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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Friedländer, Julius
Sallet, Alfred von
Titel:
Das Königliche Münzkabinet : Geschichte und Übersicht der Sammlung nebst erklärender Beschreibung der auf Schautischen ausgelegten Auswahl / von Julius Friedlaender und Alfred von Sallet
Ausgabe:
2., verm. Aufl.
Erschienen:
Berlin: Weidmann, 1877
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
336, 33 Seiten, [9 Blatt]
Schlagworte:
Münzkabinett Berlin ; Münzkabinett ; Katalog ; Online-Publikation
Berlin:
B 574 Museen. Archive: Einzelne Museen
Dewey-Dezimalklassifikation:
060 Organisationen, Museumswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12781131
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 574 Münz 14 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Die ausgelegten Münzen

Kapitel

Titel:
F. Römische Münzen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1930 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1930, Teil II-VIII
  • 4. Januar 1930
  • 11. Januar 1930
  • 18. Januar 1930
  • 25. Januar 1930
  • 1. Februar 1930
  • 8. Februar 1930
  • 15. Februar 1930
  • 22. Februar 1930
  • 1. März 1930
  • 8. März 1930
  • 15. März 1930
  • 22. März 1930
  • 29. März 1930
  • 5. April 1930
  • 12. April 1930
  • 19. April 1930
  • 26. April 1930
  • 3. Mai 1930
  • 10. Mai 1930
  • 17. Mai 1930
  • 20. Mai 1930
  • 24. Mai 1930
  • 31. Mai 1930
  • 7. Juni 1930
  • 14. Juni 1930
  • 21. Juni 1930
  • 28. Juni 1930
  • 5. Juli 1930
  • 12. Juli 1930
  • 19. Juli 1930
  • 26. Juli 1930
  • 2. August 1930
  • 9. August 1930
  • 16. August 1930
  • 23. August 1930
  • 30. August 1930
  • 6. September 1930
  • 13. September 1930
  • 20. September 1930
  • 27. September 1930
  • 4. Oktober 1930
  • 11. Oktober 1930
  • 18. Oktober 1930
  • 25. Oktober 1930
  • 1. November 1930
  • 8. November 1930
  • 12. November 1930
  • 15. November 1930
  • 22. November 1930
  • 29. November 1930
  • 6. Dezember 1930
  • 13. Dezember 1930
  • 20. Dezember 1930
  • 27. Dezember 1930

