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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

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fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Reichspostdirektion (Berlin)
Title:
Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin / hrsg. von d. Reichspostdirektion Berlin
Subseries:
Branchen-Fernsprechbuch
Publication:
Berlin 1941
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Dates of Publication:
20.1940 - 21.1941; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2800818-2 ZDB
Succeeding Title:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin. Branchen-Fernsprechbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Telephone Directories Berlin (Business)
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1941
Language:
German
Digitization:
: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-7218298
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Telephone Directories Berlin (Business)

Chapter

Title:
2. Verzeichnis der Branchen

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1926 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1926
  • Sitzung 1, 7. Januar 1926
  • Sitzung 2, 14. Januar 1926
  • Sitzung 3, 21. Januar 1926
  • Sitzung 4, 28. Januar 1926
  • Sitzung 5, 2. Februar 1926
  • Sitzung 6, 4. Februar 1926
  • Sitzung 7, 11. Februar 1926
  • Sitzung 8, 16. Februar 1926
  • Sitzung 9, 18. Februar 1926
  • Sitzung 10, 25. Februar 1926
  • Sitzung 11, 4. März 1926
  • Sitzung 12, 11. März 1926
  • Sitzung 13, 18. März 1926
  • Sitzung 14, 25. März 1926
  • Sitzung 15, 30. März 1926
  • Sitzung 16, 13. April 1926
  • Sitzung 17, 15. April 1926
  • Sitzung 18, 22. April 1926
  • Sitzung 19, 29. April 1926
  • Sitzung 20, 6. Mai 1926
  • Sitzung 21, 18. Mai 1926
  • Sitzung 22, 1. Juni 1926
  • Sitzung 23, 4. Juni 1926
  • Sitzung 24, 8. Juni 1926
  • Sitzung 25, 10. Juni 1926
  • Sitzung 26, 15. Juni 1926
  • Sitzung 27, 24. Juni 1926
  • Sitzung 28, 1. Juli 1926
  • Sitzung 29, 29. Juli 1926
  • Sitzung 30, 7. September 1926
  • Sitzung 31, 23. September 1926
  • Sitzung 32, 7. Oktober 1926
  • Sitzung 33, 12. Oktober 1926
  • Sitzung 34, 14. Oktober 1926
  • Sitzung 35, 21. Oktober 1926
  • Sitzung 36, 28. Oktober 1926
  • Sitzung 37, 4. November 1926
  • Sitzung 38, 18. November 1926
  • Sitzung 39, 25. November 1926
  • Sitzung 40, 2. Dezember 1926
  • Sitzung 41, 7. Dezember 1926
  • Sitzung 42, 14. Dezember 1926
  • Sitzung 43, 16. Dezember 1926

