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Repertorium des Bau-Rechts und der Bau-Polizei für den Preussischen Staat sowohl im Allgemeinen, als im Besonderen für die Haupt- und Residenz-Stadt Berlin / Doehl, C. (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Repertorium des Bau-Rechts und der Bau-Polizei für den Preussischen Staat sowohl im Allgemeinen, als im Besonderen für die Haupt- und Residenz-Stadt Berlin / Doehl, C. (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Doehl, C.
Titel:
Repertorium des Bau-Rechts und der Bau-Polizei für den Preussischen Staat sowohl im Allgemeinen, als im Besonderen für die Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : nach amtlichen Quellen und den gegenwärtig bei dem königlichen Polizei-Präsidium zu Berlin massgebenden Ansichten und Grundsätzen, bearbeitet und dargestellt / von C. Doehl
Erschienen:
Berlin: Thiele, 1867
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
516 S.
Schlagworte:
Preußen ; Geschichte 1866 ; Baurecht ; Baurecht ; Online-Publikation
Berlin:
B 807 Recht. Justiz: Einzelne Rechtsgebiete
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13776001
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 807 Bau 77
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
U.

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Bestimmungen über die Beköstigung in den Irren-Anstalten der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorbemerkung
  • A. für den I. und II. Tisch
  • Verzeichnis der Speisen, deren Bestandteile und Menge
  • B. für den III. Tisch
  • Verzeichnis der Speisen, deren Bestandteile und Mengen
  • Farbkarte

Volltext

die Verschreibung von Speisen zu letzterem Zweck, die 
als Nebenkost bezeichnet werden sollen, erfolgt seitens der 
Assistenz-Arzte unter Mitzeichnung der Ober-Arzte, mittelst 
besonderen Formulars. Die Entgegennahme der Speisen 
ist wie bei den Verordnungen der Zukost zu bewirken. 
Diese Verschreibungen der Nebenkost sind vom Ober— 
Inspektor (Dekonomie-Inspektor) täglich bei der Morgen— 
rücksprache dem Direktor vorzulegen und demnächst als 
Belege für die gesondert zu buchende Verausgabung zu 
sammeln. 
13. Die Verabreichung der Beköstigung geschieht zu der im 84 
der Tagesordnung festgesetzten Zeit. 
Brot, Butter, Semmel, ist im Winter morgens um 
z! /z Uhr, im Sommer morgens um 6 Uhr zu empfangen. 
Die Speisen der Zukost kommen zur Ausgabe: 
als Frühstück um 9 Uhr, als Mittag um 12 Uhr, 
als Vesper um2 Uhr, als Abendbrot um6 Uhr. 
14. Die Berechnung der zu verwendenden bezw. auszugebenden 
Nahrungsmittel und Zutaten erfolgt nach Maßgabe der 
nachstehenden Zusammenstellungen. Dieselben geben für die 
einzelnen Speisen die Grenzen an, welche nicht überschritten 
werden dürfen. Dagegen ist der Direktor befugt, zur An— 
stellung von Versuchen die Gewichtsmenge der Bestandteile 
einzelner Speisen zu ändern oder auch Gerichte, die nicht 
in der Zusammenstellung aufgeführt sind, bereiten zu lassen, 
soweit dadurch nicht bedeutendere Kosten eutstehen. Vor 
endgültiger Abänderung dieser Bestimmungen dagegen ist 
die Zustimmung der Deputation einzuholen, die sich über— 
haupt eine jederzeitige Abänderung der Speiseordnung 
vorbehält. 
15. Jede Nebenbereitung von Speisen (außer der Küche) ist ver— 
boten. — Eine Ausnahme macht das Kochen des Kaffees 
für die Nachtwachen in den Krankenhäusern, sowie die Be— 
ceitung von Tee daselbst. 
16. Die Speisen-Bexechnungsbogen dienen als Haupt-Belege 
zum DOekonomie-Manual und sind deshalb vom Direktor 
und Ober-Inspektor (Dekonomie-Inspektor) zu vollziehen.
	        

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