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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1892 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1892 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Mensch, Ella
Titel:
Bilderstürmer in der Berliner Frauenbewegung / von Ella Mensch
Ausgabe:
3. Aufl.
Erschienen:
Berlin: Hermann Seemann Nachf., [1907]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2014
Umfang:
89 S.
Fußnote:
In Fraktur
Schriftenreihe:
Großstadt-Dokumente ; 26
Berlin:
B 701 Gesellschaft: Frauen
Dewey-Dezimalklassifikation:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-6383835
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 701/1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1892 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XII. Jahrgangs, 1892.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 5A
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 7A
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 10A
  • Nr. 11
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  • Nr. 12A
  • Nr. 13
  • Nr. 13A
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  • Nr. 15A
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 18A
  • Nr. 19
  • Nr. 19A
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 21A
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 25A
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  • Nr. 28
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  • Nr. 29A
  • Nr. 30
  • Nr. 30A
  • Nr. 31
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  • Nr. 33A
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  • Nr. 36
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  • Nr. 37A
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  • Nr. 39A
  • Nr. 40
  • Nr. 40A
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 46A
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52
  • Nr. 53

Volltext

Oentralblatt der ‘Bauverwaltuflg. 
Rr.4s. 
4«S 
Ist dagegen der Ablauf der Wagen ein sehr heftiger» &o wird ein 
zweiter Scrtmb zweckirififaig eiü bis zwd Schienenlängen nach vorwärts 
auf die andere Schiene aufgelegt, wobei.die Wirkung eine bessere ist 
als bei dem Auflegen zweier Schuhe neben einander. 
Erwähnt sei noch, dafs vor der Spitze zweckmäfsig eine Häfidvoll 
Kies Oder Sand auf die Schiebe gestreut wird,, damit die Reibung 
beim Auflaufen der Wagen thunlichst vermindert uud der Wagen 
früher zum Stillstand gebracht Wird. 
Aus den vorstehenden Gründen und nach den hier gesammelten 
Erfahrungen kann der neue Brauersehe Eollbremsschnb mit beweg 
lichem schwingendem Vordertheil bestens empfohlen werden. 
Kattowitz, im Juli 1892. Heufemann. 
Neue Vorschriften über die Prüfungen für den wiirttembergischen Staatsdienst 
Im Banfache. 
Mit Königlicher Verordnung vom 13. April d, J, und Vollziehung«- 
Verfügung der beteiligten Ministerien (Regierungsbl. Nr. 89 vom 
13. Juli 1892) sind neue Vorschriften über die Prüfungen für den 
Staatsdienst hn Baufache erlassen worden, welche das Hoehbanfach, 
das Bauingenieur- und Maschineningenieurfacb umfassen. Dieselben 
zeigen im allgemeinen Uebereinsthnmung mit den im Jahre 1886 in 
Preufsen eingefiihrten Bestimmungen.*) Es ist dementsprechend die 
für die Bauingenieure seit 1876 und für die Maschineningenieure 
seit 1883 bestehende Eintheilung in drei Prüfungen: mathematisch- 
naturwissenschaftliche Vorprüfung, erste und zweite Staatsprüfung 
beibehalten Worden. Die Voraussetzung für die Zulassung zur Vor 
prüfung bildet: 
1. für die Abiturienten württembergiscber Vorschulen der Nach 
weis der Erstehung der Reifeprüfung, und zwar a) an einer lOklassi- 
gen Realanstalt, oder b) an einem Realgymnasium, oder c) an einem 
humanistischen Gymnasium mit Ergänzupgsprüfung im Englischen; 
2. für die Abiturienten nichtwürttembergischer Vorschulen der 
Nachweis der Erstehung der Reifeprüfung a) an einem Realgymna 
sium des deutschen Reiches oder b) au einem humanistischen Gym 
nasium des deutschen Reiches mit Ergänzungszeugnifs im Englischen, 
oder c) an einer den Schulen Ziff. la und b, sowie 2a in Bezug auf 
das technische Studium gleichgestellten Lehranstalt des deutschen 
Reiches. 
Inwieweit Reifezeugnisse nicht deutscher Schulen denjenigen der 
vorstehend genannten Lehranstalten gleichzustellen sind, wird von 
dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens im Einvernehmen 
mit den Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung 
für die Verkehrsanstalten, des Inneren und der Finanzen, entschieden. 
