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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Monografie

Verfasser:
Knaust, Heinrich
Titel:
Ein seer schön und nützlich Spiel von der lieblichen Geburt unsers Herren Jesu Christi / zu Coln an der Spree gehalten durch Henricum Chnustinum, Anno MDXLI
Erschienen:
Berlin: Hertz, 1862
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
80 S.
Schlagworte:
Theaterstücke, Possen über Berlin
Berlin:
B 330 Literatur: Theaterstücke, Possen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
792 Theater, Tanz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8184171
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), Haus Berliner Stadtbibliothek
Signatur:
B 330 Knau 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1887 (Public Domain)
  • No. 1 (1-23), 8. Januar 1887
  • No. 2 (26-35), 15. Januar 1887
  • No. 3 (54-68), 22. Januar 1887
  • No. 4 (73), 29. Januar 1887
  • No. 5 (74-87), 29. Januar 1887
  • No. 6 (90), 5. Februar 1887
  • No. 7 (91-111), 5. Februar 1887
  • No. 8 (113-134), 12. Februar 1887
  • No. 9 (148-171), 19. Februar 1887
  • No. 10 (174-195), 26. Februar 1887
  • No. 11 (199), 28. Februar 1887
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die nicht öffentliche Sitzung, 28. Februar 1887
  • No. 13 (201-213), 5. März 1887
  • No. 14 (215), 5. März 1887
  • No. 15 (216), 7. März 1887
  • No. 16 (217-225), 12. März 1887
  • No. 17 (227-229), 12. März 1887
  • No. 18 (230), 14. März 1887
  • No. 19 (231-244), 19. März 1887
  • No. 20 (247-249), 21. März 1887
  • No. 21 (250-255), 26. März 1887
  • No. 22 (260-269), 2. April 1887
  • No. 23 (272-277), 9. April 1887
  • No. 24 (295-304), 16. April 1887
  • No. 25 (307-313), 23. April 1887
  • No. 26 (319-328), 30. April 1887
  • No. 27 (330-341), 7. Mai 1887
  • No. 28 (353-363), 14. Mai 1887
  • No. 29 (366-382), 21. Mai 1887
  • No. 30 (385), 21. Mai 1887
  • No. 31 (386-407), 28. Mai 1887
  • No. 32 (410), 31. Mai 1887
  • No. 33 (411-423), 4. Juni 1887
  • No. 34 (424), 6. Juni 1887
  • No. 35 (425-451), 11. Juni 1887
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Juni 1887
  • No. 36 (457), 18. Juni 1887
  • No. 37 (458-465), 18. Juni 1887
  • No. 38 (484-504), 25. Juni 1887
  • No. 39 (508), 29. Juni 1887
  • No. 40 (509-557), 3. September 1887
  • No. 41 (585-596), 10. September 1887
  • No. 42 (597-602), 17. September 1887
  • No. 43 (604-625), 24. September 1887
  • No. 44 (627-639), 1. October 1887
  • Anlage: ad No.43. (626.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: ad No.44. (640.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • No. 45 (641-646), 8. October 1887
  • No. 46 (648-664), 15. October 1887
  • No. 47 (684-699), 22. October 1887
  • No. 48 (704-711), 29. October 1887
  • No. 49 (720-736), 5. November 1887
  • No. 50 (738-749), 12. November 1887
  • No. 51 (751), 12. November 1887
  • No. 52 (752-773), 19. November 1887
  • No. 53 (768-778), 26. November 1887
  • No. 54 (785-811), 3. Dezember 1887
  • No. 55 (813-822), 10. Dezember 1887
  • No. 56 (840-844), 12. Dezember 1887
  • No. 57 (845-858), 17. Dezember 1887
  • No. 58 (859-870), 24. Dezember 1887

Volltext

15 
Grundsätze nach erfolgter Genehmigung der Aufsichts 
behörden in die Grundsätze zur Ausführung des Normal 
etats aufgenommen werden. 
Berlin, den 5. Januar 1887. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
27. Borlage (I -Nr. 9 583 B. V. II. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Erwerbung des Straßen 
landes vor dem Grundstück Krautstr. 56. 
