne besteht also Nachbesserungsbedarf. Investitionen in den flächendeckenden Breit- ge. Aktuell werden ehemalige Monopolunter- In den kommenden Wochen werden sich bandausbau anzukurbeln und insbesondere nehmen in den meisten EU-Mitgliedstaaten auch das Europäische Parlament – die Feder- den ländlichen Raum besser zu erschließen. vorgelegt, asymmetrisch reguliert. Sie müssen demnach führung liegt beim Ausschuss für Industrie, Ziel der EU-Kommission ist es, bis 2025 alle ihren Konkurrenten, die über keine oder ge- Forschung und Energie – sowie der Minister- Haushalte mit einem Anschluss von mindes- ringe Marktmacht verfügen, zu festgelegten rat intensiv mit dem Thema befassen. Eine tens 100 Mbit/s auszustatten, die bei Bedarf Konditionen einseitig Zugang zu ihrer Infra- erste Aussprache zwischen Mitgliedstaaten auf Gigabitgeschwindigkeiten nachgerüstet struktur gewähren. Dies schafft eine belebte findet voraussichtlich im Dezember statt; werden können. Für öffentliche Einrichtun- Wettbewerbssituation und hat in der Vergan- mit einer Einigung ist nicht vor Mitte 2018 zu gen und Unternehmen sind grundsätzlich genheit maßgeblich zum Glasfaserausbau in rechnen. Gigabit-Internetanbindungen als Standard Deutschland beigetragen. Dieses Prinzip wird vorgegeben. Zudem wurden Maßnahmen durch die Vorschläge der EU-Kommission zu- Ansprechpartnerinnen: zum Aufbau eines europaweiten 5G-Netz- mindest teilweise in Frage gestellt: Verpflicht- Bianca Drogosch, Fon: +32.2.74016-54 werks, zur Förderung öffentlicher WLAN-Zu- ende Mitnutzung kommunaler Breitbandinfra- drogosch@vku.de gänge sowie zur Abpassung des institutio- struktur für ehemalige Monopolunternehmen, Ulrike Lepper, Fon: 030.58580-158 nellen Set-ups vorgestellt. Erreicht werden fragwürdige Ko-Investitionsmodelle und ein lepper@vku.de AUS DEN LÄNDERN Neues Landesnaturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen Konflikte zwischen Naturschützern und Befürwortern erneuerbarer Energien treten zu Tage Der nordrhein-westfälische Landtag hat am schiedet. Für den Gesetzesentwurf stimm- Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Lan- 9. November 2016 das Gesetz zum Schut- ten die Vertreter der Fraktionen von SPD und desnaturschutzgesetz das Ziel, das frühere ze der Natur in Nordrhein-Westfalen und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die Vertre- Landschaftsgesetz weiterzuentwickeln und zur Änderung anderer Vorschriften (Landes­ ter der Fraktionen von CDU und FDP bei Ent- den Grünlandschutz und den Biotopverbund naturschutzgesetz – LNatSchG NRW) verab- haltung der Vertreter der Fraktion der Piraten. zu verbessern. Ferner soll eine RechtsbereiVKU Nachrichtendienst 11|2016 11 AUS DEN LÄNDERN nigung stattfinden, da nach Inkrafttreten des sowohl über die bisherige landesrechtliche Stellungnahme und vielen Gesprächen be- Bundesnaturschutzgesetzes zahlreiche Be- Zielvorgabe als auch die bundesrechtliche teiligt. Dabei sind einige Verbesserungen, stimmungen des Landschaftsschutzgesetzes Mindestvorgabe (jeweils 10 Prozent) hinaus. wie eine weniger starke Ausweitung der nicht mehr anwendbar waren. Weitere Regelungen betreffen die Kompen- Rechte der Naturschutzverbände, erreicht Landesnaturschutzgesetz sations- und Ausgleichsmaßnahmen für worden. Dennoch lässt sich insgesamt ein bringt Erweiterungen der Rechte von Natur- Eingriffe in die Natur, den Behördenaufbau spürbarer Konflikt zwischen Interessen der schutzverbänden mit sich, die eine Verlän- sowie die Schaffung eines Vorkaufrechtes Naturschützer und Interessen der Wirtschaft gerung von behördlichen und gerichtlichen des Landes. und der Vertreter eines weiteren Ausbaus der Das neue Verfahren befürchten lassen. Zusätzlicher Der Verabschiedung des Landesnatur- erneuerbaren Energien in Nordrhein-West- Aufwand für Vorhabenträger wird dadurch schutzgesetzes ging ein langes Gesetz- verursacht, dass Unterlagen nunmehr auch gebungsverfahren voran, das im Sommer an anerkannte Naturschutzverbände ge- 2015 begann. Es wurde kontrovers von ei- sandt werden müssen. 15 Prozent der Lan- ner Vielzahl von Verfahrensbeteiligten und desfläche in Nordrhein-Westfalen sollen als Vertretern der Zivilgesellschaft diskutiert. Ansprechpartner: Biotopverbund dargestellt und festgesetzt Die VKU-Landesgruppe Nordrhein-Westfa- Dr. Christian Untrieser, Fon: 0221.3770-225 werden. Damit geht die Landesregierung len hat sich daran unter anderem mit einer untrieser@vku.de falen erkennen Das Landesnaturschutzgesetz wird in Kürze in Kraft treten. 