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Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Stadt- und Landkreis Heilbronn für das Jahr ... (Rights reserved) Issue 2021 (Rights reserved)

Bibliographic data

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Description

Title:
Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Stadt- und Landkreis Heilbronn für das Jahr ...
Other titles:
Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Stadt- und Landkreis Heilbronn für das Jahr ...
Other:
Heilbronn
Landkreis Heilbronn
Publication:
Heilbronn: S.n., 2013 -
Scope:
Online-Ressource
Dates of Publication:
Nachgewiesen 2013 -
ZDB-ID:
2774962-9 ZDB
Urban Studies:
Kws 625 Wirtschaft: Arbeit
DDC Group:
330 Wirtschaft
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy

Description

Publication:
2020
Language:
German
Urban Studies:
Kws 625 Wirtschaft: Arbeit
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15410667
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy

Contents

Table of contents

  • Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Stadt- und Landkreis Heilbronn für das Jahr ... (Rights reserved)
  • Issue 2021 (Rights reserved)
  • Issue 2020 (Rights reserved)
  • Issue 2019 (Rights reserved)
  • Issue 2018 (Rights reserved)
  • Issue 2017 (Rights reserved)
  • Issue 2016 (Rights reserved)
  • Issue 2015 (Rights reserved)
  • Issue 2014 (Rights reserved)
  • Issue 2013 (Rights reserved)

Full text

Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Stadt- und Landkreis Heilbronn für das Jahr 2021 1 Inhalt 1. Vorbemerkung 3 1.1 Eckpunkte zur Förderperiode 2014 bis 2020 3 1.2 Datenquellen für die Aktualisierung 4 2. Ziel B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind 4 2.1 Zielgruppen 4 2.2 Anforderungen an Projekte 5 2.3 Budget 6 2.4 Begründung Allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt im Stadt- und Landkreis Heilbronn Entwicklungen im SGB II Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt Zusammenfassung der wichtigsten Befunde 6 6 8 11 12 Ziel C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit 13 3.1 Zielgruppen 13 3.2 Anforderungen an Projekte 16 3.3 3.4 Budget Begründung 17 17 4. Querschnittsziele 18 5. Umsetzung der Ziele 18 5.1 Untergrenze für Projektkosten 18 5.2 Auswahl der Projekte 19 6. Festlegung der Schritte zur Evaluation 20 3. Landratsamt Heilbronn Dezernat Jugend und Soziales Frau Wierer-Blatter 2 Tel. Nr. 07131/994-215 Email: Anja.Wierer-Blatter@Landratsamt-Heilbronn.de 1. Vorbemerkung 1. 1 Eckpunkt e zur Förd erperi ode 2014 bi s 2020 Die ESF-geförderte Arbeitsmarktpolitik der aktuellen Förderperiode orientiert sich an den EU-weiten Vorgaben einer stringenten Ergebnisorientierung und der finanziellen Konzentration der Mittel. Diese beiden Prämissen erfordern eine abgestimmte Steuerung in der Planung und Umsetzung von spezifischen Zielen und Interventionen. Ein wichtiges Merkmal des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg ist und bleibt die regionale Umsetzung einzelner spezifischer Ziele. Von den regionalen Arbeitskreisen werden zwei Ziele umgesetzt. Dabei handelt es sich um:  B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind (Integrationsziel) und  C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähig- keit (Bildungsziel). Vor diesem Hintergrund hat der regionale ESF-Arbeitskreis Heilbronn in seiner Sitzung am 10.04.2019 die bestehende regionale Strategie überarbeitet und mit empirischen Befunden zur Arbeitsmarktlage aktualisiert. Im Integrationsziel stehen Gruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt wie z.B. Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Personen oder Menschen in psychosozialen Problemlagen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Bei ihnen stehen nicht in erster Linie die Integration in Beschäftigung im Vordergrund, sondern die soziale und persönliche Stabilisierung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Im Bildungsziel werden jugendliche Schulverweigerer unter 25 Jahren angesprochen, die sich nicht mehr auf die Systeme schulischer oder beruflicher Ausbildung einlassen, sowie junge Menschen nach Beendigung der Schulpflicht, die von den 3 Regelsystemen der Jugendberufshilfe und des Übergangs- und Ausbildungsbereichs nicht ausreichend erreicht werden. 1. 2 Dat enquel l en f ür die Akt ual i si erung Um die Situation der Zielgruppen im SGB II zu beschreiben, wurden Daten des Statistikservice der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit mit Zeitreihen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit von März 2015 bis März 2020 ausgewertet. Zudem wurden die Datensets, die vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) hat im Auftrag des Sozialministeriums für die regionalen ESF-Arbeitskreise (Stand: September 2019) erstellt wurden, verwendet. Die Zielgruppe der jugendlichen Schulverweigerer dagegen ist statistisch nicht erfasst. Der ESF-Arbeitskreis konsultiert daher Expertinnen und Experten aus dem Schulamt und der Jugendhilfeplanung und bezieht deren Einschätzungen mit ein. Auf Grundlage der verfügbaren Daten zum regionalen Arbeitsmarkt und den Einschätzungen zum Problem der Schulverweigerung wurden die Zielgruppen für die Förderung bestimmt. Gleichstellungspolitische Ziele sind integraler Bestandteil der Strategie und wurden sowohl bei der Analyse als auch bei der Zielentwicklung berücksichtigt. Wohlwissend, dass das zur Verfügung stehende Datenmaterial nicht die aktuelle coronabedingt, sich ständig weiter entwickelnde Situation nicht abbilden kann, ist das Strategiepapier 2021 bewusst knappgehalten. 2. Ziel B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Aus grenzung be droht sind 2. 1 Zi el gruppen Die wichtigsten Zielgruppen gemäß dem OP für Baden-Württemberg1 sind: 1 Das Operationelle Programm des Landes Baden-Württemberg steht unter folgender Adresse zum Herunterladen zur Verfügung: http://www.esf-bw.de/esf/service/downloadcenter/rechtlicher-strategischer-rahmen/ 4  Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesonde- re Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen.  Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrati- onshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert.  Ältere Langzeitarbeitslose.  Aus Strafhaft oder Arrest entlassene bzw. von Straffälligkeit bedrohte Men- schen.  Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschrän- kungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen.  Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwande- rern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. 2. 2 Anf ord erungen an Projekt e Aufgrund der vielschichtigen und multiplen Vermittlungshemmnisse wird die Arbeitsmarktintegration dieser Zielgruppen nur über Zwischenschritte der individuellen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein. Beratungsangebote, das Aufschließen von weiterführenden Hilfeangeboten, tagesstrukturierende und sozialintegrative Maßnahmen können Module einer niedrigschwelligen Ansprache dieser Zielgruppen sein. Zwischenstufen, z. B. über Einrichtungen des geförderten Arbeitsmarkts oder – bei Vorliegen einer Schwerbehinderung – über Integrationsfirmen, können erforderlich sein, um Potenziale für eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit kann bei diesen Zielgruppen bereits als erster Erfolg gelten. Wegen Art und Umfang der Integrationsprobleme sollten die Projekte möglichst intensive individuelle und bedarfsgerechte Hilfen anbieten. Im Mittelpunkt sollen einzelfallbezogenes Coaching und je nach Bedarf die Vernetzung mit weiteren zielführenden Hilfen stehen. 