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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 28.1901 (Public Domain)

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Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 28.1901 (Public Domain)

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Monograph

Title:
Catalog der internationalen photographischen Ausstellung zu Berlin : veranstaltet vom photographischen Verein in der Tonhalle, Friedrichs-Strasse 112 ; im Mai und Juni 1865
Other:
Photographischer Verein (Berlin)
Publication:
Berlin: Weyl, 1865
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Scope:
IV, 92 S.
Keywords:
Internationale Photographische Ausstellung 1865
Berlin:
B 865 Wirtschaft. Finanzen: Messen. Ausstellungen. Veranstaltungen
DDC Group:
700 Künste, Bildende Kunst allgemein
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14456910
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 865 IPA 1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Landschaften

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 28.1901 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 1901
  • No. 1, 3. Januar 1901
  • No. 2, 10. Januar 1901
  • No. 3, 17. Januar 1901
  • No. 4, 24. Januar 1901
  • No. 5, 31. Januar 1901
  • No. 6, 7. Februar 1901
  • No. 7, 14. Februar 1901
  • No. 8, 21. Februar 1901
  • No. 9, 28. Februar 1901
  • No. 10, 7. März 1901
  • No. 11, 14. März 1901
  • No. 12, 21. März 1901
  • No. 13, 22. März 1901
  • No. 14, 28. März 1901
  • No. 15, 3. April 1901
  • No. 16, 18. April 1901
  • No. 17, 25. April 1901
  • No. 18, 2. Mai 1901
  • No. 19, 9. Mai 1901
  • No. 20, 23. Mai 1901
  • No. 21, 6. Juni 1901
  • No. 22, 13. Juni 1901
  • No. 23, 20. Juni 1901
  • No. 24, 27. Juni 1901
  • No. 25, 5. September 1901
  • No. 26, 12. September 1901
  • No. 27, 19. September 1901
  • No. 28, 26. September 1901
  • No. 29, 3. Oktober 1901
  • No. 30, 10. Oktober 1901
  • No. 31, 17. Oktober 1901
  • No. 32, 24. Oktober 1901
  • No. 33, 31. Oktober 1901
  • No. 34, 7. November 1901
  • No. 35, 14. November 1901
  • No. 36, 28. November 1901
  • No. 37, 5. Dezember 1901
  • No. 38, 19. Dezember 1901

