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Data Engineering und Daten-Pipelines für die automatische Erschließung / Wagner, Nico (CC BY)

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Metadata : Data Engineering und Daten-Pipelines für die automatische Erschließung / Wagner, Nico (CC BY)

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Periodical

Title:
ABI-Technik
Publication:
Berlin: de Gruyter Saur
Note:
Gesehen am 24.01.2023
Open Access
Namensnennung 4.0 International
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
355!URL-Ä(25-04-18)
Scope:
Online-Ressource
ISSN:
2191-4664
ZDB-ID:
2598795-1 ZDB
VÖBB-Katalog:
15447410
Keywords:
Bibliotheksbau ; Bibliothek ; Automation ; Bibliothekstechnik ; Zeitschrift ; Zeitschrift ; Zeitschrift ; Zeitschrift
Classification:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Allgemeines. Nachschlagewerke. Informationsmittel
Technik
Collection:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Allgemeines. Nachschlagewerke. Informationsmittel
Technik
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Title:
ABI-Technik
Publication:
Berlin: de Gruyter Saur
Note:
Gesehen am 24.01.2023
Open Access
Namensnennung 4.0 International
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
355!URL-Ä(25-04-18)
Scope:
Online-Ressource
ISSN:
2191-4664
ZDB-ID:
2598795-1 ZDB
VÖBB-Katalog:
15447410
Keywords:
Bibliotheksbau ; Bibliothek ; Automation ; Bibliothekstechnik ; Zeitschrift ; Zeitschrift ; Zeitschrift ; Zeitschrift
Classification:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Allgemeines. Nachschlagewerke. Informationsmittel
Technik
Collection:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Allgemeines. Nachschlagewerke. Informationsmittel
Technik
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access

