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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Riegel, Herman
Titel:
Cornelius, der Meister der deutschen Malerei / von Hermann Riegel
Erschienen:
Hannover: Rümpler, 1866
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
XII, 436 S.
Schlagworte:
Peter von Cornelius ; Online-Publikation
Berlin:
B 395 Bildende Kunst: Berliner Künstler
Dewey-Dezimalklassifikation:
700 Künste, Bildende Kunst allgemein
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12201034
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berlinerinnen, Berliner
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 395 Cor 5
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Fünfter Abschnitt. Die klassische Epoche, etwa von 1842 bis jetzt

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1987 (Public Domain)
  • Nr. 1, 14. Januar 1987
  • Nr. 2, 19. Januar 1987
  • Nr. 3, 23. Januar 1987
  • Nr. 4, 20. Februar 1987
  • Nr. 5, 6. März 1987
  • Nr. 6, 13. März 1987
  • Nr. 7, 26. März 1987
  • Nr. 8, 27. März 1987
  • Nr. 9, 28. April 1987
  • Nr. 10, 11. Mai 1987
  • Nr. 11, 15. Mai 1987
  • Nr. 12, 2. Juni 1987
  • Nr. 13, 23. Juni 1987
  • Nr. 14, 30. Juli 1987
  • Nr. 15, 11. September 1987
  • Nr. 16, 23. September 1987
  • Nr. 17, 30. September 1987
  • Nr. 18, 28. Oktober 1987
  • Nr. 19, 11. Dezember 1987
  • Nr. 20, 23. Dezember 1987
  • Nr. 21, 30. Dezember 1987

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil | — Inneres, Finanzen, 
Justiz, Wirtschaft 
z 
1 blolher 
| Berlin 
Nr. 11 AR 
Berlin; den 15. Mai 1987 
BERLIN 
anal, 
13. 04. 1987 Verwaltungsvorschriften über die Ordnung der Verwaltungsschule Berlin ......... 
10. 04. 1987 Rundschreiben über die Bekanntgabe von Tarifverträgen ..... 
83 
84 
Der Senator für Inneres 
$2-— Organe 
Organe der Verwaltungsschule sind: 
1. der Schulvorstand ($ 3) und 
2. der Direktor ($ 4). 
$ 3 — Schulvorstand’ 
(1) Der Schulvorstand leitet und vertritt die Verwaltungsschule. 
Er beschließt die Lehrpläne; diese bedürfen der Bestätigung des 
Senators für Inneres. Er kann Befugnisse auf den Direktor ($ 4) 
sowie Vertretungsbefugnisse auf eines oder mehrere seiner Mit- 
glieder übertragen. Die Mitglieder des Schulvorstandes sind be- 
rechtigt, an den Lehr- und sonstigen Veranstaltungen der Verwal- 
tungsschule teilzunehmen. 
An die Mitglieder des Senats ABI. S. 646 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses - 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die Körperschaften, Anstalten und 
Stiftungen des öffentlichen Rechts 
VE 
(2) Zur Durchführung seiner Aufgaben und Beschlüsse bedient 
sich der Schulvorstand der Geschäftsstelle der Verwaltungsschule. 
(3) Der Schulvorstand besteht aus 
dem Leiter der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 
Abteilung der Senatsverwaltung für Inneres als Vorsitzen- 
den; er wird von. seinem Stellvertreter im Hauptamt ver- 
treten, 
dem Direktor der Verwaltungsschule für die Dauer der Be- 
kleidung seines Hauptamtes, 
einem Mitglied und seinem Stellvertreter, die vom Senat 
auf die Dauer von vier Jahren bestellt werden, 
einem Mitglied und seinem Stellvertreter, die vom Rat der 
Bürgermeister auf die Dauer von vier Jahren bestellt wer- 
den, 
einem Mitglied und seinem Stellvertreter aus dem Kreis der 
Dozenten, die von den Dozenten der Verwaltungsschule auf 
die Dauer von vier Jahren gewählt werden, 
einem Mitglied und seinem Stellvertreter, die vom Haupt- 
personalrat benannt werden. 
(4) Der Vorsitzende des Schulvorstandes lädt den Schulvorstand 
bei Bedarf zu Sitzungen ein. Die Beschlüsse werden mit Stim- 
menmehrheit gefaßt; zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit 
von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Bei Stim- 
mengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 
{5) Mit der Zustimmung des in Absatz 3 Nr. 6 genannten Mit- 
glieds kann bei der Behandlung von Angelegenheiten, die beson- 
ders jugendliche Dienstkräfte betreffen, ein Mitglied der Haupt- 
Verwaltungsvorschriften 
über die Ordnung der Verwaltungsschule Berlin 
Vom 13. April 1987 
Inn 11 F3 ; 
Tel!: 8 67 - 40 51/44 11 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 51/44 11 
Aufgrund des 8 26 Abs.1 des Laufbahngesetzes (LfbG) vom 
17. Juli 1984 (GVBl. S. 976), geändert durch Gesetz vom 22. Fe- 
bruar 1985 (GVBl. S. 439), wird der Verwaltungsschule Berlin 
die nachstehende Ordnung gegeben: 
u 
$ 1 — Stellung und Aufgaben 
{1) Die Verwaltungsschule Berlin ist eine nichtrechtsfähige An- 
stalt. Sie untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des -Senators 
für Inneres. 
(2) Aufgabe der Verwaltungsschule ist die theoretische Ausbil- 
dung für den mittleren nichttechnischen Dienst der allgemeinen 
Verwaltung und der Verwaltungsfachangestellten. 
(3) Der Senator für Inneres kann der Verwaltungsschule weitere 
Aufgaben übertragen. Er kann sich für die Durchführung beson- 
derer Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen der Einrich- 
tungen der Verwaltungsschule bedienen.
	        

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