Full text

Jahren bis zum heutigen Tage als Mitglied angehört haben, zum 
Stadtschulrath der Haupt- und Residenzstadt Berlin gewählt worden 
sind, und diese Wahl die staatliche Bestätigung gefunden hat, habe 
ich Sie heute in Ihr neues Amt einzuführen und zu verpflichten. 
Sic haben bereits bei dem Eintritt in das öffentliche Schulamt den 
Beamteneid geleistet; ich darf daher von einer Vereidigung Abstand 
nehmen »nd kaun Sie unter Hinweis ans den früher geleisteten Eid - 
was hiermit geschieht — durch Handschlag an Eides statt in Eid und 
Pflicht nehmen. 
Ich händige Ihnen aus die von der Stadtverordnetenversammlung 
ausgefertigte Bestallung und die Benachrichtigung von der staatlichen 
Bestätigung. 
Mein hochverehrter Herr Kollege! Groß und schwer sind die 
Pflichten, die Sie in diesem Augenblick ans sich nehmen, groß und 
schwer nach ihrem äußeren Umfange wie nach ihrer innerlichen Ver 
tiefung. Von Ihrer Thätigkeit wird zum großen Theil in Zukunft 
abhängen das Wohl und Wehe der Kinder dieser Stadt, das Wohl 
und Wehe der heranwachsenden Jugend. Groß aber ist auch das 
Vertrauen, daß Ihnen die städtischen Behörden und insbesondere auch 
der Magistrat entgegenbringen! Wir alle kennen Ihre Thatkraft, 
Ihre Irische, Ihre Arbeitsfähigkeit, Ihr liebenswürdiges und ent 
gegenkommendes, gewinnendes Wesen. Wir hoffen, daß es Ihnen 
möglich sein wird, die großen Aufgaben, die Sie auf sich nehmen, 
voll z» erfüllen. Es werden nicht ausbleiben Mißverständnisse, Ent- 
tänschnngen, ja selbst Anfeindungen, wie sie nicht Halt gemacht haben 
auch vor dein hochverdienten Manne, der vor Ihnen nahezu ein 
Menschcnalter den Platz eingenommen hat, den Sie nunmehr ein 
nehmen sollen. Wir hoffen aber, es wird Ihnen möglich sein, Alles 
das zu überwinden durch die Liebe, die Alles überwindet, die Liebe 
zu Ihrem Amte, die Liebe zu der Jugend, die Liebe zu unserem 
Gemeinwesen. Möge Ihre Amtsführung für Sie eine unversiegbare 
Quelle der inneren Genugthuung, für das Gemeinwesen eine Quelle 
des Segens sein! 
(Bravo!) 
Ich heiße Sie als ein neues Mitglied und doch als einen alten Freund, 
als einen bewährten Mitarbeiter im Magistrat willkommen. 
(Lebhafter Beifall) 
Borsteher Dr. Langerhans: Herr Stadtschulrath Dr. Gersten- 
berg! Wohl hat der Herr Oberbürgermeister Recht, wenn er Ihnen 
sagt: Sie werden ein schweres und verantwortungsvolles Amt über 
nehmen. Aber, Herr Stadtschulrath, Sie bekommen eines der schönsten 
Aemter, die man sich denken kann. Denken Sie nur, daß Sie Ihre 
ganze Zeit als Mann der Schule gewidmet haben, und daß Sie jetzt 
im Stande sind, alle die Gedanken, alle die Traume und Ideale, die Sie 
sich vorgesetzt haben, mehr oder weniger zur Verwirklichung zu bringen. 
Darum glaube ich, Sie werden mit Vertrauen, mit Fleiß und mit 
Frische Ihr Amt übernehmen. Wir Alle, die wir Sie gewählt haben, 
hoffen von Ihrer Frische und Arbeitsfreudigkeit, daß Sie der Ge 
meinde in vieler Beziehung von großem Nutzen sein werden. Wohl 
verlieren wir Stadtverordnete Sie ungern aus unserer Mitte; 
(sehr richtig!) 
Sie haben uns oft mit Rath und That ein gutes Beispiel gegeben. 
Aber wir müssen uns doch sagen: wenn Sie die Stelle ausfüllen, 
zu der Sie von uns gewählt worden sind — und wir haben das 
Vertrauen, daß Sie sie ausfüllen werden, — dann ist der Verlust 
durch den Gewinn, den die Stadt von Ihnen haben wird, bei Weitem 
übertroffen. 
(Bravo!) 
Darum, Herr Stadtschulrath Dr. Gerstenberg, heiße auch ich Sie 