5 2. 3 Budget Für Projekte mit diesem Schwerpunkt stehen für 2021 insgesamt ca. 342.200 € zur Verfügung. 2. 4 Begründun g Allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt im Stadt- und Landkreis Heilbronn Zwischen Stadt- und Landkreis gibt es deutliche Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt, die bereits seit Jahren bestehen. Im Stadtkreis war die ArbeitslosenquoteSGB III im März 2020 mit 2,3 % (Vorjahr: 2,0 %) deutlich höher als im Landkreis mit 1,7 % (Vorjahr 1,3 %). Werden die Zahlen aus dem SGB II betrachtet, fällt die Abweichung noch höher aus: bei einer im Vergleich zum Vorjahr identischen städtischen Quote von 2,8 %, liegt die Quote des Landkreises bei der Hälfte mit 1,4 % (Vorjahr 1,5 %). Insgesamt waren im März 2020 im Stadt- und Landkreis Heilbronn 9.998 Menschen aus beiden Rechtskreisen arbeitslos: 4.893 aus dem Rechtskreis des SGB II und 5.105 aus dem SGB III übersteigen. Die Gesamtarbeitslosenzahl der Stadt lag bei 3.680 (2.015 aus dem SGB II und 1.665 aus dem SGB III), im Landkreis lag sie bei 6.318 (bemerkenswert ist, dass die Zahl der SGB III-Arbeitslosen mit 3.440 die Arbeitslosen aus dem SGB II mit 2.878 überstiegen). Anteil der Arbeitslosen im SGB II nach Geschlecht (März 2020): Insgesamt 4.893 (44,5 % Frauen), Langzeitarbeitslose: 1.773 (47,3 % Frauen), unter 25 Jahren: 362 (37 % Frauen), Alleinerziehende: 557 (92,5 % Frauen), ohne abgeschlossene Berufsausbildung: 3.352 (46,4 % Frauen), Ausländer: 2.305 (45,6 % Frauen) und 333 Menschen mit Schwerbehinderung (36,6 % Frauen). Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB II nach ausgewählten Personengruppen: 3.916 Ausländer (Vorjahr: 3.367), 716 Menschen mit Schwerbehinderung (Vorjahr: 747), 762 Alleinerziehende (Vorjahr: 687), 2.163 Langzeitarbeitslose (Vorjahr: 2.302), 2.253 über 55 Jahren (Vorjahr: 2.054) und 994 unter 25 Jahren (Vorjahr: 804). 6 Tabelle 1: Strukturmerkmale der Arbeitslosen in der Stadt Heilbronn im SGB II (Stand September 2019) Merkmal Gesamt Frauen Männer SGB II-Arbeitslose gesamt Unter 25 Jahren 1.961 55 Jahre und älter 265 Langzeitarbeitslose 636 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Ausländer/innen 1.416 Menschen mit Schwerbehinderung Alleinerziehende 142 866 (44,16%) 63 (35,25%) 109 (41,13%) 314 (49,37%) 638 (45,06%) 433 (44,36%) 50 (35,21%) 1.095 (55,84%) 116 (64,80%) 156 (58,87%) 322 (50,63%) 778 (54,94%) 543 (55,64%) 92 (64,79%) 202 (94,84%) 11 (5,16%) 179 976 213 Vergleich zum Vorjahresmonat -28 (-1,41%) -4 (-2,19%) -15 (-5,36%) -23 (-3,49%) -34 (-2,34%) +24 (+2,52%) -9 (-5,96%) -47 (-18,08%) Quelle: Datenset des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) Tabelle 2: Strukturmerkmale der Arbeitslosen im Landkreis Heilbronn im SGB II (Stand September 2019) Merkmal Gesamt Frauen Männer SGB II-Arbeitslose gesamt Unter 25 Jahren 2.922 55 Jahre und älter 515 Langzeitarbeitslose 1.175 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Ausländer/innen 1.897 Menschen mit Schwerbehinderung Alleinerziehende 214 1.365 (46,71%) 73 (35,78%) 237 (46,02%) 616 (52,43%) 927 (48,87%) 612 (46,79%) 80 (37,38%) 1.557 (53,29%) 131 (64,22%) 278 (53,98%) 559 (47,57%) 970 (51,13%) 696 (53,21%) 134 (62,62%) 15 (4,16%) 204 1.308 361 346 (95,84%) Vergleich zum Vorjahresmonat -127 (-4,17%) -37 (-15,35%) -74 (-12,56%) -199 (-14,48%) -45 (-2,32%) +38 (+2,99%) -16(-6,96%) -44 (-10,86%) Quelle: Datenset des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) 7 Situation und Entwicklungen im SGB II Insgesamt waren im September 2019 im Stadt- und Landkreis im SGB II 4.883 Personen arbeitslos gemeldet (2.652 Männer und 2.231 Frauen). Darunter 1.811 Langzeitarbeitslose, 383 unter 25 Jahren (Anteil der Männer liegt bei knapp 65 %), 574 Alleinerziehende (der Frauenanteil beträgt 95 %), 3.313 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, 2.284 Ausländer und 356 Schwerbehinderte. Im Bereich der Langzeitarbeitslosen im SGB II-Bezug liegen die Frauen mit 49,37 % (Stadt) knapp unter und mit 52,43 % (Landkreis) über den langzeitarbeitslosen Männern (Zahlen von September 2019). Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein erfreulicher Rückgang der Zahlen für diesen Personenkreis zu verzeichnen: im Stadtkreis (- 3,49 %) im Landkreis (- 14,48 %). Eine positiv auffällige Entwicklung findet sich bei den alleinerziehenden Arbeitslosen. Hier ist ein Rückgang im Landkreis von 10,86 % (44 absolut) und in der Stadt sogar um 18,08 % (47 absolut) zu verzeichnen. Insgesamt kann bei allen erfassten Personengruppen ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat registriert werden – lediglich bei Ausländer/innen ist ein Zuwachs von 2,52 % (Stadt) und 2,99 % (Landkreis) festzustellen, der über der Zunahme des Landesdurchschnitts von 0,15 % liegt. Bemerkenswert sind auch die abweichenden SGB II-Quoten: Die Stadt liegt mit einer Quote von 7,7 % deutlich über dem Landesdurchschnitt von 4,7 % und doppelt so hoch wie der Landkreis mit einer Quote von 3,8 %. Das spezifische Ziel B 1.1 hat neben den Arbeitslosen aus dem SGB II auch Bedarfsgemeinschaften als Zielgruppe. Die Daten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) sind dem ISG-Datenset entnommen (Stand September 2019). Im Landkreis sind dies 7.422 Personen, davon 3.097 Frauen (52,64 %) und 3.515 Männer (47,36 %). Im Vergleich zum Vorjahr gab es eine Abnahme bei den Frauen von 3,91 % (159 absolut), bei den Männern von 7,60 % (289 absolut). Im Stadtkreis 5.510 Personen, davon 2.808 Frauen (50,96 %) und 2.702 Männer (49,04 %). Im Vorjahresvergleich gab es bei den Frauen einen erfreulichen Rückgang von 6,31 % (189 absolut), bei den Männern fiel dieser mit 4,96 % (141 absolut) geringer aus. 8 Beim Vergleich der eLb-Quote gibt es auffällige Unterschiede: der Stadtkreis liegt mit 6,6 % mehr als doppelt so hoch wie der Landkreises mit 3,2 % und auch deutlich über dem Landesdurchschnitt mit 4,0 %. Nähere Angaben zu den Strukturmerkmalen der erwerbsfähig Leistungsberechtigten können untenstehenden Tabellen 3 und 4 entnommen werden. Tabelle 3: Strukturmerkmale der erwerbsfähig Leistungsberechtigten im Landkreis Heilbronn (Stand September 2019) Merkmal Gesamt eLb Gesamt Unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Alleinerziehende Deutsche Ausländer/innen 7.422 1.275 (17,18 %) 4.764 (64,19 %) 1.383 (18,63 %) 1.062 (14,31 %) 3.835 (51,67 %) 3.551 (47,84 %) Vergleich zum Vorjahresmonat -551 (-4,67 %) -166 (-11,52 %) -243 (-4,85 %) -39 (-2,74 %) -56 (-5,01 %) -197 (-4,89 %) -251 (-6,60 %) Quelle: Datenset des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) Tabelle 4: Strukturmerkmale der erwerbsfähig Leistungsberechtigten in der Stadt Heilbronn (Stand September 2019) Merkmal Gesamt eLb Gesamt Unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Alleinerziehende Deutsche Ausländer/innen 5.510 947 (17,19 %) 3.519 (63,87 %) 1.044 (18,95 %) 725 (13,16 %) 2.538 (46,06 %) 2.951 (53,56 %) Vergleich zum Vorjahresmonat -484 (-5,59 %) -65 (-6,42 %) -244 (-6,48 %) -21 (-1,97 %) -42 (-5,48 %) -120 (-4,51 %) -209 (-6,61 %) Quelle: Datenset des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) 9 Abbildung 1: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Altersgruppen und Nationalität Stadt Heilbronn (Stand September 