Article

Author:
Wagner, Nico
Title:
Data Engineering und Daten-Pipelines für die automatische Erschließung
Publication:
Berlin: de Gruyter Saur, 2026
Language:
German
Information:
Der Artikel beschreibt den Aufbau reproduzierbarer Daten-Pipelines zur Bereitstellung von Daten für KI-Verfahren, insbesondere für Verfahren des maschinellen Lernens, im Kontext der automatischen Inhaltserschließung an der Deutschen Nationalbibliothek. Im Mittelpunkt stehen die automatisierte Aufbereitung extrahierter Texte, die Auswahl relevanter Publikationen für Training, Optimierung und Evaluation sowie die Transformation kontrollierter Vokabulare für die automatische Inhaltserschließung. Ergänzend wird das Tool datashed vorgestellt, das weiterführende Analysen, Bereinigung und Nachnutzung großer textueller Datenbestände ermöglicht.
Scope:
Online-Ressource
Note:
Open Access
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
Keywords:
Deutsche Nationalbibliothek ; Online-Ressource ; Automatische Indexierung ; Maschinelles Lernen ; Softwarekonfigurationsverwaltung ; Testen ; Extract Transform Load ; Reproduzierbarkeit ; Pipeline-Verarbeitung ; Maschinelles Lernen ; Datenanalyse ; Data Mining ; Pipeline ; Big Data ; Datenmanagement ; Data Engineering ; Data Science ; Automatische Inhaltserschließung ; data engineering ; data science ; machine learning
Classification:
Allgemeines. Nachschlagewerke. Informationsmittel
Technik
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:101:1-2608120347242.118420864311
Collection:
Allgemeines. Nachschlagewerke. Informationsmittel
Technik
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Copyright:
CC BY
Accessibility:
Free Access
Author:
Wagner, Nico
Title:
Data Engineering und Daten-Pipelines für die automatische Erschließung
Publication:
Berlin: de Gruyter Saur, 2026
Language:
German
Information:
Der Artikel beschreibt den Aufbau reproduzierbarer Daten-Pipelines zur Bereitstellung von Daten für KI-Verfahren, insbesondere für Verfahren des maschinellen Lernens, im Kontext der automatischen Inhaltserschließung an der Deutschen Nationalbibliothek. Im Mittelpunkt stehen die automatisierte Aufbereitung extrahierter Texte, die Auswahl relevanter Publikationen für Training, Optimierung und Evaluation sowie die Transformation kontrollierter Vokabulare für die automatische Inhaltserschließung. Ergänzend wird das Tool datashed vorgestellt, das weiterführende Analysen, Bereinigung und Nachnutzung großer textueller Datenbestände ermöglicht.
Scope:
Online-Ressource
Note:
Open Access
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
Keywords:
Deutsche Nationalbibliothek ; Online-Ressource ; Automatische Indexierung ; Maschinelles Lernen ; Softwarekonfigurationsverwaltung ; Testen ; Extract Transform Load ; Reproduzierbarkeit ; Pipeline-Verarbeitung ; Maschinelles Lernen ; Datenanalyse ; Data Mining ; Pipeline ; Big Data ; Datenmanagement ; Data Engineering ; Data Science ; Automatische Inhaltserschließung ; data engineering ; data science ; machine learning
Classification:
Allgemeines. Nachschlagewerke. Informationsmittel
Technik
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:101:1-2608120347242.118420864311
Collection:
Allgemeines. Nachschlagewerke. Informationsmittel
Technik
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Copyright:
CC BY
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1910 (Public Domain)
  • Verzeichnis der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
  • No. 1 (1-14), 31. Dezember 1909
  • Anlage: ad No. 1 (15-20), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • No. 2 (21-29), 8. Januar 1910
  • Anlage: ad No. 2 (30-33), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 3 (34-46), 15. Januar 1910
  • Anlage: ad No. 3 (47-50), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 15. Januar 1910
  • No. 4 (51), 19. Januar 1910
  • No. 5 (52-73), 29. Januar 1910
  • Anlage: ad No. 5 (74-78), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 6 (79), 31. Januar 1910
  • No. 7 (80-88), 5. Februar 1910
  • Anlage: ad No. 7 (89-90), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 8 (91), 12. Februar 1910
  • No. 9 (92-108), 12. Februar 1910
  • Anlage: ad No. 9 (109), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 10 (110), 14. Februar 1910
