Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1963, IV. Wahlperiode, Band I, 1.-23. Sitzung (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1963, IV. Wahlperiode, Band I, 1.-23. Sitzung (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Monograph

Author:
Höpfner, August
Title:
Kleine Berlinische Reim-Chronik : Gedichte mit historischen Bemerkungen / von A. Höpfner
Edition:
2. Ausg.
Publication:
Berlin: Decker, 1871
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Scope:
96 S.
Berlin:
B 324 Literatur: Berlin in der Literatur. Anthologien
DDC Group:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-7970601
Collection:
Berlin Dialect,Literature,Literary Life
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 324/78
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Geschichtliche Anmerkungen nach der vom Verein für die Geschichte Berlins herausgegebenen Berlinischen Chronik

Chapter

Title:
III. Die Mark unter luxemburgischen Fürsten

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1963, IV. Wahlperiode, Band I, 1.-23. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (1), 8. März 1963
  • Nr. 2 (2), 8. März 1963
  • Nr. 3 (3), 11. März 1963
  • Nr. 4 (4), 18. März 1963
  • Nr. 5 (5), 25. März 1963
  • Nr. 6 (6), 4. April 1963
  • Nr. 7 (7), 18. April 1963
  • Nr. 8 (8), 2. Mai 1963
  • Nr. 9 (9), 16. Mai 1963
  • Nr. 10 (10), 6. Juni 1963
  • Nr. 11 (11), 20. Juni 1963
  • Nr. 12 (12), 12. Juli 1963
  • Nr. 13 (13), 3. September 1963
  • Nr. 14 (14), 5. September 1963
  • Nr. 15 (15), 19. September 1963
  • Nr. 16 (16), 3. Oktober 1963
  • Nr. 17 (17), 17. Oktober 1963
  • Nr. 18 (18), 7. November 1963
  • Nr. 19 (19), 21. November 1963
  • Nr. 20 (20), 5. Dezember 1963
  • Nr. 21 (21), 18. Dezember 1963
  • Nr. 22 (22), 20. Dezember 1963
  • Nr. 23 (23), 20. Dezember 1963

