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Der Bär (Public Domain) Ausgabe 3.1877 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Der Bär (Public Domain) Ausgabe 3.1877 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Verein für die Geschichte Berlins
Titel:
Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins / Verein für die Geschichte Berlins
Weitere Titel:
Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Erschienen:
Berlin: Mittler 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
1.1884 - 60.1943,1; mehr nicht digital.
Fußnote:
Hauptsacht. anfangs: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Haupttitel 51.1934 - 60.1943,1: Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2396602-6 ZDB
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1939
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-14750
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins

Ausgabe

Titel:
Heft 1
Erschienen:
, 1939

Aufsatz

Verfasser:
Pappenheim, Hans Eugen
Titel:
August der Starke in der Jungfernheide
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Dieser Artikel kann noch durch das Urheberrecht und bzw. oder verwandte Schutzrechte geschützt sein, ist aber kostenfrei zugänglich. Die Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, ist nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts oder aufgrund einer Einwilligung des Rechteinhabers erlaubt.
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Abbildung

Titel:
Abb. 2. C. B. Glaßbach: Gedenktafel aus der Gegend des heutigen Moabit an der Stelle, wo August der Starke vor seiner Ankunft in Berlin auf die Freundschaft zwischen Sachsen-Polen und Preußen trank

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  • Der Bär (Public Domain)
  • Ausgabe 3.1877 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Nr. 1, 01.01.1877
  • Nr. 2, 15.01.1877
  • Nr. 3, 01.02.1877
  • Nr. 4, 15.02.1877
  • Nr. 5, 01.03.1877
  • Nr. 6, 15.03.1877
  • Nr. 7, 01.04.1877
  • Nr. 8, 15.04.1877
  • Nr. 9, 01.05.1877
  • Nr. 10, 15.05.1877
  • Nr. 11, 01.06.1877
  • Nr. 12, 15.06.1877
  • Nr. 13, 01.07.1877
  • Nr. 14, 15.07.1877
  • Nr. 15, 01.08.1877
  • Nr. 16, 15.08.1877
  • Nr. 17, 01.09.1877
  • Nr. 18, 15.09.1877
  • Nr. 19, 01.10.1877
  • Nr. 20, 15.10.1877
  • Nr. 21, 01.11.1877
  • Nr. 22, 15.11.1877
  • Nr. 23, 01.12..1877
  • Nr. 24, 15.12.1877

