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Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1948 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1948 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Kapp, K. L.
Titel:
Kapp's Berlin : neuer und vollständiger Führer mit besonderer Rücksicht auf Verkehr, Handel, Industrie, Kunst und Oeffentliches Leben ; mit einem neuen Plan von Berlin / K. L. Kapp
Ausgabe:
Ausg. Nr. 1
Erschienen:
Berlin: Kapp, 1869
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
235 S.
Schlagworte:
Berlin ; Geschichte 1869 ; Berlinführer bis 1945 ; Führer ; Online-Publikation
Berlin:
B 22 Berlinführer bis 1945
Dewey-Dezimalklassifikation:
900 Geschichte
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8386702
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), Haus Berliner Stadtbibliothek
Signatur:
B 22/44:1869
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Sechster Abschnitt

Kapitel

Titel:
I. Die Theater. - Die Concerte und die öffentlichen Vergnügungen. - Die Promenaden

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1948 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis
  • 12. März 1948
  • 11. Juni 1948
  • 25. Juni 1948
  • 30. Juli 1948
  • 27. August 1948
  • 24. September 1948
  • 5. November 1948

Volltext

Y 
Seite 60 ] 
Nr. 78 
sundheitsamt. Der beauftragte Arzt soll sich be- ! ersten Seite oben aufgeführten Rubriken I, II und Il 
sonders darum bemühen, epidemiologische Zu- sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Fehlende Ab- 
sammenhänge aufzuklären. drucke des Zählblattes sind durch das Kränkenhaus 
Es ist Sorge zu tragen, daß alle Fälle, bei denen "®Cchtzeitig fernmündlich anzufordern. 
die Krankenhauseinweisung nicht länger als 
14 Tage zurückliegt, noch ‚erfaßt werden. VII. Nachbehandlung 
ba Un % n Die Erfassung ist noch immer in vielen Bezirken 
A a N ATURUNE habel mangelhaft. Auf die Vfg. LGA ILA (Seuchen) vom 
e . Sr ” 25.9.1947 wird hingewiesen. Es ist sicherzustellen, 
sollen sich mit dem Sonderbeauftragten DrrAn- daß ittelb der Entl K li 
ders in Verbindung setzen (s. Ziffer 9). ab unmittelbar nach der Entlassung eines Polio- 
\ myelitiskranken aus der Krankenhausbehandlung der 
für den Wohnsitz des Kranken zuständige Amtsarzi 
vr Desintektlon — über die Entlassung unterrichtet wird. Der Amtsarzt 
Die Desinfektion st in Krankenhäusern ‚und hat die Kranken unabhängig davon, ob Lähmungen 
Wohnungen gemäß den allgemeinen Vorschriften festgestellt wurden oder nicht, dem Leiter der be- 
durchzuführen. Auf das „Merkblatt über Desinfek- zirklichen orthopädischen Fürsorgestelle zu melden. 
tion“, herausgegeben vom Institut für allgemeine Die Mitteilung soll enthalten: Name und Vorname 
Hygiene im August 1947, wird hingewiesen. Esstehen des Kranken, evtl. Name der Eltern, Alter, genaue 
noch mehrere tausend Abdrucke zur Verfügung; bei Anschrift. Soweit die orthopädischen Fürsorgestellen 
Bedarf fernmündliche Anforderung beim Landes- auch jetzt noch nicht über vollständiges Adressen- 
gesundheitsamt II A. Bei der Poliomyelitis ist auf material aller, seit dem.1.7. 1947 entlassenen Polio- 
sorgfältige Scheuerdesinfektion sowie Desinfektion myelitiskranken verfügen, ist es ihnen durch die 
des Stuhls, Urins und der Ausscheidungen des Respi- Amtsärzte in geeigneter Weise zugänglich zu machen. 
rationstrakts zu achten. Eß- und Trinkgeschirre sind Die Fürsorgestellen sind verpflichtet; die ihnen ge- 
ebenfalls zu desinfizieren. In erster Linie eignen sich meldeten Rekonvaleszenten so lange zu betreuen (sei 
chlorhaltige Mittel (Chloramin usw.) sowie Formal- es in, den Sprechstunden oder in der Wohnung), bis 
dehydpräparate (Formalin usw.); Kresol und seine die. endgültige orthopädische Versorgung sicher- 
Abkömmlinge, zu denen auch Sagrotan und Lysol gestellt ist, bzw. bis sich endgültig herausgestellt hat 
zählen, sollen weniger wirksam sein. Fliegen müssen daß eine solche Versorgung nicht notwendig it. 
mit DDT-haltigen Mitteln, wie Gix, Duolit usw. be- - 
seitigt werden (wichtig!). Die SC ET WANNE a IX. Sonderbeauftragter ‚des LGA 
auf die Wichtigkeit einer laufenden Desinfektion der HH FR 
z Herr Dr. Anders, Oberarzt des Städtischen 
Schulaborte aufmerksam gemacht werden. - Infektionskrankenhauses Hermsdorf, Obi Landes- 
gesundheitsamt beauftragt, die Gesundheitsämter in 
VII. Poliomyelitiszählblatt der Durchführung dieser Verfügung zu beraten. Es 
Das mit Vfg. LGA IITA (Seuchen) vom 6.7.1948 ist ihm jede Unterstützung zu gewähren. 
verteilte Zählblatt ist von den behandelnden Kran- 
kenhausärzten sorgfältig auszufüllen. Die auf der Dr. Dr. Harms 
Anlage 1 
Gesundheitsamt 
Gruppenpaß 
Dieser Gmuppenpaß ist sorgfältig auszufüllen und nach Ablauf der jeweils festgesetzten Zeit beim 
Gesundheitsamt abzugeben. 
I. Der Kranke 
Name und Vorname: . geb. am: 
Wohnung: Berlin-....... 
® 
Beruf: Arbeitsstelle: 
Besuchte Schule, Kindergarten usw. .. 
Erkrankt am: —- Erster Arztbesuch a 
Behandelnder Arzt: 
Diagnose: 
Ins Krankenhaus „... eingeliefert am: 
Epidemiologie (Infektionsquelle usw.):.- 
Bemerkungen:
	        

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