Der Maurermeister Grund hat sein Grundstück Krautstr. 56, Ecke 
der Großen Frankfurterstroße, neu bebaut Bei dieser Gelegenheit ist 
das Grundstück bis zu der für die Krautstraße festgesetzten neuen Bau 
fluchtlinie freigelegt worden, wodurch dem Eigenthümer eine bisher 
bebaute Fläche von ca. 47 gm verloren gegangen und Straßenland 
geworden ist. Für diese Fläche verlangt der p. Grund in Gemäßheit 
des §. 13 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 eine Entschädigung 
von 200 JC für das Quadratmeter. 
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation halten wir diesen 
Preis für annehmbar, zumal bereits unter ähnlichen Verhältnissen 
in der in Rede siedenden Gegend auf einen gleichen Preis im Prozeß- 
wege erkannt worden ist. 
Die Stadrverordneten-Versammlung ersuchen wir daher zu 
beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung 
des Straßenlandes vor dem Grundstücke Krautstr. 56 von 
ca. 47 gm in Summa von 9 400 JC einverstanden. Die 
Verausgabung erfolgt » conto Svecial-Verwaltung 56 
Titel II A." 
Die pro 1886/87 für den Terrainerwerb bewilligten Mittel von 
800 000 JC sind bereits um ca. 635 444 ^ 12 überschritten. 
Einen Situationsplan fügen wir ergebenst bei. 
Berlin, den 5. Januar 1887. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
28. Borlage (J.-Nr. 4 477 F. B I. 86) — zur Kenntniß- 
nahme —, betreffend die Etatsüberschreitung bei der 
Berwaltung der städtischen Wafferwerke. 
Die der Verwaltung der städtischen Wasserwerke im Etat pro 
1. April 1886/87 zu Rohrlegungen zur Verfügung gestellte Summe 
von 175 000 JC ist erschöpft. Es ist aber noch eine nicht unerhebliche 
Anzahl von nothwendigen Rohrlegungen auszuführen, um einerseits 
verschiedenen im Bau begriffenen städtischen Gebäuden das nöthige 
Wasser zuzuführen, andererseits aber um durch Legung von Wasser 
röhren die Pflasterung verschiedener in den Bebauungsplan auf 
genommenen Straßenstrecken, für welche seitens der städtischen Bau- 
Deputation, Abtheilung II, den Interessenten der Pflasterungs-Consens 
Wertheilt worden, zu ermöglichen. 
Mit Rücksicht darauf, daß eine Erweiterung des Rohrnetzes dem 
Institute der Wasserwerke neue Einnahmequellen erschließt und die er 
heblich vermehrte Entnahme von Wasser Seitens der Einwohnerschaft 
im Jahre 1886 eine nicht unwesentlich größere Einnahme den Wasser 
werken zugeführt hat, als solche im Etat vorgesehen worden ist, haben 
wir das Kuratorium der städtischen Wasserwerke ermächtigt, die qu. 
Etatssumme der 175 000 JC bis zur Höhe von 60 000 ^ zu über- 
schreiten und die vorliegenden Anträge zur Legung von Wasserröhren 
Azu erledigen. 
Der Stadtverordneten-Versammlung geben wir von der Etats- 
M Ueberschreitung schon jetzt Kenntniß, indem wir gleichzeitig hinzufügen, 
v daß durch die Nachbcwilligung der 6oOOO^, die in den Etat auf- 
H genommene Uebcrschußsumme, welche an die Stadt-Haupt-Kasse abzu- 
M-führen ist, in keiner Weise vermindert werden wird. 
Berlin, den 8. Januar 1887. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. v on Forckenbeck. 
28. Borlagc (4 235 G. B. 86), betreffend die Einführung 
der zu unbesoldeten Stadträthe» gewählten Herren 
Kaempf und Scharfer in ihr neues Amt. 
Euer Hochwohlgeboren benachrichtige ich ergebenst, daß der Herr 
l Ober-Präsident von Berlin die Wahl, des Herrn Bank-Direktors 
Kaempf zum unbesoldeten Stadtrath für die Zeit bis zum 31. Dezember 
1892 bestätigt hat, und daß ich beabsichtige, sowohl Herrn Kaempf, 
als auch den Rentier Herrn Schaefer, dessen Wahl zum unbesoldeten 
Sladtrath bereits am 17. Juli v. Js. von dem Herrn Ober-Präsidenten 
bestätigt worden ist, in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten- 
Versammlung am Donnerstag, den 13. d. Mts., Nachmittags 6 Uhr, 
in ihr neues Amt einzuführen. 
Die geehrte Versammlung bitte ich hiervon gefälligst in Kenntniß 
setzen zu wollen. 
