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Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Reichspostdirektion (Berlin)
Titel:
Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin / hrsg. von der Reichspostdirektion Berlin
Erschienen:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1937-1941; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2800877-7 ZDB
Frühere Titel:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin
Spätere Titel:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Telefonbücher Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1937
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15435319
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/1 a:1.1937
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Telefonbücher Berlin

Kapitel

Titel:
Anweisung zur Benutzung des Fernsprechers

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1937 (Public Domain)
  • Einband
  • Werbung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Schlagwörter
  • Abkürzungen und Zeichen
  • Abkürzungen für Namen von Orten, Ortsteilen und Zustellpostanstalten
  • Hauptregeln für den Verkehr mit dem Fernsprecher
  • Nachschlageregeln
  • Sprechregeln
  • Ausweise des Fernsprechpersonals
  • Notruf
  • Öffentliche Fernsprecher
  • Benutzungsanweisung für öffentliche Münzfernsprecher (für Wählbetrieb)
  • Privater Münzfernsprecher für Wählbetrieb (Ortsmünzfernsprecher)
  • Verzeichnis der besonderen Rufnummern
  • Übersicht der Fernsprechvermittlungsstellen des Berliner Ortsverkehrs
  • Übersicht der im Schnellverkehr (09) zu erreichenden Fernsprechvermittlungsstellen
  • Verzeichnis der Fernsprechämter des Ortsnetzes Berlin mit Angabe der zugehörigen Fernsprechvermittlungsstellen
  • Rufnummer der Hausvermittlung, Auskunft und Störungsannahme der Berliner Fernsprechvermittlungsstellen
  • Anweisung zur Benutzung des Fernsprechers
  • Ortsverkehr (Wählbetrieb)
  • Weiteres über den Ortsverkehr
  • Fernverkehr
  • Fernsehsprechverkehr Berlin-Leipzig und innerhalb Berlins
  • Schnellverkehr
  • Gesprächsarten für den Reiseverkehr
  • Fernsprechkundendienst (KD-Dienst)
  • Gespräche mit Dienststellen
  • Wichtige Bestimmungen über den Fernsprecher
  • Fernsprechgebühren im Inland
  • Fernsprechgebühren im Verkehr mit dem Ausland
  • Zugfunk- und Seefunk- sowie Funksprechverkehr mit dem Luftschiff "Hindenburg"
  • Rundfunk
  • Fernsehen
  • Aufgabe von Telegrammen
  • Telegraphengebühren (Inland)
  • Telegraphengebühren (Ausland)
  • Die wichtigsten Inlandspostgebühren
  • Ortsverzeichnis
  • Zur gefälligen Beachtung
  • I. Teil. Verzeichnis der Teilnehmer
  • II. Teil. Verzeichnis der Teilnehmer, die angeschlossen sind an die Vermittlungsstellen in Birkenwerder, Caputh, Ludwigsfelde, Oranienburg, Potsdam/Nowawes, Rehbrücke
  • Berichtigungsblatt 2 zum Amtlichen Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin 1937
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