  • No. 11 (111-121), 19. Februar 1910
  • Anlage: ad No. 11 (122-191), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 12 (192), 26. Februar 1910
  • No. 13 (193-209), 26. Februar 1910
  • Anlage: ad No. 13 (210), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 14 (211), 5. März 1910
  • No. 15 (212-220), 5. März 1910
  • Anlage: ad No. 15 (221), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 16 (222), 8. März 1910
  • No. 17 (223), 12. März 1910
  • No. 18 (224-238), 12. März 1910
  • Anlage: ad No. 18 (239-243), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 19 (244), 15. März 1910
  • No. 20 (245), 19. März 1910
  • No. 21 (246-267), 19. März 1910
  • Anlage: ad No. 21 (268-319), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 22 (320-328), 26. März 1910
  • Anlage: ad No. 22 (329-334), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 23 (335-355), 2. April 1910
  • Anlage: ad No. 23 (356-357), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 24 (358-371), 9. April 1910
  • Anlage: ad No. 24 (372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 25 (373-392), 16. April 1910
  • Anlage: ad No. 25 (393-397), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 26 (398-419), 30. April 1910
  • Anlage: ad No. 26 (420-462), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 27 (463-472), 7. Mai 1910
  • Anlage: ad No. 27 (473-474), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 28 (475-496), 21. Mai 1910
  • Anlage: ad No. 28 (497-507), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 29 (508-516), 28. Mai 1910
  • Anlage: ad No. 29 (517-545), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 30 (546-549), 4. Juni 1910
  • Anlage: ad No. 30 (550-552), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 31 (553), 11. Juni 1910
  • No. 32 (554-578), 11. Juni 1910
  • Anlage: ad No. 32 (579-583), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 33 (584), 18. Juni 1910
  • No. 34 (585-605), 18. Juni 1910
  • Anlage: ad No. 34 (606-647), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 35 (648-671), 25. Juni 1910
  • Anlage: ad No. 35 (672-681), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 36 (682), 29. Juni 1910
  • No. 37 (683-742), 3. September 1910
  • Anlage: ad No. 37 (743-765), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 38 (766-767), 7. September 1910
  • No. 39 (768-776), 10. September 1910
  • Anlage: ad No. 39 (777-779), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 40 (780-802), 24. September 1910
  • Anlage: ad No. 40 (803-913), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 41 (914), 28. September 1910
  • No. 42 (915-917), 1. Oktober 1910
  • Anlage: ad No. 42 (918-920), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 43 (921-966), 15. Oktober 1910
  • Anlage: ad No. 43 (967-973), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 44 (974-987), 22. Oktober 1910
  • Anlage: ad No. 44 (988-1028), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 45 (1029), 24. Oktober 1910
  • No. 46 (1030-1055), 29. Oktober 1910
  • Anlage: ad No. 46 (1056), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 47 (1057-1062), 5. November 1910
  • Anlage: ad No. 47 (1063-1065), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. November 1910
  • No. 48 (1066), 8. November 1910
  • No. 49 (1067-1092), 12. November 1910
  • Anlage: ad No. 49 (1093-1097), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 50 (1098), 19. November 1910
  • No. 51 (1099-1106), 19. November 1910
  • Anlage: ad No. 51 (1107-1110), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 19. November 1910
  • No. 52 (1111), 22. November 1910
  • No. 53 (1112-1128), 26. November 1910
  • Anlage: ad No. 53 (1129-1131), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 54 (1132), 28. November 1910
  • No. 55 (1133), 29. November 1910
  • No. 56 (1134-1143), 3. Dezember 1910
  • Anlage: ad No. 56 (1144-1148), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 57 (1149-1169), 10. Dezember 1910
  • Anlage: ad No. 57 (1170-1215), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 58 (1216-1226), 17. Dezember 1910
  • Anlage: ad No. 59 (1227-1229), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Dezember 1910

