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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Freimark, Hans
Titel:
Moderne Geisterbeschwörer und Wahrheitssucher / von Hans Freimark
Ausgabe:
3. Aufl.
Erschienen:
Berlin [u.a.]: Hermann Seemann Nachf., [1907]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2014
Umfang:
104 S.
Fußnote:
In Fraktur
Schriftenreihe:
Großstadt-Dokumente ; 36
Schlagworte:
Spiritismus ; Okkultismus
Berlin:
B 668 Kirche. Religion: Andere Religionsgemeinschaften
Dewey-Dezimalklassifikation:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-7009742
Sammlung:
Religion
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), Haus Berliner Stadtbibliothek
Signatur:
B 709/12
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Spiritistische Vereinigungen

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  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (44), 23. Januar 1969
  • Nr. 2 (45), 13. Februar 1969
  • Nr. 3 (46), 27. Februar 1969
  • Nr. 4 (47), 13. März 1969
  • Nr. 5 (48), 27. März 1969
  • Nr. 6 (49), 24. April 1969
  • Nr. 7 (50), 8. Mai 1969
  • Nr. 8 (51), 22. Mai 1969
  • Nr. 9 (52), 12. Juni 1969
  • Nr. 10 (53), 26. Juni 1969
  • Nr. 11 (54), 9. Juli 1969
  • Nr. 12 (55), 10. Juli 1969
  • Nr. 13 (56), 25. September 1969
  • Nr. 14 (57), 28. September 1969
  • Nr. 15 (58), 9. Oktober 1969
  • Nr. 16 (59), 23. Oktober 1969
  • Nr. 17 (60), 13. November 1969
  • Nr. 18 (61), 27. November 1969
  • Nr. 19 (62), 11. Dezember 1969
  • Nr. 20 (63), 17. Dezember 1969
  • Nr. 21 (64), 18. Dezember 1969
  • Nr. 22 (65), 19. Dezember 1969

Volltext

61. Sitzung vom 27. November 106!) 
659 
Dr. Riesebrodt 
getragen hat, und ich verhehle nicht, daß in der Christ 
lich Demokratischen Union, in der Partei und in der 
Fraktion, die Auffassung auch noch hier und da ver 
treten wird, einen solchen Richterwahlausschuß brauche 
man eigentlich nicht; manche sagen vielleicht gar, er 
sei aus diesen oder jenen Gründen schädlich. Die über 
wiegende Mehrheit jedenfalls ist heute für einen Rich 
terwahlausschuß, d. h. dafür, daß er, der uns vom Grund 
gesetz genehmigt ist und in Berlin seit 1950 besteht, 
erhalten bleibt, allerdings erhalten bleibt unter ganz 
bestimmten Voraussetzungen und mit Kautelen, die das 
verhindern sollen, was der Herr Kollege Oxfort als 
mögliche Gefahren heute vorgetragen hat. Diese Ge 
fahren sind bereits damals von unserem Freunde Schrei 
ber, später auch von Müllerburg und von dem Kollegen 
Ronge gesehen worden. Sie sind aber nach unserer Auf 
fassung keinesfalls in dem Maße eingetreten, in dem 
man sie damals glaubte fürchten zu müssen. 
Wenn der Herr Kollege Pawlak die Beschlußempfeh 
lung des Justizausschusses fast als einen Durchbruch zu 
einer neuen Justiz feiert, dann ist das sicherlich aus 
reinem Herzen gekommen, aber in der Sache weit über 
trieben. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Opposi 
tion an einem Richterwahlausschuß beteiligt ist, son 
dern es kommt darauf an, daß der Richterwahlausschuß 
so zusammengesetzt ist, daß nach Recht und Billigkeit 
keiner ausgeschlossen wird. Es wäre ein Grundübel und 
eine Bestätigung der Befürchtungen, die der Herr Kol 
lege Oxfort vorgetragen hat, wenn man denen, die der 
Vorlage zustimmen sollen, nun mit irgendwelchen Rech 
ten der Opposition zuwinken wollte. Darauf würden 
wir auch nicht hereinfallen, Herr Kollege Pawlak. Ebenso 
unergiebig erscheint es uns, wenn Sie hier, weit milder 
als im Ausschuß, mit Passagen aus einer Gesetzesvor 
lage der CDU im Landtag von Nordrhein-Westfalen 
operieren. 
