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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Geschäftsanweisung für die mit der öffentlichen Armenpflege Berlins betrauten städtischen Organe
Erschienen:
Berlin: Theinhardt, 1875
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
116, X S.
Schlagworte:
Berlin ; Fürsorge ; Dienstvorschrift ; Sozialwesen ; Online-Publikation
Berlin:
B 945 Gesundheit. Soziales: Sozialwesen
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15292966
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 945/130 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Schema für die Jahres-Berichte der Armen-Commissions-Vorsteher

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1894 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XIV. Jahrgangs, 1894.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 6A
  • Nr. 7
  • Nr. 7A
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  • Nr. 38A
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  • Nr. 40A
  • Nr. 41
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  • Nr. 43A
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  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 50A
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Volltext

542 
Ceutralblatt der Bauverwaltung. 
29. Deeeraber 1894. 
sichtspunkten über. Hatte man bisher gesucht, die natürlichen Ab- 
flufsbedingungen des Wassers vollkommen umzugestalten, so ent- 
echlofs man sich nunmehr zur Beibehaltung derselben, zur Bei 
behaltung des treppenförmigen Längenprofils, zur Beibehaltung der 
Schwellen und der periodischen Bewegung der Geschiebe und be 
schränkte die Regulirungsthätigkeit. allein auf die Umgestaltung der 
jenigen Schwellen, welche die Schiffahrt behinderten. Bei einem 
unregulirten Flusse ist die Gestalt der Schwellen eine sehr mannig 
faltige. Dieselben lassen sieh nach zwei Gruppen ordnen, von denen 
die einen im wesentlichen die Anordnung der Abb. 1 zeigt, während 
die anderen der Abb. 2 gleichen. 
Die in Abbildung 1 dargestellte Schwellenform ist die bei 
Flüssen in ihrem Urzustände vorwiegende. Sie ist der Schiffahrt 
äufserst hinderlich, da die Wassertiefe sehr gering und der Thal weg 
stark gekrümmt ist. Die Sch wellenform, wie sie die Abbildung 2 
zeigt, findet sich in der Natur nur vereinzelt, sie bietet der Schiffahrt 
kein Hindernifs, da der Thalweg gestreckt und die Wassertiefe be 
trächtlich ist. Die bei der Rhone verkommenden Schwellen, die von 
Natur die Form der Abbildung 2 zeigen, haben eine kleinste Wasser- 
tiefe von 1,50 m bis 2 m, die als die gröfste zu erreichende be 
trachtet werden 
kann, während 
die Schwellen 
der anderen 
Form bei einer 
starken Quer 
strömung zuwei 
len nur 0,40 m 
Wasserstand 
aufwiesen. 
Das bei der 
Rhone einge- 
schlagene Regu 
lirungsverfahren 
bestand nun da 
rin, alle ungün 
stigen Schwellen 
in die Form der 
günstigen da 
durch überzu 
führen, dafs man 
dem Flufsbett 
in der Umgebung 
der ungünstigen Schwellen diejenige Gestalt gab, die sich bei den 
von Natur guten Schwellen vorfand. Die hierzu ausgeführten Ar 
beiten bestehen in: 
1) Zusammenfassung des Wassers in ein einheitliches Niedrig 
wasserbett, 
2) Festlegung der Schwellen, 
3) Ausgestaltung der Schwellen. 
Die Nothwendigkeit, die gesamte Niedrigwassermenge in der 
Schiffahrtsrinne zu vereinigen, ist einleuchtend. Sie erfolgt durch 
die Abscbneidung der Nebenarme mittels einer Reihe von Sperr 
werken, auf die das Gefälle vertheilt wird, um starke örtliche Aus 
kolkungen zu vermeiden. Die Sperrwerke werden nur bis zu der 
Höhe aufgeführt, bis zu der die Zusammenfassung des Wassers im 
Interesse der Schiffahrt wüuschenswerth ist. Bei höheren Wasser- 
ständen gestatten sie die freie Ausdehnung des Wassers, wodurch die 
Stärke der Strömung und die Angriffe auf die Flufssohle verringert 
werden. 
Die Lage der Schwellen, die wie erwähnt im Thalwege mit den 
Tiefen regelmäfsig wechseln, wird dadurch festgehalten, dafs man 
durch Regulirungswerke auf die Festlegung jener Tiefen einwirkt, 
zwischen denen dann die Schwellen ebenfalls eine unveränderliche 
Lage einnehmen, das heifst, es werden dann die bei Hochwasser in 
Bewegung gerathenen Sinkstoffe immer an den nämlichen Stellen zur 
Ablagerung kommen und die Schwellen bilden. Die Form der 
Schwellen wird nicht immer die gleiche sein können, da die Höhe 
und Dauer der Anschwellungen nicht die gleiche ist und die Sink- 
stoffe in ungleichen Mengen von den Nebenflüssen zugeführt werden. 
Die Lage aber der Schwellen wird nur in engen Grenzen schwanken, 
wenn die Tiefen ihre Lage beibehalten. Die Erfahrung zeigt, dafs 
Tiefen sich leicht an den concaven Ufern der Krümmungen ausbilden 