Full text

Sitzung ant 7. 
Meine Damen und Herreit! Natürlich ist die Stadt 
berechtigt, zu sehen, tun ihre Gelder bleiben ttttd was 
aus ihren Geldern wird. 
(Zurufe links.) 
Selbstverständlich haben wir das Recht, das ist nie 
bestritten worden; die Stadt muß wissen, wie das 
Geld verwendet wird, das sie gibt. Aber, meine Damen 
und Herren, der Einfluß, den sie fordert, muß in einem 
gewissen Verhältnis stehen zu dem, was von ihr ge 
leistet wird. Die Stadt gibt 50 000 M für eine Sache, 
die einen weit höheren Betrag kostet, d. H. also eine 
Summe, die wieder zurückgezahlt wird, und dabei ver 
langt man, daß in dem Ausschuß zu 2/3 die Stadt 
und nur zu 1/3 die Heilsarmee vertreten ist. Ja, 
meine Damen und Herren, eine solche Bedingung an 
zunehmen ist nach meiner Meinung eilte völlige Un 
möglichkeit für die freie Wohlfahrtspflege, so etwas 
kann sie gar nicht annehmen. 
Dem möchte ich noch eins hinzufügen: Eine solche 
Einschränkung der freien Wohlfahrtspflege ist nach 
meiner Meinung auch gesetzwidrig. 
(Zuruf bei den Kommunisten: Ach!) 
Die neuen großen Reichsgesetze über die Fürsorge- 
pflicht und das Reichsjugcndwohlfahrtsgesetz legen den 
Wohlfahrtsämtern und den Kommunen ausdrücklich die 
Pflicht auf, mit der freien Wohlfahrtspflege zusammen 
zuarbeiten, 
(Zuruf: Sehen Sie!) 
aber, meine Damen und Herren, unter Wahrung von 
deren Selbständigkeit. Wollen Sie behaupten, daß in 
einem Ausschuß, in dem zu 2/3 bie Stadt und zu Ya 
die freie Wohlfahrtspflege sitzt, diese überhaupt noch 
eine Spur von Selbständigkeit hat? Sie wird doch 
jedesmal auf der ganzen Linie überstimmt. Nennen Sie 
das Wahrung der Selbständigkeit? Darum behaupten 
wir, daß dieser Beschluß gesetzwidrig ist, und so, wie 
er gefaßt ist, gar nicht angenommen werden kann. 
Wenn dagegen Beschwerde erhoben werden könnte, müßte 
er beanstandet werden. 
(Zuruf bei den Kommunisten: Das ist ja nicht 
möglich!) 
Aber ich meine, nicht nur, weil das Gesetz verletzt 
ist, sondern auch aus inneren Gründen kann der Be 
schluß nicht angenommen werden. Wie wollen Sie die 
Opfersreudigkeit in der freien Wohlfahrtspflege erhalten, 
auf der ihr Erfolg im wesentlichen beruht? Wie wollen 
Sie bei ihr die Freudigkeit der Arbeit erhalten, die 
Hingabe, die Bereitstellung von Kräften, wenn Sie ihr 
die Bewegungsfreiheit nehmen? Wenn ich nicht selbst 
aufbauen kamt und eine gewisse Freiheit der Verfügung 
habe, daun verliere ich die Lust und die Freude an der 
Arbeit. Darum, _ meine Damen und Herren, müssen 
wir sagen: principiis obsta, das können wir nicht mit 
machen. Es ist eine grundsätzliche Frage, ob Sie der 
freien Wohlfahrtspflege solche Fesseln anlegen wollen. 
Wenn Sie das wollen, so zerstören Sie damit die freie 
Wohlfahrtspflege. Das wollen wir nicht, im Gegen 
teil, wir wollen sie aufleben und stark werden lassen. 
Wir brauchen die freie Wohlfahrtspflege notwendig, 
weil wir einfach von der Stadt aus allein gar nicht 
m der Lage sind, die großen Notstände zu lindern. 
Nimmermehr werden Sie eine genügende Zahl von 
.Kräften zur Verfügung haben, wenn Sie nicht damit 
gehen, die starken, lebendigen freien Kräfte in der Be 
völkerung zu benutzen, die immer da sind ttttd die Sie 
nicht wegleugnen oder wegreden können, was Sie auch 
dagegen tun oder sagen. 
Meine Damen und Herren! Es ist für die städti 
ichen Körperschaften letzten Endes gleich, ob die Heils 
armee, die Caritas, die Innere Mission oder sonst eine 
Organisation uns hilft. Es handelt sich hier mit eine 
Grundfrage, und darum fordern wir in unserem An 
trage die Wiederherstellung der Magistratsvorlage, das 
heißt die Annahme der Vorlage ohne die Bedingung, 
Januar 1926. 13 