Der Vorprüfung hat für die Abiturienten der humanistischen 
Gymn&sien ein mindestens zweijähriges Studium an einer technischen 
Hochschule vorauszugehen, während für die Abiturienten der übrigen 
Anstalten ein einjähriges Studium genügt; die Studirenden des Ma- 
scbmenfaches haben aufserdem eine mindestens einjährige praktische 
Wezkatäitenthätigkeit aufzuweisen. Naeh einem im ganzen mindestens 
bezw. 4tya jährigem Hochschulstudium kann die erste Staats 
prüfung, und nach mindestens dreijähriger praktischer Thätigkeit die 
zweite Staatsprüfung abgelegt werden. 
Von den gegenüber den bisherigen Vorschriften eingetretenen 
Aendenmgen sind hervorzttheben: ■ * 
1. Die Einführung der Vorstaatsprüfung auch für die Architekten, 
die Forderung der Beibringung selbstgefertigter Studienzeichnungen 
von sämtlichen Candid&ten und die Vermehrung der Prüfungsfächer 
*) Siehe Jftbrg, 1886, Seite 285 u. f. des Gentralblatte» der Bau 
verwaltung. 
durch Trigonometrie, analytische Geometrie und niedere Analysis 
(von denen übrigens Abiturienten der wtirttembergiscben Realgym 
nasien und lOklassigen Realanstalten, welche bei Erstehung der 
Reifeprüfung mindestens die Dnrcbschnittsnote „befriedigend“ in 
genannten Fächern erhalten haben, entbunden sind), ferner durch 
technische Mechanik und — für die Maschineningenieure — durch 
mechanische Wärmetheorie. 
2. Die Ausarbeitung eines durch Zeichnungen darzustellenden 
und eingehend zu begründenden Entwurfs nach gegebenen Be 
dingungen innerhalb 9 Monate vor der zweiten Staatsprüfung, wo 
durch die derzeitige beinahe dreiwöchentliche Dauer dieser Prüfung 
auf fünf Tage vermindert werden konnte. Neu ausgenommen sind 
für die mündliche Prüfung; die Grundaüge der Volkswirtschaftslehre, 
deutsche Gewerbeordnung und Arbeitergesetzgebung, ferner dl« 
Grundzüge des württembergiseben Staats- und Verw&Hungsrechts, 
des Privatrechts, Wasserrechts und die Vorschriften über, elektrische 
Anlagen. Die Vorprüfungen Buden im Herbst statt, die Haupt 
prüfungen in der Regel im Frühjahr. Die Meldungen zu der ersteren 
sind auf den 1. Juli bei der Direction der technischen Hochsehule 
in Stuttgart, diejenigen zu der letzteren vor dem 15. Januar Bes 
Prüfungsjahres bezw, vor dem l.März des dem Prüfungsjahr vorher 
gehenden Jahres bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegen 
heiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, einzureichen. Die bei 
den Staatsprüfungen für befähigt erklärten Candidaten erhalten die 
Bezeichnung „Regierungs-Bauführer“ bezw. „Regierungs-Baumeister“ 
und während ihrer Verwendung im Staatsdienst »Königlicher Re 
gierungs-Bauführer“ bezw. „Königlicher Regierungs-Baumeister“. 
Die Prüfung« commission besteht für die erste Staatsprüfung aus 
den betr. Lehrern der technischen Hochschule und je einem tech 
nischen Beamten der beteiligten Ministerien, für die zweite Staate 
prüfung aus drei technischen Beamten und einem Verwaltungs- 
beamten der Ministerien sowie ans zwei Hauptlehrern der Abteilung 
für Architektur bezw. für Bau- und Maschmeningenieurweeen an der 
technischen Hochschule. Dabei soll ein und derselbe technische 
Beamte drei Jahre lang derselben Commission angehören derart, dafs 
gewöhnlich nur einer der drei Ministerialvertreter ausscheidet. 
