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500 Jahre Berliner Geschichte / Streckfuß, Adolf (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: 500 Jahre Berliner Geschichte / Streckfuß, Adolf (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Sonnenschmidt, Friedrich Hermann
Titel:
Geschichte des Königlichen Ober-Tribunals zu Berlin / von F. H. Sonnenschmidt
Erschienen:
Berlin: Heymanns, 1879
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
XXXII, 490 S.
Schlagworte:
Obertribunal ; Königliches Ober-Tribunal ; Online-Publikation
Berlin:
B 810 Recht. Justiz: Gerichte. Rechtspflege
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15363875
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 810 KOT 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Fünfte Periode. Die Errichtung des Ober-Appellationsgerichtes für die neuen Provinzen und des Bundesoberhandelsgerichtes zu Leipzig neben dem Ober-Tribunal. Von 1867-1874

Schnellzugriff

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  • 500 Jahre Berliner Geschichte / Streckfuß, Adolf (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der Abbildungen
  • Erste Abteilung. Berlin im 14. Jahrhundert
  • Zweite Abteilung. Berlin im 15. Jahrhundert
  • Dritte Abteilung. Berlin in der Reformationszeit
  • Abbildung: Stadtplan des Joh. Bernh. Schultz aus dem Jahre 1688
  • Vierte Abteilung. Berlin unter der Regierung der Kurfürsten Johann Georg, Joachim Friedrich, Johann Sigismund und Georg Wilhelm
  • Abbildung: Friedrich III., geboren 11. Juli 1657
  • Fünfte Abteilung. Berlin zur Zeit des großen Kurfürsten
  • Sechste Abteilung. Berlin zur Zeit Friedrichs III. (I.)
  • Siebente Abteilung. Berlin zur Zeit Friedrich Wilhelms I.
  • Achte Abteilung. Berlin zur Zeit Friedrichs des Großen
  • Abbildung: Luise, Königin von Preußen, geb. Prinzessin von Mecklenburg-Strelitz
  • Neunte Abteilung. Berlin im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts und am Anfang des 19. Jahrhunderts
  • Zehnte Abteilung. Berlin zur Zeit der Franzosenherrschaft und der Freiheitskriege (1806-1815)
  • Elfte Abteilung. Berlin unter der Regierung Friedrich Wilhelms III. bis zu dessen Tode
  • Zwölfte Abteilung. Berlin unter der Regierung Friedrich Wilhelms IV.
  • Abbildung: Wilhelm, Prinzregent von Preußen
  • Dreizehnte Abteilung. Berlin unter der Regierung Wilhelms I.
  • Alphabetisches Namenverzeichnjis
  • Impressum
  • Farbkarte

Volltext

Die konservativen Stadtverordneten. 725 
A 
unmittelbarer Entfernung auf den König abgefeuerte Kugel traf dessen Unter 
arm und verursachte nur eine unbedeutende Fleischwunde. Die That war 
die eines Wahnsinnigen und hatte keinerlei politische Bedeutung, der Thäter 
mußte dem Irrenhause, nicht dem Zuchthause übergeben werden. Nichtsdestoweni— 
ger wurde das Attentat von seiten der Regierungspartei gegen die demokratische 
Partei ausgenutzt. Die Oktroyierung des Preßgesetzes vom 5. Juni 1850 
war die unmittelbare Folge des Attentats. Auch der Polizeipräsident von 
Hinckeldey kämpfte unermüdlich gegen die demokratische Partei. 
Mehr und mehr erstarb in Berlin das freie Leben, es machte sich in 
der Bürgerschaft ein Umschwung der politischen Anschauungen deutlich fühl— 
bar. Am klarsten trat dieser Umschwung in der Bürgervertretung, in der 
Stadtverordneten-Versammlung hervor, in welcher jetzt die Mehrheit durch 
und durch konservativ war und mit wahrer Erbitterung gegen die freisinnige 
Minderheit kämpfte, obgleich diese keineswegs nur aus Demokraten bestand. 
Der Parteihaß der konservativen Mehrheit gegen die freisinnige Minderheit 
wuchs in einem solchen Grade, daß er endlich zu einem gewaltsamen Aus— 
bruch kam und die Mehrheit zu einem in der Kommunaglgeschichte unserer 
Zeit unerhörten Verfahren veranlaßte. Die Stadtverordneten-Versammlung 
schloß achtzehn ihrer Mitglieder, die den liberalen Bestrebungen treu geblieben 
waren, von ihren Sitzungen aus, weil sie durch zweimaliges Verlassen der 
Sitzung wiederholentlich Ruhe und Ordnung der Versammlung gestört hätten. 
Eine Beschwerde bei der Regierung gegen diesen Gewaltstreich schaffte keine 
Abhülfe, und unter dem Eindrucke dieses von der Regierung gebilligten will— 
kürlichen Verfahrens vollzogen sich die neuen Gemeindewahlen im September 
1850. Der neue Gemeinderat wurde ausschließlich aus Mitgliedern der kon— 
servativen Partei zusammengesetzt. Die Partei nutzte ihren unbestrittenen 
Sieg nach jeder Richtung hin aus, indem sie den Magistrat aus durchaus 
konservativ gesinnten Männern zusammensetzte. Zum Oberbürgermeister wurde 
Herr Krausnick gewählt, der im Jahre 1848 durch die Revolution aus dem 
Amte gedrängt worden war. Seine Wahl bildete gewissermaßen den Ab— 
—DD00 
rat gehörten der streng konservativen Partei an, diese hatte fortan für viele 
Jahre die unbestrittene Herrschaft in der preußischen Hauptstadt. Mit der 
Revolution war endgültig gebrochen worden. 
Die Herrschaft der Reaktion lastete schwer auf dem ganzen preußischen 
Lande, am drückendsten fühlbar aber wurde sie in der Hauptstadt, in Berlin. 
Die Freiheit der Presse wurde zum Schatten herabgedrückt, gegen die Vereine 
wurde rücksichtslos vorgegangen. Der Handwerkerverein wurde auäfgelöst, 
der Gesundheitspflegeverein, der im Jahre 1853 schon zehntausend Mitglieder 
zählte und höchst wohlthätig wirkte, verfiel dem gleichen Geschick. Vergeblich 
erließen die Aerzte des Vereins eine öffentliche Erklärung, in welcher sie 
nachwiesen, daß der Verein niemals irgend welche politische Tendenzen gehabt 
hätte, — der Verein blieb aufgelöst durch das Machtwort der Polizei; eine 
Anklage gegen ihn erfolgte nicht, sie konnte nicht erhoben werden! 
Auch gegen die Vereine der freien religiösen Richtung wendete sich die 
Verfolgung. Die freireligiösen Prediger wurden ausgewiesen, die Versamm— 
lungen der freireligiöbsen Gemeinde wurden aufgelöst, wenn Frauen und Kinder
	        

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