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Postbuch für Berlin und Umgegend (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Nicolai, Friedrich
Title:
Guide de Berlin, de Potsdam et des environs ou description abrégée des choses remarquables qui s'y trouvent : Avec un plan de Berlin / Friedrich Nicolai
Uniform Title:
Wegweiser für Fremde und Einheimische durch Berlin und Potsdam und die umliegende Gegend
Publication:
Berlin: Nicolai, 1793
Language:
French
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Scope:
248 S.
Keywords:
Berlinführer bis 1945
Berlin:
B 22 Berlinführer bis 1945
DDC Group:
900 Geschichte
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15362419
Collection:
General Regional Studies
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 22/98:1793.franz
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Section VII. Des différentes Religions, des Eglises et du Culte public

Contents

Table of contents

  • Postbuch für Berlin und Umgegend (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • Cover
  • Title page
  • Neuerungen im Postverkehr seit Erscheinen des Postbuchs für 1912 ; Neu aufgenommen im Postbuch ; Während der Drucklegung eingetretene Änderungen
  • Contents
  • Zur gefälligen Beachtung ; Auskünfte und Beschwerden
  • I. Einrichtungen für den Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr im Bezirk Berlin
  • II. Allgemeine Bestimmungen
  • A. Postverkehr
  • Außenseite und Aufschrift der Postsendungen
  • Internationale Antwortscheine
  • Leitung der Briefsendungen
  • Gewöhnliche Briefe
  • Postkarten
  • Drucksachen
  • Blindenschriftsendungen
  • Warenproben
  • Geschäftspapiere
  • Zusammengepackte Gegenstände
  • Einschreibsendungen
  • Sendungen gegen Rückschein
  • Bahnhofsbriefe
  • Briefe mit Zustellungsurkunde
  • Durch Eilboten zu bestellende Sendungen
  • Portovergünstigungen für Militärpersonen und für die Besatzungen der Kriegsschiffe
  • Zurückziehung von Postsendungen und Abänderung von Aufschriften durch den Absender
  • Nachsendung
  • Behandlung unbestellbarer Postsendungen
  • Tarif für gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen
  • Postnachnahmesendungen
  • Briefe mit Wertangabe
  • Kästchen mit Wertangabe
  • Tabelle: Tarif für Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Auslande
  • Postanweisungen
  • Tabelle: Tarif für Postanweisungen nach dem Auslande
  • Postaufträge
  • Tabelle: Tarif für Postaufträge nach dem Auslande
  • Reichsbank-Giroverkehr
  • Post-Überweisungs- und Scheckverkehr
  • Grundzüge der Ersatzleistung
  • Pakete
  • Zollinhaltserklärung
  • Tarif für Postpakete nach dem Auslande
  • B. Telegraphenverkehr
  • C. Fernsprechverkehr
  • Verzeichnis der Postanstalten im Reichspostgebiet und der wichtigen Postorte in Bayern und Württemberg
  • Verzeichnis der wichtigeren Postorte in Österreich-Ungarn mit Angabe der Zonen (Entfernungsstufen) zur Berechnung des Portos für Paket- und Wertsendungen
  • Cover back
  • ColorChart

Full text

123 
Zurückziehung von Postsendungen und Abänderung von Auf- 
schriften durch den Absender. 
Der Absender kann eine Postsendung zurücknehmen oder ihre Auf- 
schrift abändern lassen, solange sie dem Empfänger noch nicht ausgehändigt ist. 
Die Rückgabe geschieht an denjenigen, der ein von derselben Hand, von 
der die Aufschrift der Sendung geschrieben ist, ausgefertigtes Doppel des 
Briefumschlages, der Postpaketadresse oder der Postanweisung sowie den Ein- 
lieferungschein vorlegt, sofern ein solcher über die Sendung erteilt ist. Sollen 
Postaufträge, die am Bestimmungsorte noch lagern, zurückgezogen oder ab- 
geändert werden, so hat der Absender ein Doppel des Auftragsformulars 
vorzulegen, ‚das nach den vorstehenden Angaben ausgefertigt ist. f 
Ist die Sendung bereits abgegangen, so hat derjenige, der sie zurück- 
fordert oder die Abänderung der Aufschrift wünscht, sich als Absender aus- 
zuweisen und den Gegenstand bei der Postanstalt des Abgangsortes schriftlich 
so genau zu bezeichnen, daß er unzweifelhaft als der verlangte zu erkennen ist. 
Verlangen dieser Art werden entweder brieflich oder telegraphisch von 
der Aufgabe-Postanstalt auf Kosten des Absenders ausgefertigt und an die 
Postanstalt abgesandt, die die Sendung zurücksenden oder die Aufschrift ändern 
soll. Der Absender hat dafür zu entrichten: 
wenn 4 bermittlung brieflich erfolgt, das Porto für einen einfachen 
FEinschr. .LLrief; 
wenn die Übermittlung telegraphisch geschieht, die Gebühren für die 
förderung des Telegramms. 
Ist die Sendung noch nicht abgegangen, so erstattet die Postanstalt auf 
Verlangen das Franko bei Rückgabe des Briefumschlags usw. 
Eine einfache Berichtigung der Aufschrift (ohne Änderung des Namens 
oder der Eigenschaft des Empfängers) kann bei gewöhnlichen Briefsendungen 
auch unmittelbar bei der Bestimmungspostanstalt vom Absender beantragt werden. 
Diese Bestimmungen gelten auch für Briefsendungen im Verkehr mit dem 
Auslande, sofern in den fremden Ländern nicht gesetzliche Bestimmungen 
entgegenstehen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. 
Nachsendung. 
Hat der Empfänger seinen Aufenthalts- oder Wohnort verändert und ist 
sein neuer Aufenthalts- oder Wohnort bekannt, so werden gewöhnliche und 
eingeschriebene Briefsendungen und }ostanweisungen nachgesandt, wenn nicht 
er oder der Absender eine andere Bestimmung getroffen hat. Dasselbe gilt 
von den Postaufträgen nebst ihren Anlagen, falls der Absender nicht die so- 
fortige Rücksendung oder die Weitergabe zur. Protesterhebung oder die Ab- 
sendung an eine andere, namentlich bezeichnete Person verlangt hat. Bei 
Paketen und bei Briefen mit Wertangabe erfolgt die Nachsendung nur auf 
Verlangen entweder des Absenders oder des Empfängers. Hat der Absender
	        

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