Full text

132

Z«  192.
III
Berlin,  den  17.  Januar  1910.
Anwesend:
Sämtliche  Mitglieder  des  Ausschusses.
Oberbürgermeister  Kürschner,
Kämmerer  vr.  Steiniger,
Stadtrat  Tourbie,
-  vr.  Masse,
Nach  Eröffnung  der  heuiigen  Sitzung  wurde  sogleich  mit  der
Beratung  der  Wertzuwachssteuer  begonnen.  Der  zum  vorläufigen
Berichterstatter  für  diese  Steuer  vom  Ausschuß  erwählte  Stadtverordnete ­
  bemerkte  hierzu,  daß  mehrere  Petitionen  von  verschiedenen
Körperschaften  und  Einzelpersonen  vorlägen,  deren  wesentlicher  Inhalt
nunmehr  zusammengefaßt  worden  sei  und  bei  den  betreffenden  Paragraphen ­
  mit  zur  Erwähnung  gebracht  werden  würde.
Zu  ß  1  der  Wertzuwachssteuer,  der  wie  folgt  lautet:
8  1-Beim
  Uebergang  des  Eigentums  von  Grundstücken  oder  von
Rechten,  welche  Grundstücken  gleichstehen,  wird  vom  Veräußerer
nach  Maßgabe  dieser  Sleuerordnung  eine  Abgabe  von  dem  Wertzuwachs ­
  erhoben.
wurden  vom  Ausschuß  keine  Einwendungen  erhoben.
Zu  tz  2,  Absatz  1,  der  wie  folgt  lautet:
8  2.
Der  Wertzuwachs  wird  wie  folgt  ermittelt:
1.  Der  Berechnung  der  Steuer  ist  der  Betrag  zugrunde  zu  legen,
um  welchen  der  erzielte  Veräußerungserlös  den  Anschaffungspreis ­
  übersteigt.
wurde  aus  der  Mitte  des  Ausschusses  darauf  aufmerksam  gemacht,
daß  im  vorstehenden  Absatz  von  dem  „Anschaffungspreis"  die  Rede
sei,  während  in  späteren  Fällen  wiederholt  vom  ..Erwerbspreise"  gesprochen ­
  werde.  Es  sei  festzustellen,  inwieweit  hierzu  ein  besonderer
Grund  vorliege.  Im  Ausschuß  einigte  man  sich,  bis  zur  2.  Lesung
hierin  eine  Uebereinstimmung  herbeizuführen.
Zu  8  2,  Absatz  2,  der  folgenden  Wortlaut  hat:
2.  Dem  Erwerbspreise  sind  3  pCt.  dieses  Preises  als  Ersatz  für
die  Erwerbskosten  hinzuzurechnen  und  3  pCt.  des  Preises  für
diejenige  Zeit,  in  welcher  das  Grundstück  nachweisbar  keine
Nutzungen  gewährt  hat:  falls  der  frühere  Erwerb  in  einerZwangsverfteigerung
  stattgefunden  hat,  ist  außerdem  der  Betrag  der
dem  Ersteher  bei  dem  früheren  Erwerb  nachweislich  ausgefallenen
Hypotheken  und  Grundschulden  hinzuzurechnen,  insoweit  für  die
ausgefallenen  Hypotheken  und  Grundschulden  Valuta  gewährt
und  soweit  der  Ausfall  nicht  anderweit  gedeckt  worden  ist.
und  zu  Absatz  3,  der  wie  folgt  lautet:
3.  Dem  Bei  äußerungspreise  ist  hinzuzurechnen  der  Wert  der
Ncbenleistungen  des  Käufers,  insbesondere  der  Betrag  der  von
ihm  übernommenen  Wertzuwachssteuer.  Von  dem  Veräußerungspreise ­
  sind  alle  nachgewiesenen  Ausgaben  für  dauernde  Verbesserungen ­
  des  Grundstücks  einschließlich  der  Straßenbaukosten
und  der  Kosten  des  Kanalisationsanschlusses  abzurechnen.  Hierzu
gehören  nicht  Kosten  für  die  Instandsetzung  der  Wohnungen
und  ihres  Zubehörs.  Bei  Neu-  und  Umbauten  werden  Kosten
nickt  angerechnet,  soweit  sie  aus  Versicherungen  für  Brände,
Wasserschäden  und  dergl.  gedeckt  worden  sind.
waren  folgende  Anträge  eingebracht  worden:,
..8  2.
A.  2.  T>m  Anschaffungspreise  sind  die  nachgewiesenen  Erwerbskosten
—  einschließlich  der  Vermittelungsgebühr  bis  zur  ortsüblichen
Höhe  —  zuzurechnen,  jedoch  keinesfalls  mehr  als  5  v.  H.  des
Anschaffungspreises.  Dem  Anschaffungspreise  sind  ferner  bei
unbebauten  Grundstücken  an  Dritte  gezahlte  Zinsen  von
Hypotheken  und  Grundschulden,  für  die  Valuta  gewährt  ist,  bis
zur  Höhe  von  4  v.  H.  und  für  das  eigene,  vom  Eigentümer
nachweisbar  in  dem  Grundstück  angelegte  Kapital  Zinsen  in
Höhe  von  3  v.  H.,  gegen  Abzug  aller  gegenüberstehenden  Einnahmen ­
  und  Nutzungen,  zugerechnet  mit  der  Maßgabe,  daß
nach  dreijährigen,  Besitz  nur  noch  drei  Viertel,  nach  fünfjährigem
Besitz  nur  die  Hälfte,  nach  siebenjährigem  Besitz  nur  ein
Drittel  der  Zinsen  zugerechnet  wird.  Wird  nachgewiesen,  daß
die  Bcbauungsmöglichkeil  durch  Umstände,  die  nicht  der  Besitzer
herbeiführte,  ausgeschloffen  war,  so  findet  insoweit  die  volle
Zurechnung  der  Zinsen  statt.  Zinsen  von  Zinsen  werden  in
keinem  Fall  angerechnet.  Auch  erfolgt  eine  Zurechnung  von
Zinsen  irgend  welcher  Art  oder  von  Erwerbskosten  nicht,  wenn
an  Stelle  des  Anschaffungspreises  der  gemeine  Wert  tritt  (§  10).
Dem  Anschaffungspreis  ist  außerdem,  falls  der  frühere  Erwerb
in  einer  Zwangsversteigerung  stattgcsunden,  der  Betrag  der  .  .
(usw.  nach  der  Vorlage  bis  Schluß  des  8  2,  Nr.  2).

