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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 21.1894 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 21.1894 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Krögen, Karl Heinrich
Titel:
Freye Bemerkungen über Berlin, Leipzig und Prag : Original und Kopie / [Karl Heinrich Krögen]
Erschienen:
[S.l.]: S.n., 1785
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
258 S.
Schlagworte:
Berlin in Urteil und Kritik. Selbst- und Fremdbild
Berlin:
B 235 Kulturgeschichte: Berlin in Urteil und Kritik. Selbst- und Fremdbild
Dewey-Dezimalklassifikation:
900 Geschichte
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9238091
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), Haus Berliner Stadtbibliothek
Signatur:
B 235/61 b
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Leipzig

Kapitel

Titel:
Prediger

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 21.1894 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • No 1, 4. Januar 1894
  • No 2, 11. Januar 1894
  • No 3, 18. Januar 1894
  • No 4, 25. Januar 1894
  • No 5, 1. Februar 1894
  • No 6, 8. Februar 1894
  • No 7, 15. Februar 1894
  • No 8, 22. Februar 1894
  • No 9, 1. März 1894
  • No 10, 8. März 1894
  • No 11, 13. März 1894
  • No 12, 15. März 1894
  • No 13, 21. März 1894
  • No 14, 29. März 1894
  • No 15, 5. April 1894
  • No 16, 12. April 1894
  • No 17, 19. April 1894
  • No 18, 26. April 1894
  • No 19, 2. Mai 1894
  • No 20, 10. Mai 1894
  • No 21, 24. Mai 1894
  • No 22, 31. Mai 1894
  • No 23, 7. Juni 1894
  • No 24, 14. Juni 1894
  • No 25, 21. Juni 1894
  • No 26, 28. Juni 1894
  • No 27, 6. September 1894
  • No 28, 20. September 1894
  • No 29, 27. September 1894
  • No 30, 11. Oktober 1894
  • No 31, 18. Oktober 1894
  • No 32, 1. November 1894
  • No 33, 8. November 1894
  • No 34, 12. November 1894
  • No 35, 15. November 1894
  • No 36, 22. November 1894
  • No 37, 6. Dezember 1894
  • No 38, 13. Dezember 1894
  • No 39, 20. Dezember 1894
  • No 40, 28. Dezember 1894
  • Anlage zum Sitzungs-Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung vom 20. September 1894

