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Geschichte der Dorotheenstädtischen Realschule während der ersten fünfundzwanzig Jahre ihres Bestehens / Kleiber, Ludwig (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Author:
Kleiber, Ludwig
Title:
Geschichte der Dorotheenstädtischen Realschule während der ersten fünfundzwanzig Jahre ihres Bestehens / von L. Kleiber
Publication:
Berlin: Lange, 1862
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Scope:
64 S.
Keywords:
Geschichte 1836-1861 ; Dorotheenstädtische Schule ; Online-Publikation
Berlin:
B 607 Schulwesen: Einzelne Schulen
DDC Group:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12717592
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 607 Dor 7
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Education, School, Science, Research

Description

Title:
§ 3. Lehrverfassung und Lehrpläne
Collection:
Education, School, Science, Research

Contents

Table of contents

  • Geschichte der Dorotheenstädtischen Realschule während der ersten fünfundzwanzig Jahre ihres Bestehens / Kleiber, Ludwig (Public Domain)
  • Title page
  • Dedication
  • § 1. Die Entwicklung des preussischen Realschulwesens im Allgemeinen
  • § 2. Die Organisation der Dorotheenstädtischen Realschule in ihrer allmählichen Entwicklung
  • § 3. Lehrverfassung und Lehrpläne
  • § 4. Berechtigungen
  • § 5. Schulfeierlichkeiten
  • § 6. Lehrer
  • § 7. Schüler
  • § 8. Das Schullocal
  • Nachtrag
  • Corrigenda
  • Imprint

Full text

43 rienten-Prüfung zu vereinfacbell, und ZII erfol~reichel' Behandlung des Unterrichts-Pensums der ersten Klasse freieren Raum zu gewinnen, ein Theil der auf der Realschule zu lösenden Ge- sammtaufgabe schon beim Uebergang nach Prima als erleeligt nachgewiesen werde. Dies gilt namentlich a) von der topischen und politischen Geographie, b) von der Naturbeschreibung, c) von dem grammatischen Pensum im Lateinischen. 1) 5. Der neue Lehrplan legt auf den Zeichenunterricht ein grösseres Gewicht, und räuml eiernseIben in Prima wöchentlich drei Stunden ein, während er früher nur zwei Stunden in An- spruch nahm. Diese dritte Stunde, welche eiern Zeichenunterricht zugelegt worden ist, ist dem lateinischen Unterricht abgenommen. 6. Der neue Lehrplan setzt für die Naturwissenschaften in I und II je 6, in den unteren Klassen je 2 Stunden an, während der bisherige Lehrplan in 1V 2, in III 4, in Il 5 und in I G wöchentliche Stunden in Anspruch nahm. 2) § 4. Berechtigungen. Berechtigungen konnten den höheren Biirgerschulen erst danll ertheilt werden, als ihnen durch die Instruction vorn 8. März 18::12 fiir die an den Real- und höheren Bürgerschulen anzu- ordnenden Entlassungs - Prüfunge'n ein bestimmtes Ziel gesteckt war. In §. 1. dieser Instruction heigst es: "Der Zweck dieser Priifungen ist a) denjenigen .Iiinglingen, welche den Unterricht in einer vollständigen höheren Biirger - und Realschule genossen haben lind mit genügenden Kenntnissen aus denselben entlassen werden können, die bisher an den Besuch der oberen Klassen der Gymnasien geknüpfte Berechtigung l.Um Eintritt in den ei nj äh I' i gen fr e i- willigen l\lilitairdienst, in das Post-, Forst- und Baufach und in elie Bl1reau's cl e I' Pro v i n z ia I - Beh ö I' den zu zu sich ern etc. nissen. weil dcn Naturwissenschaften in dem ncncn Lehrplan nur 2 Lehr~tunden in Tertia pingeränmt worden ~ind. wibrend der Frühere Lebrplan dcnselben in dieser Klasse die doppelte Anr.ahl von Lcbrstnnden einräumte. Hiehei muss hemerkt werden. llas~ selten ein Schtiler nach Ahsolvirung der Tcrtia die Anstalt verlässt; denn da er nnr noch ein halbes .Jahr zn warteu hraucht, um die Berechtignng 7.lIm Eintritt il1 den einjährigen MiJitair-~ienst zn erlangen, so ziellt er es vor, nach dM Ver- set.zung in die Secunda noch ein halbes Jahr auf der Schule zn bleiben. 1) cf Untl.rrichtsordnung § 6. S. 4. Es wird demnach das la,teiuisehc Scriptnm im Abiturienten-Examen nicht mehr \'Cr- langt, und die Zahl der LehrstltDden, welche dem Lateinischen in Prima eingeräumt werden, ist auf drei reducirt worden. Es drängt sich dabei die Frage auf, oh es zur Concentrirung des Unterrichts nicht zweckmässiger wäre, das Latein IlUS der Prima ganz wegzulassen nnd von den drei lateinischen Stundcn eine dem Französischen. zwei dem Englischen r.uznlegeu, Denn es kann Nicmanden entgehen, dass das den Realschulen crstcr Ordnung gesteckte Ziel selbst bei einem neunjährigen Cursus ~chwerer zu erreichen ist, als das deu Gymnasien gesteckte, weil dit· Gymnasien in dcn alten Sprachcn einen natilr- lichen Concentrationspunkt haben, während die Realschulen durch das Studium der ueucn Sprach tm neben dem Lateinischen rlie Scblller hinlänglich in Anspruch nehmen und dnrch die Masse encyclopaedisehen Wissens. das durch den naturwissen· schaftlichen Unterricht gewonnen werden soll. das Interesse ihrer Schliier mr'hr zersplittern. 2) Bei der Festsetzung der angegebenen Stundenzahl im alten Lehrplan war darauf Rücksicht genommen worden. dass in IV. blos Naturbeschreihung (2 SI,.) in 1lI. Naturhe. chrr,ihung (2 St.) und Physik (2· St.) in 11. Naturbeschreibung (1 St.) Physik (2 St.) nnd Ohemie (2 st.) in I, Naturheschreibung (1 St.) Physik (2 St.) und Chemie (3 St., von deuen zwei dem r.igentlichen Unterricht, eine den Lahoratoriums-Arbeiten gewidmet, ist) gelehrt wurde. In dem neuen Lehrplan haben Prima und Qnarta elit'selhc Stnndenzahl. wie früher. Secltlldll hat pine Stunrlc mehr. Tertia. aher 2 Stunden weniger.

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