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Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Reichspostdirektion (Berlin)
Titel:
Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin / hrsg. von der Reichspostdirektion Berlin
Erschienen:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1937-1941; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2800877-7 ZDB
Frühere Titel:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin
Spätere Titel:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Telefonbücher Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1937
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15435319
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/1 a:1.1937
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Telefonbücher Berlin

Kapitel

Titel:
Fernsprechgebühren im Inland

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1937 (Public Domain)
  • Einband
  • Werbung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Schlagwörter
  • Abkürzungen und Zeichen
  • Abkürzungen für Namen von Orten, Ortsteilen und Zustellpostanstalten
  • Hauptregeln für den Verkehr mit dem Fernsprecher
  • Nachschlageregeln
  • Sprechregeln
  • Ausweise des Fernsprechpersonals
  • Notruf
  • Öffentliche Fernsprecher
  • Benutzungsanweisung für öffentliche Münzfernsprecher (für Wählbetrieb)
  • Privater Münzfernsprecher für Wählbetrieb (Ortsmünzfernsprecher)
  • Verzeichnis der besonderen Rufnummern
  • Übersicht der Fernsprechvermittlungsstellen des Berliner Ortsverkehrs
  • Übersicht der im Schnellverkehr (09) zu erreichenden Fernsprechvermittlungsstellen
  • Verzeichnis der Fernsprechämter des Ortsnetzes Berlin mit Angabe der zugehörigen Fernsprechvermittlungsstellen
  • Rufnummer der Hausvermittlung, Auskunft und Störungsannahme der Berliner Fernsprechvermittlungsstellen
  • Anweisung zur Benutzung des Fernsprechers
  • Ortsverkehr (Wählbetrieb)
  • Weiteres über den Ortsverkehr
  • Fernverkehr
  • Fernsehsprechverkehr Berlin-Leipzig und innerhalb Berlins
  • Schnellverkehr
  • Gesprächsarten für den Reiseverkehr
  • Fernsprechkundendienst (KD-Dienst)
  • Gespräche mit Dienststellen
  • Wichtige Bestimmungen über den Fernsprecher
  • Fernsprechgebühren im Inland
  • Fernsprechgebühren im Verkehr mit dem Ausland
  • Zugfunk- und Seefunk- sowie Funksprechverkehr mit dem Luftschiff "Hindenburg"
  • Rundfunk
  • Fernsehen
  • Aufgabe von Telegrammen
  • Telegraphengebühren (Inland)
  • Telegraphengebühren (Ausland)
  • Die wichtigsten Inlandspostgebühren
  • Ortsverzeichnis
  • Zur gefälligen Beachtung
  • I. Teil. Verzeichnis der Teilnehmer
  • II. Teil. Verzeichnis der Teilnehmer, die angeschlossen sind an die Vermittlungsstellen in Birkenwerder, Caputh, Ludwigsfelde, Oranienburg, Potsdam/Nowawes, Rehbrücke
  • Berichtigungsblatt 2 zum Amtlichen Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin 1937
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