Nr.  3  den  Schlußsatz  wie  folgt  zu  fassen:
Bei  Neu-  und  Umbauten  gehört  zu  den  vom  Veräußerungspreis
abzurechnenden  Kosten  das  Honorar  für  den  Architekten,  auch  wenn
er  als  Eigentümer  das  Grundstück  bebaut  hat,  desgleichen  ein
Honorar  von  5  000  M  für  den  Bauherrn,  der  nachweislich  selbst
den  Bau  geleitet  hat,  dagegen  werden  Kosten  nicht  (usw.  nach  der
Vorlage  bis  Schluß  des  Z  2  Nr.  3).
8  2.
B.  Dem  Erwerbspreise  sind  hinzuzurechnen
I.  Bei  bebauten  Grundstücken:
a)  3  v.  H.  des  Erwerbspreises  als  Ersatz  für  die  beim  Erwerb
entstandenen  Kosten:
b)  die  nachgewiesenen  Ausgaben  des  Veräußerers  für  Straßenbaukosten ­
  und  Kosten  des  Kanalisationsanschlusses:
v)  falls  der  frühere  Erwerb  in  einer  Zwangsversteigerung  stattgefunden ­
  hat.  der  Betrag  der  dem  Ersteher  bei  dem  früheren
Erwerb  nachweislich  ausgefallenen  Hypotheken  und  Grundschulden,
  insoweit  für  die  ausgefallenen  Hypotheken  u»d  Grundschulden
  Valuta  gewährt  und  soweit  der  Ausfall  nicht  anderweit
  gedeckt  worden  ist;
ck)  auf  Verlangen  des  Steuerpflichtigen  die  während  der  für  die
Steuerpflicht  maßgebenden  Besitzzeit  erfolgten  Aufwendungen
nach  Abzug  der  denselben  gegenüberstehenden  Nutzungen.
Die  Ermitlelung  dieser  Aufwendungen  geschieht  wie  folgt:
Dem  Veräußerer  werden  alle  diejenigen  von  ihm  nachgewiesenen ­
  Aufwendungen  angerechnet,  welche  während  seiner  oder
der  für  die  Steuerpflicht  maßgebenden  Besitzdauer  eingetreten
sind,  insbesondere:
1.  alle  Kosten  der  Unterhaltung,  Erhaltung  und  Verbesserung
des  Grundstücks.  Dabei  werden  Kosten  nicht  angerechnet,
soweit  sie  aus  Versicherungen  für  Brände,  Wasserschäden
u.  dergl.  gedeckt  worden  sind:
2.  Die  Grundsteuern  und  Kanalisationsabgaben,  Kosten  für
Wasserverbrauch,  Feuerversicherung  u.  dergl.;
3.  die  für  die  Verwaltung  des  Grundstücks  aufgewendeten
Beträge.
Für  die  Zeit,  in  welcher  diese  durch  den  Besitzer  selbst
erfolgt  ist,  werden  4  v.  H.  und  Jahr  des  von  der  städtischen
Behörde  festgestellten  Nutzertrages  für  die  Verwaltung  in
Anrechnung  gebracht.
4.  Sämtliche  bezahlte  Hypothekenzinsen,  sowie  eine  5  prozentige
Verzinsung  des  eigenen  investierten  Kapitals;
5.  Die  Kosten  für  erfolgte  Regulierung  oder  Neuregulierung
von  Hypotheken.
Eine  Anrechnung  von  Zinseszinsen  ist  nicht  statthaft.