1. TAG DER WASSERWIRTSCHAFT Auftaktveranstaltung fand am 13. Oktober 2016 in Stuttgart-Bad Cannstatt statt der Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg informiert. Helmfried Meinel, Ministerialdirektor und Amtschef im baden-württembergischen Umweltministerium, lobte in seinem Grußwort die gemeinsame Initiative der Verbände. In den anschließenden Fachvorträgen © VKU / Bringmann bekamen die Teilnehmer einen Einblick in Von links: Stefan Braun (Gemeindetag BW), Torsten Höck (VfEW), Dr. Tobias Bringmann (VKU BW), Helmfried Meinel (Umweltministerium BW), André Hildebrand (DWA BW), Thomas Anders (DVGW BW) aktuelle Themen wie IT-Sicherheit, Bürgerbeteiligung, Infrastrukturerhalt sowie anthropogene Spurenstoffe in der aquatischen Umwelt. Der Tag der Wasserwirtschaft soll in regelmäßigen Abständen fortgesetzt werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich auch in Zukunft an den wasserwirtschaftlichen An- Die Wasserversorgung und die Abwasserent- Durch den „1. Tag der Wasserwirtschaft“, geboten auf Landesebene wie beispielsweise sorgung in Baden-Württemberg zählen zu den der von den baden-württembergischen Lan- dem Benchmarking beteiligen würden. Den Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvor- desverbänden Gemeindetag, Städtetag, DWA, aktuellen Abschlussbericht zum Benchmar- sorge. Sie genießen bei den Bürgerinnen und DVGW, VfEW und VKU am 13. Oktober 2016 im king, den wir auf der Veranstaltung auch an Bürgern seit jeher ein hohes Vertrauen. Durch Kursaal in Stuttgart-Bad Cannstatt ausgerich- Herrn Meinel übergeben haben (siehe Foto), die Teilnahme an einer Vielzahl an freiwilligen tet wurde, haben wir gezeigt, dass die kom- finden Sie zum Download bereitgestellt. Für Maßnahmen zur Optimierung und Verbesserung menden Herausforderungen aktiv angegan- weitere Informationen stehen wir Ihnen der Qualität tragen die Wasserwirtschaftsunter- gen werden können. Über 70 Vertreter von jederzeit gerne zur Verfügung. nehmen wesentlich zu diesem hohen Vertrau- Wasserwirtschaftsunternehmen aus ganz Ba- en bei. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, den-Württemberg haben sich unter anderem Ansprechpartner: dürfen wir uns allerdings nicht zurücklehnen über die aktuelle Projektrunde und die zukünf- Dr. Tobias Bringmann, Fon: 0711.229317-70 und auf vergangenen Erfolgen ausruhen. tige Bedeutung der Benchmarking-Projekte bringmann@vku.de Mitgliederversammlung in Hannover VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen wählt neuen Vorstand Die Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des penvorsitzender ist Frank Wiegelmann, kauf- Landesgruppe und vor allem auf die neue Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) männischer Vorstand der Stadtwerke Göt- Aufgabe.“ Frank Wiegelmann folgt auf Man- hat am 2. November 2016 in Hannover einen tingen. Wiegelmann dazu: „Ich freue mich fred Hülsmann, Vorstandsvorsitzender der neuen Vorstand gewählt. Neuer Landesgrup- über das entgegengebrachte Vertrauen der Stadtwerke Osnabrück, der sich seit 2006 im 12 VKU Nachrichtendienst 11|2016 AUS DEN LÄNDERN Landesgruppenvorstand engagierte und seit 2008 den Vorsitz innehatte. Hülsmann verabschiedet sich zum Ende des Jahres in den Ruhestand. Neben Hülsmann scheidet auch der stellvertretende Vorsitzende Dr. Thomas Schulze, Bürgermeister der Stadt Diepholz, aus dem Landesvorstand aus. Als Nachfolger wurde © Photovision-DH Ansgar Pohlmann, Bürgermeister der Stadt Georgsmarienhütte, gewählt. Er ist neben Karsten Specht, Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV), fortan Stellvertreter im 20-köpfigen Der neugewählte Landesgruppenvorstand in Hannover mit Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche Landesgruppenvorstand. Im öffentlichen Teil der Veranstaltung Auch Stephan Manke, Staatssekretär im dankte Thomas Schulze Manfred Hülsmann Niedersächsischen Ministerium für Inneres um weiterhin im Wandel der Zeit bestehen für sein herausragendes Engagement in den und Sport, betonte in seinem Grußwort den Über kommunale Unternehmen im Wan- vergangenen zehn Jahren, in denen er sich hohen Stellenwert kommunaler Unterneh- del der Zeit sprach auch VKU-Hauptgeschäfts- mit Herz und Verstand für seine Vorstands- men: „Die wirtschaftliche Betätigung von führerin Katherina Reiche, die als Gast an der kollegen und die Sache der kommunalen Kommunen dient der öffentlichen Daseins- Versammlung teilnahm: „Der Kunde erwartet Unternehmen in Niedersachsen und Bremen vorsorge, sie erbringen mit ihren Unter- Dienstleistungen, die ihm das Leben leichter eingesetzt hat. können.“ nehmen Dienstleistungen für die Menschen machen. Kommunen und ihre Unternehmen Manfred Hülsmann dazu: „Die Tätigkeit im vor Ort. Doch die Bedeutung dieser Betriebe entwickeln deshalb Produkte und Lösungen, VKU und vor allem auch in der Landesgruppe und ihrer Tätigkeit geht über die reine Ver- um den heutigen Anforderungen der Kunden Niedersachsen/Bremen, die in den vergange- sorgung hinaus, indem sie einen wichtigen zu entsprechen. Sie investieren in die not- nen Jahren eine sehr dynamische Entwick- Beitrag zur lokalen und regionalen Wirt- wendigen Infrastrukturen und deren Digita- lung erfahren hat, hat mir große Freude be- schaftsleistung erbringen. Kommunale Un- lisierung.“ Für Reiche ist klar: „Wir befinden reitet. Wir haben viel erreicht und wertvolle ternehmen zählen auch zu den wichtigen uns auf dem Weg in die Daseinsvorsorge 4.0. Unterstützungsarbeit für die kommunalen Arbeitgebern und Ausbildern in der Region. Was das Lebensumfeld der Menschen verän- Unternehmen geleistet.“ so Hülsmann weiter. Leistungsfähige Kommunen und kommu- dert, verändert auch die Daseinsvorsorge.