2019) eLb nach Altersgruppen und Nationalität 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 Insgesamt unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre und 55 Jahre älter Frauen Deutsche 2019 2018 2015 2019 2018 2015 2019 2018 2015 2019 2018 2015 2019 2018 2015 2019 2018 2015 0 Ausländer Männer Abbildung 2: erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Altersgruppen und Nationalität Landkreis Heilbronn (Stand September 2019) Quelle und Darstellung: Datenset des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) 10 Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt Ältere Arbeitslose Ein gravierendes Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt sind nach wie vor Alter und Migrationshintergrund. Die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich bei Personen mit spezifischen Vermittlungshemmnissen. Die Arbeitslosenzahl bei den Arbeitslosen über 55 Jahren ist leicht rückgängig (- 60 absolut). Jüngere Arbeitslose Jüngere Arbeitslose unter 25 Jahren konnten sowohl im Stadt- als auch Landkreis wieder in Arbeit integriert werden. Sie sind allerdings auch besonders gefährdet wieder arbeitslos zu werden. Im Stadt- und Landkreis fielen die Zahlen um 231 auf 2.222. Personen mit Migrationshintergrund Besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind Personen mit Migrationshintergrund (erfasst werden alle Personen ohne deutschen Pass). Im Zeitraum September 2018/2019 gab es bei dieser Personengruppe einen Rückgang um 460 Arbeitslosen auf 6.502 Personen. Der Personenkreis im SGB II-Bezug stieg in der Stadt um 2,42 % auf 976 Personen. Der Frauenanteil liegt bei 44,36 %, bei ihnen ist eine Zunahme zum Vorjahresmonat von 1,41 %, bei den Männern von 3,43 % zu verzeichnen. Auch im Landkreis gab es eine Steigerung um 38 Arbeitslosen (+2,99 %) auf 1.308 Personen, auffallend ist, dass es bei den Frauen ein Anstieg um 7,18 %, der Anteil Männern blieb mit -0,43 % nahezu unverändert. Die Quote der ausländischen SGB II-Arbeitslosen liegt im Stadtkreis bei 49,77 % (Vorjahr noch bei 47,86 %) und somit 6,62 % (Vorjahresdifferenz 5,85 %) über dem Landesdurchschnitt mit 43,15 % (jeweils Septemberzahlen). Langzeitarbeitslose Im September 2019 waren insgesamt 1.811 Personen langzeitarbeitslos, darunter 881 Männer und 930 Frauen. Je länger die Personen arbeitslos sind, desto höher steigt der Anteil der Frauen in der jeweiligen Gruppe. Dieser Befund ist seit vielen Jahren unverändert. Ein fehlender bzw. schlechter Schulabschluss bedingt ebenfalls häufig Langzeitarbeitslosigkeit (Abbildung 3). Die Zahl der Alleinerziehenden im SGB II-Bezug lag im September bei etwa 574. Der Anteil alleinerziehender Männer liegt bei knapp 5 %. Der Anteil Alleinerziehender an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stagniert kontinuierlich bei einem 11 Anteil von rund 13 % und 14 %. Bei der Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung im SGB II-Bezug ist erfreulicherweise ein leichter Rückgang in beiden Kreisen zur verzeichnen: um 16 Personen auf 214 im Landkreis und um 9 auf 142 in der Stadt (September 2018/2019). Abbildung 3: Anteil Langzeitarbeitsloser nach Schulabschluss, Stadt und Landkreis Heilbronn in Prozent, März 2020 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung Agentur für Arbeit Heilbronn Zusammenfassung der wichtigsten Befunde:  In der Stadt liegen im SGB II die Arbeitslosenquoten fast doppelt so hoch wie in Baden-Württemberg insgesamt.  Im Landkreis dagegen liegen die Arbeitslosenquoten unterhalb des Landes- schnitts.  Ausländer sind besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Ihre Arbeitslo- senquoten sind z.T. fast dreimal so hoch wie die aller Personen. Eine steigende Tendenz ist zu beobachten.  