Volltext

Dienstblatt SR - Ausgegeben 
Teil N-VIN. S: 12.1000; 
311—318 
Teil II: Arbeit und Gewerbe. — Teil III: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke. — Teil IV: Hochbau, Tiefbau, 
Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät. — Teil V: Siedlung, Wohnung, Verkehr. — Teil VI: Ernährung. — Teil VII: 
Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen, Leibesübungen. — Teil VIII: Schule, Kunst, Bildung, 
Teil Il. 
Sozialpolitische Bedingungen 28.11.80 ‘' Der Regierungspräsident Köln, den 18. Sept. 1930. 
311_| „ei den Arbeitsbeschaffungs- 1. K. 2225/80. 
maßnahmen (ausreichende Lieferfristen). Betr.: Sozialpolitische Bedingungen bei den Arbeits- 
beschaffungsmaßnahmen. 
— Gesch.-Z. H. u. G. II. Fernruf: Magistrat 2292. — Zum Erlaß vom 2. d. M. Nr. IIIc 6634 U 1. 
. . Bei Gelegenheit der gemäß den Erlassen vom 
; Nachstehenden Erlaß des Herrn Reichsarbeits- 30. 7. 30 — IITc 5848 D —, 2.9.30 — III c 6634 U 17. — 
ministers vom 5. November 1930 geben wir zur gefl. durch meinen Sachbearbeiter und die Gewerberäte vor- 
Beachtung bekannt: genommenen Nachprüfungen über die Beachtung der im 
Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 22. 7. d. J. 
Der Reichsarbeitsminister. Berlin NW 40, 5. Nov. 30. din Nr. 8702/50 geführten. Sozjalpol tirchen 
edingungen bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 
IVa 11715/30. Scharnhorststr. 35. zn On den Industrien, denen Aufträge aus dm 
8 . __ Arbeitsbeschaffungsprogramm zugeteilt worden sin 
IV ra er abe a Atbeiteeber. mehrfach der Wunsch nach längeren Lieferfristen ge- 
und Arbeitnehmerkreisen aufmerksam gemacht, daß äußert worden. Dabei wurde insbesondere darauf hin- 
öffentliche Beschaffungsstellen bei der Vergebung von #°wiesen, daß Inlandsaufträge nur in ganz geringem 
Aufträgen vielfach zu kurze Lieferfristen stellten und UYmfange vorlägen und hereingeholt werden könnten, 
bei Ausschreibungen die Angebote mit der kürzesten und daß der Auftragsbestand oft bis zu 75% und in 
Lieferzeit bevorzugten. Ich hatte gebeten, bei den Be- Einzelfällen noch darüber hinaus aus Auslandsaufträgen 
schaffungsstellen darauf hinzuwirken daß sie bei ihren bestehe. Diese seien häufig an sehr kurze Lieferfristen 
Bestellungen die Lieferfristen so bemessen. daß die gebunden, die durch das Heranbringen an festliegende 
Aufträge ohne Überstundenarbeit ausgeführt werden Schiffsabgänge noch verkürzt würden. Auch unter- 
könnten. Desgleichen habe ich in meinem Erlaß bei a liege die rechtzeitige Fertigstellung oft hohen Kon- 
c und d: vom 21. Juni 1930 — IVa 6714 /30, bei b: vom Yentionalstrafen, die den zu erwartenden Gewinn zum 
22. Juli 1930 — IVa 8702/30 —, in dem ich die sozial- 1eil aufzehrten. Außerdem bestehe die Gefahr, daß die 
politischen Bedingungen für die Arbeitsbeschaffungs- Auslandsaufträge bei Nichteinhalten der Lieferfristen 
maßnahmen der Reichsregierung mitgeteilt habe, darauf Y°!loren gingen; es müsse ihnen daher hinsichtlich 
aufmerksam gemacht, daß die Lieferfristen so gestellt ihrer Fertigstellung der Vorzug eingeräumt werden. 
werden müßten, daß Überstunden nicht erforderlich Die von der Industrie vorgetragene Anregung er- 
seien. Der Herr Preußische Minister für Handel und Scheint mir im Hinblick auf den Zweck der Arbeits- 
Gewerbe hat mir nunmehr den anliegenden Bericht des beschaffungsmaßnahmen beachtenswert. Durch KGe- 
Herrn Regierungspräsidenten in Köln zugehen lassen, in Währung längerer Herstellungsfristen für die Aufträge 
dem auf Grund von Vorkommnissen aus der letzten Zeit aus dem Arbeitsbeschaffungsprogramm wird es der In- 
ebenfalls auf die Notwendigkeit ausreichender Liefer- dustrie ermöglicht, diese Aufträge besser, als dies bis- 
fristen hingewiesen wird. Die Ausführungen des Herrn her geschehen konnte, als Ausgleichsarbeit ein- 
Regierungspräsidenten erscheinen mir sehr beachtlich. zuschieben, wodurch ein stetiger und gleichmäßiger 
Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie die Beschaf- Beschäftigungsgrad erreicht werden würde, der 
fungsstellen Ihres Geschäftsbereichs erneut auf die Not- Wiederum eine Beruhigung der Arbeiterschaft und Er- 
wendigkeit hinwiesen, bei der Vergebung der Aufträge leichterung des Arbeitsmarktes zur Folge haben 
ausreichende Lieferfristen zu stellen. würde, 
In Vertretung: 
In Vertretung: gez. Bier. 
Dr. Geib. An den Herrn Minister für Handel und Gewerbe 
in Berlin W 9. 
Teil IV. 
Begnadigungsrecht bei 2x] % März 1924 — B.P.gen.3 — zu führenden Straf- 
312 polizeilichen Strefverfügungen tn liste bereits bestraft ist oder nicht. 
"Gesch.-Z. B.P. Zen. IL FF f: Magistrat 4361. — Der Oberbürgermeister. 
Nach dem Ministerialerlaß vom 1. Oktober 19380 Städtische Baupolizel: 
ra 8.873) ist dem. en An die Baupolizeiämter. 
verfügungen übertragen worden. = 
Die Begnadigung kann bestehen in einem gänzlichen 
Erlaß der verhängten Strafe, in einer Ermäßigung "3138 Verwendung 25.11.30 
dieser Strafe und endlich in der Gewährung einer Be- du joni " 3j 
enadigung unter Zubilli . Be Frist von Pionierzement. 
Auf letztere Möglichkeit wird besonders aufmerksam — Gesch.-Z, Tief IV. Fernruf: Magistrat 2111. — 
gemacht, da die Tegmadigung unter Zubilligung einer Der seit längerer Zeit vom Norddeutschen Zement- 
EUREN DD x“. en, insbesondere bei verband auf den Markt gebrachte Portlandzement 
. ber tretungen, 7 Frage komm en wird. Marke „Pionier“ wird unserer Tiefbaudeputation zurzeit 
pP ‚Ich bitte, in dem auf ein Gesuch um Erlaß einer zum Preise von rd. 359 RM für 10 t frei Bahnhof 
olizeistrafe zu erstattenden Bericht anzugeben, ob der Berlin geliefert. Der übliche Portland-Markenzement 
Antragsteller nach der gemäß Verfügung vom kostet rd. 65 RM mehr.
	        

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