“ Im Rahmen der Versammlung wendete nale Unternehmen sind deshalb ein wichti- An der Versammlung nahm auch Professor sich der Niedersächsische Ministerpräsident ger Teil einer positiven Struktur­entwicklung Gerald Lembke teil. Der Experte für Digitale Me- Stephan Weil mit einem Videogrußwort an im ganzen Land. Daher ist es das erklärte dien, Medienmanagement und Kommunikati- die Mitglieder und Gäste der Landesgruppe. Ziel der Landesregierung, die Kommunen on und Präsident des Bundesverbandes für Me- Der ehemalige VKU-Präsident hob die wich- und ihre Unternehmen von ein­engenden dien und Marketing, machte in seinem Vortrag tige Rolle der Kommunalwirtschaft hervor Regelungen zu befreien und ihre Betäti- deutlich, dass die Digitalisierung kein vergäng- und versicherte, dass die Niedersächsische gungsmöglichkeiten zu erleichtern und ab- licher Trend, sondern ein ständiger Begleiter ist. Landesregierung als Verbündete der Stadt- zusichern. Mit den Änderungen im Nieder- werke die Anliegen der Kommunalwirtschaft sächsischen im Rahmen des Möglichen auch in Zukunft wollen wir den kommunalen Unternehmen Sarah Maasoumy, Fon: 0511.35777-812 unterstützen wird. den nötigen Bewegungsspielraum geben, maasoumy@vku.de Kommunalverfassungsgesetz Ansprechpartner: TERMINE VKU VKU-Infotag: Compliance in kommunalen Unternehmen Auf unserem Infotag erfahren Sie, welche Bereiche von der Compliance umfasst werden. In einer Mischung aus rechtlichen Betrach- 1. Dezember 2016 Leipzig tungen und Praxis-Berichten kommunaler Unternehmen, die eine Compliance-Organisation bereits heute erfolgreich umgesetzt haben, Compliance ist aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ein wich- lernen Sie die relevanten Faktoren der Compliance kennen. Zudem tiges Thema für kommunale Unternehmen. Doch welche gesetzlichen erfahren Sie, was Sie bei der Korruptionsbekämpfung im Unternehmen Grundlagen sind zu beachten? Wo bestehen praktische Schwierig- sowie bei Sponsoring und Spenden beachten sollten. keiten in Hinblick auf ein rechtskonformes Verhalten in kommuna- Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. len Unternehmen? Und wie lässt sich eine Compliance-Organisation Ihre Ansprechpartnerin: umsetzen? Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E-Mail: zenke@vku.de  VKU Nachrichtendienst 11|2016 13 AUS DEN LÄNDERN | TERMINE VKU VKU-Infotag: Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobile kommunale EVU ergibt sich hieraus eine Vielzahl an zukunftsweisenden Geschäftsfeldern. 1. Dezember 2016 Leipzig Auf unserem Infotag erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Strom- und Wärmespeichern. Anhand Die im Frühjahr verabschiedete Ladesäulenverordnung und die kom- bereits heute erfolgreich umgesetzter Geschäftsmodelle informieren mende erste Änderungsverordnung schaffen für kommunale Unter- Referenten aus der Praxis Sie zu Wirtschaftlichkeit, Planung und Um- nehmen, die eine bedeutende Rolle als Betreiber der Ladeinfrastruktur setzung Ihres jeweiligen Geschäftsmodells. Zudem stellen wir Ihnen einnehmen, nun rechtliche Klarheit. Erfahren Sie bei unserem neuen den aktuellen Rechtsrahmen von Strom- und Wärmespeichern – auch Infotag alles zur Ladesäulenverordnung, die die technischen Min- mit Blick auf das EEG 2017 – sowie eine optimale Vertragsgestaltung destanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und rund um Strom- und Wärmespeicherprojekte vor. Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten regelt. Außerdem informieren wir Sie über die dann bereits veröffentlichte neue Förderrichtlinie der Bundesregierung zur Ladeinfrastruktur und Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. Ihre Ansprechpartnerin: Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E-Mail: zenke@vku.de die Finanzierungsbedingungen für Ihre Projekte. Neben diesem Rechtswissen vermitteln Ihnen Referenten aus der Praxis die Vor- und Nachteile VKU-Infotag: verschiedener Abrechnungssysteme am Markt und Informationen darü- Die neue Anreizregulierungsverordnung ber, welche Modelle sich besonders für Stadtwerke und Kommunen eignen. Gewinnen Sie anhand von erfolgreichen Best-Practice-Beispielen 6. Dezember 2016 Düsseldorf Anregungen, wie Sie selbst das Geschäftsfeld Ladeinfrastruktur entwi- 19. Januar 2017 Leipzig ckeln können. Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. Am 3. August 2016 wurde nach zähem Ringen im Parlament die An- Ihre Ansprechpartnerin: reizregulierungsverordnung beschlossen. Für Netzbetreiber bringt die Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E-Mail: ulbig@vku.de Novellierung zahlreiche neue Herausforderungen, die es jetzt zu bewältigen gilt. Doch was bedeutet die Reform konkret für Ihre Unter- VKU-Infotag: Kompaktwissen Gas nehmensplanung und wie lassen sich die Änderungen in der Praxis anwenden? 