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Stenographischer Bericht (Rights reserved) Ausgabe 1950 (Rights reserved)

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Bibliographic data

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Monograph

Author:
Henry, J.
Title:
Sermon sur le Jubilé Centenaire de la Maison des Orphelins François prononcé le 31. Mai 1825 : dans le Temple de la Frédericstadt / par J. Henry
Publication:
Berlin: Starcke, [1825]
Language:
French
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Scope:
47 S.
Keywords:
Kinderhospiz der Französisch-reformierten Gemeinde ; Online-Publikation
Berlin:
B 954 Gesundheit. Soziales: Kinder- und Jugendheime
DDC Group:
360 Soziale Probleme, Sozialarbeit
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15295442
Collection:
Society,Population,Social Affairs,Health
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 954 Hos 6
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Rights reserved)
  • Ausgabe 1950 (Rights reserved)
  • Nr. 37, 12. Januar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 38, 26. Januar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 39, 9. Februar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 40, 2. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 41, 9. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 42, 23. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 43, 6. April 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 44, 20. April 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 45, 4. Mai 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 46, 16. Mai 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 47, 1. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 48, 15. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 49, 15. Juni 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 50, 29. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 51, 6. Juli 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 52, 20. Juli 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 53, 3. August 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 54, 4. August 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 55, 28. September 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 56, 1. Oktober 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 57, 5. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 58, 12. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 59, 12. Oktober 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 60, 19. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 61, 26. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 62, 2. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 63, 9. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 64, 16. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 65, 23. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 66, 30. November 1950, Ordentliche Sitzung, S 877+878 fehlen im Buch
  • ab hier Sach und Sprechregister