Volltext

und Kuratorien ausgeschlossen; das schließt nicht aus, daß man in 
einige weniger wichtige Verwaltungs-Kuratorien Sozialdemokraten 
als eine Art ornamentalen Schmuck gewählt hat. 
(Heiterkeit.) 
Wenn nun der Kollege Meyer II sich für seinen Antrag auf die 
Geschäfts-Ordnung berufen hat, so kann ich ihm das zugeben, daß 
eine Bestimmung, die dahin geht, daß jede einzelne Verwaltungs 
Deputation in einem besonderen Wahlgange gewählt werden muß, nicht 
in der Geschäfts-Ordnung enthalten ist. Herr Kollege Meyer II scheint 
zu glauben, daß Alles, was nicht direkt verboten ist, erlaubt sei. 
Vielleicht gestattet er mir, einen anderen Standpunkt in Bezug auf 
die Moral des öffentlichen Lebens anzuwenden und zu sagen: ich halte 
nicht Alles für erlaubt, auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. 
Aber, meine Herren, die Sache steht doch so, daß das, was die Stadt- 
verordneten-Vcrsammlung in dieser Beziehung beschließt, daß sie von 
dem. üblichen Nahmen der Art, in der man Wahlen vornimmt, ab 
weicht, nur geschehen kann, wenn von keiner Seite Widerspruch erhoben 
wird. Es steht auch nicht in der Geschäfts-Ordnung der Stadt- 
verordneten-Versammlung, daß Akklamationswahlen verboten sind. 
Man könnte also nach der sonderbaren Logik des Herrn Meyer II 
schließen, daß sie nunmehr erlaubt wären, und doch wird eine 
Akklamationswahl nur vorgenommen, wenn von keiner Seite Wider 
spruch erhoben wird. Dieses Beispiel dürfte schon allein beweisen, daß 
der Vorschlag des Herrn Kollegen Meyer II doch seine großen Be 
denken hat. 
Ich habe aber noch weit größere sachliche Bedenken gegen den 
Vorschlag. Ich bin der Meinung, daß die Feststellung des Wahl- 
Resultats ein integrirender Theil der Wahl selbst ist. Ich glaube, 
selbst der Herr Kollege Meyer II wird nicht kühn genug sein, zu 
behaupten, daß, wenn die 70 Wahlen in einem Akt vorgenommen 
werden sollen, die Möglichkeit vorhanden ist, das Resultat der Wahlen 
unmittelbar hinter einander festzustellen. Ich wünsche nicht, daß die 
Wahlen in der Weise vollzogen werden, daß das Resultat nicht sofort 
festgestellt werden kann, und daß man nicht weiß, wer gewählt ist. 
Dann halte ich den Einwand, den Herr Meyer II gemacht hat, 
daß es nicht nöthig sei, eine Wahl für die eine oder andere Verwaltungs 
Deputation danach einzurichten, ob der Betreffende in eine frühere 
Deputation gewählt worden ist, für vollkommen unberechtigt, namentlich 
mit Rücksicht auf einen Usus, der immer in der Versammlung geübt 
wird, daß man den einzelnen Mitgliedern nicht zu viel und nicht zu 
wenig Arbeit in den Deputationen machen will. Ich halte es für 
vollkommen berechtigt und zweckentsprechend, wenn Jemand in eine 
Deputation nicht gewählt wird, ihn in eine andere Deputation zu 
wählen, für die er jetzt nur in Vorschlag gebracht wird, um seine 
Thätigkeit tu den Verwaltungs-Deputationen zu ermöglichen. 
Was nun die Würde der Versammlung anlangt, die Herr Kollege 
Dr. Meyer II auch hervorgehoben hat, so ist ja über das, was man 
einer Versammlung für würdig hält, eine Meinungsverschiedenheit 
möglich. Ich will auch weder mit Herrn Meyer II noch mit Herrn 
Bergmann darüber streiten, was der Versammlung würdig ist. Ich 
für meinen Theil bin der Meinung, daß die Art, in der, wie ich vorhin 
sagte, etwa der siebente Theil der Versammlung ferngehalten werden 
soll von den Arbeiten in den wichtigsten Deputationen und Kuratorien, 
in denen sämmtlich die Interessen {derjenigen Wählerschaft, die sie 
zu vertreten besonders hier berufen sind, verhandelt werden, daß diese 
Art nach meiner Auffassung als eine de»Stadtverordneten-Versammlung 
würdige nicht bezeichnet werden kann. Ich halte es z. B. für eine 
Krähwinkelei, wenn eine Stadtverordneten-Versammlung einzelne ihrer 
Mitglieder von den Deputationen deshalb ausschließt, weil sie manchmal 
eine Ihnen unbequeme Ansicht äußern. 
(Widerspruch.) 
Dann aber muß ich sagen, daß ich es doch im Interesse der 
Würde der Versammlung für nothwendig erachte, mit dem Usus zu 
brechen, als ob die Betheiligung an der städtischen Verwaltung das 
Monopol des Liberalismus ist. Meine Herren, dazu machen Sie 
es, wenn Sie entsprechend dem Vorschlage des Herrn Kollegen Meyer II 
die Wahlen in einem Wahlgange vornehmen und sogar die Möglichkeit 
ausschließen, zu hoffen, daß Sie sich im Laufe der Wahlhandlung 
eines Besseren besinnen werden. Ich bin sogar sehr darüber im Zweifel 
und behalte mir alle Schritte, die nach dieser Richtung hin nach der 
Städte-Ordnung zulässig sind, vor, ich bin sehr im Zweifel, ob bei 
der Vornahme der Wahlen, wie sie Herr Kollege Meyer II vor 
geschlagen hat, nicht die Rechtsgiltigkeit dieser Wahlen mit großem 
Erfolg angezweifelt werden kann. Der Umstand, daß, wie ich weiß, 
zu mehreren Malen in der von Herrn Kollegen Meyer vorgeschlagenen 
Form Wahlen vorgenommen worden sind, macht diejenigen Wahlen, 
bei denen ein Widerspruch gegen diese Art des Mahlens auftritt, des 
halb nicht gültig, und ich glaube behaupten zu dürfen, daß der 
Charakter der Wahlen vollständig verändert wird, wenn, ehe die 
Möglichkeit bestand, das Ergebniß der ersten Wahl festzustellen, sofort 