Die neue Prüfungsordnung tritt in der Weise in Wirksamkeit, 
dafs erstmals im Herbst 1893 die Vorprüfung und im Frühjahr 1895 
die erste und zweite Staatsprüfung nach den Bestimmungen dieser 
Verordnung vorgenotnmen werden. Im Frühjahr 1892, 1893 und 1894 
sowie im Herbst 1892, 1893 und 1894 wird nochmals nach den Vor 
schriften der bisherigen Verordnungen geprüft. Bezüglich der prak 
tischen Ausbildung der. Regierungs-Bauführer sämtlicher Fachrich 
tungen in Betrieben und bei Bauten des Staates wird besondere Ver 
fügung nachfolgen- — r. 
Vermischtes, 
I)$t Verein für Eisenbahnkunde in Berlin beging am 11. d. M. 
in dem greisen Feöteaäle des Architekten-Vereinshäüses in feierlicher 
Weite cfks denkwürdige Erelgnifs seines fünfzigjährigen Bestehen«. 
Herr Regierungs r Baumeister Jaffö hätte dem Raume ein prächtiges 
Festge^and angelegt. Der mittlere Theil der Fensterseite des 
Säal'ek Var finnig' ausgäschmückt mit allegorischen figürlichen und 
tnalerfs’tfhen, auf das Eisenbahnwesen bezüglichen Darstellungen, die 
eidk äös einer Fülle frischen Grüns und dem Schmuck von Bannern 
Tthd' Tdöhgehängeh wirkungsvoll äbhoben. Der Vorsitzende, Herr 
Gdijtütrter Ober-RegierungBrath Streckert, bot den Versammelten seinen 
Willkomm Und entwarf daön in grofsen Eugen ein Bild dqr Entwick- 
iübg^We’Iche’der Verein in den fünfzig Jahren seines Bestehens, vom 
11. Octoher 1842 bis zutu il. Öctober 1892,. genommen hat. Der Verein 
Vttfdjß yöh 18 Mitgliedern’— dem Altmeister Borsig an der Spitze — 
ge£rft’ti ! dfet und hat'bis heute im ganzen 1004 Mitglieder auf genommen, 
von denen jetzt .440 den, Verein bilden, darunter 282 einheimische, 
lvfO bfdöütlicbe auswärtige, 6 correBpohdirende nnd 2 Ehrenmitglieder. 
ln 1 der gänzen Zeit seines Bestehens hat der Verein nnr drei- 
mäf. sinnen yorstlmÜ- wechseln sehen, im Jabrei847, wo .der erste 
Vörritef&hiie, Geheimer Gberbaurath Severin, von dem Ober? 
Lftnü^-Bkiidirector Hägen abgelöst wurde, im Jahre 1BS8,. wo der 
Ober-Bau- und Winisterial - Director WeisÜaupfc die Führung über 
nahm, die dieser dann im Jahre 1878 an den jetzigen Vorsitzenden 
abgetreten hat. Die Zwecke des Vereins werden durch allmonat 
liche Versammlungen in den Wintermon&ten und durch Ausflüge in 
den Sommermonaten gefördert. Von jeher ist auch ein greiser Werth 
auf geselliges Zusammensein nach dem Schlafs der Sitzungen gelegt 
worden, um die Mitglieder auch persönlich einander näher zU führen; 
Insgesamt sind ha 456 Versammlungen 713 gröfsere Vorträge ge 
halten worden über Fragen, die vorwiegend den Bau nnd Betarieb 
der Bahnen behandelten, aber auch die Gebiete der Verwaltung, ded 
Tarifwesens und der Statistik berücksichtigten. Diese Mittheilungen 
wurden, ebenso wie die von 18 Mitgliedern des Verein« bearbeiteten 
Auszüge qua, der Tageslitteratur de« In- und Auslandes, den Mit 
gliedern im Druck zugänglich gemacht. Die Vermögenslage des 
Vereins ist stets eine solche gewesen, dafs es möglich war, von £.6$ 
zu Zeit Freisaufgaben über hervorragende Punkte de« Eisenbahn? 
wesen« tur Lösung zu stellen. Am Schlufs seiner fesselnden Aus 
führungen gab der Vorsitzende dem Dank für die grofsen Verdien«^ 
welche sich die älteren Mitglieder um den Verein erworben haben, 
namens des Vorstandes durch Ernennung einer Reihe derselben zu 
Ehrenmitgliedern Ausdruck. 
Dem Festredner de« Abends, Herrn Director Kelle, welcher der 
Versammlung in einem Rückblick auf die Entwicklung der Eisen
	        

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