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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 35.1985,1 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 35.1985,1 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Mühlbach, Luise
Titel:
Frau Meisterin / von L. Mühlbach
Ausgabe:
3., völlig umgearb. Aufl.
Erschienen:
Berlin: Janke, 1859
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
197, 198 S.
Fußnote:
Enth.: Theil 1 - 2
Schlagworte:
Romane, Erzählungen über Berlin
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
900 Geschichte
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-7979946
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), Haus Berliner Stadtbibliothek
Signatur:
B 328 Müh 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Zweiter Theil

Kapitel

Titel:
Viertes Buch. Die Umkehr

Kapitel

Titel:
XII. Das unterbrochene Fest

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  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 35.1985,1 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis 1985
  • Ausgabe 1985,1 Nr. 1, 4. Januar 1985
  • Ausgabe 1985,2 Nr. 2, 11. Januar 1985
  • Ausgabe 1985,3 Nr. 3, 18. Januar 1985
  • Ausgabe 1985,4 Nr. 4, 24. Januar 1985
  • Ausgabe 1985,5 Nr. 5, 25. Januar 1985
  • Ausgabe 1985,6 Nr. 6, 1. Februar 1985
  • Ausgabe 1985,7 Nr. 7, 5. Februar 1985
  • Ausgabe 1985,8 Nr. 8, 7. Februar 1985
  • Ausgabe 1985,9 Nr. 9, 8. Februar 1985
  • Ausgabe 1985,10 Nr. 10, 14. Februar 1985
  • Ausgabe 1985,11 Nr. 11, 15. Februar 1985
  • Ausgabe 1985,12 Nr. 12, 22. Februar 1985
  • Ausgabe 1985,13 Nr. 13, 1. März 1985
  • Ausgabe 1985,14 Nr. 14, 8. März 1985
  • Ausgabe 1985,15 Nr. 15, 15. März 1985
  • Ausgabe 1985,16 Nr. 16, 21. März 1985
  • Ausgabe 1985,17 Nr. 17, 22. März 1985
  • Ausgabe 1985,18 Nr. 18, 26. März 1985
  • Ausgabe 1985,19 Nr. 19, 29. März 1985
  • Ausgabe 1985,20 Nr. 20, 3. April 1985