die wir für unmöglich und untragbar für die Wohl 
fahrtspflege halten. 
Den Zusatzanträgen, die die Demokratische Partei 
hier gestellt hat, werden wir selbstverständlich zustimmen, 
weil diese keinerlei Einengung der freien Wohlfahrts 
pflege oder Beschränkung der Vorlage enthalten. Wir 
begrüßen sie im Gegenteil im Interesse der Obdachlosen. 
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren auch von 
links, sich die Sache noch einmal sehr zu überlegen. 
Es gibt auch eine freie Wohlfahrtspflege, die Sie treiben, 
nitd auch ©tc werden ein Interesse daran haben) sich 
die lebendigen Kräfte, die dort sind, zu erhalten, und 
darum bitten wir Sie: stimmen Sie unserem An 
trage zu. 
Stadtv. Frau Rosenthal (K.): Meine Freunde unter 
scheiden sich natürlich in sehr grundsätzlichen Dingen 
von den Ausführungen der Vorrednerin, der Frau Dr. 
Mayer. Wenn Frau Dr. Mayer ihre Ausführungen 
damit begann, daß das Gespenst, das in diesem Winter 
über unserm Volke steht, der Hunger und die Obdach 
losigkeit ist, so erlauben wir uns zu erklären, daß 
unserer Kenntnis nach dieses Gespenst nur über einem 
bestimmten Teile des deutschen Volkes steht, und zwar 
über jenem Teile, den die Kreise, die Frau Dr. Mayer 
vertritt, wenn es ihrer Profitgier notwendig erscheint, 
auf das Straßenpflaster werfen ttttd zu Hunger und 
Obdachlosigkeit verurteilen. Und wie wir uns, lote Sie 
sehen, schon in diesem Punkte grundsätzlich unter 
scheiden, so unterscheiden wir uns natürlich auch in der 
Bewilligung der Mittel an die private Wohlfahrtspflege. 
Sie können uns absolut nicht von der unpolitischen 
Einstellung der privaten Wohlfahrtspflege überzeugen, 
wenn Sie heute wieder hier erklärt haben, daß die 
Kräfte, die in der freien Wohlfahrt arbeiten, niemals 
für die Kommune arbeiten werden. So sagten Sie 
doch wohl? 
(Stadtv. Frau Dr. Mayer: Nein!) 
Aber, ich bitte Sie, Frau Dr. Mayer, Sie er 
klärten, wenn man die private Wohlfahrtspflege nicht 
finanziell unterstützt, dann legt man die Kräfte brach, 
die dort arbeiten. Bitte sehr, bleibt denn das Arbeits 
feld nicht dasselbe, ich meine die Betreuung der Bedürf 
tigen, wenn es sich auch nicht darum handelt, sie in 
Ihrem Interesse zu beeinflussen. 
Von diesem Gesichtspunkte aus betrachten wir 
natürlich auch die Heilsarmee. Wir sehen ganz genau, 
daß dieser Verein, der sich lediglich durch Bettelei unter 
hält, sogar die Opfer der kapitalistischen Wirtschafts 
ordnung benutzt, um selbst betteln zu gehen bei den 
Profitgeiern, oftmals sogar bei den Klassengenossen. 
Dieser Verein darf mit städtischen Mitteln nicht 
unterstützt werden. Nun sagen Sie, daß man diese 
50 000 Ji nur als Darlehn an den Verein gibt. 
Wenn ein privater Verein aus eigenen Mitteln nicht 
bauen kann, dann soll er die Darlehen aufnehmen, wo 
er mag, zu gewöhnlichen Zinsfüßen. Niemals aber kann 
die Stadt mit städtischen Geldern religiöse Sekten 
unterstützen. 
(Bei den Kommunisten: Sehr gut!) 
Das ist für uns eine grundsätzliche Frage. Es kommt 
natürlich noch hinzu, daß sich der Berliner Magistrat 
wieder einmal erlaufet hat, diese Gelder auszuschütten, 
ohne die Stadtverordnetenversammlung vorher zu 
befragen. 
(Stadtv. Gäbet: Hört, hört!) 
Es ist dies eine Gewohnheit, die schon einige Male 
versucht worden ist und, da sie Erfolg gehabt hat, 
scheinbar vom Magistrat zu einem Dauerzustand ge 
macht werden soll. Wir werden natürlich nicht nur 
bei dieser Frage solche Forderungen ablehnen, wir 
werden sie auch in Zukunft ablehnen. Denn wir haben 
noch niemals die selbständige Entscheidung des Ma 
gistrats in Geldangelegenheiten dann gefunden, wenn
	        

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