6. Dezember 2016 Düsseldorf Auf unserem Infotag erfahren Sie kompakt an einem Tag, welche Auswirkungen die ARegV-Novelle auf Investitionsplanung und Die Gasversorgung ist eines der zentralen Geschäftsfelder kommu- -verhalten der Netzbetreiber hat und wie das neue Instrument des naler Energieversorger. Noch stärker als der Strombereich wird die Kapitalkostenausgleichs funktioniert. Sie erhalten einen Überblick Gaswirtschaft dabei von internationalen und geopolitischen Konstel- über die Auswirkungen auf das Benchmarking und über die Neurege- lationen beeinflusst. Aber auch auf nationaler Ebene ist die Gaswirt- lungen zum Eigenkapitalzins. Zudem erfahren Sie, was es künftig bei schaft streng reguliert. Hierbei den Überblick zu behalten ist nicht den erhöhten Transparenz- und Veröffentlichungspflichten zu beach- immer einfach. Auf unserem Infotag erhalten Sie ein ausführliches ten gilt und wie sich die Änderungen im vereinfachten Verfahren in der Grundlagenwissen über aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten Praxis anwenden lassen. Abschließend erhalten Sie eine praxisnahe im Gasmarkt. Einschätzung, welche Auswirkungen das Gesetz zur Digitalisierung der Informieren Sie sich über die Förderung und Speicherung von Gas. Lernen Sie die Infrastrukturen und Technologien kennen. Erhalten Sie Energiewende auf das regulierte Netzgeschäft hat. Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. einen Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen und wichtige regu- Ihre Ansprechpartnerin: latorische Vorgaben. Erfahren Sie, was es bei der Beschaffung von und Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E-Mail: zenke@vku.de beim Handel mit Gas zu beachten gibt und welche Trends im Vertrieb von Gasprodukten aktuell sind. VKU-Infotag: Kompaktwissen Strom Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. 7. Dezember 2016 Ihre Ansprechpartnerin: Düsseldorf Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E-Mail: zenke@vku.de Der Strommarkt in Deutschland und Europa ist durch ein Wechselspiel VKU-Infotag: von energiepolitischen Diskussionen, Aktivitäten des Gesetzgebers und Strom- und Wärmespeicher als Geschäftsfeld für kommunale EVU energiewirtschaftlichen Veränderungen in ständiger Bewegung. Hierbei den Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach. 6. Dezember 2016 Leipzig Auf unserem Infotag erhalten Sie einen grundlegenden Überblick über Funktionsweise, Akteure und Besonderheiten des Strommark- Energiespeicher sind ein wesentlicher Baustein, um die Erneuerba- tes in Deutschland. Sie erfahren, welche Erzeugungsarten es gibt, ren in den Markt zu integrieren, und können etwa als (Groß-)Bat- und erwerben Fachwissen über den Transport und die Verteilung von terien den Netzausbau ergänzen. Power-to-Heat und Wärmespeicher Strom. Zudem informieren erfahrene Referenten aus der Praxis Sie wiederum können nicht nur Strom speichern, sondern diesen auch in über die Grundlagen des Strom- und Emissionshandels sowie über Wärme umwandeln und damit die Sektorkopplung vorantreiben. Für die Möglichkeiten und neuesten Entwicklungen im Stromvertrieb. Ein 14 VKU Nachrichtendienst 11|2016 TERMINE VKU kompakter Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen rundet das VKU-Infotag: Programm ab. Markenmanagement: Regionales Branding für Ver- und Entsorger Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. Ihre Ansprechpartnerin: 13. Dezember 2016 Mannheim Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E-Mail: zenke@vku.de  19. Januar 2017 Hannover VKU-Seminarwoche: Aktuelle Studien zeigen, dass sich Menschen trotz aller Vorzüge der Fortbildungsseminar für kaufmännische Auszubildende der Globalisierung mehr Zugehörigkeit, Verlässlichkeit und persönliche ­kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen Beziehungen wünschen. All das leisten in der Daseinsvorsorge kommunale Unternehmen besser und glaubwürdiger als große Konzerne. 12. bis 16. Dezember 2016 Mülheim an der Ruhr Viele Ver- und Entsorger nutzen diesen Wettbewerbsvorteil bereits, verknüpfen ihre Marke mit der Region und binden damit Kunden Die VKU Akademie veranstaltet auch im Jahr 2016 wieder die VKU-Fort- nachhaltig. Dabei ist die Entwicklung bzw. Erneuerung einer Marke bildungsseminare für kaufmännische Auszubildende der kommunalen ein komplexer Prozess, der viel Sorgfalt und Weitblick erfordert. Ver- und Entsorgungsunternehmen. Wir bieten Ihnen dieses Seminar Entdecken und gestalten Sie bei unserem neuen Infotag Ihre zur Fortbildung Ihrer kaufmännischen Auszubildenden im 2. und 3. eigene Marke in intensiven Workshops neu. Erfahrene Markenmanager Lehrjahr an. vermitteln Ihnen dabei wichtiges Fachwissen zu Markenaufbau und Die Seminarwoche hat sich seit 1987 bewährt und ist regelmä- -pflege und unterstützen Sie mit praktischen Methoden. Referenten ßig sehr gut besucht, weil sie geeignet ist, die Auszubildenden auf aus der Ver- und Entsorgungswirtschaft berichten aus der Praxis, wie die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Nicht zuletzt im Hinblick auf Sie Ihre Marke intern wie extern authentisch im Marketing und Vertrieb die gegenwärtigen gravierenden Veränderungen der Situation in der vermitteln. kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft kommt dem Seminar Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. die Aufgabe zu, die Teilnehmer auf die neuen Herausforderungen ein- Ihre Ansprechpartnerin: zustellen. Ziel des Seminars ist eine Fortbildung zur Vermittlung der Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E-Mail: ulbig@vku.de Besonderheiten der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft über alle Sparten. Die Möglichkeit einer Teilnahme