herzlich willkommen. 
(Lebhafter Beifall.) 
Wir fahren jetzt in unserer vorhin unterbrochenen Berathung fort. 
Stadtverordneter Rast: Meine Herren, einerseits durch die 
Singerschen Anträge und andererseits auch durch die Ausführungen 
des Herrn Vorredners sehe ich mich veranlaßt, zur vorliegenden 
Frage noch einige Ausführungen zu machen. Es kann durchaus 
nicht meine Absicht sein, die Rechtliche Frage, die der Herr Vorredner 
angeschnitten hat, zu beleuchten; ich überlasse das vielmehr den juristi 
schen Herren Kollegen, andererseits wird vielleicht der Herr Magistrats- 
Vertreter Veranlassung nehmen, diese Frage noch näher zu erläutern. 
Ich will nur ganz kurz diese Frage von der praktischen Seite betrachten. 
Nach meiner Auffassung wird diese ganze Sache, wie schon die 
Petitionen beweisen, bei Weiten: überschätzt, 'wenigstens mit Bezug auf den 
finanziellen Nachtheil seitens der Konsumenten. Gestatten Sie mir, 
Ihnen zuerst einmal vorzuführen, wie viele Konsumenten wir über 
haupt haben! Es handelt sich im Ganzen um 92 176 Konsumenten; 
davon waren 55 667 nur Lenchtgasabnehmcr, 23 222 Abnehmer von 
Leucht- und Kochgas, 2 722 mit Leucht-, Industrie- und Kochgas und 
10 565 Konsumenten von Koch- oder gewerblichem Gas. Wenn wir 
dies in Zahlen umsetzen, so will ich Ihnen nur die Vortheile und 
Nachtheile vorführen, die durch die Aenderung des Gaspreises bei 
12 ,j entstehen. Es würde ein Vortheil entstehen von 1882 921 JC 
für die Abnehmer nur von Leuchtgas; ein Vortheil von 902 872 M 
für die zweite Gruppe und ein Nachtheil von 260452 Ji für diese 
selbe Gruppe, sodaß also noch ein Vortheil von 650 000 M bleiben 
würde. Es würde demnach im Ganzen ein Nachtheil von 120 599 Jt 
bleiben gegenüber einem gesummten Vortheil von 2 700 000 M. 
Wir haben nun zu prüfen: auf wen würde diese Mehrzahlnng 
von 120000 M fallen? Wir geben unumwunden zu, daß Einzelne 
ganz gewiß einen Nachtheil haben werden. Wenn Sie aber eine 
derartige Reform anstreben, so ist es doch durchaus unmöglich, für 
jeden Einzelnen einen Vortheil herauszurechuen, ohne andererseits eine 
Mehrbelastung eintreten zu lassen. 
Wenn nun der Herr Vorredner sagte, es könnte, weitn wir diesen 
Vertrag annehmen, für die Stadt ein Schaden von 6 Millionen Mark 
entstehen, so ist mir das ganz unverständlich. Der gestimmte Ueberschnß 
beträgt zirka 6 Millionen Mark; ich möchte also wohl wissen, woher 
ein Nachtheil von 6 Millionen Mark herkommen sollte, wenn wir diesen 
Vertrag annehmen. Der etwaige Ausfall Wird, wie ich Ihnen bereits 
mittheilte, zirka 2 1 / 2 Millionen betragen. Das Eine aber ist sicher, und 
zwar, daß wir bei" einem Preis von 10 .j die Einkommensteuer um 
20 pEl. erhöhen müßten. 
Wir haben also zu prüfen, auf wen eigentlich diese Mehrbelastung 
fallen würde. Zum Theil sind es Kochgasabnehmer, andererseits 
Jndnstriegasabnehmer. Um zunächst von letzteren zu sprechen, so ist 
iher noch nicht betont worden, daß im Laufe der letzten Jahre der 
Betrieb der Motoren neuerer Konstruktion mit Gas sich verbilligt hat 
pro Pferdekraft und Stunde von 750 Liter Verbrauch auf zirka 
500 Liter; ja in allerneuester Zeit werden sogar 450 Liter garanlirt. 
Das ist also eine Ersparniß von 30 bis 40 pEt. Diese Verbilligung 
kommt also ausschließlich den Jndnstriegasabnehmern zu Gute. 
Komme ich nun auf die Abnehmer nur von Kochgas, so wird 
immer behauptet, wir vertheilen! gerade den Kochgasabnehmeru das 
Gas, indem wir den Preis von 10 auf 12'/, ^ erhöhen. Sie ver 