Volltext

22. Steuer- und Zollblatt für Berlin 35. Jahrgang Nr.2 11.Januar 1985 
> Die Bestellung des Nießbrauchs ist keine Gegenlei- Ist das Grundstück unentgeltlich unter Vorbehalt des 49 
stung des Erwerbers (BFH-Urteil vom 28. Juli 1981 - Nießbrauchs übertragen worden, ist das AfA-Volu- 
BStBl.1982 II S.378/StZBIl. Bin. 1982 S. 1698 -), men um die AfA zu kürzen, die der Vorbehaltsnieß- 
unabhängig davon, ob das Grundstück veräußert oder braucher während des Bestehens des Vorbehaltsnieß- 
unentgeltlich übertragen wird. brauchs in Anspruch genommen hat. Für die Ermitt: 
lung der Bemessungsgrundlage für die AfA ist $ 11d 
5) Behandlung beim Nießbraucher EStDV maßgebend. 
Ist das mit dem Vorbehaltsnießbrauch belastete Ob ein Grundstück entgeltlich oder unentgeltlich. 50 
Grundstück vermietet, gelten die Ausführungen in unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen worden 
Tz. 10 bis 16 entsprechend. Nutzt der Nießbraucher ist, ist nach den allgemeinen Grundsätzen 
das Grundstück für eigene Wohnzwecke, hat er den (Abschnitt44 Abs.1 EStR) zu entscheiden. 
Nutzungswert nach $ 21 Abs. 2 1. Alternative EStG zu d) Vermächtnisnießbrauch 
versteuern; $ 21a EStG ist anzuwenden, wenn im Ein V. ächtnisnießb h Hort f 1 
übrigen die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorlie- nn deine N Kr illecn nn NOT a Oi on 5 
gen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 - BStBI. 1983 OR ERST VOMOSUNS des Grund: 
II S.627/StZBIl. Bin. 1983 S.2169 -). stückseigentümers durch dessen Erben einem Dritten 
, der Nießbrauch an dem Grundstück eingeräumt wor- 
Der Vorbehaltsnießbraucher kann die von ihm getra- den ist. Für .den Vermächtnisnießbrauch gelten die 
genen Aufwendungen auf das Grundstück als Wer- Ausführungen in Tz.37 bis 49 entsprechend. 
bungskosten abziehen, soweit er sie vertraglich über- 
nommen hat. 3 Dingliches Wohnrecht 
Der Vorbehaltsnießbraucher kann weiterhin die AfA Ist das Grundstück in der Weise belastet, daß an einer 52 
für das Gebäude wie zuvor als Eigentümer in An- Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht 
spruch‘ nehmen (BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 - zugunsten eines anderen begründet worden ist (ding- 4 
BStBl. 1982 II S. 380 /StZBI. Bln, 1982 S. 1699 - und liches Wohnrecht), so sind die für den Nießbrauch gel- 
To6S er ve 1982 - BStBl. 1983 II S.6/StZBI. Bln. tenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden. 
. ). Tz. 24a ist entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer kann AfA auf das Gebäude nicht in An- 52a 
[st das Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs spruch nehmen, soweit sie auf den mit dem Wohnrecht 
entgeltlich übertragen worden, ist die Bemessungs- belasteten Gebäudeteil entfallen, Entsprechendes gilt für 
grundlage für die AfA nicht um die Gegenleistung den Abzug anderer Aufwendungen. Es wird nicht bean- 
des Erwerbers zu kürzen. standet, wenn aus Vereinfachungsgründen bei der Auf- 
Zahlungen zur Ablösung des Nießbrauchs gehören teilung der anderen Aufwendungen davon ausgegangen 
nicht zu den Einkünften des Nießbrauchers, wenn das wird, daß sie auf das gesamte Gebäude entfallen. 
Grundstück unentgeltlich übertragen worden ist. Ist 
das Grundstück entgeltlich übertragen worden, müs- 4 Unentgeltlich und teilweise entgeltlich begründete obligato- 
sen die Ablösungszahlungen beim Vorbehaltsnieß- rische Nutzungsrechte 
braucher nach $ 22 Nr. 3 EStG erfaßt werden. a) Allgemeines 
z . m Nutzungsrechte zugunsten naher. Angehöriger sind 3 
°) Behandlung beim Eigentümer nur anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen der 
Da dem Eigentümer aus dem nießbrauchbelasteten Tz. 2 und 3 erfüllt sind. Ein unentgeltlich begründetes 
Grundstück keine Einnahmen zuzurechnen sind, Nutzungsrecht kann regelmäßig nur anerkannt wer- 
kann er Aufwendungen auf das Grundstück nicht als den, wenn der Überlassungsvertrag schriftlich abge- 
Werbungskosten abziehen. Er kann sie auch nicht als schlossen und das Nutzungsrecht für einen. festgeleg- 
dauernde Lasten geltend machen, da regelmäßig ten Zeitraum, mindestens für die Dauer von einem 
keine Leistungen i.S. einer dauernden Last erbracht Jahr, vereinbart worden ist. Bei einem teilweise ent- 
werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 - geltlich begründeten Nutzungsrecht ist grundsätzlich 
BStBl. 1983 II S. 660/StZBIl. Bln. 1984 S.70 -). Der ein schriftlicher Mietvertrag erforderlich; der Fest- * 
Eigentümer kann AfA auf das Gebäude nicht in An- legung einer Mindestzeit bedarf es nicht. 
St een OT en end ha zusätzliche Her- Eine unentgeltliche. Nutzungsüberlassung ist auch 53a 
sie ungskosten aulgewendet hat. anzunehmen, wenn bei der vereinbarten Miete im 
8. Sind dem Eigentümer, Einnahmen aus dem nieß- Verhältnis zur ortsüblichen Miete - wirtschaftlich be- 
brauchbelasteten Grundstück zuzurechnen, ist trachtet - von einem Entgelt im Rahmen eines Miet- 
Tz.24a entsprechend anzuwenden. vertrags nicht mehr ausgegangen werden kann. 
*. Zahlungen, die der Eigentümer für die Ablösung des Wird im Zusammenhang mit der entgeltlichen Über- 53b 
Nießbrauchs leistet, gehören zu den Anschaffungs- tragung des Grundstücks zugunsten des Veräußerers 
kosten des Eigentümers, wenn das Grundstück ent- ein obligatorisches Nutzungsrecht begründet, gilt der 
geltlich übertragen worden ist. Ist das Grundstück un- Kapitalwert des Nutzungsrechts als Gegenleistung 
entgeltlich übertragen worden, gilt bei Ablösung des des Erwerbers des Grundstücks. Tz. 38 ist nicht anzu- 
Nießbrauchs Tz. 25. wenden. Für die Erfassung der Gegenleistung beim 
47 Nach Erlöschen des Nießbrauchs stehen dem Eigen- Erwerber gilt Tz.32 entsprechend. 
tümer die AfA auf das gesamte Gebäude zu. b) Behandlung beim Nutzenden 
1 Ist das Grundstück entgeltlich unter Vorbehalt des Wird eine Wohnung auf Grund eines unentgeltlich 54 
Nießbrauchs übertragen worden, bemessen sich die begründeten Nutzungsrechts von dem Berechtigten 
AfA nach den Anschaffungskosten des Eigentümers. selbst genutzt, so hat der Nutzende den Nutzungs- 
Der Kapitalwert des Nießbrauchs gehört nicht zu den wert nach $ 21 Abs.2 2. Alternative EStG zu ver- 
Anschaffungskosten. Die AfA-Bemessungsgrundlage steuern, wenn er die Wohnung auf Grund einer gesi- 
erhöht sich um die zusätzlichen Herstellungskosten, cherten Rechtsposition nutzt. Eine ‚gesicherte 
die der Eigentümer getragen hat. Das AfA-Volumen Rechtsposition ist gegeben, wenn der Eigentümer 
ist. um die AfA-Beträge zu kürzen, die von den An- dem Nutzenden den Gebrauch der Wohnung auf 
schaffungskosten des Eigentümers auf den Zeitraum Grund eines Leihvertrages für eine festgelegte Zeit 
zwischen Anschaffung des Grundstücks und. dem Er- nicht entziehen kann (BFH-Urteil vom 29. Novem- 
löschen des Nießbrauchs entfallen. ber 1983 - BStBl.1984 II S.366/StZBIl. Bin. 1984 
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