in einem Wahlgang einige siebenzig Wahlen vorgenommen werden. 
Meine Herren, alle diese Gründe veranlassen mich, den Wider 
spruch aufrecht zu erhalten, und ich habe nur noch mit einigen Worten 
den Erwägungen zu folgen, die Herr Kollege Meyer angedeutet hat, 
indem er sagte, man könnte glauben, es solle eine Art Repressalie 
dafür sein, daß in den Vorschlägen, wie sie hier vermuthlich zur An 
nahme kommen werden, nicht alle Kommissionen so besetzt sind, wie 
einzelne Mitglieder das für nützlich hüten. Rein, meine Herren, 
davon ist gar keine Rede. Meinen Freunden und mir liegt daran, 
die Wahlen in einer Weise vollzogen zu sehen, daß an der Giltigkeit 
nicht gezweifelt werden kann. Ich bin viel zu viel bekannt damit, 
daß derjenige, der die Majorität besitzt, im Stande ist, seine Auf 
fassung zum Durchbruch zu bringen, als daß. ich mir einreden könnte, 
durch eine solche Repressalie ein anderes Resultat herbeizuführen. 
Allein, meine Herren, die Sache möchte ich doch nicht auf einen andern 
Standpunkt gebracht haben als aus den, aus den sie hingehört. Die 
Vorschläge unseres Ausschusses waren ein Produkt gemeinsamer Ver 
ständigung mit einer Anzahl von Personen, von denen man glauben 
durfte, daß ihre Abmachungen von ihren speziellen Freunden respektirt 
werden würden. In dieser Beziehung sind wir, — 
Vorsteher Dr. Langerhäns: Herr Singer, ich glaube, das geht 
über den Rahmen einer Geschäfts-Ordnungs-Bemerknng hinaus. 
Stadtverordneter Singer (zur Geschäfts-Ordnung): Herr 
Vorsteher, ich bin sofort fertig. — In dieser Auffassung sind wir 
getäuscht worden. Da meine ich nun, ist es das wohlerwogene Recht 
der Minorität, diejenigen Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung zur 
Ausführung bringen zu lassen, die zu ihrem Schutz vorgesehen sind. 
Ich halte die Frage für so wichtig, daß ich es für nothwendig erachte, 
die Namen derjenigen Herren Stadtverordneten feststellen zu lassen, — 
und ich beantrage darüber namentlich abzustimmen — die nach dem 
Vorschlage des Herrn Kollegen Meyer prozediren oder die Wahl im 
Einzelnen vornehmen wollen. 
Vorsteher Dr. Langerhans: Meine Herren, ich bin der Meinung, 
daß einige der Ausführungen, die Herr Singer gemacht hat, von mir 
berichtigt werden müssen; denn werden sie nur in der Diskussion 
berichtigt, so kann das nicht ganz den Eindruck machen, als wenn ich 
sie direkt berichtige. 
Das Beispiel der Wahlen en bloc paßt absolut nicht hierher, 
weil in Bezug auf die Enbloc-Wahlen die Vorschriften vollständig in 
der Geschäfts-Ordnung enthalten sind. 
Was die Ausschließung -der politischen Genossen des Herrn Singer 
betrifft aus den wichtigen Deputationen,. so ist das nicht richtig. Es 
sind bis jetzt mehrere Sozialdemokraten auch in den bedeutendsten 
Ausschüssen und in den Verwaltungs-Deputationen gewesen. Sie 
wissen außerdem gar nicht, wie die Wahl abläuft, also meine ich, daß 
diese Befürchtung doch etwas zu früh ausgesprochen ist. Das glaube 
ich aber im Namen der Versammlung sagen zu sollen: wenn wir die 
Verwaltungs-Deputationen wählen, so sind wir doch vor allen Dingen 
verpflichtet, die Leute zu wählen, die uns dafür die passendsten scheinen. 
(Sehr richtig!) 
Ich glaube, wenn wir das nicht thun, so erfüllen wir nicht das Mandat, 
das unsere Mitbürger uns gegeben haben. 
(Sehr richtig!) 
Stadtverordneter Dr. Meyer II: Herr Singer hat zunächst 
gemeint, ich hätte ja mit demselben Recht Akklamationswahl beantragen 
können. Nein, das habe ich nicht beantragen können; ich hätte es auch 
abgesehen davon nicht gethan, — denn §. 26 schreibt die Abstimmung 
durch Stimmzettel ausdrücklich vor, falls es von 15 Mitgliedern ver 
langt wird, und diese Bedingung ist nach meinem Dafürhalten erfüllt. 
Eine weitere Vorschrift aber enthält die Geschäfts-Ordnung nicht. Ich 
bestreite Herrn Singer, daß wir aus dem üblichen Rahmen hinaus 
gehen, wenn wir meinen Antrag annehmen, berufe mich vielmehr auf 
die Erinnerung sämmtlicher Mitglieder, daß es in den letzten Jahren 
üblich gewesen ist, in einem gemeinsamen Wahlakt die Wahlen vorzu 
nehmen. In einer Beziehung wäre ich persönlich in der Lage, Herrn 
Singer eine Konzession zu machen. Ich habe nichts dagegen, wenn 
ihm das eine Genugthuung gewährt, daß die Feststellung des Resultats 
sich unmittelbar anschließt, und daß wir während der Zeit unsere übrigen 
Arbeiten aussetzen. Wenn ihm dies eine Genugthuung gewährt, bin 
ich bereit, dies Opfer zu bringen, obwohl es mir von recht zweifel 
haftem Werthe erscheint. 
In der Sache selbst muß ich Herrn Stadtverordneten Singer 
entschieden bestreiten, daß die Stadtverordneten-Versammlung irgend 
eine Pflicht hat, auf die Parteistellung ihrer Mitglieder Rücksicht zu 
nehmen. 
(Sehr richtig!) 
Die Städte-Ordnung kennt Parteien in der Stadtverordneten 
versammlung nicht, und ich halte es für ein Unglück, wenn Partei 
wesen sich eingenistet hat. Ich bestreite dem Herrn Singer, daß die 
Wählerschaft, wie er sich ausdrückt die Bürgerschaft, ein Recht darauf 
hat, daß die von ihr gewählten Vertreter auch in die Verwaltungs- 
Deputationen hineinkommen. Die Wählerschaft entscheidet darüber,
	        

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