a1 
3! 
Fer -—-eachgebührer *— "7 
AA | 
EEE” 
1. Gesprächsgebühren - 
a) Ortsgespräch ... 
Von den gezählten Gesprächen 
werden für nicht anzurechnende 
Verbindungen abgesetzt: 
in Ortsnetzen mit nicht mehr als 
1000 Hauptanschlüssen ...3vH 
in Ortsnetzen mit mehr als 
1000 bis einschl. 10 000 
Hauptanschlüssen ........ 4 vH 
in Ortsnetzen mit mehr als 
L0 000 Hauptanschlüssen .. 5 vH 
Nicht angerechnet werden: 
Verbindungen, die nicht zustande 
kommen (z. B. weil die angerufene 
Sprechstelle nicht antwortet, be- 
setzt, gestört, gesperrt ist), 
Anmeldungen vonFerngesprächen, 
Gespräche mit den besonderen 
Dienststellen des Fernsprechbe- 
triebs (z. B. Aufsicht, Auskunft, 
Beschwerdestelle, Störungsstelle), 
der Orts-, Schnell- und Fernämter 
in Angelegenheiten des Fern- 
sprechbetriebsdienstes. 
b) Gebühren im Schnellverkehr 
s. Seite 19, 
c) Ferngespräche im Inland 
ein gewöhnliches Gespräch bis zu 
3 Minuten Dauer kostet bei einer 
Entfernung 
bis: 5km... 
von mehr als 5. ». 15» 
» 169 2690 
25:2 507» 
#60 20 2... 
» YHH100E DS 
über 100 km für je 100 km mehr 
Die Gebühr auf Entfernungen von 
mehr als 600 km beträgt 3 AM. 
Im Fernsprechverkehr zwischen 
Ostpreußen und dem übrigen 
Reich wird die Gebühr nach der 
nächstniedrigeren Stufe berech- 
net; die Gebühr beträgt in der 
Zeit von 8 bis 19 Uhr bei Ent- 
lernungen von mehr als 600 bis 
700 km 2,70 Z.M, über 700 km 
3AM. 
Dauern die Gespräche länger als 
3 Minuten, so wird für jede weitere 
Minute ‘ein Drittel der Drei- 
minutengebühr erhoben, 
Dringendes Gespräch ..., 
Blitzgespräch ... „ 
Festzeitgespräch, mit vorheriger 
Übermittlung des Namens der 
verlangten Person und der Aus- 
führungszeit . 
CC 
),10 AM 
ya 
ya 
in der Zeit von 
8 —19 Uhr | 19—8 Uhr 
0,20 
),30 
),40 
0,60 
0,90 
1,20 
7,30 | 
RM 
RM 
0,20 
0,20 
0,30 
0,40 
0,60 
0,80 
0,20 
doppelte Gebühr 
zehnfache Cebühr 
loppelte Gesprächsgebühr 
und ein Drittel der Gebühr 
tür ein gewöhnliches Drei- 
minutengespräch, minde- 
tens 0,40 AM 
Stundenverbindung 
an allen Tagen in der Zeit von 
1obis8Ühr............. 
an Werktagen in der Zeit von 
8 bis 9 Uhr und von 13 bis 
19 Uhren en 
an Sonn- und Feiertagen in der 
Zeit von 8 bis 19 Uhr ........ 
an Werktagen in der Zeit von 
9b a 
Wochengespräch .............. 
En 
Monatsgespräch 
in der Zeit von 21 bis 8 Uhr 
von 19 bis 21 Uhr 
von 8 bis 9 Uhr 
und von 13 bis 19 Uhr 
von 9 bis 13 Uhr 
Unfallmeldegespräch .......... 
d) Ferngespräche mit dem Ausland. . 
e) Voranmeldung (V-Gespräch) .... 
Übermittlung des Namens der 
Person, mit der ein Ferngespräch 
gewünscht wird. 
) 
Bezahlung der Gesprächsgebühr 
durch die verlangte Teilnehmer- 
sprechstelle (R-Gespräch) 
Übermittlung der Anmeldung an 
die verlangte Teilnehmersprech- 
stelle, Zuschlag zur Gesprächs- 
gebühr.. 
g) Herbeirufen einer Person zu einem 
Gespräch (XP-Gespräch) 
Ortsverkeht ee 
Fernverkehr 
Herbeirufen einer zweiten Person 
auf anderem Grundstück ....... 
Herbeirufen aus dem Landzustell- 
bereich oder einem Nachbarort 
XPL-Gespräch)..... 
die Hälfte 
der Gebühr 
für gleich 
lange ge- 
wöhnliche 
Fernge- 
spräche in 
der Zeit von 
8 bis 19 Uhr 
der volle 
Betrag 
K 
das 
Doppelte 
wie bei Monatsgesprächen, 
die Gebühr wird jedoch 
nur für 7 Tage oder ein 
Vielfaches davon berech- 
net und ebenfalls im vor- 
aus erhoben. 
a der Gebühr 
die Hälfte für gleich 
zwei Drittel lange ge- 
3 wöhnliche 
\ der volle Fernge- 
Betrag spräche in 
das derZeit von 
Doppelte } 8 bis 19 Uhr 
Die Gebühr wird nach 
ainer mittleren Monats- 
dauer von 25 oder 30 Tagen 
berechnet und im voraus 
erhoben. 
3,60 ZM Unfallmeldege- 
bühr als Zuschlag zu der 
Gesprächsgebühr 
s, Seite 32, 33, Fernsprech- 
gebühren im Verkehr mit 
dem Ausland 
ein Drittel der Gebühr 
für ein gewöhnliches Drei- 
minutengespräch 
(s. unter c), 
mindestens 0,40 AM 
ein Drittel der Gebühr 
für ein gewöhnliches Drei- 
minutengespräch 
(s. unter c), 
mindestens 0,40 A. 
Der Zuschlag wird der ver- 
langten Sprechstelle neben 
der Gesprächsgebühr an- 
gerechnet. Wird die Über- 
nahme der Gebühren ab- 
gelehnt oder antwortet 
die Sprechstelle nicht, so 
trägt der Anmelder die 
Zuschlaggebühr. 
0,40 AM . 
ein Drittel der Gebühr 
für ein gewöhnliches Drei- 
minutengespräch 
(s. unter c), 
mindestens 0,40 AM 
0,30.ZM 
Zuschlag 0,80 AM 
(Fortsetzung s. nächste Seite)
	        

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