und zwar um so kräftiger, je mehr die Gestalt der Ufer auf die Ent 
stehung der Querströmung hinwirkt. Um die Lagen der Tiefen an 
diesen Stellen unwandelbar festzulegen, genügt es, in den Concaven 
feste und steile Ufer auszubilden, wozu Parallelwerke das geeignete 
Mittel bilden. Dieselben sind zur Vermeidung von Hinterströmungen 
durch Querwerke an das Hochwasserufer anzuschliefsen. Es wird 
ferner erforderlich, an anderen Stellen, namentlich an convexen Ufern, 
die Ausbildung von Tiefen möglichst zu verhindern. Es sind daher 
Leitwerke, welche die Strömung anziehen und festhalten, ganz zu ver 
meiden und die Ufer möglichst flach zu gestalten. Für den Fall, dafs 
die flachen Ufer dem Angriffe des Wassers nicht standhalten sollten, 
sind sie durch ünterwasserbuhnen zu befestigen, die dem Ufer als 
Gerippe dienen. 
Untersucht man den Thalweg oberhalb einer guten Schwelle, so 
findet man, dafs derselbe in der Mitte der Krümmung, meist ein klein 
wenig unterhalb, dem concaven Ufer am nächsten liegt, dafs er sich 
allmählich von diesem Ufer entfernt, um in schlanker Curve auf das 
andere Ufer überzugehen. Um auf eine solche Gestaltung des Thal 
wegs hinzuwirken, wird man den in den Concaven auszuführenden 
Leitwerken eine Krümmung geben, deren Halbmesser in der Mitte 
am kleinsten ist, und dessen Höhe von der Mitte nach den Seiten hin 
abnimmt. Es wird auf diese Weise der Thal weg in der Mitte der 
Krümmung stark angezogen, unterhalb dagegen die anziehende Wir 
kung verringert. Bei hinreichend festem Boden und bei nicht zu 
starkem Gefälle werden diese Mittel ausreichen, einen guten üeber- 
gang herzuztellen und dauernd zu erhalten. Ist dagegen die Festig 
keit der Sohle gering und das Gefälle beträchtlich, so wird der Thal 
weg schmal und tief sein und sehr nahe dem concaven Ufer liegen. 
Es werden dann 
tiefliegende 
Buhnen ver 
wandt werden 
müssen, um den 
Thalweg am un 
teren Ende der 
Krümmung ge 
nügend vom Ufer 
zu entfernen, 
und dadurch 
einen günstigen 
Uebergang zu 
erzielen. Diese 
Buhnen fallen 
nach der Flufs- 
mitte hin und 
sind stromauf 
wärts gerichtet. 
Bei sehr weicher 
Flufssohle em 
pfiehlt es sieh, 
sie als Grund 
schwellen bis zum gegenüberliegenden Ufer zu verlängern. 
Eine gröfsere Zahl von Stromkarten, die dem Girardonschen Be 
richt beigefügt sind, zeigt die Anwendungsweise dieses Verfahrens 
bei der Rhone, auf der es in den Jahren 1882 — 1884 versuchs 
weise, vom Jahre 1884 an allgemein zur Verwendung gekommen ist. 
Auf der 330 km langen Flufsstrecke von Lyon zum Meere sind seit 
dem alle ungünstigen Schwellen mit bestem Erfolge in gute Schwellen 
umgebaut worden. Ausführliche Peilungszusammenstellungen zeigen 
die Umgestaltung des Flufsbettes in deutlicher Weise. Aus den ein 
gehenden Zahlenangaben sei hier nur hervorgehoben, dafs die im 
Jahre durchschnittlich zweimal unterschrittene Mindesttiefe auf der 
ganzen Flufsstrecke, die im Jahre 1878 nur 40 cm betrag und im 
Jahre 1884 auf 80 cm gestiegen war, heute 1,20 m beträgt. Die in 
den Jahren 1878 bis 1884 bei Anwendung der alten Bauweise auf 
die Rhoneregulirung verwandte Summe beträgt 32,5 Millionen Franken, 
während in den Jahren 1884—1893 nur 4,4 Millionen Franken veraus 
gabt wurden. 
Sicherlich ist, so etwa schliefst Girardon seinen Bericht, die Er 
sparnis nicht so bedeutend, wie aus obigen Zahlen hervorzugehen 
scheint, da die Werke der früheren Periode zu den späteren Ver 
besserungen beigetragen haben. Anderseits aber mufsten viele Werke 
umgebaut oder sogar beseitigt werden, wie dies bei den meisten Parallel 
werken am convexen Ufer der Fall war. Wie dem aber auch sein 
mag, soviel folgt klar aus einem Vergleiche beider Regulirungs weisen, 
dafs der Unterschied in den Ausgaben ein bedeutender ist. Man 
kann überzeugt sein, dafs dasjenige Verfahren, welches sich den 
natürlichen Abflufsgesetzen der Flüsse mit beweglicher Sohle am 
meisten anpafst, nicht nur die gröfsten Erfolge in Aussicht stellt, 
sondern auch eine bedeutende Kostenersparnifs gestattet. Arbeiten 
dieser Art erfordern ein wenig Beobachtung, viel Geduld und scharfen 
Verstand, sie verursachen aber nur mäfsige Ausgaben. 
Berlin, im November 1894. Th. Rehbock. 
Bei dem von Girardon eingeschlagenen Verfahren ist die Her 
stellung gestreckter Uebergänge von einer zur anderen Krümmung 
der wesentlichste Gesichtspunkt. Nach den einleitenden Bemerkungen 
des Verfassers könnte es scheinen, als ob die Wichtigkeit dieser Auf 
gabe bisher nicht genügend erkannt und die zu ihrer Erfüllung 
Schnitt AB. Schnitt CD. Schnitt EF, 
Abb. 1. 
Schnitt AB. Schnitt GD. Schnitt EF. 
Abb. 2.
	        

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