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Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Schultz, August Wilhelm Ferdinand
Titel:
Zur Städtereinigungs-Frage : eine Studie mit besonderer Rücksicht auf Verhältnisse von Berlin ; / von A. Schultz
Erschienen:
Berlin: Seydel, 1881
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2015
Umfang:
103 Seiten
Schlagworte:
Berlin ; Geschichte 1881 ; Städtehygiene ; Online-Ressource
Berlin:
B 874 Ver- und Entsorgung. Rettungsdienste: Abwasserentsorgung. Rieselfelder
Dewey-Dezimalklassifikation:
550 Geowissenschaften
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11172502
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), Haus Berliner Stadtbibliothek
Signatur:
B 874/86
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Text

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  • Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)
  • Farbkarte
  • Einband
  • Titelblatt
  • Stempel: Deputation für die Verwaltung der Kanalisationswerke ; Notiz: II. 51 [No 57]
  • Vorwort
  • Text
  • Rückdeckel

Volltext

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jenigen, welche sich hloss in der Nähe solcher Orte aufhalten oder dieselben 
für kurze Zeit benutzen“ (1. c. p. 24). Es verwirft dasselbe Gutachten daher 
auch, wie schon oben p. 32 angeführt wurde, den § 5 des Entwurfes einer 
Polizeiverordnung, welcher bestimmte, „den Raum der Sammelgruben durch ein 
Rohr mit der Dachrinne in Verbindung zu setzen, dagegen jede andere Ver 
bindung mit der Luft abzuschneiden,“ weil bei einer solchen Einrichtung „das 
schwere Schwefelwasserstoffgas jenenWeg zum Dache nicht einschlagenwürde“ 
(1. c. p. 25 und 26). Diese Auslassungen der wissenschaftlichen Deputation 
thun unzweifelhaft dar die Richtigkeit des Satzes: Ventilation, mit Aus 
schluss von maschinellen Vorrichtungen (Aus- oder Einpumpen), ist 
unmöglich ohne Octfnnng und Gegenöffnung5 ein Satz, den die tägliche Erfahrung 
lehrt. Allein angenommen, nicht zugegeben, dass wirklich aus den 
Liernur’sehen Abfallrohren Gase aufstiegen, so würde die Natur derselben 
bei weitem weniger bedenklich sein, wie die derjenigen, welche aus den 
Schwemmkanälen aufsteigen können, weil diese die Fäkalien in einem Zustande 
enthalten, der sie ganz vorzüglich zur Fäulniss disponirt, was bei jenen nicht 
der Fall ist. Ueberdiess nimmt sich dieser Einwand etwas wunderbar aus in 
dem Munde derjenigen, welche Wasserverschlüsse für sehr geeignet erklären, 
den Austritt schädlicher Gase aus den Rohrleitungen zu verhindern, da ja das 
Liernur’sche System Wasserverschlüsse zulässt. Endlich aber sind die 
Liernur’sehen Fallrohre oben thatsächlich nicht offen im gewöhnlichen 
Sinne; sie haben nämlich an ihrem oberen Ende einen Verschluss mit fein 
zerkleinerter Kohle, welcher den Austritt unreiner Luft verhindert, dagegen 
den Eintritt reiner Luft, unter einem Drucke von einer halben Atmosphäre, ge 
stattet, und dadurch die Kohlen fähig erhält, die Luft zu reinigen. 
4) Durch die engen Maschen der von Liernur angewendeten 
Drathgewebe (V 2 Mm.) und seine enge Stabstellung in den Küchen- 
sowie in anderen Ausgüssen (V 3 Mm.) werden eine Menge Stoffe 
zurückgehalten, die durch die entsprechenden Vorrichtungen bei der 
Schwemmkanalisation mittels der Kanäle in einer für die öffent 
lichen Wasserläufe ungefährlichen Weise den Rieselfeldern zugeführt 
würden. Hierdurch werde die Menge derjenigen Stoffe vergrössert, 
welche beseitigt werden müssten, aber doch nicht dem Kehricht bei 
gemengt werden dürften. Es würde dieser Einwand eine gewisse 
Berechtigung haben, wenn die durch die Liernur : schen Vorricht 
ungen zurückgehaltenen Stoffe die einzigen wären, welche man 
unter den Küchenabgängen von den Kanälen abhalten will. 
Es liegt hier zunächst eine petitio prinoipii vor. Hat man Gründe, Riesel 
felder zu vermeiden, dann kann man diese nicht wieder als die geeignetsten 
Aufnahmestellen für gewisse Stoffe erklären. Im Uebrigen ist es ja Thatsache, 
dass die in den Ausgüssen der Schwemmkanalisation angebrachten Siebe eine 
Menge Stoffe zurückhalten, deren Eintritt in die Kanäle vermieden werden
	        

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