Volltext

202 
Glockenspiel dort oben für 12000 Gulden in Holland ankaufen 
lassen; — er wollte seinen Münzthurm am Schlosse damit schmücken. 
Wie bekannt, veranlaßte die Erhöhung dieses Thurms, welche 
Andreas Schlüter wider seinen Willen ausführen mußte, seinen 
Sturz. Im Münzthurme zeigten sich Risse; er mußte in aller 
Eile abgetragen werden, der Meister fiel in Ungnade und sein 
Rival Eosander von Göthe triumphirte. Das schöne Glockenspiel 
wurde auf den Parochialkirchthurm gebracht. Sollte die Erinnerung 
an das Unglück des größten Meisters im Rococo nicht auch ihr 
Theil zur Entstehung jener Sage beigetragen haben? — 
Wer demnach der Parochialkirche seinen Besuch macht, um 
an vaterländischer Kunst oder Geschichte sich zu erfreuen, der 
richte Blick und Gedanken weniger auf Monumente des Alterthums, 
als auf die unscheinbaren, oft kaum durch ein Denkmal bezeichneten 
Ruhestätten großer Todten. Ja, es ruhen große und bedeutende 
Männer in den Grüften dieses Gotteshauses. In der Thurmhalle 
finden wir Marmor-Epitaphien der Familien Matthias, Be rchem 
und Stosch. Die erste derselben gab im 15. und 16. Jahrhundert 
der Stadt Berlin mehrere Bürgermeister, unter ihnen jenen 
unvergeßlichen, von Johann George verkannten Thomas Matthias, 
der im Kerker kür die Schwächen Joachinis II. so tragisch büßen 
mußte. Später gehörten ihre Mitglieder zu den Männern a 
consiliis intimis Serenissimi; einer derselben erwarb sich hohe 
Verdienste um das Post- und Verkehrswesen. Ob's der ist, der 
hier schläft, läßt sich bei der abgebröckelten Inschrift nicht mehr 
bestimmen. Die Berchcms sind ein edles westfälisches Geschlecht, 
dessen Name ebenfalls eine rühmliche Aufzeichnung in der Reihe 
der ersten preußischen Diplomaten gefunden hat. Die Stosch sind 
Schlesier, ein Zweig der großen polnischen Wappensippe Lekna, 
welcher auch die Fürsten von Kaunitz entstammen. Mit Vorliebe 
hat dies Geschlecht, den alten Adel verläugnend, vom 17. Jahr 
hundert bis auf den heutigen Tag dem geistlichen Amte sich 
gewidmet. Noch ein anderes, ursprünglich polnisches Geschlecht 
hat seinen Denkstein in der Parochialkirche, die Jablonski. 
Draußen in der Kirchhofsmauer, im Süden des Thurmes, bemerkt 
man einen grauen Sandstein. In dem Wappen oben steht ein 
Schlüssel, auf dem Helme ragen drei Straußenfedern empor. 
Die Geschichte der Jablonski's ist eng mit der Entwickelung der 
böhmischen Brüder verflochten. Als die wilden Taboriten auf 
dem vom Blute der Väter übersättigten Boden keine Stätte mehr 
fanden, da kehrten sie der böhmischen Heimath den Rücken und 
setzten den Wanderstab nach Polen und Mähren. Hier lebten 
sie, von der Noth geläutert, in kleinen Gemeinden; das Schwert 
ward mit dem Pfiuge vertauscht. Evangelische Armuth, Bibel- 
festigkeit, Leidensfreudigkeit und Friedfertigkeit zeichneten sie aus. 
Ihre Bischöfe wurden in den Thälern des fernen Piemont von 
den Waldensern, den vorgeblichen Nachfolgern der Apostel, geweiht. 
Zwei derselben entstammten der Familie Jablonski, Petrus und 
sein Sohn Daniel Ernst, 1741. Der Letztere, ein Mann von 
umfassender Bildung, ein rühriges und vielgefeiertes Mitglied 
der Akademie der Wissenschaften, ordinirte in Berlin einen 
Kandidaten der Theologie aus Tübingen zur bischöflichen Würde, 
welcher sich bald einen weltgeschichtlichen Namen erwarb: den 
Grafen Ludwig von Zinzendorf, der eine glänzende Stellung in 
der Welt aufgegeben hatte, um die tröstende Botschaft Christi 
den Armen zu bringen. Bischof Jablonski, der hier in der 
Parochialkirche ruht, war ein anders gestimmtes Gemüth, der 
Welt mit jausend Fäden verbunden. Seine hohe Stellung, als 
Bischof der Reformirten in Polen und Ungarn, konnte ihn oftmals 