Von  der  Summe  dieser  Beträge  sind  in  Abzug  zu
bringen  die  Nutzungen,  welche  durch  Vermietungen  oder
Verpachtungen  während  der  für  die  Steuerpflicht  maßgebenden ­
  Besitzdauer  eingetreten  sind.  Hierbei  kommen  die
in  eigener  Benutzung  befindlichen  Räume  nach  dem  amtlich
festgestellten  Nutzertrage  in  Anrechnung.
11.  Bei  unbebauten  Grundstücken:
a)  4  pCt.  des  Erwerbspreises  als  Ersatz  für  die  beim  Erwerb  entstandenen
  Kosten;
d)  alle  vom  Veräußerer  in  der  für  die  Steuerpflicht  maßgebenden
Besitzdauer  aufgewendeten  Kosten  für  dauernde  Verbesserung  des
Grundstücks,  einschließlich  der  Straßenbaukosten  und  der  Kosten
der  Kanalisation,  sowie  eine  Verzinsung  von  4  pro  Hundert
und  Jahr  auf  diese  Beträge:
o)  4  V 2  pCt.  jährlicher  Zinsen  für  die  der  Versteuerung  zugrunde
liegende  Besitzzeit  gegen  Abrechnung  aller  durch  Vermietungen
und  Verpachtungen  oder  sonstige  Nutzungen  erzielten  Einnahmen.
Werde«  Teile  eines  örtlich  und  wirtschaftlich  zusammenhängenden
Grundbesitzes  durch  verschiedene  Umsätze  von  denselben  Eigentümern
veräußert,  so  wird  eine  Verteilung  des  Gesamtpreises  vorgenommen.
Dieselbe  erfolgt  nach  dem  Verhältnis  des  Wertes  der  einzelnen  veräußerten
  Teilgrundstücke  zum  Erwerbspreise.  Bei  Feststellung  dieses
Wertes  für  ein  veräußertes  Teilgrundstück  werden  auch  diejenigen
Aufwendungen  berücksichtigt,  welche  zur  baureifen  Herstellung  des  gesamten ­
  Grundstücks  noch  erforderlich  sind.
Unentgeltliche  Landabtretungen  zu  Straßen  und  Plätzen  erfahren
in  der  Weise  Berücksichtigung,  daß  der  gesamte  Erwerbspreis  für  die
nach  der  Abtretung  verbliebenen  Flächen  gilt.
Vom  Veräußcrungspreis  sind  in  Abzug  zu  bringen  sowohl  bei
bebauten  wie  bei  unbebauten  Grundstücken  die  dem  Verkäufer  beim
Verkauf  des  Grundstücks  nachweislich  entstandenen  Kosten  für  Vermittlungsgebühren. ­

Demselben  sind  hinzuzurechnen  der  Wert  der  Nebenleistungen  des
Käufers,  insbesondere  der  Betrag  der  von  ihm  übernommenen  Wertzuwachssteuer. ­

Bei  Betrieben  des  Grundstücks-  und  Baugewerbes,  welche  zur
Gewerbe-  und  Einkommensteuer  veranlagt  sind  und  welche  den  Erwerb,
die  Veräußerung  oder  Verwertung  von  Grundbesitz  zum  Gegenstand

als  Vertreter  des  Magistrats/
            

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