-—-ayng zur Benutzung des Fernsprechers 
1. Solange die Sprechstelle nicht benutzt wird, muß der 
Fernhörer an dem Haken hängen oder (bei Tisch- 
apparaten) auf der Gabel liegen, sonst kann die Sprech- 
stelle nicht angerufen werden; außerdem wird unnötig 
elektrischer Strom verbraucht. 
Das Abnehmen des Fernhörers zu dem Zwecke, den 
Anruf der Sprechstelle zu verhindern, ist unstatthaft. 
Es stört den Betrieb und kann Ersatzverbindlichkeiten 
nach sich ziehen. 
Während eines Gewitters werden Verbindungen, bei 
denen ein Beamter mitzuwirken hat, in der Regel nicht 
hergestellt, ‚jedoch bleiben die Wählämter betriebs- 
vereit. 
Die Fernsprechapparate sind mit Blitzschutzvor- 
tichtungen versehen, die Entladungen der Luftelektri- 
zität zur Erde leiten, Immerhin wird empfohlen, bei 
nahen und schweren Gewittern die Fernsprecheinrich- 
—erkehr 
Im Ortsnetz Berlin besteht nur Wählbetrieb, 
Bei der Herstellung einer Verbindung ist auf folgende 
Hörzeichen 
genau zu achten: 
1. Hohe Summertöne, kurz-lang, zeigen an, daß mit dem Wählen 
begonnen werden kann (Amtszeichen). S 
2, Hohe, gleich lange Summertöne (»tüt-tüt-tüt«) zeigen an, daß 
der gewählte Anschluß frei ist und gerufen wird (Freizeichen). 
3. Ein dauernder tiefer Summerton zeigt an, daß die Verbindung 
mit dem Teilnehmer nicht hergestellt werden kann (Besetzt- 
zeichen). S 
Dieser Summerton ertönt ‚auch, wenn wegen  unrichtigen 
Wählens oder aus anderer Ursache der Anruf nicht zum Ziele 
führt. Wenn bei mehrmals wiederholter Nummernwahl jedes- 
mal wieder das Besetztzeichen ertönt, wende man sich an die 
Störungsstelle. 
Damit Fehlschaltungen vermieden werden, darf die Nummern- 
scheibe nur beim Aufziehen bewegt, der Rücklauf auf keinen Fall 
durch Anfassen der Scheibe beschleunigt oder verzögert werden; 
auch sind die einzelnen Ziffern ohne Übereilung zu wählen. 
Die Ziffer Null ist stets mitzuwählen, auch wenn sie am Anfang 
der Rufnummer steht. 
Anruf. Hörer abnehmen; Amtszeichen abwarten; gewünschte 
Rufnummer durch Drehen der Nummernscheibe wählen. 
Beispiel: 
Anruf des Anschlusses z 
24.06 99 ; 
Finger in das Loch der Nummernscheibe stecken, an. dem die 
Ziffer 2 steht, Scheibe bis zum Anschlag nach rechts drehen, 
Finger herausziehen; Scheibe kehrt selbsttätig in die Ruhelage 
zurück. In gleicher Weise nacheinander die Ziffern 4-0-6-9-9 
wählen. In jedem Falle muß ein Berühren des Hakens oder der 
(label vermieden werden, 
tungen nicht zu benutzen, Leitungen und Apparate 
nicht zu berühren. 
Es empfiehlt sich, die gewünschte Anschlußbezeichnung 
vor dem Abnehmen des Horers nachzusehen, am besten 
aufzuschreiben. Man spart Zeit und beugt Irrtümern 
vor, wenn man in der Nähe des Fernsprechers Schreib- 
papier und Bleistift für Aufzeichnungen bereithält. 
Man. spreche deutlich, aber nicht zu laut und nicht zu 
langsam in die Schallöffnung des Mikrophons; Zahlen- 
aussprache beachten, Buchstabiertafel benutzen 
(Seite 10). Der Fernhörer ist während der ganzen Dauer 
der Verbindung, nicht nur beim Hören, sondern auch 
beim Sprechen und während der Gesprächspausen, an 
das Ohr zu halten. 
Bei der Benutzung von Nebenstellenanlagen sind die 
mitgeteilten. besonderen Bedienungsvorschriften. zu be- 
achten. 
3. 
} 
5: 
"”"airieb)) 
Bei Verbindungen mit Sprechstellen, an. die auch Nebenstellen 
angeschlossen sind, geht der Anruf bis zur Hauptstelie, Die 
Hauptstelle verbindet weiter und gibt dem Anrufenden Bescheid, 
wenn. die verlangte Nebenstelle nicht antwortet. Die Verbindung 
ist gebührenpflichtig, sobald sich die Hauptstelle gemeldet hat. 
Der angerufene Teilnehmer meldet sich unter Nennung seines 
Namens oder seiner Anschlußbezeichnung. 
Irrtümer beim Wählen können wieder gutgemacht werden, so- 
{ange die letzte Ziffer der Rufnummer noch nicht gewählt ist, 
indem der Rufende den. Hörer anhängt und die ganze Anschluß- 
bezeichnung von neuem wählt. Merkt.der Teilnehmer den Irrtum 
arst nach dem Wählen der letzten Ziffer, so verständigt er den 
irrtümlich Angerufenen mit den Worten: »Irrtum, bitte hängen 
Sie an.« Ein solcher Anruf wird gezählt. 
Schwierigkeiten bei Herstellung der Verbindung. Ist nach Ab- 
nehmen des Hörers das Amtszeichen nicht hörbar, so ist der 
Hörer wieder aufzulegen und der Anrufversuch nach einiger Zeit 
zu wiederholen.  Ertönt das -Amtszeichen auch.dann nicht, so ist 
ine Störung zu vermuten. Die Störungsstelle (die ersten beiden 
Ziffern der eigenen Rufnummer [= Kennzahl der eigenen Vermitt- 
lungsstelle] und dazu 007 wählen) ist von einem andern Anschluß 
yusdavon zu verständigen. Wenn andere Schwierigkeiten auftreten, 
ist ebenfalls der Hörer anzuhängen und die Verbindung neu zu 
wählen; n. F. ist die Störungsstelle zu benachrichtigen. 
Vorzeitige Trennung. Wird eine Verbindung durch ein Betriebs- 
‚ersehen vorzeitig getrennt, so darf die Wiederherstellung nur der 
Ceilnehmer betreiben, von dem der Anruf ausgegangen ist. Der 
angerufene Teilnehmer hängt den Hörer an und wartet, bis sein 
Wecker wieder ertönt. Versuchen beide Teilnehmer zugleich die 
Verbindung wiederzuerlangen, so erscheinen beide Leitungen 
‚esetzt. 
Schluß des Gesprächs. Nach Beendigung des Gesprächs hängen 
eide Teilnehmer den Hörer an. Die Verbindung wird selbsttätig 
zetrennt. Eine neue Verbindung kann danach sofort hergestellt 
werden. 
"=: Weres über den Orts: ehr 
1. Ortsgebühr 
Berlin und die zu Berlin gehörenden Orte 
„nschließlich der öffentlichen Fernsprecher in 
Ahrensfelde (b Berlin), 
Eichwalde (Kr Teltow), 
Fichtenau (Kr Niederbarnim), 
Glienicke (über Berlin-Hermsdorf), 
Großglienicke, 
Großziethen (über Berlin-Britz), 
Gütergotz (Kr Teltow), 
Lindenberg (über Berlin-Weißensee), 
K 
Röntgental, 
Schönefeld (über Berlin-Grünau), 
Schönerlinde (über Berlin-Buch), 
Seeburg, 
Stahnsdorf (Kr Teltow), 
Teltow, € 
Zepernick (Kr Niederbarnim) 
(s. Ortsverzeichnis Seite 39 bis 41) 
verkehren untereinander gegen Ortsgebühr. 
Während der Dienstbereitschaft ist auf die Herstellung von Ver- 
»ndungen nicht mit Sicherheit zu rechnen, 
(Fortsetzung s. nächste Seite)
	        

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