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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Das Berliner Kinder-Wochenblatt
Editor:
Gropius, George
Erschienen:
Berlin: Gropius 1836
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2015
Erscheinungsverlauf:
1.1832 - 5.1836
ZDB-ID:
2815637-7 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1835
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2015
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8137807
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
No. 36

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1972 (Public Domain)
  • 27. Januar 1972
  • 28. Januar 1972
  • 15. Februar 1972
  • 28. Februar 1972
  • 27. März 1972
  • 27. März 1972
  • 26. April 1972
  • 28. April 1972
  • 12. Juni 1972
  • 14. Juni 1972
  • 14. Juni 1972
  • 14. Juni 1972
  • 19. Juni 1972
  • 3. August 1972
  • 24. August 1972
  • 8. September 1972
  • 12. September 1972
  • 2. Oktober 1972
  • 24. Oktober 1972
  • 31. Oktober 1972
  • 1. November 1972
  • 2. Oktober 1972
  • 15. November 1972
  • 24. November 1972
  • 30. November 1972
  • 13. Dezember 1972
  • 29. Dezember 1972
  • 30. Dezember 1972

Volltext

1/1972 
Seite 268 
Nr 6° 
2.2.1.4. Für die Feststellung der zu verfahren ist, wenn die Bereit- 
Zahl der Bereitschafts- schaftsdienste nach Nummer 6 Ab- 
dienste innerhalb eines Kalen- schn. B Abs. 2 Buchst..b,mit unter- 
dermonats ist Nummer 6 Abschn. B schiedlichen Vomhundertsätzen als 
Abs. 8 maßgebend. Hierzu gebe ich Arbeitszeit (z.B. als 8. und 9. Be- 
folgende Beispiele: reitschaftsdienst) zu bewerten sind. 
Beispiel3 (zu Nummer 6 Abschn. B Ich bitte, hier wie folgt zu ver- 
Abs. 8 Unterabs. 1 Satz 1) fahren: 
£ ; Der Wochenendbereitschaftsdienst 
Dr CO UT ODE ESG TEE ist in der Weise in zwei Abschnitte 
en aufzuteilen, wie wenn er von zwei 
rien ee a PO Uhr Te Angestellten abgeleistet worden 
folgendes Tages T wäre. (Der werktägliche Beginn der 
5 E€8, Arbeitszeit gilt als Beginn des Be- 
Er leistet reitschaftsdienstes am Sonntag.) 
von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr Beispiel5 (zu Nummer 6 Abschn. B 
volle Arbeit*), 3 
1 Abs. 8 Unterabs. 2 Sätze 1 
von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und 2) 
Bereitschaftsdienst (Mittags- n 
ruhe), Der Angestellte, der bereits 7 Be- 
f reitschaftsdienste geleistet hat, 
TATEN 1990 Uhr leistet im gleichen Kalendermonat 
EN einen Wochenendbereitschaftsdienst 
von 19.30 Uhr bis 7.30 Uhr von insgesamt 40 Bereitschafts- 
Bereitschaftsdienst. stunden. 
Der Angestellte hat einen Bereit- Dieser Wochenendbereitschafts- 
schaftsdienst geleistet. ; dienst zählt als 8.und 9. Bereit- 
Entsprechendes gilt, wenn der An- schaftsdienst. Nach der Staffel in 
gestellte seinen Dienst (Vollarbeit Nummer 6 Abschn. B Abs.2 Buch- 
oder Bereitschaftsdienst) z.B. um stabeb sind die dem ersten Ab- 
13.00 Uhr anzutreten hat und die- schnitt (Samstag) zuzuordnenden 
sen Dienst (Vollarbeit oder Bereit- Bereitschaftsstunden mit 25 v.H. 
chaftsdien. um 13. r .Bereitschaftsdienst) und die dem 