an diesem Seminar VKU-Infotag: stellt für die Auszubildenden eine Auszeichnung und besondere För- Neu als Führungskraft im kommunalen Unternehmen derungsmaßnahme durch ihren Ausbilder dar. Mehr zur VKU-Seminarwoche für kaufmännische Auszubildende 13. bis 14. Dezember 2016 Frankfurt am Main unter www.vku-akademie.de. Ihr Ansprechpartner: Mit dem Aufstieg zur Führungskraft sind zahlreiche Veränderungen Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, E-Mail: noack@vku.de verbunden: Mit dem gestiegenen Maß an Verantwortung entstehen auch neue Anforderungen an die Aufgabe, schließlich sind neben dem VKU-Infotag: Bürgerbeteiligung für Stadtwerke Fachwissen zunehmend auch persönliche Kompetenzen gefragt. Für Nachwuchsführungskräfte bedeutet dies, dass sie neben Führungs- 13. Dezember 2016 Leipzig qualitäten auch Kenntnisse zur Durchführung von Veränderungen be- 18. Januar 2017 Frankfurt am Main nötigen und ihre eigene Persönlichkeit systematisch entwickeln müssen. Um dieser Komplexität Rechnung zu tragen, haben wir speziell für Für Stadtwerke mit ihrer regionalen Verankerung eröffnen sich im Rah- diese Zielgruppe ein eigenes Seminarkonzept entwickelt. men der Bürgerbeteiligung vielfältige Kooperationsmodelle, auch über Unsere erfahrene Trainerin vermittelt Ihnen praxisnah das not- den Energiebereich hinaus. Zudem können Stadtwerke durch die Mit- wendige Rüstzeug für Ihre neue Aufgabe und berücksichtigt dabei in nahme der Bürger auch ihre Marke als regionaler Versorger stärken. besonderem Maße die Rahmenbedingungen kommunaler Unterneh- Doch welche Beteiligungsform passt zu welchem Projekt? Wie lässt sich men. Profitieren Sie von den unterschiedlichen Lernmethoden, wie Bürgerbeteiligung im Unternehmen umsetzen? Und welche rechtlichen Gruppenübungen, Einzelarbeit oder Peer Coaching, und sichern Sie Fallstricke gilt es zu vermeiden? sich so einen möglichst hohen Praxistransfer. Unser Infotag zeigt Ihnen auf, wie Sie die Bürgerbeteiligung op- Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. timal für Ihr Unternehmen nutzen. Sie erfahren kompakt an einem Ihr Ansprechpartner: Tag, welche Formen der Bürgerfinanzierung es gibt, welche rechtlichen Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, E-Mail: stecay@vku.de Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie Sie Bürgerbeteiligung erfolgreich im Unternehmen umsetzen. Unterschiedliche Beispiele aus VKU-Infotag: der Praxis von Stadtwerken, die Bürger bereits heute erfolgreich betei- Onshore-Windenergie: Erfolgreiche Ausschreibungen nach dem EEG 2017 ligen, liefern Ihnen zudem einen Überblick über die Vielfalt an Beteiligungs- und Umsetzungsmöglichkeiten. 14. Dezember 2016 Leipzig Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. Ihre Ansprechpartnerin: Das neue EEG 2017 bringt maßgebliche Änderungen mit sich und stellt Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E-Mail: zenke@vku.de insbesondere Stadtwerke vor große Herausforderungen. GrundsätzVKU Nachrichtendienst 11|2016 15 TERMINE VKU lich werden in Zukunft neu genehmigte Anlagen nur noch gefördert, ßenreinigung sowie der Abwasserbeseitigung relevante Sachverhalte dar wenn sie einen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erhalten. Um an und zeigen denkbare Gestaltungsmöglichkeiten auf. Informieren Sie sich Ausschreibungen überhaupt teilnehmen zu können, müssen zunächst über die umsatzsteuerlichen Neuregelungen und nutzen Sie die Gele- erhebliche Investitionen getätigt werden, ohne sich eines Zuschlags genheit, sich mit anderen betroffenen Kollegen aus der Branche aus- sicher zu sein. zutauschen Damit Sie auf die Ausschreibungen optimal vorbereitet sind, bieten Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. wir Ihnen einen kompakten Infotag mit umfangreichem Know-how Ihre Ansprechpartnerin: zum Ausschreibungsverfahren und zu Finanzierungsmöglichkeiten. In Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E-Mail: ulbig@vku.de Workshops lernen Sie, wie Sie Ihre Wettbewerbsposition im Bieterverfahren stärken können. Erfahren Sie, welche Faktoren Ihre Gebots- VKU-Infotag: Verkaufsgespräche professionell führen strategie positiv beeinflussen, wo Fallstricke sind und wie Sie Risiken reduzieren. Darüber hinaus erhalten Sie hilfreiche Anregungen, wie 2. Februar 2017 Stuttgart Sie unter den neuen Rahmenbedingungen das für Ihr Unternehmen 14. März 2017 Hannover passende Geschäftsmodell im Zukunftsmarkt Onshore-Windenergie entwickeln. Der Vertrieb in der kommunalen Energiewirtschaft spürt zunehmend Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. den Wettbewerbsdruck. Um diese Herausforderung erfolgreich zu Ihre Ansprechpartnerin: meistern, sind in erster Linie die Vertriebsmitarbeiter und die Kolle- Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E-Mail: ulbig@vku.de ginnen und Kollegen aus dem Kundenservice gefordert. Als erste Ansprechpartner für Kunden bauen sie tragfähige Beziehungen zu ihnen VKU-Infotag: Kompaktwissen Abfallwirtschaft auf. Sichere Kommunikationskenntnisse sind dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Insbesondere für die Akquise von Neukunden, aber auch 18. und 19. Januar 2017 Hannover im Umgang