(Abg. Dr. Riebschläger; Wir sind eben milde, 
obwohl wir streng sein müßten!) 
— Ja, ja. Sie sind auch noch ganz etwas anderes, will 
ich Ihnen mal sagen, Herr Riebschläger, aber das 
kommt jetzt. — Wie untauglich solche Hinweise auf 
Brüder in andere Bundesländern sind, 
(Abg. Dr. Haus: Unangenehm!) 
das haben Sie — nein, kommt ja noch, sagen Sie es nicht 
zu früh, sonst muß ich es auch sagen, ich tue es jetzt —, 
wie unergiebig solche Hinweise sind, das haben wir 
doch zu unserem Leidwesen immer in Berlin beispiels 
weise erfahren, wenn wir Ihnen klarzumachen versucht 
haben, wie nobel und wie vernünftig und wie anständig 
andere sozialdemokratisch regierte Länder die Privat 
schulen behandelt haben, und da haben Sie es nie 
hören wollen. 
(Beifall bei der CDU.) 
Aber hier kommen Sie nun mal und graben so ein Ding 
aus, das unsere Kameraden da in Nordrhein-Westfalen 
gemacht haben. Also, meine Damen und Herren, das 
verfängt nicht, es geht immer um die Sache, es geht 
darum, ob die Sache vernünftig ist, ob sie politisch in 
unserer Zielsetzung liegt, und es kommt darauf an, ob 
man sie mit der Verfassung, der wir alle verbunden sind, 
vereinbaren kann oder nicht. 
Es bleibt also nach unserem Willen bei dem Richter 
wahlausschuß, und ich will einige Worte darauf ver 
wenden, zu sagen, warum wir ihn wünschen oder 
warum unsere Freunde glauben, daß er — nun, sagen 
wir es etwas vereinfachend — nicht schadet. 
Da geht es zunächst einmal um die Unabhängigkeit 
der Richter, ein ganz hohes Gut in unserer Gesellschaft, 
das uns erhalten bleiben möge. Ruscheweyh hat gesagt; 
„Wenn der Richter abhängig ist, so urteilt nicht er, 
sondern ein anderer.“ Und gerade darum, den anderen 
am Urteilen zu hindern, geht es. Und das Grundgesetz 
sagt in Übereinstimmung damit oder — vielleicht auch 
umgekehrt — Ruscheweyh sagt das in Übereinstim 
mung mit dem Grundgesetz: „Die rechtsprechende Ge 
walt ist den Richtern anvertraut." 