schaftsdienst) 13.00 Uhr des (8. Bereitschaftsdienst) und die d 
folgenden Tages beendet. zweiten Abschnitt (Sonntag) zuzu- 
ordnenden Bereitschaftsstunden mit 
Beispiel4 (zu Nummer 6 Abschn. B 35 v.H. (9. Bereitschaftsdienst) als 
Abs. 8 Unterabs. 1 Satz 2) Arbeitszeit zu bewerten. 
1. Der Angestellte leistet elfmal im Nummer 6 Abschn. B Abs. 8 Unter- 
Kalendermonat nur den im Bei- abs. 2 Satz 3 bewirkt, daß z.B. Be- 
spiel3 genannten Bereitschafts- NE A HEN am UN ANEE 
dienst von 19.30 Uhr bis 7.30 Uhr, le nıcht von einem Angestellten 
insgesamt 132 Stunden. Er hat allein AA EU 
also (132 : 16 =) 8 Bereitschafts- zwei ereltschaitsdienste gelten, 
dienste und 4 Bereitschaftsstun- sondern nach Unterabs.1 Satz 2 in 
den geleistet. Die auf die 8 Be- Bereitschaftsdienste umzurechnen 
reitschaftsdienste entfallenden sind. 
Bereitschaftsstunden sowie die rn 
weiteren 4 Bereitschaftsstunden 2.2.2. Rufbereitschaft 
werden nach Nummer 6 Abschn. B Auch für das Krankenpflegepersonal und 
Abs.2 Buchst.b mit 25 v.H. als sonstige Krankenhausangestellte, die unter 
Arbeitszeit gewertet. Die nicht die SR 2a fallen, ist nunmehr tariflich die 
einen vollen Bereitschaftsdienst Möglichkeit eingeführt worden, Rufbereit- 
ergebenden 4 Reststunden sind schaft anzuordnen. Die Neuregelung ent- 
dem Kalendermonat zuzurech- spricht in allen Punkten den Bestimmun- 
nen, in dem sie geleistet worden gen über die Rufbereitschaft für Ärzte. 
sind, und nicht etwa auf den fol- . £ : 
. nn 2.2.2.1. Die gesamte Zeit der Rufbereit- 
genden“ Kalendermonat zu über, schaft wird zunächst mit 12,5 v. H. 
tragen 
SCH, n als Arbeitszeit gewertet. Zu- 
? Im Krankenhaus wird in zwei sätzlich wird die Zeit der tatsäch- 
Schichten von 6 bis 14 Uhr und lichen Inanspruchnahme einschließ- 
von 14 bis 22 Uhr gearbeitet. Von lich einer etwaigen Wegezeit der 
22 bis 6Uhr ist Bereitschafts- nach Satz 1 ermittelten Arbeitszeit 
dienst angeordnet, Der Ange- hinzugerechnet. Eine Aufrundung 
stellte leistet im Kalendermonat auf halbe Stunden findet nicht statt. 
elfmal diesen Bereitschaftsdienst. nn Rn : 
Er hat also (11 X 8 =) 88 Be- 3.2.2. Für die gesamte errechnete Arbeits- 
reitschaftsstunden und - somit zeit wird Überstundenver- 
(88 : 16 =) 5 Bereitschaftsdienste gütung nach den Überstunden- 
und 8 Bereitschaftsstunden ge- sätzen des Vergütungstarifvertra- 
leistet. Für die Bewertung als ges Nummer 10 zum BAT gezahlt. 
Arbeitszeit vgl. Nr. 1 dieses Bei- Die Abgeltung durch Frei- 
spiels. zeit ist nur möglich für die tat- 
. sächlich angefallene Arbeitszeit 
Nach Unterabsatz2 Sätze1l und 2 einschließlich der Wegezeit, nicht 
rechnen die dort genannten Bereit- jedoch für die aus der Bewertung 
Schaftsdienste als 2 Bereitschafts- mit 12,5 v.H. errechnete Arbeits- 
dienste. Es ist nicht bestimmt, wie zeit. 
"OPEN . Die Vergütung für die gesamte Ruf- 
*) Aus Stund: oller Arbeit und den dazugehörenden Pausen muß 5 
} Sich die. Garchschnittliels Fepelmählge N roChenSrDCILSZEIT ergeben. bereitschaft kann durch Nebenab- 
Lo OÖ
	        

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