mit Bestandskunden hat die kreative und zielgerichtete 7. und 8. Februar 2017 Kundenansprache eine hohe Bedeutung. Erfolgreich sind Verkäufer, Nürnberg wenn sie aktiv werden und ihre Kunden verstehen. Das ist mindestens Die kommunale Abfallwirtschaft steht vor der Herausforderung, im- ebenso wertvoll wie das nötige Fachwissen. mer mehr Wertstoffe für ein hochwertiges Recycling zur Verfügung zu Wir laden Sie ein, unseren Infotag „Verkaufsgespräche professio- stellen. Auch die Ansprüche der Kunden wachsen und neue Akteure nell führen“ zu besuchen, um Ihr verkäuferisches Können und Wis- drängen auf den Markt, um von erhöhten Wertstofferlösen zu profitie- sen zu erweitern und damit den Erfolg Ihres Unternehmens voran- ren. Zudem werden immer mehr gesetzliche Neuerungen auf Bundes- zutreiben. Lernen Sie, langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen. oder Europaebene beschlossen, die Auswirkungen auf die betriebliche Erfahren Sie, wie man kleine, aber wichtige Details im Verkaufsprozess Praxis haben. wahrnimmt und für sich nutzt. Und erhalten Sie wertvolle Tipps von Um auf diesem komplexen Gebiet die richtigen Entscheidungen zu treffen, benötigen die Mitarbeiter in den Entsorgungsunternehmen eine breite Wissensbasis. Unser Infotag schafft genau diese Grundlagen, unserem erfahrenen Trainer sowie im Austausch mit anderen Kollegen und Kolleginnen aus der Branche. Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. besonders für Neu- und Quereinsteiger. Erweitern und vertiefen Sie Ihr Ihr Ansprechpartner: wirtschaftliches, rechtliches und technisches Wissen und profitieren Sie Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, E-Mail: noack@vku.de von interessanten Praxisberichten sowie der Besichtigung einer moder6. VKU-Vertriebstagung 2017: nen Abfallanlage. Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. Stadtwerke unter Margen- und Innovationsdruck: Neue Produkte und digitale Prozesse im Energievertrieb Ihre Ansprechpartnerin: Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E-Mail: ulbig@vku.de 21. und 22. Februar 2017 Frankfurt am Main VKU-Infotag: Das neue Umsatzsteuergesetz Neue Herausforderungen, wie immer kleinere Gewinnmargen und 23. Januar 2017 Köln branchenfremde Wettbewerber, machen kontinuierliche Innovations- 14. Februar 2017 Nürnberg fähigkeit und Prozesseffizienz auch für Stadtwerke unerlässlich. Der Energievertrieb ist gefordert, mit stetig neuen Produkten, Extra-Tari- Mit § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine grundlegende Reform der fen und Bundle-Angeboten Kunden zu gewinnen. Doch welche dieser Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand umgesetzt worden. Deren Vertriebsmaßnahmen sind für Stadtwerke geeignet? Welche Potenziale Anwendung wird für kommunale Entsorgungsunternehmen mit um- bieten neue Geschäftsfelder wie Stromlastflexibilisierung, um Erträge satzsteuerlichen Neubewertungen weitreichende Folgen haben. Bei zu steigern? Kunden entwickeln sich durch Aggregatoren mehr und der Anwendung des § 2b UStG stellen sich zahlreiche Fragen, die wir mehr zu Prosumern, doch welche Chancen eröffnen sich damit für die Ihnen bei unserem neuen Infotag beantworten und mit Ihnen disku- Direktvermarktung? tieren möchten. Wir laden Sie herzlich ein, diese und weitere Themen mit uns auf Experten aus der Finanzverwaltung, Steuerberatung und der kom- der 6. VKU-Vertriebstagung 2017 zu diskutieren. Auf unserer Konfe- munalen Praxis stellen für Unternehmen der Abfallentsorgung und Stra- renz erfahren Sie mehr über die neue Blockchain-Technologie und 16 VKU Nachrichtendienst 11|2016 TERMINE VKU | SONSTIGE TERMINE digitale Lösungen für den Energievertrieb. Gewinnen Sie Anregungen dien zunehmend komplexer. Immer schneller müssen sie eingehende zur Optimierung Ihrer Kundenprozesse und zur zielgruppenorientier- Informationen verarbeiten und in Briefen, E-Mails oder Präsentations- ten Strukturierung Ihres Vertriebs. Tauschen Sie sich mit Kollegen aus vorlagen verwerten. der kommunalen Energiewirtschaft zur strategischen Ausrichtung des Energievertriebs aus und profitieren Sie von vielen neuen Impulsen. Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. Um diese Schlüsselaufgabe optimal zu bewältigen, ist neben ausgeprägtem Organisationstalent auch die fachliche Kompetenz ein entscheidender Faktor. Aus diesem Grund haben wir speziell für Mitar- Ihre Ansprechpartnerin: beiter/-innen aus dem Bereich Sekretariat und Assistenz ein Seminar Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E-Mail: ulbig@vku.de konzipiert, in dem unsere Experten grundlegende Fachbegriffe und wesentliche Zusammenhänge des Energiemarkts auf verständliche VKU-Konferenz: VKU-Verbandstagung 2017 Weise erklären. Der abschließende Teil vermittelt den Teilnehmern praxisnahe 14. und 15. März 2017 Berlin Anti-Stress-Techniken und hilft ihnen, ihr Aufgabengebiet künftig noch wirkungsvoller auszufüllen und ihre Vorgesetzten dadurch stär- Am 14. und 15. März 2017 findet unter dem Motto „Kommunalwirtschaft der Zukunft – Aufbruch in die neue Daseinsvorsorge“ die VKU-Ver- ker zu entlasten. Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. bandstagung in Berlin statt, zu der wir Sie herzlich einladen möchten. Ihr Ansprechpartner: Die Veranstaltung ist der zentrale Treffpunkt der kommunalen Wirt- Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, E-Mail: stecay@vku.de schaft, auf der Geschäftsführer und weitere Führungskräfte zusammenkommen, um über aktuelle Trends und Themen zu diskutieren. Mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dem Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, dem Bun- 1. VKU-Unternehmensjuristentag 2017: Digitalisierung, Daseinsvorsorge und Recht – Juristische Arbeit im Wandel desminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd 14. und 15. März 2017 Berlin Müller, haben bereits vier Mitglieder der Bundesregierung ihr Kommen zugesagt. Auch freuen wir uns, dass zahlreiche weitere hochrangige Gemeinsam mit Ihnen und renommierten Referenten aus Politik, Jus- Vertreter aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft un- tiz und Anwaltschaft diskutieren wir auf unserem 1. VKU-Unterneh- serer Einladung gefolgt sind. Neben bekannten und bewährten Ele- mensjuristentag 2017 über aktuelle rechtliche und gesellschaftliche menten erwarten Sie bei der VKU-Verbandstagung auch zahlreiche Herausforderungen für Unternehmensjuristen und Syndikusanwälte neue Formate: der „Startup-Pitch“, bei dem junge Unternehmen ihre kommunaler Unternehmen im Zeitalter der Digitalisierung, Energie- Geschäftsideen vorstellen, der Live-Hack, der für das Thema IT-Sicher- wende und zunehmenden Bedrohung der IT-Sicherheit. heit sensibilisiert, und nicht zuletzt der VKU-Innovationspreis, den wir Während der erste Konferenztag von spannenden Vorträgen und 2017 im festlichen Rahmen des Gesellschaftsabends verleihen werden. einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion geprägt ist, bekom- Mehr zur Konferenz unter www.vku-akademie.de. men Sie am zweiten Konferenztag die Möglichkeit, eines der drei Ihr Ansprechpartner: parallelen Fachforen zum Thema Energierecht, Unternehmensrecht Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, E-Mail: noack@vku.de oder Öffentliches Recht zu besuchen und sich auf den aktuellsten Rechtsstand zu bringen. Ein weiteres Highlight erwartet Sie am Abend VKU-Infotag: Sekretariat und Assistenz in der Energiewirtschaft 1. und 2. März 2017 Hannover 22. und 23. März 2017 Karlsruhe des 14. März 2017, den Sie gemeinsam mit den Gästen der parallel in Berlin stattfindenden VKU-Verbandstagung 2017 in gemütlicher Atmosphäre verbringen und der Sie zur Verleihung des VKU-Innovationspreises 2017 führt. Mehr zum Infotag unter www.vku-akademie.de. Die Anforderungen an Mitarbeiter im Sekretariats- und Assistenzbe- Ihre Ansprechpartnerin: reich werden insbesondere durch die modernen Kommunikationsme- Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E-Mail: zenke@vku.de SONSTIGE TERMINE Neuer ASEW-Mustervertrag Wärmelieferung Chancen im Geschäftsfeld nicht ungenutzt lassen Nach Berechnungen des Bundesverbands der um 13 Prozent senken. Da gut drei Viertel aller „Wärmelieferlösungen kommunaler Versor- Deutschen Heizungsindustrie könnte Deutsch- Heizungsanlagen ineffizient arbeiten, erge- ger helfen bei der Erschließung des beacht- land durch die vollständige Sanierung des ben sich gute Ansätze für entsprechend kon- lichen Kundenpotenzials“, so Samy Gasmi, Heizungsbestandes den End­energieverbrauch zipierte Contractingangebote. Leiter Stadtwerkeberatung bei der ASEW. VKU Nachrichtendienst 11|2016 17 SONSTIGE TERMINE „Sie tragen gleichzeitig nicht unerheblich liefercontracting konzipiert. Dieser erlaubt den Ansprechpartner: zur Kundenbindung bei. Gerade angesichts unkomplizierten Einstieg in das Geschäftsfeld Samy Gasmi, Fon: 0221.931819-13 sinkender Margen im Commodity-Geschäft bzw. eine entsprechende Erweiterung des ei- gasmi@asew.de stellen entsprechende Energiedienstleistun- genen EDL-Portfolios. Der ASEW-Mustervertrag gen ein zukunftsfestes Geschäftsfeld dar.“ ist grundsätzlich technologieneutral gehalten Um Mitgliedsunternehmen zu unterstützen, und erlaubt mehrere Optionen für die Abwick- hat die ASEW einen Mustervertrag zum Wärme- lung der Wärmelieferung. Kunden gezielt zu Angeboten führen ASEW-Produktfinder ergänzt Stadtwerke-Webseiten Stadt- und Gemeindewerke sind schon lange Die ASEW bietet ihren Mitgliedern eine Lö- Unterstützung durch ihren Versorger sind, keine reinen Energielieferanten mehr. Doch sung: Mit dem ASEW-Produktfinder ergänzen eine schnell und einfach zu handhabende nicht erst seit dem Aufbau diversifizierter kommunale Versorger ihr Online-Angebot um Hilfe an die Hand. Dank entsprechender Ver- EDL-Portfolios hat die Anzahl an Angeboten ein unkompliziertes Suchwerkzeug zur Unter- bindungen ergeben sich zudem interessante für Kunden zugenommen. Für die Kunden stützung ihrer Kunden. „Der Produktfinder Cross-Selling-Möglichkeiten für das gesamte wird es damit immer schwerer, gezielt das ist das Ergebnis einer intensiven Auswertung Produktportfolio.