gessen dabei nur, daß eine große Anzahl von denen — wenn ich z. B. 
von Plättereien u. s. w. spreche —, welche ausschließlich Plätt- 
gas verbrauchen, sich nachher veranlaßt sehen werden, auch 
Leuchtgas zu verbrauchen; also was wir im Ausschuß und auch in 
der Gasdeputation seit Jahren behauptet haben, wird eintreten. 
Diejenigen also, die heute thatsächlich Plättgas verbrauchen und noch 
keine Leuchtgasanlage haben, werden sich veranlaßt sehen, in Zukunft 
ebenfalls Leuchtgas zu verbrauchen. Andererseits werden diejenigen, 
die Plättgas und Leuchtgas verbrauchen, am Leuchtgas mindestens 
das ersparen, was sie für Plättgas mehr zahlen. 
Nun wird gesagt: die Gewerbetreibenden haben dadurch einen 
großen Nachtheil; denn sie müßten das Gas, das eigentlich nur mit 
10 ^ bezahlt werden soll, mit 16 ^ bezahlen. Ganz abgesehen nun 
davon, daß es sehr schwer sein dürfte, eine Grenze hierfür festzustellen, 
so kommen wir denselben ja doch sehr entgegen, indem sie jetzt nicht 
mehr 16 ,j, sondern nur 12'/, bezahlen sollen. Ich entsinne mich 
genau, daß Herr Kollege Singer im vorige» Jahre im Ausschuß den 
Antrag stellte, das Leuchtgas nur auf 14 ^ zu ermäßigen. Also 
Herr Singer ging im Ausschuß durchaus nicht immer so weit. wie 
wir gingen; denn wir nahmen Alle den Standpunkt ein, wenigstens 
die Mehrheit des Ausschusses, den Gaspreis schon damals auf 12 „j 
zu ermäßigen, während Herr Singer durchaus dafür war — Sie 
brauchen nur die stenographischen Berichte nachzulesen, — das Koch- 
mtb Motorengas ans 10 das Leuchtgas auf 14 festzusetzen. 
Wir kommen also den Gewerbetreibenden viel weiter entgegen, indem 
wir das Leuchtgas nicht nur auf 14 sondern aus 12 ermäßigen 
wollen. 
Wenn wir nun, nachdem wir wiederholte Beschlüsse gefaßt 
haben, einen Einheitspreis von 12 ^ einzuführen, jetzt nicht auf den 
Magistratsantrag eingingen, so würde das doch ein großer Nachtheil 
feitt. Was entstünde denn, wenn Sic heute diese Vorlage iblehnten? 
Dann würde der Magistrat bei seinem früheren Beschluß stehen bleiben, 
das heißt, das Leuchtgas würde mit 16 ..j und das übrige Gas mit 
10 ,.j bezahlt werden müssen, was dem Magistrat, glaube ich, garnicht 
unangenehm wäre. Wenn es nun richtig ist — und das kann kaum 
bestritten werden —, daß der Herstellungspreis des Gases für uns 
selbst fast 10 ^ beträgt — jedenfalls zwischen 9 und 10 „j —, so 
begehen wir ja den Lenchtgasabnehmern gegenüber eilte viel größere 
Ungerechtigkeit als denen gegenüber, die bisher 10 ^ bezahlt haben. 
Unsere Nachbarstadt Charlottenburg hat seit Jahren den Einheitspreis 
von 13 4, und die Konsumenten sind damit zufrieden. 
Wie mitunter Petitionen zu Stande kommen, das brauche ich 
Ihnen nicht zu sagen. Eine der heute uns zugegangenen Petitionen 
geht sogar so weit, daß sie das Leuchtgas für gewerbliche Zwecke, 
z. B. für Ladenbesitzer, auch auf 10 ^ ermäßigt sehen will; die Petenten 
sagen: es könnten ja dann auch doppelte Leitungen für die Läden it. s. w., 
doppelte Gasmesser hergestellt werden. Der Wirrwarr, würden 
wir dieser Petition Folge leisten, wäre ein noch größerer, wie er jetzt 
schon besteht. Auch in einer Bezirksversammluug vor dem Potsdamer 
Thor ist die Frage vor wenigen Tagen besprochen worden; da werden 
große Berichte über „Gaswucher" in einer Zeitung gebracht, und es ist in 
dem Verein darüber verhandelt worden unter der zahlreichen Zuhörer-
	        

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