Die Arbeitslosigkeit Älterer stagniert auf hohem Niveau.  Über die Hälfte aller Langzeitarbeitslosen sind zwischen 1 bis 2 Jahre arbeitslos, ein Drittel ist zwischen 2 bis 4 Jahren arbeitslos. 12  Frauen und Menschen mit fehlendem oder schlechtem Schulabschluss sind überproportional häufig von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. 3. Ziel C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Aus bildungs fähi gkeit 3. 1 Zi el gruppen Die Förderung in diesem Ziel ist auf junge Menschen - in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren - ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von anderen Maßnahmen des Übergangssystems erreicht werden können. Sie konzentriert sich auf folgenden Personenkreis:  Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können,  jugendliche Zuwanderer ab der 7. Jahrgangsstufe aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten, die zwar ausbildungsreif sind, aber noch weitere Unterstützung zur Integration in das deutsche Schul- bzw. Ausbildungssystem benötigen, Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Dazu zählen auch Schülerinnen und Schüler der dualen Ausbildungsvorbereitung. Gerade bei der problembehafteten und oft schwer erreichbaren Zielgruppe ist eine geschlechtersensible Ausrichtung der Förderung von besonderer Bedeutung. Angesichts der hohen Relevanz von geschlechterstereotypen Orientierungen der Zielgruppe können in diesem Förderziel auch geschlechterspezifische Konzepte zum Einsatz kommen. 13 Tabelle 5: Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss nach Geschlecht Vergleich Baden-Württemberg / Stadt Heilbronn / Landkreis Heilbronn (Stand 2018) 2018 Abgänger insgesamt BadenWürttemberg 103.623 davon: 47,90% Frauen 21,10% Männer Stadt Heilbronn 1.546 davon: 44,70% Frauen 55,30% Männer 2.771 davon: 49,84% Frauen 5016% Männer Landkreis Heilbronn Abgänger insgesamt ohne HS-Abschluss 6.547 6,32% davon: Frauen ohne HSAbschluss 2.523 38,54% davon: Männer ohne HSAbschluss 4.024 61,46% 126 8,14% 45 35,71% 81 64,29% 136 4,91% 51 37,50% 85 62,50% Tabelle 6: Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss nach Nationalität Vergleich Baden-Württemberg / Stadt Heilbronn / Landkreis Heilbronn (Stand 2018) 2018 Abgänger insgesamt BadenWürttemberg 103.623 davon: 90,40% Deutsche 9,60% Ausländer Stadt Heilbronn 1.546 davon: 44,70% Frauen 55,30% Männer 2.771 davon: 49,84% Frauen 5016% Männer Landkreis Heilbronn Abgänger insgesamt ohne HS-Abschluss 6.547 6,32% davon: Deutsche ohne HSAbschluss 4.772 72,89% davon: Ausländer ohne HS-Abschluss 1.775 27,11% 126 8,14% 73 57,94% 53 42,06% 136 4,91% 105 77,21% 31 22,79% Quelle: Datenset des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) 14 Abbildung 10: Schulabgänger/innen insgesamt und ohne Abschluss, Stadt und Landkreis Heilbronn (Stand 2018) Quelle und Darstellung: Datenset des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) 15 3. 2 Anf ord erungen an Projekt e Ziel der Förderung ist die individuelle und soziale Stabilisierung der Jugendlichen. Im Vordergrund stehen dabei das Erreichen eines Schulabschlusses und/oder die Integration in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Ausbildung. Die Ziele sollen über folgende Maßnahmen erreicht werden:  Gefördert werden Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Oftmals wird hierfür eine individuelle und erforderlichenfalls auch längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt. Auch aufsuchende Formen der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz.  Durch konkrete Hilfestellung und Beratung sollen auch junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, sich aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen entziehen, wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert werden.  Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken. Bei Teilnehmer/innen ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal der Förderung.  Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können im Rahmen der Förderung im spezifischen Ziel C 1.1 auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt auf eine individuelle Förderung. Berufsorientierung kann lediglich ein Bestandteil einer Maßnahme sein. Wegen der komplexen Problemlagen von Schülerinnen und Schülern, die die Schule verweigern und von Schulabbruch bedroht sind, fördert der Arbeitskreis in diesem spezifischen Ziel auch längerfristige Lösungsansätze im Rahmen von 2-jährigen Projekten. 16 3. 3 Budget Für Projekte mit diesem Schwerpunkt stehen für 2020 insgesamt ca. 247.800 € zur Verfügung. 3. 4 Begründun g Schulverweigerung wird statistisch nicht erfasst. Schüler und Schülerinnen ohne Schulabschluss werden zwar dokumentiert, sind aber nicht gleichzusetzen mit Mädchen und Jungen, die sich der Schule verweigern. Daher wurde dieses Ziel nicht auf der Grundlage von statistischen Daten beraten, sondern auf der Basis von Einschätzungen von Fachleuten aus Schule und Jugendsozialarbeit. Der Bedarf zur Unterstützung der Schulen im Umgang mit Schulverweigerern ist unverändert hoch. Im Zeitraum von September 2019 bis März 2020 gab es insgesamt rund 133 Schulabbrüche, diese Zahl liegt auf dem Vorjahresniveau.  52 Fälle von Schulverweigerung (30 männlich, 22 weiblich) sind bekannt.  In 18 Fällen wurden Schüler von der Schule ausgeschlossen, darunter waren 11 Schüler und 7 Schülerinnen.  48 Fälle (27 männlich und 21 weiblich) aus Abschlussklassen sind erfasst, die eine schulische Grenze erreicht haben und denen der Verlust von Tagesstruktur droht. 80 % der Schülerinnen und Schüler, die die Schule verweigern, besuchen die Haupt- oder Sonderschule. 75 % der Schulverweigernden sind zwischen 14 und 16 Jahre alt. In der Stadt verlassen 8,15 % der Schüler/innen die Schule ohne Hauptschulabschluss (im Landkreis 4,91 %, der Landesdurchschnitt liegt bei 6,32 %) Das Problem der Schulverweigerung betrifft Mädchen wie Jungen gleichermaßen, allerdings sind die Ursachen häufig geschlechterspezifisch differenziert. Eine wirksame Unterstützung sollte daher geschlechtersensibel agieren und auf die jeweils individuellen Probleme der Mädchen und Jungen sowie ihres schulischen und familiären Umfeldes eingehen. An den Schulen im Stadt- und Landkreis kann festgestellt werden, dass überproportional häufig Männer bzw. Ausländer die Schulen ohne Abschluss verlassen (siehe Tabellen 5 und 6). In der Stadt lagen die Anteile der Männer ohne Hauptschulabschluss mit 64,29 % über dem Landesdurchschnitt mit 61,46 % - der Anteil auslän- 17 dische Schulabgänger/innen ohne Abschluss ist mit 42,06 % noch weitaus höher als der Landeswert mit 27,11 %. Deren Anteil beträgt im Landkreis 22,79 %. 4. Querschnittsziele Für beide spezifischen Ziele sind die folgenden Querschnittsziele in den Projekten zu berücksichtigen:  Gleichstellung von Frauen und Männern: Frauen und Männern soll ein glei- cher Zugang zu Leistungen der Arbeitsmarktpolitik und ins Erwerbsleben gewährleistet werden. Der Projektaufruf will hierzu einen spezifischen Beitrag leisten. Bei der Planung und Durchführung der Projekte sollen die spezifischen Bedarfe und Ausgangssituationen von alleinerziehenden Frauen berücksichtigt werden. Beispiele für Instrumente und Methoden finden Sie in der OnlineMaterialsammlung der Agentur für Gleichstellung im ESF auf der Webseite www.esf-gleichstellung.de.  Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung: Durch die Fokussierung auf bildungsferne und z. T. gesellschaftlich marginalisierte junge Menschen, darunter insbesondere solche mit Migrationshintergrund, soll die Förderung in diesem spezifischen Ziel einen besonderen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung leisten.  Ökologische Nachhaltigkeit: Bereits in der Förderperiode 2007-2013 hat sich gezeigt, dass Themen der ökologischen Nachhaltigkeit bei dieser Zielgruppe gut in das Maßnahmenangebot integriert werden können, etwa im Rahmen naturnaher erlebnispädagogischer Module. Der expandierende Markt der Green Jobs kann zudem für Teilnehmende an den geförderten Maßnahmen Berufsperspektiven auf unterschiedlichen Qualifikationsebenen bieten. 5. Umsetzung der Ziele 5. 1 Unt ergrenze f ür Projekt kost en Dem ESF-Arbeitskreis für die Stadt- und Landkreise Heilbronn stehen insgesamt 590.000 € an ESF-Mitteln für die anstehende Projektrunde für den Zeitraum eines Jahres zur Verfügung. In der Ausschreibungsrunde gilt eine Mindestgrenze von 30.000 € an öffentlicher Unterstützung. Das bedeutet, dass nur regionale Anträge bewilligt werden, deren öffentliche Unterstützung oberhalb der Schwelle von 30.000 € liegt. Als öffentliche Unterstützung zählen dabei ESF-Mittel sowie aktive Kofinan- 18 zierungen aus Mitteln des Bundes, Landes oder der Kommunen (nicht von Dritten an Teilnehmer gezahlte Beiträge, z. B. Alg II-Leistungen). Weitere Informationen finden sich in der regionalen Arbeitshilfe, die auf der ESF-Webseite http://www.esfbw.de/esf/service/download-center/foerderbereich-arbeit-und-soziales eingesehen werden kann. Entscheidend sind hierbei die im Bewilligungsbescheid aufgeführten Beiträge. Falls sich dann im Schlussverwendungsnachweis aufgrund von Abweichungen des realen Projektverlaufs abweichende Beträge ergeben, ist dies unschädlich. Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Bewilligungen als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz soll mindestens 35 %, höchstens 50 % betragen. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden. Nähere Hinweise zur Abrechnung von Kostenpositionen in der regionalen Förderung finden sich auf der ESF-Webseite unter: http://www.esfbw.de/esf/uploads/media/Hinweise_zu_Pauschalen_bei_der_regionalen_Foerderun g.pdf 5. 2 Au sw ahl der Projekt e Auf der Basis der im ESF Arbeitskreis beschlossenen ESF- Arbeitsmarktstrategie wird die Ausschreibung für die Projektanträge 2020 veröffentlicht. Geeignet für die Gesamtdarstellung der Strategie sind die Internet-Website des Landratsamtes, sowie ein Verweis darauf im Amtsblatt bzw. in der Regionalzeitung. Die eingehenden Projektanträge werden in der Rankingsitzung des Arbeitskreises auf der Grundlage der regionalen Arbeitsmarktstrategie und eines standardisierten Ranking-Verfahrens bewertet. Entscheidende Kriterien für die Auswahl der Projekte sind  die Übereinstimmung der Projektanträge mit den regionalen Arbeitskreiszielen und den Zielgruppen,  sowie den Querschnittszielen. Erwartet werden gendersensible Projektanträge sowie der Einsatz von Personal mit Genderkompetenz bzw. der Bereitschaft, dies zeitnah durch Fort- und Weiterbildungen zu erwerben. 19 6. Festlegung der Schritte zur Evaluation Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich des Querschnittsziels der Gleichstellung wird überprüft durch das folgende Vorgehen:  Den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts. Die Geschäftsstelle leitet den Arbeitskreismitgliedern die Sachberichte zu.  Vorstellen der Projektergebnisse im Rahmen der regionalen Ergebnissicherung bzw. Rankingsitzung bei laufenden Projekten  Vor-Ort Besuche bei den Projektträgern durch die ESF-Geschäftsstelle 20

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