Full text

332 
15. Sitzung vom 19. September 1963 
Hoppe 
die Müllabfuhr und die Stadtentwässerung bestimmten 
Leihgelder ergeben sich Mehrbelastungen in Höhe von 
21 Millionen. Durch die Erhöhung der Ausgaben für 
Sanienmgsmaßnahmen kommt es zu Mehrbelastungen 
von 8 Millionen DM und durch erhöhte Ausgaben für 
die Förderung des Ersatzwohnungsbaues sowie für son 
stige Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues 
zu Mehrbelastungen von 9 Millionen DM. 
Diesen Mehrbelastungen stehen Minderausgaben und 
Einnahmeerhöhungen in Höhe von knapp 48 Millionen 
DM gegenüber, die sich u. a. durch den Wegfall der 
Kapitaleinlage an die BVG sowie durch die Entnahme 
aus der Müllverbrennungsrücklage und durch geschätzte 
Mehreinnahmen aus Landes- und Gemeindesteuern er 
geben. Das höhere Steueraufkommen - das sei hier er 
wähnt - ist auf die durch unsere Förderungsmaßnahmen 
zu erwartende positive wirtschaftliche Entwicklung 
zurückzuführen. 
Bei den Bundesdarlehen entsteht der Mehrbedarf 
hauptsächlich durch die Erhöhung der Mehrausgaben 
für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues um 
39 Millionen sowie der Ausgaben für die Beteiligung 
an Wohnungsbaugesellschaften um 10 Millionen DM. 
Diese Erhöhung gewährleistet den weiteren Aufbau 
Berlins mit einem wiederum 19 000 Wohnungen umfas 
senden Programm für den öffentlich geförderten sozi 
alen Wohnungsbau. Sie ist auf den Wegfall anderer 
Pinanzierungsquellen, insbesondere von Darlehen zur 
Förderung des Wohnungsbaues für ehemalige Grenz 
gänger, auf die allgemeine Erhöhung der Baukosten 
und auf den Bau größerer Wohnungen zurückzuführen. 
Ferner wirkt sich bereits das in der Regierungserklä 
rung vom 18. März 1963 erwähnte Sanierungsprogramm 
aus. 
Meine Damen und Herren! Die gezeigten Belastungen 
zwingen uns also, den Bundesfinanzminister um eine 
weitere Erhöhung der Bundeshilfe zu bitten. Damit ist 
jedoch der Entwurf des Haushaltsplans 1964 noch nicht 
ausgeglichen. Der Senat hat bei seiner Planung auch 
an der Ausweisung eines Haushaltsfehlbedarfs etwa 
in der bisherigen Größenordnung nicht Vorbeigehen 
können. Er beträgt 66,4 Millionen DM und ist damit 
um 1,2 Millionen DM geringer als der Fehlbedarf, der 
für das Rechnungsjahr 1963 in Kauf genommen worden 
ist. Lassen Sie mich dennoch einige Bemerkungen dazu 
machen. Die Bemessung und Beurteilung eines Defizits 
richtet sich nach der Kassenlage und der Haushalts 
lage. Kassenmäßig muß ein Defizit stets im rechten 
Verhältnis zur Restebildung gesehen werden. Unter 
dem Kassengesichtspunkt - das kann bei der Si 
tuation und Entwicklung der Haushaltsreste als 
sicher angesehen werden - ist die Höhe des ausgewie 
senen Pehlbedarfs noch ungefährlich. Die Frage ist nur: 
Sind wir auch imstande, die 66,4 Millionen DM über den 
Haushaltsvollzug auszugleichen? Bereits die Abwick 
lung der Haushaltswirtschaft für das Rechnungsjahr 
1963 ist ja im Hinblick auf die Lohn- und Gehalts 
erhöhungen schweren Belastungen ausgesetzt. Ich habe 
das anläßlich meiner Ausführungen über den fehlenden 
Nachtragshaushaltsplan schon erwähnt. In gleicher 
Weise, wenn nicht sogar in verstärktem Maße, gilt das 
aber für 1964. Das Hohe Haus wird prüfen müssen, ob 
ein Fehlbedarf in dieser Höhe unter den gezeigten 
Gesichtspunkten verantwortet werden kann. Der Senat 
hat diese Frage bejaht. Es sollte jedoch Klarheit dar 
über bestehen, daß beim Haushaltsvollzug alles daran 
gesetzt werden muß, zusätzliche Einnahmen zu erzielen 
und womöglich Ausgaben zu ersparen. Dabei muß es 
sich um Beträge handeln, die wirklich ins Gewicht 
fallen. Der Senat wird sich bemühen, nach Ansatz 
punkten hierfür zu suchen. Das Defizit 1964 darf jeden 
falls nicht leichtfertig in Kauf genommen werden. Nur 
wenn wir uns der Verpflichtung bewußt sind, hier aus 
eigener Kraft Deckung zu schaffen, kann es gelingen, 
eine für die Zukunft drohende Vorbelastung abzuwen 
den, die durch die automatische Übertragung eines 
Fehlbetrages auf das zweitnächste Rechnungsjahr ein- 
treten würde. 
Der Senator für Finanzen hat bewußt der Versuchung 