Full text

M 39. Sitzung vom 9. Februar 1950 Suhr gestellt hat, Punkt 33 der Tagesordnung, Drucksache Nr. 622, Vorlage zur Beschlußfassung über Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, ohne Aussprache dem zuständigen Ausschuß zu überweisen, und dann ein zweiter Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, daß bei der Beratung auch der Ausschuß für Personal und Verwaltung mit hinzugezogen wird. (Stadtv. Frau Krappe: In der letzten Sitzung zur Abstimmung!) — Also ein Novum in der Geschichte unserer Stadtverordnetenversammlung: In der letzten Sitzung des Rechtspolitischen Ausschusses soll dann der Ausschuß für Personal und Verwaltung hinzugezogen werden. Ich darf dazu nur folgendes erklären: Es ist jedem Ausschuß überlassen, andere Stadtverordnete und Sachverständige einzuladen, und ich bitte, diese Erklärung als Brücke zu betrachten. s Herr Stadtverordneter Dr. Ronge! Stadtv. Dr. Ronge (FDP) (z.G. O.): Meine Damen und Herren! Es liegt auf der linken Seite des Hauses insofern ein Mißverständnis vor, als wir zwei Dinge zu unterscheiden haben: Verwaltungsgerichtsbarkeit und Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist lediglich ein materielles Gesetz, das den Rechtspolitischen Ausschuß angeht. Insoweit muß dieses Gesetz vor den Rechtspolitischen Ausschuß. Wenn das Gesetz unter Dach und Fach ist, hat uns das Rechtsamt einen Stellenplan und ähnliche Geschichten vorzulegen, und da läßt sich natürlich darüber reden, daß das in gemeinschaftlicher Arbeit des Rechtspolitischen Ausschusses und des Personalausschusses erledigt werden kann. Aber ich glaube, daß es im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nötig ist, den Personalausschuß zu bemühen, sondern es genügt der Rechtspolitische Ausschuß. Vorsteher Suhr: Herr Stadtverordneter Bach! Stadtv. Bach (SPD) (z.G. O.): Meine Damen und Herren! Die außerordentlich interessanten Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Dr. Ronge haben mich nicht überzeugen können. Es gibt bei der materiellrechtlichen Frage im Zusammenhang mit den personellen Dingen außerordentlich wichtige Entscheidungen zu treffen, die nicht nur juristischer Natur sind. Ich schlage deshalb vor, daß die Überweisung gleichzeitig an den Personalausschuß erfolgt. Vorsteher Suhr: Wir haben also zunächst den Antrag aller drei Fraktionen auf Überweisung ohne Aussprache an den Rechtspolitischen Ausschuß. Der zweite Antrag, den Frau Krappe für die sozialdemokratische Fraktion gestellt hat, zu der letzten Sitzung des Rechtspolitischen Ausschusses auch den Ausschuß für Personal und Verwaltung hinzuzuziehen, ist, wenn ich recht verstanden habe, durch den Antrag des Stadtverordneten Bach ersetzt worden, die Vorlage von vornherein zur gleichzeitigen Beratung dem Rechtspolitischen Ausschuß und dem Ausschuß für Personal und Verwaltung zu überweisen. (Zuruf von der SPD: Ja!) Ich darf also feststellen, daß jetzt zwei Anträge vorliegen, von denen der sozialdemokratische Antrag auf Überweisung an beide Ausschüsse der weitergehende ist. Wir kommen daher zuerst zur Abstimmung über den sozialdemokratischen Antrag, die Drucksache 622, Vorlage zur Beschlußfassung über das Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowohl dem Rechtspolitischen Ausschuß wie dem Ausschuß für Personal und Verwaltung zu überweisen, wobei ich hinzufügen darf, daß nach der Geschäftsordnung die Federführung beim Rechtspolitischen Ausschuß liegen würde. Wer für diesen sozialdemokratischen Antrag ist, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Damit entfällt die Abstimmung über den ersten Antrag. Wir fahren nunmehr in der Tagesordnung fort. An die Reihe kommt Punkt 24, Drucksache 621: II. Beratung der Vorlage über das Gesetz über die einstweilige NichtVerzinsung hinterlegter Gelder. Berichterstatter ist Herr Stadtverordneter Dr. Ronge. (Stadtv. Dr. Ronge: Ich verzichte,auf das Wort!) — Der Berichterstatter verzichtet. Das Wort wird nicht gewünscht; wir kommen zur Abstimmung. Dabei müssen wir die ursprüngliche Magistratsvorlage, Drucksache 543, zugrunde legen. Ich möchte ausdrücklich erklären, daß es sich hier um die zweite Beratung eines Gesetzes handelt. Ich eröffne daher offiziell die Generaldebatte in zweiter Lesung und stelle fest, daß das Wort hierzu nicht gewünscht wird. Wir treten in die Einzelberatung und Einzelabstimmung ein. Das Gesetz über die einstweilige Nichtverzinsung hinterlegter Gelder liegt auf der Drucksache 543 vor. Dazu hat der Rechtspolitische Ausschuß am 23. Januar abändernde Beschlüsse gefaßt, die wir jetzt zur Abstimmung stellen müssen. Ich rufe zunächst die Präambel auf: die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen usw. .. Ich darf feststellen, daß das Haus dieser Präambel zustimmt. Ich rufe auf § 1. Dazu liegen keine Abänderungsbeschlüsse des Ausschusses und keine Abänderungsanträge vor. Wer dem § 1 zustimmt, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Er ist mit Mehrheit beschlossen. Ich rufe auf § 2. Der Rechtspolitische Ausschuß schlägt vor, diesen Paragraphen zu streichen. Wer diesem Beschluß des Rechtspolitischen Ausschusses beitreten will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Ich rufe auf § 3. Der Rechtspolitische Ausschuß schlägt vor, ihm die Bezeichnung § 2 zu geben und statt „mit dem Tage" zu setzen „am Tage nach". Wer diesem § 3, nunmehr 2, in der neuen Fassung zustimmen will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist die Mehrheit. Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung, die sich auch auf die Überschrift des Gesetzes erstreckt. Wer dem Gesetz über die einstweilige Nichtverzinsung hinterlegter Gelder so, wie es in der Vorlage des Magistrats auf Drucksache 543 formuliert wurde, unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Abänderungen gemäß Drucksache 621 seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Das Gesetz ist damit angenommen. Ich rufe nunmehr auf den Punkt 25 unserer Tagesordnung, Drucksache 630: II. Beratung der Vorlage über das Gesetz über die Änderung, des Gesetzes über die Regelung der Arbeitslosenunterstützung in Groß-Berlin (Drucksache Nr. 596). Berichterstatter ist der Herr Stadtverordnete Konitzer. Stadtv. Konitzer, Berichterstatter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß hat sich in eingehender Aussprache mit der Vorlage beschäftigt. Er bedauert außerordentlich, daß bei Schlechtwetterperioden eine verschiedene Regelung für die genannten Gruppen gilt. Zum Beispiel werden diejenigen, die öffentliche Arbeiten ausführen, mit Unterstützung bedacht, wogegen diejenigep, die bei Privatfirmen tätig sind und in der Schlechtwetterperiode nicht arbeiten können, leer ausgehen. Wir hätten es gern gesehen, daß eine Gesetzesvorlage gekommen wäre, die diese Dinge einheitlich regelt. Der Ausschuß für Arbeit konnte sich daher nicht entschließen, dieser Vorlage zuzustimmen, zumal sie nur eine sehr begrenzte Dauer hat. Es hätte uns passieren können, daß die Außerkraftsetzung eher gekommen wäre als die Inkraftsetzung am 31. März. Infolgedessen hat der Ausschuß für Arbeit diese Vorlage abgelehnt.

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