Nun wird niemand im Ernst behaupten können, daß 
es irgend jemanden gäbe, der im Leben völlig unab 
hängig sei, und daß insbesondere der Richter völlig un 
abhängig sei. Es fragt sich nur, wie gering man den 
Grad der Abhängigkeit halten kann und von wem diese 
Abhängigkeit besteht. Der Richter kann vom Parlament, 
er kann von seinem Senator — vielleicht auch nur dem 
Scheine nach —, vielleicht von dessen Bürokratie, und 
er kann schließlich von einem Richterwahlausschuß ab 
hängig sein. Wenn der Richter von einem Richterwahl 
ausschuß abhängig ist, weil er dort den Eindruck er 
wecken oder die Tatsache bestätigen muß, daß er ein 
tauglicher Richter ist, dann ist er sicherlich in ganz 
geringem Maße in seiner Unabhängigkeit, in seiner 
inneren Freiheit, beeinträchtigt. Denn die Besetzung des 
Richterwahlausschusses wechselt von Zeit zu Zeit, und 
man kann nicht theoretisch ins Auge fassen oder gar 
behaupten, daß praktisch der Richter, nachdem er ins 
Amt berufen oder von einem Amte in ein anderes 
Amt befördert worden ist, etwa noch im Wege der Auf 
sicht verfolgt werden könne, so daß späterhin ein Druck 
auf ihm laste. Dafür fehlt dem Richterwahlausschuß 
nicht nur die Zuständigkeit, sondern es fehlt ihm dazu 
auch die praktische Möglichkeit. Was die Verantwortlich 
keit der Exekutive anbelangt — ich will es deutsch 
sagen — vielleicht sind wir uns darin einig: der Ver 
waltung anbelangt, so besteht sicherlich die Möglichkeit, 
denjenigen, der den Richter aus unzutreffenden Erwä 
gungen ernannt oder befördert hat, zur Rechenschaft zu 
ziehen. Aber ich möchte mal wissen, ob irgendwann 
schon einmal auf dieser Welt ein Justizminister zur 
Verantwortung gezogen worden ist, weil er den falschen 
Landgerichtsrat befördert hat. Das ist doch blasse Theo 
rie, meine Damen und Herren, und für diese blasse 
Theorie möchten wir nicht die Möglichkeit einhandeln, 
von vornherein zu verhindern, daß ein solcher Fehler 
gemacht wird, daß im stillen Kämmerlein etwas ge 
schieht, was in einem Gremium von vielen Leuten nicht 
geschieht, weil es von vornherein so klar und offen 
liegt, daß schon, sagen wir mal: aus Mangel an Zivil 
courage. vielleicht aber auch wegen Pflichtbewußtseins, 
die Chance sehr groß ist, daß eine vernünftige und 
richtige Entscheidung getroffen wird. 
Das soll nicht heißen, daß so ein Richterwahlausschuß 
immer nur vernünftige Entscheidungen treffen wird. 
Eine solche Einrichtung gibt es nicht. 
Dann kommt immer noch die Gewaltentrennung ins 
Spiel, die uns allen in ihrer Theorie und auch in ihrer 
Praxis geläufig ist. Nach dem Grundgesetz ist vorge 
sehen, daß drei Gewalten vorhanden sein müssen. Es 
ist aber nach dem Grundgesetz zulässig, daß diese Ge 
walten irgendwie doch immer wieder verzahnt sein 
können, und wir sollten alle diejenigen fürchten, die 
behaupten, eine lupenreine Trennung anbieten zu kön 
nen. Das wäre schlecht, das wäre nämlich Selbstbetrug, 
oder es wäre mindestens eine ganz unpraktische Organi 
sationsform. Das soll auf der anderen Seite nicht bedeu 
ten, daß wir nun alles durcheinandermengen dürften. 
Aber wir sollen uns frei machen von der Vorstellung, 
wenn nicht die Exekutive allein, sondern bestimmte 
vom Parlament ausgewählte Persönlichkeiten oder 
auch von anderen Stellen ausgewählte Pesönlichkeiten 
bei einer solchen Berufung oder Beförderung mitwirk 
ten, dann sei es aus mit Montesquieu und allen anderen 
auch. — Das ist nicht der Fall. 
Schließlich wird auch noch die Volkssouveränität in 
diesem Zusammenhang bemüht. Da scheint mir nun ein 
ganz falscher Zungenschlag dabei zu sein. Eigentlich — 
so sagt man, ohne zu sagen, wo das eigentlich steht — 
müßten ja die Richter vom Volk gewählt werden. — 
Vielleicht ist das auch eine Berufungsform, die man mit 
einiger Hinterlist, aber unzutreffenderweise als Demo 
kratisierung zu verkaufen versucht. Die Wahl der Rich 
ter durch das Volk haben wir in einigen Ländern die 
ser Erde. Und da ergibt sich doch immer wieder, daß 
die Auswahl nicht stattfindet nach sachlichen Erwägun 
gen, sondern nach der Popularität und nach vielen ande 
ren Gesichtspunkten. Es ist sehr schön, wenn ein Rich 
ter populär, das heißt verständlich zu sprechen vermag
	        

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