widerstanden, dem Abgeordnetenhaus mit der Vorlage 
des Haushaltsgesetzes 1964 eine allgemeine prozentuale 
Sperre der Sachausgaben vorzuschlagen. Wir sind davon 
überzeugt, daß alle diejenigen, die mit dem von Ihnen 
zu beschließenden Haushaltsplan 1964 zu arbeiten haben, 
die Maßstäbe größtmöglicher Sparsamkeit anlegen 
werden. 
Ich darf im Anschluß an die Erläuterung des Fehl 
bedarfs noch einmal auf die finanziellen Leistungen 
des Bundes für Berlin zurückkommen, die im Zusam 
menhang mit den von mir erwähnten Präferenzen auf 
Grund des Berlinhilfegesetzes und des Steuererleichte 
rungsgesetzes, in denen die wichtigsten steuerlichen 
Förderungsmaßnahmen geregelt sind, erweitert worden 
sind. Diese Leistungen erreichen - und ich darf insoweit 
wieder auf den zweiten Wirtschaftsbericht des Senats 
Bezug nehmen -, unter einem fiktiven Zahlungsbilanz 
aspekt gesehen, von 1962 an unter Abzug der steuer 
lichen und sonstigen Leistungen Berlins an das übrige 
Bundesgebiet einen Betrag von netto etwa 2,5 Milliarden 
DM jährlich. Damit wendet das übrige Bundesgebiet etwa 
0,7 Prozent seines Brutto-Sozialprodukts für uns auf, 
nicht 7 Prozent, wie ich es schon in einer großen west 
deutschen Zeitung gelesen habe. Vielleicht war das aber 
auch nur ein Druckfehler. 
Berlin hat allen Grund, meine Damen und Herren, für 
die erkennbare Großzügigkeit des Bundes dankbar zu 
sein. Sie hat in erster Linie dazu beigetragen, die Folgen 
der Abriegelung des Ostsektors und damit den Ausfall 
wertvoller Arbeitskräfte zumindest wirtschaftlich zu 
überwinden. Unsere ehrliche Dankbarkeit wird dabei 
auch dann nicht geringer, wenn man die Hilfe des 
Bundes unter dem Aspekt einer moralischen und poli 
tischen Verpflichtung betrachtet. Wir vermerken jeden 
falls mit Genugtuung, daß der Bund die Berlin-Hilfe zu 
den Ausgaben für die Verteidigung im Sinne der Siche 
rung der Freiheit der Bundesrepublik nach außen 
rechnet. 
Solange wir von der Hilfe des Bundes in diesem 
außergewöhnlichen Maße abhängig sind, lastet auf uns 
jedenfalls die Verpflichtung, keine Maßnahme zur Stei 
gerung der eigenen Leistungen auszulassen. Nur so 
können wir hoffen, auf lange Sicht unsere finanziellen 
Probleme wieder aus eigener Kraft zu meistern. 
Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf 
die bereits deutlich gemachte gespannte Finanz 
lage möchte ich einige Worte der Mahnung 
anschließen. Man kann heute davon ausgehen, daß 
die unmittelbaren Folgen des 13. August 1961 wirtschaft 
lich überwunden sind. Das Regierungsprogramm konnte 
denn auch nach der Beseitigung der durch die Willkür 
maßnahmen; entstandenen Belastungen darauf gerichtet 
sein, die Lebensfähigkeit unserer Stadt auf die Dauer 
zu sichern, Berlin auf künftige Hauptstadtfunktionen 
vorzubereiten und zu einem ausstrahlenden Zentrum 
von Kunst und Wissenschaft zu machen. Es versteht 
sich von selbst, daß diese Ziele nur in einem längeren 
Zeitraum zu verwirklichen sind. Wir werden auch künf 
tig nicht alle Wünsche gleichzeitig erfüllen können, mö 
gen sie jeder für sich genommen noch so berechtigt sein. 
Das ständige Anwachsen der Bundeshilfe darf uns je 
denfalls nicht zu einer leichtfertigen Ausgabenpolitik 
verleiten. Zunächst einmal ist mit der Ausweitung der 
Bundeshilfe ein Absinken unserer eigenen Finanzkraft, 
bezogen auf die Gesamteinnahmen, verbunden. Zum 
anderen ist aber auch der Bundesflnanzminister kein 
Dukatenmännchen. Wir müssen als Bundesland auch 
die Situation des Bundes in unsere Überlegungen ein 
beziehen und anerkennen, daß der Bund selbst vor finan 
ziell bedeutsamen Aufgaben und Schwierigkeiten steht. 
Daher muß nach meiner Überzeugung von Senat und 
Parlament alles getan werden, um die auf lange Sicht 
geplanten Maßnahmen mit den vorhandenen Möglich 
keiten in finanzieller, verwaltungsmäßiger und bau- 
wirtschaftlicher Hinsicht in Einklang zu bringen. Da 
muß endlich eine vernünftige Relation hergestellt wer-
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF (compressed) PDF (Original size)
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.