Berlin, den 5. Januar 1887. 
Der Ober-Bürgermeister 
von Forckenbeck. 
An den Stadtverordneten-Vorsteher Herrn vr. Stryck 
Hochwohlgeboren. 
30. Protokoll des Ausschusses zur Borbcrathung der Vor 
lage (Drucks. 870), betr. die Aufnahme einer neuen 
Straße zwischen der Straße „Siegmundhof" und der 
Cuxhavenerstraße, auf der nördlichen Seite der Stadt 
bahn, in den Bebauungsplan. 
Verhandelt Berlin im Rathhause, am 11. Januar 1887. 
Anwesend: 
Stadtv. Spinola, Vorsitzender und Schriftführer, 
- vr. Langerhans, Vors.-Stellv., 
- Hanke, 
- Wieck, 
- Flesche, 
- Weiß I, 
- Hcilborn. 
Als Vertreter des Magistrats: 
Stadtrath Friedel. 
Entschuldigt: 
Stadtv. Gericke, 
- Pitzmann, 
- Sachs. 
Der in Gemäßheit des Beschlusses der Stadtverordnetcn-Versamm- 
lung vom 16. December v. I. zur Vorberathung der Vorlage (Drucksache 
Nr. 870), betreffend die Aufnahme einer neuen Straße zwischen der 
Straße Siegmundhof und der Cuxhavenerstraße, auf der nördlichen 
Seite der Stadtbahn, in den Bebauungsplan, gewählte Ausschuß war 
heute zusammengetreten. 
Der Vorsitzende gab zunächst eine kurze Darstellung des Sach- 
und Rechtsverbältnisses unter Berücksichttgung der Besttmmungen des 
Orts-Statuts II für Berlin vom 19. März 1877 und verlas ein an 
ihn gerichtetes, den Akten beigefügtes Schreiben des Bauraths Böck- 
mann vom 6. d. M., in welchem die projcktirte Straßeuanlage in 
einigen Punkten näher erläutert wird. 
Der Antrag des Stadtv. Weiß I, den Unternehmern auch die 
Kosten der ersten Anlage der Gasleitung und Beleuchtung der Straße 
aufzuerlegen, stand mit zur Berathung. 
In der darauf eröffneten Diskussion wurde zwar Anfangs von 
einer Seite die Ablehnung der ganzen Vorlage empfohlen, doch ge 
langte man später zu dem einstimmigen Entschlüsse, der Versammlung 
die Genehmigung der neuen Straßenanlage aus den vom Magistrat 
angeführten Gründen vorzuschlagen. Ebenso-herrschte schließlich Ein 
stimmigkeit darüber, daß die beabsichtigte Breite von 19 m, wovon 9 m 
auf den Straßenfahrdamm, 4 m auf die Vorgärten, 4 m auf den 
Bürgersteig längs der Häuser und 2 m auf den Bürgersteig längs der 
Stadtbahn entfallen sollen, vorläufig ausreichend sei, weil die Straße 
nur eine Nebenstraße ohne erheblichen Durchgangsverkehr sein werde, 
weil sie blos an der einen Seile Häuser haben solle und weil diese 
Häuser nach der auf jenem ganzen Bauterrain haftenden grundbuch- 
lichen Verpflichtung außer dem Erdgeschoß nur zwei über demselben 
befindliche Stockwerke haben dürfen, doch glaubte der Ausschuß für 
den Fall, daß künftig im Verkehrsintcresse eine Verbreiterung der 
neuen Straße und zu diesem Zweck die Beseitigung der — gegen 
wärtig ebenfalls obligatorischen — Vorgärten von den zuständigen 
Behörden für nothwendig erachtet werden sollte, der Stadtgemeinde 
die unentgeltliche Abtretung des Vorgartcnlandes durch einen ent 
sprechenden Zusatz zu der Genehmigungs-Erklärung schon jetzt sichern 
zu müssen. 
Eine längere Debatte entspann sich sodann über den Antrag des 
Stadtv. Weiß I. Gegen denselben wurde von mehreren Seiten geltend 
gemacht, daß, nachdem einmal die städtischen Behörden in dem Orts- 
Statut II von der im §. 15 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 ertheilten 
Ermächtigung, von den Unternehmern neuer Straßenanlagen, außer den 
Kosten der Freilegung, ersten Einrichtung, Pflasterung und Ent-
	        

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