nicht vor argen Unannehmlichkeiten schützen. Er hatte den Betrüger 
Clement bei Friedrich Wilhelm I. eingeführt. Bekanntlich fand 
das erdichtete Komplott, welches der Abenteurer zu Berlin enthüllte, 
die vorgebliche Verschwörung des Dresdener und Wiener Hofes 
zur Ermordung des Königs, so lange Glauben, bis Fürst Leopold 
von Dessau den großartig angelegten Betrug entlarvte. Cläment 
war nach dem Haag entflohen. Jetzt ward dem Hofprediger 
Jablonski die heikle und für sein geistliches Kleid nicht recht 
passende Aufgabe, dem Entwichenen nachzureisen und ihn wieder 
nach Berlin zu locken. Vergebens remonstirte er „allerunterihänigst," 
der Wille des Königs ließ sich nicht beugen. Der Geistliche 
entledigte sich seiner Aufgabe, und der Betrüger erlitt zu Berlin 
die Todesstrafe. 
Die Stelle, auf welcher sich Jablonskis Grabstein befindet, 
enthält außer den Denkmälern einiger, weniger berühmten Geist 
lichen eine Stiftung fürstlicher Pietät. Zu Häupten eines Sarko 
phags erhebt sich ein schöner romanischer Bogen, der ein mit 
dem Medaillon des Hauptes Christi geschmücktes Kreuz überdeckt. 
Unter frommen Sprüchen steht eine Widmung: Prinzen und 
Prinzessinnen unseres königlichen Hauses errichteten dies Denkmal 
einer liebevollen Pflegerin ihrer Jugend. Wir schreiben aus alter 
Erinnerung, die Worte der Inschrift wohnen uns nicht mehr bei; 
nie aber stand in vergangenen Tagen dies Grab ohne einen 
Schmuck frischer Blumen da. — 
Die gewaltigen Gewölbe unter der Parochialkirche, in welche 
die Luftöffnungen über der Erde uns einen nur sehr unvollkommenen 
Einblick gestatten, enthalten die Asche eines Mannes, dessen Namen 
einst in aller Munde war und dessen Charakterbild, gleich dem 
Wallcnsteins, auch heut' noch, von der Parteien Gunst und Haß 
verwirrt, in der Geschichte steht: Graf Kolb von Wartenberg. 
Der berühmte Minister Friedrichs I., welcher 1711 zu Frankfurt 
am Main gestorben war, wurde nach letztwilliger Bestimmung 
in der Parochialkirche beigesetzt. Der König, schreibt Pöllnitz, 
sah den Leichenzug vorüberziehen, und Thränen drangen ihm 
beim Anblicke desselben in die Augen. Der Minister hatte die 
höchsten Ehren besessen, welche ein Hofmann erringen kann, das 
unbedingte Vertrauen, die herzlichste Liebe seines Monarchen. 
Das Erstere hatte er verloren, die Letztere nie. Mag das abfällige 
Urtheil der Geschichte über den Mann auch völlig gerechtfertigt 
sein, — es treten in seinem Leben, das auf den ersten Blick 
nur ein leidenschaftliches Haschen nach Glück und Glanz zu sein 
scheint, doch Züge tieferen Gefühls, unbedingter ritterlicher Hin 
gabe für seinen König hervor. Nicht angelernte, philosophische 
Regeln, sondern ein gut Theil ächter Seelengröße halfen ihm seinen 
Sturz ertragen. Das stellt ihn immerhin doch hoch über einen 
andern Minister seiner Zeit, den Herrn von Jllgen P 1728, 
welcher gleich ihm hier ruht. Ein geborener Westfale, hatte er 
sich vom schlichten Kammersecretair bis zum obersten Leiter der 
auswärtigen Angelegenheiten des jungen Königreiches emporge 
schwungen. Mit glänzenden Talenten, mit ungeheurer Arbeits 
kraft verband er Uneigennützigkeit für seine Person, Unzugänglich 
keit gegen fremden Einfluß — aber Rachgier, Treulosigkeit, Hinterlist 
und Verstellungskunst befleckten diese Tugenden. So lautet das 
Urtheil der Zeitgenossen über ihn. 
Indem wir dem verwitterten Grabsteine des vielverfolgten 
reformirten Predigers Martin Füssel noch einen Blick zuwerfen, 
schreiten wir den Reihen der Gräber zu, welche sich im Osten 
der Kirche erheben. Schreiber dieses denkt an die Frühlingszeit, 
da er sie zum letzten Male gesehen. Durch das Blätterdach des
	            		