“ passende Angebot für die eigenen Bedürf- von Kundenbefragungen und Endkunden- nisse zu finden. Und wer hier nicht schnell workshops“, so Erdal Tosun, Kunden- und Ansprechpartner: zum Ziel gelangt, springt in der Regel ebenso Produktmanager bei der ASEW. „Unser Werk- Erdal Tosun, Fon: 0221.931819-29 schnell ab und ist damit als Kunde verloren. zeug gibt Kunden, die auf der Suche nach tosun@asew.de ASEW-Seminar: ASEW-Seminar: Geschäftsfeld Beleuchtungs-Contracting Jahresrechnung gestalten 15. Februar 2017 Köln 7. März 2017 Dortmund Das Seminar behandelt die Grundlagen des Geschäftsfeldes Be- Vielfach ist auch heute die Rechnung der einzige Kontakt zwischen leuchtungs-Contracting. Die Vorstellung eines White-Label-Pro- Stadtwerken und ihren Kunden. Umso wichtiger ist eine transparen- dukts zur Beleuchtungs-Beratung, welches die Teilnehmer im An- te und verständliche Rechnungsgestaltung. Das Seminar zeigt Mög- schluss an das Seminar zur eigenen Nutzung erhalten, rundet die lichkeiten für eine individuelle Rechnungsoptimierung, die auch dem Veranstaltung ab. Vertrieb Impulse gibt. Ansprechpartnerin: Ansprechpartnerin: Sabrina Pieruschka, Fon: 0221.931819-17, pieruschka@asew.de Sabrina Pieruschka, Fon: 0221.931819-17, pieruschka@asew.de ASEW-Seminar: ASEW-Seminar: Digitale Transformation Mit EDL Geld verdienen 16. Februar 2017 Köln 8. und 9. März 2017 Köln Das Schlagwort Digitalisierung beherrscht bereits seit längerem die Wegen stetig sinkenden Margen im Privatkundengeschäft werden Pro- meisten Diskussionen in der Energiewirtschaft. In unserem Workshop dukte, die die entstandene Lücke zu kompensieren helfen, immer dring- erarbeiten wir gemeinsam ein Modell für eine eigene digitale Road- licher. Im Fokus des Seminars stehen die Entwicklung eigener Energie- map und liefern Ansatzpunkte für die Umsetzung im Unternehmen. dienstleistungen sowie Vertriebsstrategien für Contractingprodukte. Ansprechpartnerin: Ansprechpartnerin: Sabrina Pieruschka, Fon: 0221.931819-17, pieruschka@asew.de Sabrina Pieruschka, Fon: 0221.931819-17, pieruschka@asew.de 18 VKU Nachrichtendienst 11|2016 TERMINE INNOVATION CONGRESS GMBH TERMINE: INNOVATION CONGRESS GMBH November 30.11. 450-MHz-Funknetze für intelligente und sichere Versorgungsnetze Köln 06.12. Crashkurs Energierecht und Energiewirtschaft Frankfurt 15.12. Leitungssicherheit aktuell: SKR 2016, DigiNetzG und Straßenbauverwaltungsentscheidungen Frankfurt Neu-Isenburg 25.01. Kompaktseminar Anreizregulierung Köln 26.01. Kostenkalkulation und -verteilung bei Hausanschlüssen und Baukostenzuschüssen Köln 16.02. Das Marktstammdatenregister Köln 16.02. Öffentlichkeitsarbeit für kleine Stadtwerke Köln 21.02. Netzintegration in der Praxis: Komplexe Anschlusskonstellationen im Verteilnetz Neu-Isenburg 22.02. Smart-Meter-Rollout effizient gestalten - Vom Business Case zum Prozesshandbuch Neu-Isenburg 09.03. Kompaktseminar Anreizregulierung Frankfurt Neu-Isenburg 14.-15.03. VKU-Verbandstagung Berlin 23.03. Netzintegration in der Praxis: Komplexe Anschlusskonstellationen im Verteilnetz Bonn VKU-Stadtwerkekongress 2017 Mainz Dezember Januar 2017 Februar 2017 März 2017 September 2017 12.-13.09. ICG - Ihr Ansprechpartner für Inhouse-Schulungen Ansprechpartnerin: Katja Bochmann, Fon: 0221.93474-12, bochmann@innovation-congress.de Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Herstellung: Der VKU Nachrichtendienst Fotonachweis: www.vku.de, info@vku.de Verband kommunaler Unternehmen erscheint monatlich. Er dient European Union 2016 – European Parliament (Seite 1), Fon: 030.58580-0 Invalidenstraße 91 der Information der Mitglieds- kflgalore - Fotolia (Seite 1), André Wagenzik, Rat für Nachhaltige Fax: 030.58580-100 10115 Berlin unternehmen und deren Entwicklung (Seite 2), VKU / Troge (Seite 3), Adobe Stock (Seite 5), V.i.S.d.P.: Carsten Wagner Fon: 030.58580-224 Eigentümern. Thomas Max Müller / pixelio.de (Seite 6), LE image – Fotolia.com Fax: 030.58580-6850 ISSN 1432-4989 (Seite 7), VKU / Bringmann (Seite 12), Photovision-DH (Seite 13) VKU Nachrichtendienst 11|2016 19 ANZEIGE +49 177 5377009 #VKU2017 Senden Sie START und Sie erhalten aktuelle News zur VKU-Verbandstagung 2017. Senden Sie STOP zum Abbestellen. VKU-VERBANDSTAGUNG 2017 14. und 15. März 2017 im Estrel Hotel Berlin STARTUP-PITCH: NEUE PRODUKTE, NEUE SERVICES! LIVE-HACK: WIE SICHER IST IHRE IT? VERLEIHUNG DES VKU-INNOVATIONSPREISES! KOMMUNALWIRTSCHAFT DER ZUKUNFT – AUFBRUCH IN DIE NEUE DASEINSVORSORGE SIGMAR GABRIEL, MdB Bundesminister für Wirtschaft und Energie DR. WOLFGANG SCHÄUBLE, MdB Bundesminister der Finanzen DR. GERD MÜLLER, MdB Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung DR. WERNER HOYER Europäische Investitionsbank PROF. DR. UWE SCHNEIDEWIND Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie THOMAS SATTELBERGER HR-Vordenker und ehemaliger Topmanager MICHAEL EBLING Präsident des VKU und Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz © Stadt Mainz DR. ANGELA MERKEL, MdB Bundeskanzlerin Infos und Anmeldung unter: www.vku-verbandstagung.de Premiumpartner Sponsoren Medienpartner © Helge Krückeberg MICHAEL VASSILIADIS Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie © VKU/Chaperon © Bundesregierung/Kugler © BMF/Ilja C. Hendel © BMWi/Maurice Weiss © Bundesregierung/Kugler Unter anderem mit KATHERINA REICHE Hauptgeschäftsführerin des VKU

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