203 Flieders, durch das Laub der jungen Akazien fielen die Sonnen strahlen auf die goldenen Buchstaben der Kreuze, auf die Symbole des Todes und der Auferstehung; sie fingen sich in dem wohl- gepflegten Grün der Rasenhügel. Hier in den vordersten Reihen schlafen die neuen Geschlechter, dort hinten an der Kirchhofsmauer grüßen noch alte Denkmäler. Hier erhebt sich eine Urne mit dem Wappen der nun ausgestorbenen Mathesius von Ankersheim, dort befinden sich die Wappen eines Geheimen Raths von Pehnen und der Kalkreuths. Zur Sommerzeit bedecken dichte Ranken wilden Weines Helm und Schild des ritterlichen Geschlechts, im Winter aber blickt die Jungfrau im Helmschmuck keck durch die entlaubten Zweige. An den alten Erbbegräbnissen findet sich noch manch' verstümmeltes, unkenntliches Wappenschild. An ein ver rostetes, einfaches Kreuz aber haben wir noch zu treten, es erhebt sich über der Asche des wackeren Verfassers jenes einst vielgeliebten, nun der Vergessenheit fast anheimgefallenen „Brandenburgischen Kinderfreundes." Das Denkmal des um Stadt und Staat wohl verdienten Mannes trägt außer der Angabe von Geburts- und Sterbetag nur die Inschrift: „Friedrich Philipp Wilmsen, Diener des göttlichen Wortes." Wir aber setzen aus vollem Herzen hinzu: Hane anima pia! Die Nichtstätten und Lriminal-Äusthpflege in öertin. Von Fcrillnlliul fllcijcr. (Fortsetzung.) Die Urkunde über den Erwerb des Schulzenamtes durch die Rathmannen beider Städte lautet in wörtlicher Uebertragung: „Ich, Tyle Brügge zu dem Berlin, bekenne öffentlich für mich und alle meine Erben und Nachkommen, vor allen Leuten, die diesen Brief sehen und lesen hören: daß ich mit gutem Wil len und wohlüberlegt habe verkauft und verkaufe mit Kraft dieses offenen Briefes den weisen, kräftigen Rathmannen zu dem Berlin, die zu ewiger Zeit sind (allen ihren Nach folgern), das Schulzenamt in beiden Städten Berlin und Cöln, mit dem obersten und niedersten Gericht und mit allen alten Rechten und Freiheiten, welche meine Eltern und ich je und je daran haben gehabt, und in Frieden haben von den Fürsten und Herren der Mark besessen, an Renten und jährlicher Pflicht (Einkünfte), „also sie liegen binnen und buten" (innerhalb und außerhalb) der Städte Berlin und Cöln, an Hufenzins, Word (Grund-) Zins, den man aufnimmt zu St. Mertenstag oder darnach mit dem Bäckerzins zu Cöln, und auch von den Kürschnern in beiden Städten, und von den Altflickern, als sie in Berlin und Cöln zu zinsen alle Jahre verpflichtet sind, und auch von sechsundzwanzig Hufen zu Wesendall (Wiesen thal) , soviel eine jegliche Hufe an Rente mir und meinen Eltern von Alters her gewesen sind, und alle Renten und alles Zubehör, so zu dem Schulzenamt zu Berlin und Cöln, welche so lange dazu gehört haben, und die ich und meine Eltern als rechtliches Lehen friedlich mit aller Gnade und Ruhe von den Fürsten und Herren der Mark zu Brandenburg „in guder were" habe gehabt und besessen. Das überlasse ich und habe übertragen den vorgenannten Rathmanncn, die zu ewiger Zeit sind Rath mannen zu Berlin, das Schulzenamt mit seinen vorgeschriebenen Rechten und Freiheiten, als ich und meine Eltern daran ge habt haben und meine Erbeserben daran haben würden, ohne alle Ansprüche und Hindernisse. Für das Schulzenamt haben mir die Rathmannen von Berlin gegeben und zu Danke wohl bezahlet sechs Schock große und ein Viertelhundert Schock böhmischer Groschen, deren sie mir zweihundert Schock bezahlt haben an Lehen in den Dörfern und Gütern zu Stralolv, Neuenhof, Reinickendorf und Wicscnthal, da sie mir das Stück Geld und Korn haben gegeben für fünf Schock Groschen; und sechs Schock und anderthalbhundert Schock haben sie mir be zahlet mit baarem Gelde. Dieses und alles Geldes lasse ich die Rathmanncn ledig und los mit Urkunde dieses Briefes. Gegeben zu Berlin, nach Gottes Geburt im dritten Hundert und einundneunzigsten Jahre, Dienstags vor unserer lieben Frauen Tage Lichtmessc" (31. Januar). Die Bestätigung dieser Urkunde durch den Markgrafen Jobst erfolgte unterm 25. Februar desselben Jahres. „Wir Jobst, von Gottes Gnaden Markgraf und Herr zu Mähren, bekennen öffentlich mit diesem Brief allen Denen, die ihn sehen oder lesen hören, daß vor uns gekommen sind die Rathmannen und Bürger zu Berlin, unsere lieben Getreuen, und trugen uns vor, daß sie das Schulzcnamt zu Berlin und Cöln mit allen Gerichten, obersten und niedersten, Zinsen, Gülden (Rechten), Nutzen, Erträgen und allem andern Zubehör von Tyle Brücke, unserm lieben Getreuen, um eine genannte Summe Geldes „recht und redlichen" gekauft hätten, als dies die Kaufbriefe, die sie einander darüber gegeben haben, wohl answeisen; und baten uns dcmüthiglich und mit Fleiß, daß wir zu solchem Kauf unsere Gunst und Willen geben und solchen bestätigen wollten, und auch unsere Rechte, ob wir deren daran hatten, die uns als einem Markgrafen zu Brandenburg an gehörten, zu geben gnädiglich geruhten. Dess' haben wir angesehen die Dienste und Treue, welche uns die vorgenannten Rathmannen und Bürger zu Berlin oft willig und nützlich gethan haben und noch thun sollen und mögen in künftigen Zeiten, und haben darum mit wohlbedachtem Muthe, gutem Rathe unserer Getreuen und von rechtem Wissen den oben genannten Kauf, welcher redlich dargegangen (abgeschlossen) ist, gnädiglich bestätigt; und auch den genannten Rathmannen und Bürgern zu Berlin und ihren Nachkommen, die in Zeiten werden, das genannte Schulzenamt zu Berlin und zn C öln mit allen Gerichten, obersten und niedersten, Zinsen, Gülden, Rechten, Nutzen, Erträgen und allem andern Zubehör, als sie der vorgenannte Tyle und seine Vorfahren innegehabt und besessen; und geben und verleihen auch unsere Rechte, die uns, als einem Markgrafen zu Brandenburg, daran gebühren möchten. Verleihen und geben ihnen, das in Kraft dieses Briefes zu haben, zu behalten und von uns und unsern Amtleuten ungehindert ewiglich zu besitzen, — in solchermaßen, als hätten wir dazu des Erlauchten Herrn Fürsten Sigi smund, Königs von Ungarn, unsers lieben Vetters Willen dazu. Ge geben zu Prag, nach Christi Geburt dreizehnhundert Jahre, darnach in dem einundneunzigsten Jahre des nächsten Sonn abends vor dem Sonntag, als man singt Oculi in der Fasten." — Mit welcher furchtbaren Strenge die Criminal-Justiz von dem Rathe nunmehr gehandhabt wurde, bis Kurfürst Friedrich II. dieselbe den Städten wieder entzog, geht aus einem bis zum Jahre 1448 geführten Verzeichnisse hervor. Es wurden während dieses Zeitraums 46 Personen gehängt, 22 enthauptet, 20 lebendig verbrannt, 17 gerädert und 9 Frauen lebendig begraben. Freilich standen diese Strafen oft in keinem Verhältniß zu der begangenen Schuld.

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